Überprüfung des Feuerwerksverbots in Hamburg vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht

Zwei Bürger lassen das in Hamburg auch für den privaten Raum verhängte Feuerwerksverbot gerichtlich überprüfen.

Zwei von der Hamburger Kanzlei Hentschelmann vertretene Bürger haben sich im Wege zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen das in Hamburg verhängte Feuerwerksverbot gewandt. Sie beabsichtigten, an Silvester Feuerwerkskörper im Rahmen einer privaten Silvesterfeier abzubrennen.

Die Eilanträge richteten sich gegen das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Mit Beschlüssen vom 23.12.2020 lehnten die mit den Anträgen befassten Kammern des Verwaltungsgerichts Hamburg die Anträge ab (Az. 14 E 5238/20 und 15 E 5246/20).

In der ursprünglich erlassenen Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung war ein sämtliche Feuerwerkskörperkategorien umfassendes Abbrennverbot von Feuerwerk sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privatem Grund und Boden vorgesehen. Hamburg war mit seiner Regelung damit über den zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundesregierung gefassten Beschluss vom 13.12.2020, der ein Feuerwerksverbot lediglich auf publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen vorgesehen hatte, hinausgegangen. 

Unter dem Druck und noch während der laufenden Verfahren nahm der Hamburger Senat Feuerwerkskörper der Kategorie F1 von dem Veräußerungs- und Abbrennverbot aus. Bei Feuerwerk der Kategorie F1 handelt es sich um sog. Kleinst- und Jugendfeuerwerk, das ab dem 12. Lebensjahr ganzjährig erworben und verwendet werden darf, wie z.B. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts führte in ihrem Beschluss aus, die rechtlichen Einwände des Antragstellers im Hinblick auf ein Verbot, welches Feuerwerk der Kategorie F1 umfasst, seien zutreffend gewesen.

Nach Auffassung der Kammern des Verwaltungsgerichts dürfte sich das Verbot von Feuerwerk der Kategorie F2 als notwendige und verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Pandemie darstellen. Das Verbot diene vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte und sei geeignet, infektionsschutzrechtlich bedenklichen Ansammlungen von Personen vorzubeugen.

In ihrem Beschluss vertritt die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg die Auffassung, der Freien und Hansestadt Hamburg fehle es an einer Gesetzgebungs- bzw. Verordnungskompetenz im Hinblick auf das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems in Hamburg zu vermeiden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hatte für den Erlass des Abbrennverbots u.a. diesen Zweck angeführt. 

Aus Sicht der Antragsteller bemerkenswert ist, dass der Hamburger Senat an Silvester von einer Vielzahl von Verstößen gegen das von ihm in der Eindämmungsverordnung verfügte Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen in Gestalt des Ver- und Ansammlungsverbots ausgeht. Die Kammern des Verwaltungsgerichts haben sich diese Einschätzung zu Eigen gemacht. Unter diesem Blickwinkel dient das Feuerwerksverbot hingegen in erster Linie dazu, Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, in denen es zu Verstößen gegen die den Infektionsschutz im Fall ihrer Beachtung ausreichend gewährleistenden Kontaktbeschränkungen der Verordnung kommen könnte. Es obliegt indes den Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg, für die Durchsetzung der vom Senat in der Eindämmungsverordnung erlassenen Ge- und Verbote zu sorgen. Ein über die verfügten umfangreichen Kontaktbeschränkungen hinausgehender zusätzlicher Grundrechtseingriff zulasten der Bürgerinnen und Bürger darf nicht mit einer Entlastung der Ordnungskräfte von der ihnen zugewiesenen Aufgabe der Durchsetzung coronabedingter Ge- und Verbote begründet werden.

Im Ergebnis kamen die Kammern trotz dieser Bedenken übereinstimmend zu dem Ergebnis, das Abbrennverbot in seiner aktuellen Fassung sei – aus Sicht der 14. Kammer: „noch“ – verhältnismäßig.

Die Antragsteller tragen die vom Hamburger Senat erlassenen Schutzanordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie grundsätzlich mit. Sie sind allerdings der Auffassung, dass das vom Hamburger Senat erlassene Feuerwerksverbot auch auf privatem Grund und Boden und auch dort, wo die Gefahr einer Personenansammlung konkret nicht besteht, zu weit geht und zu einem nicht mehr gerechtfertigten Grundrechtseingriff führt.

Aus diesem Grund ist von den Antragstellern Beschwerde gegen beide erstinstanzlichen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zum Hamburger Oberverwaltungsgericht eingelegt worden.

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Unsere drei magischen Worte für 2021: „Bleibt alle gesund“

Damit verabschiedet die Leseschau das Jahr 2020 und blickt hoffnungsvoll auf 2021.

