Ausnahmen von der Mietpreisbremse: Ein Überblick von Sven Schwarzat

Welche Ausnahmen von der Mietpreisbremse gibt es? Investor Sven Schwarzat berichtet

BildDie Mietpreisbremse, eingeführt mit dem Ziel, den Anstieg der Mietpreise in angespannten Wohnungsmarktgebieten zu begrenzen, hat in Deutschland für viel Diskussion gesorgt. Sie soll sicherstellen, dass Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, die sowohl für Vermieter als auch für Mieter von Bedeutung sind. Hier alle Ausnahmen zu durchdringen kann etwas kompliziert sein. Sven Schwarzat bringt Licht ins Dunkel.

1. Neubauten und umfassende Sanierungen

Eine der größten Ausnahmen von der Mietpreisbremse betrifft Neubauten. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig vermietet wurden, unterliegen nicht den Vorgaben der Mietpreisbremse. Dies soll Anreize für den Wohnungsbau schaffen und sicherstellen, dass Investitionen in neue Immobilien nicht durch strenge Mietregulierungen behindert werden. Ebenso gelten umfassend sanierte Wohnungen, die nach einer Sanierung als neu gelten, als von der Mietpreisbremse ausgenommen. Vermieter können hier in der Regel höhere Mieten verlangen, um die Investitionskosten zu decken.

2. Mietverträge nach der Erhöhung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Mietpreisbremse nur bei der Wiedervermietung einer Wohnung Anwendung findet. Bei bestehenden Mietverträgen, die bereits vor der Einführung der Mietpreisbremse abgeschlossen wurden, dürfen die Mieten erhöht werden, solange sie den bisherigen Preis nicht übersteigen. Diese Regelung schützt Vermieter, die ihre Miete im Rahmen des bestehenden Vertrages anpassen möchten.

3. Ausnahmen für möblierte Wohnungen

Möblierte Wohnungen unterliegen ebenfalls nicht der Mietpreisbremse. Dies bedeutet, dass Vermieter bei der Vermietung von möblierten Wohnungen die Mieten nach eigenem Ermessen festlegen können. Diese Regelung hat zum Ziel, den Markt für temporäre Wohnformen, wie etwa bei Berufstätigen oder Studierenden, zu fördern. Vermieter können hier höhere Preise verlangen, um den Wert der Möbel und der Ausstattung zu berücksichtigen.

4. Vorübergehende Vermietungen

Ein weiterer Aspekt ist die vorübergehende Vermietung. Bei Vermietungen von weniger als sechs Monaten ist die Mietpreisbremse nicht anwendbar. Dies betrifft insbesondere touristische Vermietungen oder Wohnungen, die für einen kurzen Zeitraum an Reisende oder Geschäftsreisende vermietet werden. Diese Ausnahme ermöglicht es Vermietern, flexibler auf die Marktnachfrage zu reagieren.

5. Härtefallregelung

Die Mietpreisbremse sieht auch eine Härtefallregelung vor. Wenn Vermieter nachweisen können, dass die Einhaltung der Mietpreisbremse sie in eine unzumutbare wirtschaftliche Lage bringt, können sie von den Regelungen der Mietpreisbremse abweichen. Hierzu zählen beispielsweise hohe laufende Kosten oder besondere Investitionen, die getätigt werden müssen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Mietpreisbremse nicht zu einer Existenzbedrohung für Vermieter führt.

6. Lokale Ausnahmen

Lokal kann es in Abhängigkeit vom individuellen qualifizierten Mietspiegel noch weitere Ausnahmen geben.

Fazit

Die Ausnahmen von der Mietpreisbremse sind vielfältig und zeigen, dass die Regelung nicht unumstritten ist. Während sie dem Schutz der Mieter dienen soll, gibt es gleichzeitig zahlreiche Möglichkeiten für Vermieter, höhere Mieten zu verlangen. Es ist wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter über diese Ausnahmen informiert sind, um Missverständnisse zu vermeiden und eine faire Wohnraumpolitik zu fördern. Angesichts der steigenden Mieten in vielen deutschen Städten bleibt die Diskussion über die Mietpreisbremse und ihre Ausnahmen weiterhin relevant und notwendig.

Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an (zugleich Verantwortlicher für diese Pressemitteilung):

Schwarzat Capital GmbH
Herr Sven Schwarzat
Ernst-Thälmann-Straße 18
06686 Lützen
Deutschland

fon ..: 034444909876
web ..: http://www.schwarzat-capital.de
email : info@schwarzat-capital.de

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Der französische Reifenhersteller Michelin setzt seine Lieferungen nach Russland trotz Sanktionen

Investigativer Journalismus: Der französische Reifenhersteller Michelin setzt seine Lieferungen nach Russland fort, um die EU-Sanktionen zu umgehen (Quelle: BT)

BildLaut einer vertraulichen Quelle des Berliner Telegraph liefert der französische Konzern Michelin – der weltweit führende Hersteller von Autoreifen – weiterhin sanktionierte Produkte über türkische Zwischenhändler nach Russland und erweitert damit seine Lieferprogramme.
In früheren Artikeln haben wir beschrieben, wie Michelin-Reifen über seinen türkischen Händler TATKO T.A.S. und seine Tochtergesellschaft in Kasachstan, KAZ T-REMA International, sowohl direkt als auch über Ketten von Zwischenhändlern in der EU und im Nahen Osten erfolgreich nach Russland geliefert werden.

Im Zuge unserer investigativen journalistischen Arbeit haben unsere Redakteure Informationen von russischen, türkischen und kasachischen Zollbehörden erhalten, die die Machenschaften von Michelin, TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) und der mit ihnen verbundenen Firma DTO TYRE FZCO belegen.

Die Umgehung der Sanktionen läuft nach Informationen des Berliner Telegraph wie folgt ab: Die türkische Firma TATKO T.A.S. kauft Reifen von Michelin und verkauft die Produkte an DTO TYRE FZCO weiter, die die Reifen über Lettland direkt nach Russland und Kasachstan verkauft Die lettische Firma ESTMA versendet die gekauften Michelin-Reifen im Auftrag von DTO TYRE FZCO unter Umgehung der Sanktionen an verschiedene Kunden in Russland und in Kasachstan an KAZ T-REMA International, die die Reifen über eigene Kanäle weiter nach Russland exportiert.

Im Zuge der journalistischen Recherchen haben der Berliner Telegraph und seine Partner in der Türkei mehrere Informationsanfragen an die Pressestellen von Michelin und TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) gestellt, die jedoch alle ignoriert wurden.
Türkischen Quellen zufolge wurde dieser Plan zur Umgehung der Sanktionen gegen Michelin durch die enge Vertrautheit des derzeitigen Michelin-Vizepräsidenten Manuel Montana mit dem türkischen Markt ermöglicht, der von August 2016 bis Februar 2019 Leiter der türkischen Michelin-Vertretung war und aktiv mit dem offiziellen Händler – TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) – zusammenarbeitete und auch dessen Direktor Vedat Ozcelik nahestand.

Es stellt sich die Frage, wie ein großer europäischer Konzern unter Missachtung der Sanktionen über seinen türkischen Händler TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) Michelin-Produkte nach Russland liefern kann. Und wir haben die Antwort auf diese Frage schon fast gefunden, denn wir gehen davon aus, dass der derzeitige Vizepräsident von Michelin, Manuel Montana, der von August 2016 bis Februar 2019 Leiter des türkischen Michelin-Büros war, ein gutes und enges Verhältnis zum CEO von TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) namens Vedat Ozcelik hatte.
Dies wird indirekt dadurch bestätigt, dass Manuel Montana Großabnehmern in der Region aktiv empfiehlt, Reifen ausschließlich über TATKO T.A.S. (TATKO LASTIK SANAYI VE TICARET A.S.) zu beziehen.

Die EU-Aufsichtsbehörden in Brüssel haben das Vorgehen von Michelin noch nicht rechtlich bewertet Es ist schwer zu sagen, inwieweit solche Pläne, unter Umgehung der formalen Beschränkungen aus Brüssel untersanktionierte Produkte nach Russland zu liefern, rechtlich einwandfrei sind. Rätselhaft ist jedoch die Tatsache, dass sich die führende französische Marke offenbar überhaupt nicht darum kümmert, wer der Endempfänger ihrer Produkte ist.
Das Problem der Türkei als „dunkles Territorium“, über das sub-sanktionierte Waren nach Russland geliefert werden, betrifft jedoch nicht nur französische Marken So veröffentlichte die ARD kürzlich eine Untersuchung über die Lieferung deutscher Werkzeugmaschinen an die Russische Föderation, die in der Rüstungsindustrie zur Herstellung verschiedener Waffentypen verwendet werden können.

