Corona Soforthilfe richtig beantragen. Tausende Unternehmer müssen zurückzahlen.

Corona stellt Unternehmer und Freiberufler vor erhebliche Herausforderungen.

BildAufgrund der aktuellen Krise sind zahlreiche Unternehmen auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen. Eines der häufigsten Probleme ist jedoch die fehlende Kenntnis zur Beantragung der Soforthilfe, wobei den selbständigen Freiberuflern und Unternehmen häufig noch gravierende Fehler unterlaufen. Wir haben es uns aus diesem Grund zur Aufgabe gemacht, Ihnen bei der Beantragung der staatlichen Förderungen zu unterstützen und Sie kostenfrei zu beraten.

Welche Fehler unterlaufen bei der Beantragung?

Um selbst von Coronageld profitieren zu können, muss eine nachvollziehbare Begründung zum Rückgang der Einnahmen vorliegen. Wichtig ist hierbei, dass diese während der Prüfungsphase nachgewiesen werden können, um die Berechtigung der Zahlung zu verdeutlichen. Für Unternehmer ist eine klare Angabe zum Grund der Einkommensrückgänge daher ein wichtiger Bestandteil, um sich den entsprechenden Betrag von 5000 bis 50000 Euro zu sichern.

Neben der fehlenden Nachvollziehbarkeit kann auch ein Ausschluss bestimmter Branchen zur fehlerhaften Beantragung fühlen. In erster Linie handelt es sich bei den bisherigen Maßnahmen rund um das Coronageld um eine Unterstützung für Solo-Selbständige und kleine Betriebe, die aufgrund der Krise nicht mehr uneingeschränkt arbeiten können. Dies gilt auch für Freiberufler und selbständige Künstler oder Musiker, die aufgrund von Corona nur noch eingeschränkt oder sogar gar nicht mehr tätig sein dürfen.

Die perfekte Hilfe mit Krisenzuschuss.de

Gemeinsam mit uns haben Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Beantragung korrekt durchzuführen und von mehr als 3000 zusätzlichen Hilfsprogrammen von Bund und Ländern zu profitieren. Natürlich stehen wir Ihnen auch außerhalb einer solchen Krisensituation zur Seite und unterstützen Sie bei der Entlastung Ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Unsere Beratung ist an dieser Stelle vollkommen kostenfrei, weshalb wir auch Ihnen schnell und zuverlässig bei der Beantragung staatlicher Förderungen helfen können. Überzeugen Sie sich daher einfach selbst von unserer kostenfreien Beratung und sichern sich rund um Ihre Soforthilfe bestmöglich ab.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Krisenzuschuss.de
Herr M. Charmi
Achterkamp 71
24106 Kiel
Deutschland

fon ..: 043155686610
web ..: https://www.krisenzuschuss.de
email : pr@krisenzuschuss.de

Krisenzuschuss.de zeigt Freiberuflern, Unternehmern sowie Klein- und Mittelständischen Unternehmen welche Förderungen und Zuschüsse ihnen zustehen und wie diese richtig beantragt werden können.

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VEDIA C@RES zeigt Solidarität mit Coiffeuren, Masseuren und Kosmetikerinnen

Seit 27. April 2020 sind Coiffeure, Masseure und Schönheitsstudios wieder offen. VEDIA lanciert die solidarische Aktion «VEDIA C@RES» und unterstützt diese Branche mit ihrem Bekanntheitsgrad.

Aufgrund der Lockerungsmassnahmen des Bundesrates sind die Pforten von Coiffeur- und Schönheitssalons sowie Masseuren seit 27. April erneut offen. Dieser Entscheid bewegt VEDIA SA, dieser Branche zu helfen. Die Solidarität ist gross mit dieser Branche, welche sich grösstenteils aus Kleinst- und Kleinunternehmerinnen und -unternehmer zusammensetzt. Mit «VEDIA C@RES» erhalten die betroffenen Betriebe ein Sprachrohr zu potenziellen Kunden. Dieses Sprachrohr, dieser Verstärker stellt VEDIA kostenlos in Form ihrer Digitalpräsenz zur Verfügung: Das ist die Internetseite von VEDIA – www.vedia.ch – sowie deren Facebook- und Instagramaccount.
Die Aktion ist auf 200 Unternehmen beschränkt.

Mitmachen ist ganz einfach
Momentan wirbt diese kostenlose Aktion um Teilnehmer. Einerseits durch Posts auf Instagram und Facebook, andererseits mittels Newsletter. Die Nachfrage nach «VEDIA C@RES» steigt kontinuierlich an. Interessierte Coiffeure, Masseure und Kosmetikerinnen schreiben bis spätestens 05. Mai 2020 eine E-Mail mit den Angaben zu ihrer Geschäftstätigkeit, den Koordinaten und einem Foto oder Video.