Hoffnung wird ein wichtiges Stichwort 2021 sein: der Impfstoff gegen Corona wird verabreicht und bringt hoffentlich schnell seine Wirkung. Es wird Bundestagswahlen geben und wir hoffen alle, dass es jemand hoffnungsvolles sein wird. In den USA tritt der neue Präsident sein Amt an – auch hier liegen viele Hoffnungen, dass er es besser und anders macht.

2020 konnte die Leseschau viele neue Autoren begrüßen. So kam Finn Fischer mit seinem Roman „Smile“ dazu. Von Autor Michael Frank Kromarek gab es eine Neuauflage seines Buches „Kunst-Geschichten – ernst bis heiter“. Sebastian Cohen verzauberte uns bereits zum 7. mal mit einer spannenden Duke-Reise. Sein Buch „Ohne Reue“ ist wieder modern, temporeich und macht Lust auf Teil 8.
Gesundheit ist momentan sehr wichtig. So hat sich die Leseschau gefreut, dass die beiden Autoren Sabine Tomicich und Johannes Lipautz mit ihrem Buch „Astrologie der Schüßler-Salze“ diesen Bereich erweitern.

Sterne und Aberglauben liegen manchmal nah beieinander. Und so zählt die Linsensuppe als Glücksbringer. Ein schöner Brauch zum neuen Neujahr ist das essen einer Linsensuppe. Sie bringt Glück, Geld und natürlich Gesundheit!
Hier gibt es das Rezept aus unserem Kochbuch „PIKANT & WÜRZIG Deutsch-Ungarische Familienrezepte“!
https://www.leseschau.de/Aktuelles

In diesem Sinne gehen wir mit viel Zuversicht in das neue Jahr 2021.

Wir möchten uns bei den Lesern bedanken die uns so toll unterstützt haben.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen.

Wir wünschen einen guten Start in neue Jahr.

Bleibt gesund,
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Wie ein letztes Geständnis das Leben schicksalhaft verändert

„Insel der verlorenen Träume“ von Karin Waldl

BildDas Buch „Insel der verlorenen Träume“ der Autorin Karin Waldl ist ein Roman über Liebe, Sehnsucht und die Suche nach den eigenen Wurzeln. Es erzählt die Geschichte eines jungen Mannes, der sich nach dem Tod der Mutter auf die Suche nach der Wahrheit macht. Nach einer Wahrheit, die ihm erklären soll, warum er seinen Vater nie kennen lernen durfte. Dabei stößt er auf ein Familiengeheimnis, das auch sein Leben schicksalhaft bestimmt. Karin Waldl vermag es, die 230 Seiten ihres Romans mit Spannung und Emotionen zu erfüllen, sodass der Leser von Beginn an tief in die Geschichte von Elias eintauchen kann.

Elias Benjamin ist der Sohn der bekannten Schriftstellerin und Autorin Desiree Benjamin. Als seine Freundin Michaela ihn wegen seiner aufbrausenden Art kurz vor der Hochzeit verlässt, gerät sein Leben komplett aus den Fugen. Vor allen, weil seine Mutter zu diesem Zeitpunkt bereits sterbenskrank und ihr Tod absehbar ist. Elias trägt sein bisheriges Leben eine Frage mit sich herum: Wer ist sein leiblicher Vater und warum durfte er ihn niemals kennenlernen? Jetzt, wo seine Mutter ihm bald auf seine Frage nicht mehr würde antworten können, wird eine Antwort für Elias immer dringlicher. Auf dem Sterbebett erfährt er endlich die Wahrheit – er erfährt, dass sein Vater die wahre Liebe seiner Mutter war, allerdings eine letztlich unerfüllte Liebe. Ein Flugzeugabsturz, eine einsame Insel und ein lange gehütetes Familiengeheimnis führen Elias in die Vergangenheit und damit auch zu sich selbst.

Karin Waldl, Jahrgang 1982, studierte Pädagogik und hat einen Abschluss in Religion, Geometrisch Zeichnen und Mathematik. Sie arbeitet als Lehrerin und schreibt nebenher Bücher für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Sie ist aktiv in der Gemeindearbeit, viele ihrer Bücher basieren auf ihrem Glauben und ihrer religiösen Lebenseinstellung. Die Autorin lebt mit ihrer Familie, Mann und drei Kindern, in Österreich.

Karin Waldl: Insel der verlorenen Träume: ISBN: 978-3-96074-029-2, Taschenbuch, 222 Seiten

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2014 haben die beiden Verleger Martina und Thorsten Meier als zweiten, unabhängigen Verlag nach Papierfresserchens MTM-Verlag, einem Kinder- und Jugendbuchverlag, den Herzsprung-Verlag gegründet, der sich auf die Herausgabe von Belletristik, Lyrik und Sachbüchern im Erwachsenenbereich spezialisiert hat.

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