Online Scheidung und Folgesachen: Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen
Posted by PM-Ersteller - 14/07/25 at 08:07:27 amEs gibt im rechtlichen Ablauf keinen Unterschied zwischen der Online Scheidung und der klassischen Scheidung. Die Folgesachen müssen bei der Online Scheidung jedoch ebenfalls geregelt werden.
Eine Online Scheidung unterscheidet sich im rechtlichen Ablauf nicht von einer klassischen Scheidung – sie vereinfacht lediglich die Kommunikation und Formalitäten durch digitale Prozesse. Die sogenannten Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) müssen jedoch genauso geregelt werden wie bei jeder anderen Scheidung.
Im Folgenden erläutert Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Grundsätze rund um die Online Scheidung und die Folgesachen in Deutschland:
1. Unterhalt
o Trennungsunterhalt: Während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Trennungsunterhalt verlangen.
o Nachehelicher Unterhalt: Nach der Scheidung besteht nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhalt, z. B. wegen Kinderbetreuung, Krankheit oder Erwerbslosigkeit.
o Kindesunterhalt: Unabhängig von der Scheidungsform bleibt der Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen.
o Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Vermögen und dem Betreuungsmodell. Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle.
2. Sorgerecht
o Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich bestehen.
o Nur auf Antrag eines Elternteils und bei schwerwiegenden Gründen kann das Familiengericht das Sorgerecht abweichend regeln.
o Das Gericht entscheidet nur dann über das Sorgerecht, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Ohne Antrag bleibt alles wie zuvor.
3. Vermögensaufteilung
o In Deutschland gilt meist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Zugewinn wird ausgeglichen.
o Der Partner mit dem höheren Zugewinn zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.
o Immobilien, Konten oder andere Vermögenswerte, die gemeinsam erworben wurden, werden gesondert betrachtet und müssen ggf. verkauft oder ausgezahlt werden.
o Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn, nur deren Wertsteigerung kann berücksichtigt werden.
4. Ablauf bei der Online Scheidung
o Die Online Scheidung ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich beide Ehepartner über die Folgesachen einig sind.
o Sind Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung strittig, müssen diese Punkte gesondert geregelt werden – entweder außergerichtlich (z. B. durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung) oder durch gerichtliche Entscheidung.
o Der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) wird in der Regel automatisch vom Gericht durchgeführt, außer die Ehe war kürzer als drei Jahre oder es gibt eine notarielle Vereinbarung.
5. Wichtige Hinweise
o Folgesachen müssen nicht zwingend vor Gericht geregelt werden, außer dem Versorgungsausgleich. Einvernehmliche Lösungen sind oft günstiger und schneller.
o Bei Uneinigkeit über Folgesachen kann das Verfahren deutlich aufwändiger und kostenintensiver werden.
Zusammengefasst:
Die Online Scheidung vereinfacht den Ablauf, ersetzt aber nicht die notwendige Klärung der Folgesachen. Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung werden wie bei jeder Scheidung behandelt – entweder einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Salzstraße 35, 48143 Münster
Rechtsanwalt Scholz ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung im Bereich Scheidungsrecht. Insbesondere bietet er bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten die Option der Online Scheidung an, wodurch Scheidungen einfach, schnell und günstig durchgeführt werden können.
Rechtsanwalt Reinhard Scholz – Online Scheidung einfach günstig unter www.scheidung-einreichen.com oder www.ihre-scheidung.info
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Tipps für eine einvernehmliche Online Scheidung
Posted by PM-Ersteller - 14/07/25 at 07:07:49 amMit diesen Tipps können Sie bei einer einvernehmlichen Online Scheidung den Ablauf vereinfachen, Kosten sparen und Nerven schonen.
Für eine einvernehmliche Online-Scheidung gibt es einige zentrale Tipps, die den Ablauf vereinfachen, Kosten sparen und Nerven schonen.
Im Folgenden gibt Rechtsanwalt Reinhard Scholz aus Münster, Anwalt für Scheidungsrecht, die wichtigsten Tipps für eine einvernehmliche Online Scheidung im Überblick:
o Klären Sie alle wichtigen Fragen im Vorfeld: Stimmen Sie sich mit Ihrem Ehepartner ab, dass Sie beide die Scheidung wollen und das Trennungsjahr abgelaufen ist. Einigen Sie sich über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Umgangsrecht der Kinder sowie über die Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Je mehr Sie außergerichtlich regeln, desto unkomplizierter und günstiger wird das Verfahren.
o Erstellen Sie ggf. eine Scheidungsfolgenvereinbarung: Diese schriftliche am besten notarielle Vereinbarung regelt alle Scheidungsfolgen verbindlich und verhindert spätere Streitigkeiten.
o Kommunikation ist entscheidend: Bleiben Sie im Gespräch mit Ihrem Partner, vermeiden Sie Maximalforderungen und suchen Sie nach Kompromissen. Eine offene Kommunikation erleichtert die Einigung und beschleunigt das Verfahren.
o Nur ein Anwalt notwendig: Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung reicht es, wenn einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag stellt. Der andere Partner muss keinen eigenen Anwalt bezahlen, was die Kosten deutlich reduziert.