Für ein starkes Gewerbe
«VEDIA C@RES» setzt sich für eine florierende Wirtschaft ein. Mit über 200’000 Besuchern pro Woche, mehr als 30’000 Facebook-Fans und etwa 3’000 Instagram-Followern schenkt VEDIA dieser betroffenen und wichtigen Berufsgruppe Aufmerksamkeit in Form von kostenloser digitaler Präsenz.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

VEDIA SA
Herr Adrian Zuber
Voie-Creuse 14
1202 Genf
Schweiz

fon ..: 0041 848 840 141
web ..: http://www.vedia.ch
email : a.zuber@vedia.ch

Das Schweizer Versandunternehmen VEDIA SA mit Sitz in Genf steht seit über 40 Jahren für überraschende Kataloge und bietet Artikel, die man in keinem Warenhaus finden kann. Ob Geräte für Haushalt und Küche, Möbel, Damenmode, Heimtextilien, Produkte für Schönheit, Haus und Garten: Die Einkäufer von VEDIA besuchen Warenmessen auf der ganzen Welt und spüren für ihre Kunden die Neuheiten auf.

Pressekontakt:

VEDIA SA
Frau Cornelia Kuckelkorn
Voie-Creuse 14
1202 Genf

fon ..: 0041 22 918 19 65
web ..: http://www.vedia.ch
email : c.kuckelkorn@vedia.ch

Untersuchungen in der Schwangerschaft – das fällt für werdende Mütter unter Selbstzahlerleistungen in der Schw

Auch in der Schwangerschaft gibt es Vorsorgeuntersuchungen, die die nicht von der Krankenkasse getragen werden.

BildDie sogenannten Selbstzahlerleistungen fallen dann unter die IGel . die individuellen Gesundheitsleistungen. Das sind medizinische Leistungen uns Untersuchungen, die nicht von der Krankenkasse getragen werden.

Auch bei werdenden Müttern gibt es Untersuchungen, die unter die sogenannten Selbstzahlerleistungen fallen. Wir fassen zusammen, welche Untersuchungen dazu gehören, was sie umfassen und ob sie zu den wichtigen Untersuchungen im Rahmen einer Schwangerschaft gehören.

An dieser Stelle sollte allerdings auch deutlich gemacht werden, dass jede Schwangerschaft individuell zu betrachten ist und somit auch Untersuchungen in gewissen Fällen absolut notwendig sind. Wir gehen hier von einer normalen Schwangerschaft aus. Auch bei einer Risikoschwangerschaft kann sich die Notwendigkeit der Untersuchungen schon wieder völlig anders definieren.

Diese Vorsorgenuntersuchungen in der Schwangerschaft fallen unter die sogenannten Selbstzahlerleistungen

Test auf Toxoplasmose

Beim Test auf Toxoplasmose wird ermittelt, ob die werdende Mutter Antikörper gegen die Toxoplasmose Erreger im Blut hat. Diese können für das ungeborene Kind eine Gefahr bedeuten. Beim Verdacht auf eine Toxoplasmose Infektion übernimmt die Krankenkasse die Untersuchung, falls sie nicht medizinisch indiziert ist, müssen die Kosten, welche bei etwa 15 Euro liegen – selbst getragen werden.

Streptokokken B Test

Streptokokken können für das ungeborene Baby ausgesprochen gefährlich sein. Ist die werdende Mutter mit Streptokokken infiziert, ist auch eine Infizierung des Ungeborenen möglich. Streptokokken sind Bakterien, die mit Hilfe eines Abstriches der Mundschleimhäute nachgewiesen werden. Fällt dieser positiv aus, wird meist eine Behandlung mit Antibiotika notwendig, um das Leben des Kindes zu schützen.
Steigt durch die Infektion das Risiko einer Frühgeburt, fällt der Test unter Krankenkassenleistungen. Andernfalls liegen die Kosten bei etwa 50 Euro.

Zytomegalie Test

Der Zytomegalie Test ermittelt, ob die werdende Mutter Antikörper gegen den Zytomegalievirus in sich trägt. Übrigens sind die meisten Menschen bereits immun gegen diesen Virus. Wenn es allerdings während einer Schwangerschaft zu einer erneuten Infektion kommen, kann dies gesundheitliche Schäden beim Baby nach sich ziehen. Die Kosten des Tests belaufen sich auf ca. 15 Euro.

Windpocken Antikörpertest

Der Windpocken Test ermittelt, ob die Schwangere bereits Antikörper gegen den Windpocken Virus in sich trägt. Die Kosten belaufen sich auf 15 bis 30 Euro.

Ringelröteln Antikörpertest

Gegen Ringelröteln sind viele Menschen bereits immun, da sie als Kind erkrankten. Durch den Test wird festgestellt, ob die Schwangere Antikörper in sich trägt. Die Kosten des Tests auf Antikörper von Ringelröteln liegt bei 15-30 Euro.

Zusätzlicher Glukosetest

Der Standard Glukose Test mit 50 Gramm Zucker wird von der Krankenkasse übernommen. Wenn die werdende Mutter einen zusätzlichen Test mit 75 Gramm Glukose durchführen möchte, muss sie die Kosten hierfür selbst tragen. Grundsätzlich verläuft der Test so, dass die werdende Mutter eine Glukose Flüssigkeit zu sich nimmt. Im Anschluss misst der Arzt den Blutzuckerspiegel und kann erkennen, ob dieser zu hoch ist. Die Kosten für den zusätzlichen 75 Gramm Test liegen bei etwa 20 Euro.

