So übertragen Sie Unternehmerpflichten richtig

Fehler bei der Pflichtendelegation vermeiden – Unternehmerpflichten richtig übertragen

BildIn vielen Unternehmen ist die Übertragung von Unternehmerpflichten ein oft unterschätztes Thema, das jedoch erhebliche rechtliche und betriebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn es nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Besonders in Bereichen wie Arbeitsschutz und Umweltschutz, in denen klare und präzise Regelungen essenziell sind, wird deutlich, dass eine lückenhafte Delegation schnell zu rechtlichen Problemen führen kann.

Ein Beispiel verdeutlicht die Problematik: Eine Abteilungsleiterin verlässt das Unternehmen, aber die Pflichtendelegation auf die nachfolgende Führungskraft wird schlicht vergessen. Dies führt dazu, dass im Ernstfall die Verantwortung für sicherheitsrelevante Themen, wie den Arbeitsschutz, unklar bleibt oder sogar vollständig auf den Unternehmer zurückfällt. Solche Lücken können sowohl bei internen Audits als auch bei externen Prüfungen zu unangenehmen Überraschungen führen.

Rechtliche Verantwortung liegt klar beim Arbeitgeber

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gibt eindeutig vor, dass der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt. Allerdings kann dieser nicht alle damit verbundenen Pflichten persönlich ausführen – allein schon aus praktischen Gründen. Dies gilt insbesondere in größeren Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abteilungen. Daher sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber bestimmte Aufgaben an zuverlässige und fachkundige Personen übertragen kann. Dazu zählen Führungskräfte ebenso wie spezielle Fachkräfte, die durch eine schriftliche Beauftragung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Unternehmerpflichten im Bereich Arbeitsschutz und Umweltschutz ermächtigt werden.

Doch Vorsicht: Die Pflichtenübertragung muss klar, schriftlich und detailliert geregelt sein. Unklarheiten oder Versäumnisse können im Schadensfall zu erheblichen Konsequenzen führen – sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für das Unternehmen selbst. Eine rechtssichere Übertragung ist daher nicht nur eine Frage des guten Managements, sondern auch der Risikominimierung.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit einbinden

Besonders empfehlenswert ist es, die Fachkraft für Arbeitssicherheit in den Delegationsprozess einzubinden. Diese verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Fachkraft kann helfen, den Prozess der Pflichtenübertragung so zu gestalten, dass er sowohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht als auch die spezifischen betrieblichen Anforderungen abdeckt.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzureichende Einbindung von Fachpersonal oder die Verwendung von Musterdokumenten, die nicht auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) stellt zwar ein Musterdokument zur Übertragung von Unternehmerpflichten zur Verfügung, jedoch reicht dieses für die betriebliche Praxis häufig nicht aus.

Musterdokumente und rechtssichere Delegation

Dr. Hartmut Frenzel, Experte im Bereich Compliance und Arbeitsschutz, hat auf seiner Website umfassende Informationen zur rechtssicheren Übertragung von Unternehmerpflichten zusammengestellt. Zusätzlich finden Unternehmen dort einen Mustertext, der speziell auf die Delegation von Pflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz ausgerichtet ist. Dieser Mustertext bietet eine praktikable und rechtskonforme Grundlage, um Unternehmerpflichten sicher und transparent zu delegieren.

Neben den Musterdokumenten gibt es auf der Website auch einen FAQ-Bereich, der typische Fragen rund um die Pflichtendelegation beantwortet und somit Klarheit in einem oftmals komplexen Themengebiet schafft.

Fazit: Pflichtendelegation nicht auf die leichte Schulter nehmen

Eine saubere und rechtssichere Delegation von Unternehmerpflichten ist unverzichtbar, um den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit qualifizierten Fachkräften und die Nutzung passgenauer Musterdokumente sind dabei der Schlüssel zum Erfolg.

Weitere Informationen sowie Mustertexte finden Sie hier: https://uebertragung-von-unternehmerpflichten.de/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Dr. Hartmut Frenzel
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
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Deutschland

fon ..: 02022541472
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email : frenzel@dr-frenzel.com

Warum Dr. Frenzel?

Erfahrung und Fachwissen:
Dr. Frenzel verfügt über jahrelange Erfahrung und tiefes Fachwissen in den genannten Bereichen.

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Rauchalarm barrierefrei wahrnehmbar gemacht

(Norderstedt, Oktober 2024) Wo Menschen mit Gehörproblemen leben, muss unbedingt auch die Konstruktion der Rauchwarnmelder in die Überlegungen mit einbezogen werden.

BildAuch wenn der Alarmton eines Rauchwarnmelders mit 85db(A) so eindringlich und laut ist, dass selbst die Nachbarschaft in der weiteren Umgebung aufgeschreckt wird: Gehörlose Bewohnerinnen oder Bewohner würden die drohende Gefahr gar nicht, und im Hörvermögen eingeschränkte Personen nur bedingt wahrnehmen können. „Sobald wir erfahren, dass eine von uns betreute Wohnung von Menschen mit Gehörproblemen genutzt wird, empfehlen wir umgehend die Ergänzung der Rauchwarnmelder um zusätzliche Technologien“, sagt Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH. „Zum Glück gibt es inzwischen wirkungsvolle Zusatzgeräte, die einen akustischen Alarm zusätzlich auch optisch und haptisch signalisieren, was Menschen mit verringertem Hörvermögen zusätzliche Sicherheit gibt“, so Stumpf weiter.

