Effektive Strafverteidigung von Ihrem Fachanwalt Philipp Berndtsen aus Duisburg
Posted by PM-Ersteller - 06/06/23 at 08:06:56 amRechtsanwalt Philipp Berndtsen gewährt eine kompetente Strafverteidigung und überzeugt dabei dank seiner langjährigen Erfahrung vor allem auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts.
Philipp Berndtsen ist Fachanwalt für Strafrecht und vertritt seine Mandanten in diesem Bereich sowohl außergerichtlich als auch vor den Amts- und Landgerichten in Moers, Duisburg und deutschlandweit. Rechtsanwalt Philipp Berndtsen ist dabei vor allem auf dem Gebiet des Verkehrsstrafrechts tätig und überzeugt hier dank seiner 25-jährigen Berufserfahrung.
Darüber hinaus ist er auch bundesweit in verschiedenen Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts, des allgemeinen Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Zudem absolviert Rechtsanwalt Berndtsen im Rahmen seines Fachanwaltstitels regelmäßig aktuelle Fortbildungsveranstaltungen und ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Frühzeitige Mandatierung erleichtert die Strafverteidigung
Um eine möglichst effektive Strafverteidigung zu erreichen, sollte möglichst früh ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Rechtsanwalt Philipp Berndtsen übernimmt ab der Beauftragung die professionelle Verteidigung seiner Mandanten und legt dabei sehr viel Wert auf eine umfassende Beratung. In erster Linie wird ab Mandatierung zunächst Akteneinsicht beantragt, um sich einen ersten Überblick über den Sachstand zu verschaffen.
Danach übernimmt Rechtsanwalt Berndtsen in enger Abstimmung mit seinen Mandanten die weiteren Schritte der Verteidigung, insbesondere die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, dem Richter und den weiteren Verfahrensbeteiligten.
Erfahrene Strafverteidigung mit Fokus auf Freispruch oder Einstellung
Bei der kompetenten und zugleich empathischen Vorgehensweise von Rechtsanwalt Philipp Berndtsen liegt der Fokus in erster Linie stets darauf, möglichst einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, bereitet Rechtsanwalt Berndtsen seine Mandanten auch stets auf ein professionelles Auftreten vor Gericht vor, sollte ein solches notwendig sein. In vielen Fällen kann das Verfahren aber bereits vorher beendet werden.
Auch über mögliche Nebenstrafen, wie zum Beispiel einen drohenden Verlust des Führerscheins oder berufsrechtliche Folgen eines Strafverfahrens, klärt Rechtsanwalt Berndtsen auf.
Moderne Kanzlei in zentraler Lage
Die moderne Kanzlei von Philipp Berndtsen befindet sich in der Düsseldorfer Straße 2 in 47051 Duisburg und damit im Zentrum von Duisburg, sodass sie bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem PKW erreicht werden kann. Für eine erste Kontaktaufnahme und eine Ersteinschätzung der juristischen Angelegenheit kann die Kanzlei gerne per E-Mail an kanzlei@be-strafrecht.de oder telefonisch unter 0203 / 211 31 kontaktiert werden.
Dabei übernimmt die Kanzlei auch gerne die Kommunikation mit den Rechtsschutzversicherungen und gewährt Auskunft über die zu erwartenden Kosten. Zudem informiert sie ihre Mandanten jederzeit über den aktuellen Sachstand des Verfahrens und übernimmt Fristeinhaltungen und Terminabsprachen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
BE-Strafrecht
Herr Philipp Berndtsen
Düsseldorfer Straße 2
47051 Duisburg
Deutschland
fon ..: 0203 / 211 31
fax ..: 0203 / 28 48 90
web ..: https://be-strafrecht.de/
email : kanzlei@be-strafrecht.de
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RegioHelden GmbH
Herr Alexander Graf
Rotebühlstraße 50
70178 Stuttgart
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Nach Aufdeckung von grausamen Zuständen in Schweinehaltung- Staatsanwaltschaft Münster nimmt Ermittlung auf
Posted by PM-Ersteller - 06/06/23 at 05:06:33 amVor wenigen Tagen veröffentlichte das Deutsche Tierschutzbüro umfassendes Videomaterial aus einem Schweinehaltungsbetrieb im Münsterland.