o Ablauf online und unkompliziert: Die Kommunikation mit dem Anwalt erfolgt per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Sie füllen einen Online-Fragebogen aus und reichen alle notwendigen Unterlagen digital ein (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder). Der Anwalt reicht den Antrag online beim Gericht ein.
o Gerichtstermin meist kurz: Auch bei einer Online-Scheidung ist ein Termin beim Familiengericht nötig, dieser dauert bei Einvernehmen meist nur wenige Minuten. In vielen Fällen kann der Termin inzwischen auch per Videokonferenz stattfinden, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und die Technik vorhanden ist.
o Kosten sparen: Sie zahlen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Gerichts- und Anwaltskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, wenn Sie über wenig Einkommen verfügen.
o Kompetenten Scheidungsservice wählen: Achten Sie darauf, dass der Online-Scheidungsservice mit einem erfahrenen Anwalt für Familienrecht zusammenarbeitet und Ihnen bei Fragen schnell und kompetent weiterhilft.
o Respektieren Sie das Umgangsrecht: Bei gemeinsamen Kindern sollte das Umgangsrecht des anderen Elternteils unbedingt respektiert werden, um Konflikte zu vermeiden.
o Frühzeitig informieren: Nutzen Sie kostenlose Erstberatungen und informieren Sie sich umfassend über den Ablauf und die Kosten, bevor Sie den Antrag stellen.
Mit diesen Tipps gelingt die einvernehmliche Online-Scheidung in der Regel schnell, kostengünstig und stressfrei.
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Fürsorge statt Stigmatisierung: Verein Erzengel kritisiert geplante Meldepflicht
Posted by PM-Ersteller - 14/07/25 at 07:07:07 amDer Verein Erzengel verurteilt aufs Schärfste die aktuellen Pläne der CDU-Landtagsfraktion in Hessen, eine Meldepflicht nach psychiatrischen Aufenthalten an die Behörden einzuführen.
Der Verein distanziert sich insbesondere von den Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Bartelt, der am 2. Juli 2025 vom Hessischen Rundfunk zitiert wurde: „Es gibt Menschen, die sind schwer psychiatrisch erkrankt, sie sind eine Gefahr für sich selbst und die Gesellschaft“ und „diese Personen den Ordnungsbehörden gemeldet werden müssen“.
Michael Langhans, Vorstand des Vereins Erzengel, betont, dass eine solche Maßnahme nicht nur an der falschen Stelle ansetzt, sondern auch die Behandlungsfreiheit behindert und die Behandlungswilligkeit senkt. Die Stigmata einer fachpsychiatrischen Behandlung sind nach wie vor groß und schädlich. Es besteht die Gefahr, dass vor Angst von Meldungen notwendige Behandlungen nicht angetreten werden.
Der Verein fordert stattdessen „konkrete Hilfe statt Pranger und Denunziantentum“.
In einer freien Rechtsordnung sollte ein kranker Mensch Hilfe erhalten. Die Politik ist in der Pflicht, die Voraussetzungen für bezahlbare, schnelle, unkomplizierte und vertrauliche Hilfen zu schaffen. Die geplanten Maßnahmen werden diesem Anspruch nicht gerecht.
Des Weiteren weist der Verein Erzengel darauf hin, dass die Behindertenrechtskonvention der UN ein absolutes Diskriminierungsverbot beinhaltet, worunter auch solche Meldepflichten fallen. Statt neue Schranken zu schaffen, die die Teilnahme am Leben einschränken, muss die Politik sich dafür einsetzen, eine geschützte psychiatrische Grundversorgung sicherzustellen.
Der Verein kritisiert zudem die mangelnde Verfügbarkeit von kompetenten Ärzten und Therapieplätzen sowie lange Wartelisten. Insbesondere nach der „Affäre Schmenger“, deren Nachwirkungen in Hessen andauern, muss verhindert werden, dass Menschen in Zukunft „psychiatrisiert“ werden.
Aus Erfahrung im Familienrecht weiß der Verein, dass der Vorwurf des „erweiterten Suizids“ oft als Mittel missbraucht wird, um Familien zu zerstören und Kinder ihren Eltern zu entziehen. Wir verweisen hier auf den von uns begleiteten Fall „Eltern, die ihre Kinder aus Schutzhaus entführt haben“, https://erzengel.help/erfolg-eltern-die-ihre-kinder-aus-schutzhaus-in-hamburg-entfuehrt-haben-sollen-vollstaendig-rehabilitiert/“ und weitere Verfahren mit unprofessionellen, diagnosekriterienarmen Psychiatrisierungen. Denn: Gutachten au f psychologischem und psychiatrischem Gebiet sind oft weder wissenschaftlich, noch transparent oder nachprüfbar, und Schlussfolgerungen bezüglich Diagnosen oder Gefahren sind zu oft willkürlich und falsch. Hier müsse die Politik tätig werden und dem entgegenwirken. Denn Menschen sind vor einem überbordenden Staat zu schützen. Grundrechte sind klassische Abwehrrechte gegen solche Fehlentwicklungen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Erzengel Verein
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Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
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Der Verein Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Unser Hauptanliegen ist es, für die Rechte unserer Kunden einzutreten und dafür zu sorgen, dass diese sowohl erkannt als auch respektiert werden. Wir streben stets danach, unsere Kunden in jeglicher Hinsicht zu unterstützen und ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
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