Zusätzlicher Ultraschall

Besonders die 4-D-Ultraschall Untersuchung ist für die meisten werdenden Mütter ein echtes Highlight. Diese Kosten werden allerdings nicht von der Krankenkasse übernommen und belaufen sich auf etwa 200 Euro. Ein normaler zusätzlicher Ultraschall beläuft sich auf etwa 35-40 Euro.

Welche Zusatzuntersuchungen machen Sinn?

Wie eingangs schon beschrieben, ist jede Schwangerschaft individuell zu betrachten. Bei einem normalen, unauffälligen Schwangerschaftsverlauf gibt es einige Untersuchungen, auf die man getrost verzichten kann.

Dazu gehören:

o Ringelröteln Test – Hier wird nur festgestellt, ob die werdende Mutter über Antikörper verfügt.

o Zytomegalie Test – Der Test würde zwar eine Infektion nachweisen, allerdings ist eine Behandlung während der Schwangerschaft in der Regel nicht möglich.

o Toxoplasmose Test – Außer es besteht ein Verdacht auf Toxoplasmose.

o Zusätzlicher Glukosetest – In fast allen Fällen ist der herkömmliche 50 Gramm Glukosetest absolut völlig ausreichend.

o Zusätzlicher Ultraschall – Wenn keine medizinische Indikation vorliegt, ist auch dieser verzichtbar und in der Regel wird er nur als schöne Erinnerung durchgeführt, wie beim 4-D Ultraschall.

Diese Tests sollte man in Erwägung ziehen:

Windpocken Test

Wenn eine werdende Mutter selbst noch nicht an Windpocken erkrankt ist, aber mit Erkrankten in Kontakt gekommen sein, macht der Test Sinn. Überflüssig wird er, wenn die werdende Mutter gegen Windpocken geimpft ist.

Streptokokken B Test

Vielfach wird empfohlen den Streptokokken B Test im späten Schwangerschaftsverlauf durchzuführen, da gesundheitliche Schäden beim ungeborenen Baby so vermieden werden können.

Lieber mehr als zu wenig Untersuchungen?

Wenn es um das Wohl und die Gesundheit des ungeborenen Babys geht, scheuen die meisten werdenden Eltern weder Kosten noch Mühen. Dennoch sollte man es auch nicht übertreiben und übervorsichtig sein. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft und ohne Auffälligkeiten sind die zusätzlichen Untersuchungen eher verzichtbar.

Stattdessen sollte man versuchen, die Schwangerschaft unbeschwert zu genießen und sich auf das neue Familienmitglied freuen. Dazu gehört natürlich auch das ausgiebige Shopping von Erstausstattung, damit Kinderwagen, Wickeltisch und Co. auch bereitstehen, wenn der neue Erdenbürger zur Welt kommt.

Fazit: welche Zusatzuntersuchungen sollte man machen

Grundsätzlich empfehlen wir immer, das Gespräch mit dem behandelnden Arzt zu suchen, da dieser die Schwangerschaft individuell begutachten kann und auch entsprechend abwägen kann, welche Untersuchung für die werdende Mutter schlussendlich sinnvoll ist. Auch die behandelnde Hebamme kann hier mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die hier aufgeführte Einteilung hat auch keine Allgemeingültigkeit, sondern soll einen groben Überblick verschaffen.

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Pro Concept Store ist kompetenter Partner, wenn es um die Schaffung von Marken und Produkten geht, die im Onlinehandel vertrieben werden.
Vom Entwickeln eines stimmigen Produktkonzeptes, Kreieren der Marke und des Images über die Auswahl der passenden Produkte bis hin zu Shop-Setup, Produktfotografie und Produktvideos bis hin zur optimalen Vermarktung bietet Pro Concept Store alles aus einer Hand.
Besondere Expertise weist das Team rund um Pro Concept Store im Bereich Baby im speziellen Kinderwagen und im Haustierbedarf insbesondere Hundebetten vor. Schwerpunkt der Handelskonzepte liegt dabei auf Schaffung von Private Label die vorwiegend im modernen Dropshipping zum Endkunden gelangen.
Neben der Entwicklung eigener Shopsysteme ist Pro Concept Store ebenso Experte im Bedienen und Vertrieb über Portale wie Amazon etc..

Gleichzeitig bietet Pro Concept Store professionellen Support im Bereich EDV und Shopware, sowie Webseitenentwicklung für Händler.

Eine weitere Sparte, die das Unternehmen aktuell intensiv ausbaut, ist die Erstellung von Imagevideos für Bereiche wie z.B. Immobilien, Ferienimmobilien, Einzelhandel, Golfplätze, Gastronomie oder Erlebnisgastronomie.
Die Videoproduktionen verbinden hier gekonnt Drohnenaufnahme, 360Grad-Aufnahmen und virtuelle Rundgänge, um intensive und realistische Einblicke des Objektes zu schaffen.

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