Ein Recherche-Team hatte die Bilder in der Zeit von Ende November 2022 bis Februar 2023 erstellt. Auf den Bildaufnahmen sind kranke und zum Teil schwer verletzte Schweine zu sehen. Die bei den Tieren zu sehenden Symptome lassen vermuten, dass sie vermutlich nicht hinreichend tierärztlich behandelt wurden, obwohl eine Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso ist eine Krankenbucht verpflichtend, die jedoch auf den Aufnahmen nicht erkennbar und vermutlich auch nicht vorhanden ist. „Einige der Tiere haben schwerwiegende Verletzungen und werden einfach sich selbst überlassen“, so Denise Weber vom Deutschen Tierschutzbüro.
Das Videomaterial wurde veterinärmedizinisch von dem Verein „Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft“ begutachtet. In dem Gutachten kommen Dr. med. vet. Claudia Preuß-Ueberschär und Dr. med. vet. Julia Pfeiffer-Schlichting zu dem Ergebnis, dass in diversen Fällen Schweinen länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt worden sind und damit gegen § 17 des Tierschutzgesetzes verstoßen worden ist. Damit würde der Straftatbestand der Tierquälerei erfüllt sein.
Das Deutsche Tierschutzbüro hatte Ende Mai Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Nun hat die Staatsanwaltschaft in Münster die Ermittlungen aufgenommen (AZ 540 Js 1837/23). „Wir erhoffen uns eine gerechte Strafe für die Verantwortlichen, Tierquälerei darf nicht unbestraft werden“ so Weber.
Dem Deutschen Tierschutzbüro ist es wichtig zu betonen, dass solche Aufdeckungen nicht den bedauerlichen Einzelfall darstellen. „Seit Jahren veröffentlichen wir und andere Tierrechtsorganisationen immer wieder erschreckendes Bildmaterial aus Tierhaltungsbetrieben. Von einem Einzelfall kann hier wirklich nicht mehr die Rede sein“, so Weber abschließend. Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt allen Menschen, die solch eine Tierquälerei nicht unterstützen möchten, die rein pflanzliche Lebensweise.
Weitere Informationen zu diesem Fall: https://www.tierschutzbuero.de/alltag-schweinehaltung-mit-louisa-dellert
Bildmaterial senden wir auf Anfrage gerne zu.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland
fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de
Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de
Pressekontakt:
Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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Impfschäden sind leider keine Seltenheit…
Posted by PM-Ersteller - 25/05/23 at 11:05:47 am…beweisen muss das allerdings der Geschädigte! Ohne Unterstützung geht das kaum.
Auch wenn uns immer wieder gesagt wird, dass die Corona-Impfung harmlos sei, so ist sie doch nicht ganz ohne. Es überwiegen wahrscheinlich gerade in der Pandemie die Vorteile einer Impfung gegenüber den Risiken. Impfschäden sind nach jetzigem Kenntnisstand relativ selten – wer aber betroffen ist, leidet nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen. Der Geschädigte muss quasi beweisen, dass seine Beschwerden direkt mit der Impfung zu tun haben. Und das ist gar nicht so einfach. Sie brauchen rechtliche und ärztliche Unterstützung.
Wie sieht es aus ärztlicher Sicht aus?
Wir sprachen mit Dr. Kai Ruffmann, Internist und Kardiologe aus Baden-Baden, der sich besonders für nichtinvasive und innovative Therapien einsetzt.
„Post Covid Syndrom/Post Vac Syndrom hat Gemeinsamkeiten mit dem chronischen Erschöpfungssyndrom (ME/CSF ICD G 93.3). Wenn es um das Erschöpfungssyndrom geht, zeichne ich mithilfe von drei unterschiedlichen EKG-Verfahren das EKG der betroffenen Patientinnen/Patienten auf: Das konventionelle EKG, das dreidimensionale EKG Cardisio und das dreidimensionale EKG Enverdis. Mit den beiden genannten räumlichen EKGs kann eine erweiterte EKG- Diagnostik gemacht werden. Ich führe ebenfalls eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durch und arbeite mit der Gewebedopplerechokardiographie. Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr feine und treffsichere Diagnostik im Vergleich zu der allgemein üblichen konventionellen Echokardiographie. Das macht es mir möglich, in einer ärztlichen Stellungnahme dann auch den Nachweis eines Impfschadens zu attestieren.“
Wie aber sieht die rechtliche Situation aus?
Wir sprachen mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Volker Delf Löschner aus Berlin, der als Spezialist für Medizinrecht einige sehr unterschiedliche Mandanten mit erheblicher Impfschädigung vertritt.