All dies deutet darauf hin, dass die Transparenz von Geschäftsprozessen in der Türkei noch weit von europäischen Standards entfernt ist und es unwahrscheinlich ist, dass das Land in naher Zukunft für einen EU-Beitritt bereit sein wird, wie ihn Präsident Erdogan anstrebt. Dies entbindet europäische Unternehmen jedoch nicht von der Verantwortung, Gesetzeslücken zu nutzen, um die Anti-Russland-Sanktionen Brüssels zu umgehen, ohne formell gegen sie zu verstoßen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

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Die Mietpreisbremse: Ein Überblick von der Schwarzat Capital GmbH

Ein Überblick über die rechtlichen Aspekte der Mietpreisbremse

BildDie Mietpreisbremse ist ein politisches Instrument, das in Deutschland eingeführt wurde, um den Anstieg der Mieten in angespannten Wohnlagen zu bremsen. Diese Regelung, die 2015 in Kraft trat, zielt darauf ab, Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen und den Wohnungsmarkt zu regulieren. Besonders in Großstädten und Ballungsgebieten, wo die Nachfrage nach Wohnraum das Angebot übersteigt, sind Mieter häufig von drastischen Preiserhöhungen betroffen. Sven Schwarzat erklärt in diesem Artikel die Mietpreisbremse.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete, die bei einer Neuvermietung verlangt werden darf. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird anhand von Mietspiegeln, die von den Städten oder Gemeinden erstellt werden, ermittelt. Diese Regelung soll verhindern, dass Vermieter bei Neuvermietungen exorbitante Preise verlangen und somit die finanzielle Belastung für Mieter reduzieren.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt nicht für alle Städte in Deutschland. Nur in bestimmten Städten und Gemeinden, die als „angespannte Wohnlage“ eingestuft sind, wird die Regelung angewendet. Die Liste dieser Gebiete wird regelmäßig aktualisiert und kann sich ändern. Zudem gibt es Ausnahmen: Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, fallen nicht unter die Mietpreisbremse. Auch umfassend sanierte Wohnungen sind von der Regelung ausgeschlossen, sofern der Vermieter dies nachweisen kann.

Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt

Die Einführung der Mietpreisbremse wurde sowohl positiv als auch negativ beurteilt. Befürworter argumentieren, dass sie Mieter schützt und dazu beiträgt, die Wohnkosten in einem akzeptablen Rahmen zu halten. In vielen Städten wurde beobachtet, dass die Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten in den ersten Jahren der Einführung tatsächlich dämpfen konnte.

Kritiker hingegen sehen die Mietpreisbremse als unzureichendes Mittel, um das grundsätzliche Problem des Wohnraummangels zu lösen. Sie argumentieren, dass die Regelung dazu führen könnte, dass Vermieter weniger in den Wohnungsbau investieren, da die Renditen sinken könnten. Dies könnte langfristig zu einem Rückgang des Wohnungsangebots führen und die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen. Laut Schwarzat kann die Mietpreisbremse nur dann sinnvoll sein, wenn sie gezielt auch mit der Förderung von Neubau und sozialem Wohnungsbau einher geht.

Möglichkeiten für Mieter

Mieter, die in einem Gebiet leben, in dem die Mietpreisbremse gilt, sollten sich über ihre Rechte informieren. Wenn sie das Gefühl haben, dass die Miete über dem zulässigen Höchstbetrag liegt, können sie sich an den Mieterschutzbund wenden oder rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, die ortsübliche Vergleichsmiete zu kennen und gegebenenfalls eine Mietsenkung zu fordern.

Fazit

Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Instrument im deutschen Wohnungsrecht, das dazu beiträgt, die Mieten in angespannten Märkten zu regulieren. Obwohl sie einige Erfolge vorweisen kann, bleibt die Diskussion über ihre Effektivität und die Notwendigkeit weiterer Reformen im Wohnungsbau unvermindert. Für Mieter ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen und sich aktiv in die Debatte um den Wohnungsmarkt einzubringen. Nur durch eine Kombination aus Schutzmaßnahmen für Mieter und einer Förderung des Wohnungsbaus kann eine nachhaltige Lösung für die Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt gefunden werden.

Über den Autor: Sven Schwarzat ist Geschäftsführer der Schwarzat Capital GmbH mit Sitz in Lützen. Er hält mit dieser GmbH und auch privat zahlreiche Immobilien im Bestand, führt Bauprojekte durch und vermietet seine Wohnungen. Sein Schwerpunkt liegt in und um Leipzig. Seine Expertise und Erfahrung machen ihn zu einem verlässlichen Ratgeber für allgemeine Fragen zu Immobilien und spezifisch zum Leipziger Immobilienmarkt.

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