Als konkretes Beispiel nennt Thomas Stumpf ein von der Düsseldorfer Ei Electronics KG entwickeltes Hörgeschädigtenmodul, das nach Alarmauslösung Stroboskoplichter und separate Vibrationskissen aktiviert. Auf Basis der von Ei Electronics ebenfalls angebotenen Rauch-, Wärme- und Kohlenmonoxidwarnmelder, kann das System unkompliziert und kabellos in jeder Wohnung schnell installiert werden. Während das Stroboskoplicht das Meldersignal optisch erkennbar macht, wecken unter dem Kopfkissen platzierte Vibrationskissen schlafende Bewohnerinnen und Bewohner auch nach dem Ausschalten etwaiger Hörgeräte sofort auf. „Diese barrierefreie Rauchwarnmelder-Lösung bietet gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen maximale Sicherheit und ist auf einfache Weise nutzbar“, stellt Thomas Stumpf von Objektus fest. „Inzwischen haben wir das System schon in zahlreichen Wohneinheiten installiert und hinsichtlich der einfachen Handhabung und der Zuverlässigkeit durchgehend nur positive Erfahrungen gemacht.“

Bei Vorliegen einer ärztlich diagnostizierten Beeinträchtigung des Hörvermögens können die mit der Installation entsprechender Hilfsmittel verbundenen Kosten außerdem durch die Krankenkasse erstattet werden.

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Objektus GmbH
Frau Hanna Möhring
Gutenbergring 53
22848 Norderstedt
Deutschland

fon ..: +49 (0)40 500 18 23-0
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Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.

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Aluminium Leichtlaufkran „THE LINE“ auf der OPEN HOUSE Messe in Wisconsin – IWS System GmbH

Die IWS System GmbH, zeigt auf der OPEN HOUSE Messe am 23. und 24. Oktober 2024, von CARL Stahl in Pewaukee, Wisconsin, ihren innovativen Aluminium Leichtlaufkran mit dem Markennamen „THE LINE“.

BildIWS System GmbH präsentiert Aluminium Leichtlaufkran „THE LINE“ auf der OPEN HOUSE Messe in Wisconsin

Die IWS System GmbH, unter der Leitung von Inhaber Heiko Petzoldt, zeigt auf der OPEN HOUSE Messe von CARL Stahl in Pewaukee, Wisconsin, ihren innovativen Aluminium Leichtlaufkran mit dem Markennamen „THE LINE“. Das Unternehmen aus dem Vogtland ist stolz, an dieser bedeutenden Veranstaltung am 23. und 24. Oktober 2024 teilzunehmen und seine fortschrittliche Krantechnologie einem breiten Publikum in den USA vorzustellen.

„THE LINE“ bietet ein einzigartiges Baukastensystem, das durch seine leichte Bauweise und hohe Flexibilität überzeugt. Der Kran ermöglicht präzises Materialhandling und hebt sich durch seine hohe Tragfähigkeit sowie die schnelle und einfache Montage ab. Diese Eigenschaften machen ihn zur idealen Lösung für Unternehmen, die ihre Hebeprozesse optimieren und gleichzeitig die Effizienz steigern möchten. Bereits im vergangenen Jahr sorgte die erfolgreiche Installation des Aluminium Leichtlaufkrans bei PLACON in den USA für Aufsehen.

Interessierte Messebesucher sind herzlich eingeladen, den Stand der IWS System GmbH zu besuchen und sich aus erster Hand über die Vorteile von „THE LINE“ zu informieren. Das Team freut sich auf den persönlichen Austausch und darauf, auf die spezifischen Bedürfnisse potenzieller Kunden einzugehen.

Für weiterführende Informationen und Kontaktanfragen steht die IWS System GmbH zur Verfügung:
Telefon: +49 3765 3877720
Webseite: www.iwssystem.com
YouTube-Kanal: Krankaufen

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Reichenbacher Straße 2
Heinsdorfe 08468
Deutschland

fon ..: 037653877725
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email : s.friedrich@iwssystem.com

Motivierte Mitarbeiter, ständige Weiterbildung und Qualifikation sind die Basis des Unternehmens, seines Erfolges und Ihrer Zufriedenheit.

Das IWS System-Leistungsportfolio umfasst das gesamte Spektrum unterstützender technischer Dienstleistungen. Das IWS System-Team stärkt die Bereiche in Ihrem Unternehmen, für die das Vorhalten eigener Kapazitäten nicht wirtschaftlich wäre. Die Zusammenarbeit mit IWS System steigert so die Effizienz Ihres Betriebes.

DIENSTLEISTUNGEN FÜR MASCHINEN- UND ANLAGENBAUER NACH PRODUKTSPEZIFISCHEN ANFORDERUNGEN

Bildung spezieller Montageteams
Schulung und Unterweisung
Montage Ihrer Produkte bei Ihrem Kunden – in Ihrem Auftrag
Inbetriebnahme und evtl. Übergabe an Ihren Kunden

UVV – Überprüfungen

Regelmäßige Überprüfungen geben Sicherheit und sorgen für Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
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Schweiß- und Schlosserarbeiten
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TEIL- ODER GESAMTPRODUKTIONSVERLAGERUNG IHRER MASCHINEN ODER ANLAGEN, REGIONAL UND ÜBERREGIONAL

Demontage und Montage
Transport
Inspektion, Überprüfung, Wartung
GENERALINSTANDSETZUNG UND -ÜBERPRÜFUNG, PRODUKTIONSBEGLEITEND ODER BEI STILLSTAND VON

Hebezeugen und Krananlagen
Anschlagmittel
Handgeräten
Maschinen und Anlagen
ortsfesten Anlagen

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