„Über Paragraph 60 IfSG (Infektionsschutzgesetz) soll es im Falle eines Impfschadens staatliche Versorgung, wie z.B. eine Grundrente geben. Ich selbst arbeite mit § 84 AMG (Arzneimittelgesetz) für einige Betroffene, die ich vertrete. Dazu hat das Landgericht Hof bereits seit 3. Januar 23 ein Urteil (Geschäftszeichen: 15 O 22/21) gefällt. Daneben gibt es vom Landgericht Kleve (Geschäftszeichen: 2 O 83/22 vom 25. Januar 23) und vom Land¬gericht Köln ein Urteil (Geschäftszeichen: 3 O 34/22 auch aus dem Jahr 2023). Paragraph 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder auch die Produkthaftung sind in manchen Fällen allerdings auch denkbar“, erklärt Rechtsanwalt Volker Löschner und führt weiter aus: „Ich persönlich vertrete die Ansicht, dass bezogen auf die Ärzte, die gegen Corona impfen, eine Art funktionelle öffentlich-rechtliche Tätigkeit zur Gefahrenabwehr vorliegt und deshalb die Staatshaftung nach Artikel 34 GG (Grundgesetz) eröffnet ist.
Die Therapiefreiheit und Arztwahlfreiheit wurde in den Impfzentren und durch die Priorisierung eingeschränkt. Es liegt also eine Art Beleihung mit einer öffentlich-rechtlichen Tätigkeit zur Gefahrenabwehr vor. Etwas ähnliches gibt es im Bereich der Psychiatrie, die für eine Gefahrenabwehr für die dort tätigen Ärzte, ebenfalls eine Staatshaftung annimmt.
Hat also in einem Impfzentrum ein Arzt nicht aufgeklärt oder gegen eine Kontraindikation gespritzt oder vielleicht auch nicht gekühlt, dann gibt es aus meiner Sicht diese ,Staatshaftung‘.“
Ärztlichen Unterstützung finden Sie unter:
https://kardiologie-baden-baden.de/presseinfos/patientengeschichte-wer-den-schaden-hat/
Rechtliche Informationen und Beratung gibt es hier:
https://www.zahn-medizinrecht.de/
*Der Abdruck ist frei. Wir bitten um ein Belegexemplar.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. med. Kai Ruffmann o Arzt für innere Medizin o Kardiologie
Herr Kai Dr. Ruffmann
Sophienstraße 47
76530 Baden-Baden
Deutschland
fon ..: +49 (0)7221 970 72 20
web ..: https://kardiologie-baden-baden.de/
email : info@kardiologie-baden-baden.de
Kurzprofil – Dr. Kai Ruffmann
Dr. Kai Ruffmann kam über das Studium der Elektrotechnik zur Medizin und entschied sich nach dem medizinischen Grundstudium für eine Ausbildung zum Kardiologen in Heidelberg und Zürich. Sein Weg führte ihn anschließend ins Städtische Klinikum Karlsruhe, wo er sich als Leitender Oberarzt der Kardiologie einbrachte. 1992 gründete er mit Kollegen und eigenem Herzkatheterlabor die Kardiologische Fachpraxis Karlsruhe. 2008 verließ er die Praxis in Karlsruhe um eine Privatpraxis für schonende nicht-invasive Kardiologie in Baden-Baden zu etablieren.
Mit über 40 Jahren Erfahrung und Expertenwissen vertritt Dr. Kai Ruffmann heute einen ganzheitlichen Ansatz in der Inneren Medizin und Kardiologie unter dem Motto: Prävention statt Operation.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://kardiologie-baden-baden.de
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Kurzprofil – Ra Volker Löschner
Die Kanzlei des Rechtsanwaltes Volker Delf Loeschner schafft die rechtlichen Voraussetzungen und hat die nötigen Erfahrungen, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ärzten, Kliniken, Versicherungen, Medikamentenherstellern, Krankenkassen, Unfallgegnern und anderen durchzusetzen. Rechtanwalt Löschner ist ausschließlich auf Patientenseite tätig.
„Unabhängig von einer Mandatserteilung können Sie bei uns eine Beratung erhalten. In einem ersten telefonischen Kontakt klären wir die weitere Vorgehensweise“, erklärt Rechtsanwalt Volker Delf Löschner, Fachanwalt für Medizinrecht.
Mehr dazu finden Sie unter: https://zahn-medizinrecht.de/
Pressekontakt:
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Frau Christa Jäger-Schrödl
Vogelbuck 11
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