Post-Vac-Syndrom bleibt trotz des Auslaufens der Corona-Pandemie weiterhin ein Thema

Die bundesweite Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen und Impfschäden erhält noch immer zahlreiche Beratungsanfragen von Betroffenen und Angehörigen.

BildTrotz des Auslaufens der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hilfesuchenden, die sich mit über die gewöhnlichen Reaktionen einer Impfung hinausgehenden Komplikationen bei der Selbsthilfeinitiative für Impfschäden melden, weiterhin sehr groß und ebbt trotz der sinkenden Inzidenz nicht ab. Wie der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz) in einer aktuellen Aussendung mitteilt, hat die vor gut zweieinhalb Jahren geschaffene Anlaufstelle für Menschen mit Post-Vac-Syndrom mittlerweile rund 10.300 Betroffene und Angehörige beraten. Dies liege auch daran, das nicht wenige Betroffene zunächst darauf gehofft hatten, wonach ihre Impfnebenwirkungen mit der Zeit nachlassen würden – und sie sich erst viele Monate nach dem Piks über das Ausmaß bewusst werden. Zuletzt kamen aber auch Patienten mit über die normalen Maße einer Impfreaktion reichenden Symptomen einer Immunisierung gegen Grippe, FSME, HPV oder Gürtelrose hinzu. Gemeinsam seien all den Erkrankten insbesondere Probleme im neurologischen Bereich: „Hier geht es vornehmlich um polyneuropathisch anmutende Anzeichen wie Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle oder Nervenschmerzen. Aber auch Erschöpfung im Sinne einer Myalgischen Enzephalomyelitis / Chronisches Erschöpfungssyndrom stehen bei den beschriebenen Folgen weit oben auf der Liste. Daneben werden oft eine Orthostatische Dysregulation beziehungsweise ein Posturales Tachykardie-Syndrom beobachtet. Überdurchschnittlich häufig werden rheumatische Erscheinungen wie gerötete oder geschwollene Gelenke, unspezifische Schmerzsyndrome in Muskulatur und Sehnen sowie ein allgemeines Krankheitsgefühl, fortdauernd erhöhte Temperatur oder Schwitzen, Zittern und Unruhe als Klinik genannt. Darüber hinaus liegen Hörminderungen, Konzentrationsschwierigkeiten und Mattigkeit im oberen Drittel. Des Weiteren rangieren psychische wie plötzlich auftauchende Angst- und Panikattacken bis hin zu wahnhaften Erscheinungen und nicht zuletzt hormonelle Fehlregulationen, ausgehend von autoimmunen Reaktionen, im Mittelfeld. Dagegen sind allergische Reaktionen sowie Veränderungen der Haut – wie beispielsweise konkret eine Urtikaria – ebenso wie Magen-Darm-Beschwerden, Kopfschmerzsyndrome, Sehstörungen und Minderung der Sehfähigkeit seltener“, erklärt der 38-jährige Journalist in seinem Statement.

Dennis Riehle, der seit 2021 selbst an einer bestehenden Impfkomplikation leidet, möchte mit seiner Tätigkeit vor allem eine unaufgeregte und unideologische Sensibilisierung und Aufklärung für das Thema betreiben und stellt sich explizit gegen jede Vereinnahmung aus politischer oder weltanschaulicher Sicht: „Unserer Selbsthilfeinitiative geht es weniger um die Frage, wer an diesen Impfschäden nun schuld ist. Stattdessen wollen wir Betroffenen und ihren Angehörigen helfen, den Alltag mit dem Post-Vac-Syndrom entsprechend zu gestalten und die Unterstützung zu bekommen, die ihnen zusteht. Denn noch immer fehlt es an Feingefühl und Informiertheit der Ärzte. Deshalb besteht eine wesentliche Hauptaufgabe unserer Arbeit in der Vermittlung an die entsprechenden Stellen. Daneben versuchen wir, eine erste Orientierung darüber zu geben, welche Sozialleistungen im Krankheitsfall in Frage kommen können. Denn nicht selten wird durch eine andauernde Impfkomplikation die gesamte Lebensgestaltung durcheinandergebracht. Dann geht es beispielsweise um Schwerbehinderung, Erwerbsminderungsrente, Pflegeleistungen, Kranken- und Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe. Auch geben wir Tipps und Ratschläge zur Durchsetzung von möglichen Entschädigungsansprüche. Allerdings können wir keine tiefergehende oder den Einzelfall prüfende Rechtsberatung leisten, die allein Anwälten vorbehalten ist. Stattdessen wollen wir mithilfe von Anregungen zur Gesundheitsförderung dabei unterstützen, aus den Erfahrungen von anderen Patienten den nicht ursächlich zu behandelnden Impfschaden zumindest mit einer symptomatischen Herangehensweise in Schach zu halten und geben Hinweise zur Umstellung der Ernährung, Ergänzung von Vitalstoffen, Schlafhygiene, Schmerzbehandlung, Stärkung der Mitochondrien, Lichttherapie, antriebsfördernden Medikation, leichten Aktivierung, Verhaltenstherapie, Energiemanagement, Rehabilitationsmaßnahmen, kreislaufregulierenden Arzneimitteln oder Kälte- und Wärmebehandlungen. Entsprechend können Betroffene mit diesen Wegweisungen bei ihrem Mediziner vorstellig werden und sich ein multimodales Behandlungskonzept erstellen lassen“, formuliert der Berater vom Bodensee abschließend – und ermutigt Patienten: „Nach den bisher uns vorliegenden Fallberichten lässt das Post-Vac-Syndrom über die Zeit bei einer Vielzahl der Betroffenen zumindest nach, es mehren sich sogar Anzeichen für eine erhebliche Remission bei Erkrankten“.

Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

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Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Deutschland

fon ..: 07531/955401
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email : info@presse-riehle.de

Das ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der Pressearbeit, Kommunikation und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

Hinweis: Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Impfschäden werden uns begleiten, obwohl Corona weitgehend überstanden ist!

Zwar hat die Corona-Pandemie nachgelassen und das Thema rückt immer mehr aus dem öffentlichen Fokus.

BildDennoch geht die Selbsthilfeinitiative zum Impfkomplikationen davon aus, dass das Post-Vac-Syndrom auch weiterhin von Bedeutung sein dürfte. Entsprechend zeigt sich der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), überzeugt von einer hohen Nachfrage an Beratung und Information: „Impfschäden sind durch Covid in die Aufmerksamkeit gerückt. Und mittlerweile sehen wir zusehends auch Betroffene mit langanhaltenden Reaktionen und Nebenwirkungen auf Impfungen gegen Grippe, Gürtelrose, Pneumokokken, Masern, FSME oder Hepatitis, die sich bei uns melden. Allerdings gehe ich nicht davon aus, dass die Zahl der Patienten gegenüber früher angestiegen ist. Letztendlich liegt es an der Sensitivität, die wir gegenüber möglichen Komplikationen einer Immunisierung durch die mediale Berichterstattung während SARS-CoV-2 entwickelt haben“, so der 37-jährige Sozialberater vom Bodensee, der seit 2021 unter einem Post-Vac-Syndrom leidet. „Unsere Tipps unterscheiden sich bei Impfschäden unterschiedlicher Genese eigentlich nicht wirklich. Eine ursächliche Behandlung ist derzeit nicht möglich. Trotzdem ist die symptomatische Therapie schon recht weit fortgeschritten, was wir nicht zuletzt der Erforschung von Long-Covid zu verdanken haben. Denn die im Rahmen einer Post-Corona-Erkrankung meist auftretenden Gesundheitsstörungen sind mit denen einer Impfkomplikation gut vergleichbar und werden sehr ähnlich behandelt“, so der Gruppenleiter, der mittlerweile mehr als 7.300 Betroffene eines Post-Vac-Syndroms beraten hat.

Insbesondere gehe es darum, die Lebensqualität der Betroffenen wieder zu steigern: „Das gelingt insbesondere durch eine leichte Aktivierung und eine Stärkung der Mitochondrien. Auch eine Substitution von Mikronährstoffen kommt im Einzelfall und je nach individuellem Bedarf in Betracht. Daneben können manche Antidepressiva helfen, Erschöpfung zu mindern und die kognitive Leistung wieder zu steigern. Bei oftmals auftretenden Schmerzen sind diätetische Produkte als Ergänzung möglich. Zudem sind Physio- und Ergotherapie, Akupunktur, Manuelle Therapie, Wärme- und Kälteanwendungen und Rehabilitationsmaßnahmen zu erwähnen“. Schlussendlich geht es aber auch um die soziale Absicherung der Betroffenen, meint Riehle – und sagt hierzu: „Eine Anerkennung des Impfschadens und eine etwaige soziale Entschädigung folgt klaren versorgungsrechtlichen Grundsätzen und stellt hohe Hürden. Abseits davon können aber Ansprüche auf Nachteilsausgleiche im Rahmen der Feststellung einer (Schwer-)Behinderteneigenschaft, Erwerbsminderungsrente und in schweren Fällen auch Pflegeleistungen in Betracht kommen. Daneben wird natürlich bei einer zunächst befristeten Arbeitsunfähigkeit auch Krankengeld gewährt“, führt der Berater aus. „Hierüber geben wir eine grundsätzliche Sozialgesetzaufklärung für Betroffene, die uns überregional und kostenlos erreichen können“, weist Dennis Riehle auf den freiwilligen Service seiner Selbsthilfeinitiative hin. Er fasst abschließend zusammen: „Impfschäden werden uns künftig intensiver begleiten als noch vor Corona. Doch gibt es aus meiner Sicht keinen Grund für eine Dramatisierung. Und machtlos sind wir ihnen gegenüber nicht.“

Das Beratungsangebot der Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen findet sich auf www.selbsthilfe-riehle.de.

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Drei Prämissen sind für Anerkennung von Impfschäden zu erfüllen / Selbsthilfe gibt Tipps zur Antragsstellung

Immer mehr Anträge auf Anerkennung eines rechtlichen Impfschadens mit dem daraus folgenden Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Impfschutzgesetz werden in Deutschland abgelehnt.

BildDiese Erfahrung macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen. Deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), verzeichnet zunehmend Anfragen von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen, deren Anträge entsprechend angewiesen werden. Nach der Auffassung des Sozialberaters, der mittlerweile rund 6.500 Post-Vac-Patienten betreut hat, liegen die Gründe vor allem im Umstand des fehlenden Beleges auf eine bestehende Kausalität, also einen Zusammenhang zwischen eingetretener Symptomatik und der vorangegangenen Impfung: „Letztendlich müssen drei Prämissen erfüllt sein: Erstens muss eine Gesundheitsstörung eingetreten sein, die auch medizinisch entsprechend attestiert und nachgewiesen ist (Primärschaden). Zweitens braucht es eine fortdauernde wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schädigung mit einer mindestens sechs monatigen Dauer (Sekundärschaden), der haftungsbegründend ist. Und drittens sollte eine plausible und nachvollziehbare Indizienkette vorliegen, wonach zwischen dem Gesundheitsschaden und der Verabreichung des Vakzins nach gesundem Menschenverstand und ohne ernsthaften Zweifel ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Erst durch diesen Nachweis ergibt sich ein haftungsauslösender Impfschaden gemäß Gesetz. Gerade dieser letzte Schritt gelingt im Anerkennungsverfahren zumeist nicht“, erläutert Dennis Riehle. Denn es müssten andere Gründe ausgeschlossen werden, welche die Gesundheitsstörungen auch nur teilweise mitverursacht haben könnten. Besonders bei vorerkrankten Personen ist solch eine Beweisführung nahezu unmöglich. Nach Meinung des Beraters, der selbst seit 2021 an einer fortbestehenden Impfkomplikation leidet, kommt sowohl dem behandelnden Facharzt, aber auch dem Patienten deshalb eine ganz besondere Verantwortung zu.

„Beide müssen die aufgetretenen Impfreaktionen, von Fieber oder Schmerzen und Rötung an der Einstichstelle, sowie alle im Laufe der nachfolgenden Tage und Wochen eingetretenen Symptome dokumentieren. Der Mediziner muss daneben genau abwägen. Er muss prüfen, ob nach bestem Wissen und Gewissen in einer schlüssigen Argumentation ein Impfschaden als unmittelbare Folge der Vakzin-Gabe anzunehmen oder auszuschließen ist. Hierfür sollten auch entsprechende Befunde erhoben werden, beispielsweise Laborparameter, körperliche und psychische Inspektion, vor allem auch neurologisch, psychiatrisch, internistisch-immunologisch, sowie Auffälligkeiten in den technischen Untersuchungen. Zudem sollte er protokollieren, welche Funktionsstörungen eingetreten sind, die Auswirkung auf das soziale, berufliche und private Leben des Betroffenen haben. Hierbei kann der Patient beispielsweise mit einem Tagebuch helfen. Schlussendlich sollte auch geprüft werden, ob die Beschwerden durch Medikamente oder Wechselwirkungen ausgelöst wurden und ob Grunderkrankungen bestehen, die durch die Impfung möglicherweise verschlechtert wurden“, so Riehle. Insgesamt sei dies ein komplexer Prozess, der in den seltensten Fällen gerichtsfest gelingen könne. „Auch wenn ich es mir anders wünschen würde und dringend eine Veränderung des Entschädigungsrechts fordere, sind die Chancen auf einen positiven Bescheid derzeit äußerst gering“, meint der in Rechtsfragen zertifizierte Berater. Das bedeute aber nicht, dass der Impfschaden aus medizinischer Sicht in Frage steht. „Viel eher haben die Versorgungsämter nur zu prüfen, ob eine Impfschädigung gemäß des Impfschutzgesetzes vorliegt und damit eine Grundlage für Entschädigung gegeben ist. Auch ein negatives Schreiben vom Amt bedeutet nicht, dass eine Gesundheitsstörung ausgeschlossen ist. Vielmehr bescheinigt der Amtsarzt mit seiner Rückweisung nur, dass der Impfschaden nicht die Voraussetzungen der Paragrafen erfüllt und damit nicht entschädigt werden kann. Die Tatsache, dass jemand unter einem Post-Vac-Syndrom leidet und durchaus auch im Nachgang einer Impfung schwer erkrankt ist, wird niemandem abgesprochen. Das sollte dem Betroffenen immer bewusst sein“, stellt Dennis Riehle abschließend klar.

Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist überregional unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

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