Aphos Cyberlage 2026: KI-Angriffe, Identität und Detection-Lücke prägen IT-Sicherheit im Mittelstand

Die Aphos Cyberlage 2026 zeigt, dass KI-Angriffe sind im Mittelstand angekommen sind, gestohlene Zugangsdaten zum Türöffner werden können und moderne Bedrohungserkennung oft die größte Lücke bleibt.

BildKünstliche Intelligenz verändert die Bedrohungslage im Mittelstand spürbar. 81 Prozent der befragten Organisationen haben bereits Angriffsversuche bemerkt, hinter denen mutmaßlich KI steckt. Besonders häufig genannt werden auffällig professionell formulierte Phishing-Mails. Das ist ein zentrales Ergebnis der „Aphos Cyberlage 2026“, einer Praxis-Befragung der Aphos Gesellschaft für IT-Sicherheit mbH unter 31 Verantwortlichen aus IT, Security und Geschäftsführung in Deutschland.

Den vollständigen Report mit allen Zahlen, Grafiken und weiteren Einordnungen gibt es hier:
Report: Aphos Cyberlage 2026 – IT-Sicherheit in Mittelstand und öffentlichem Sektor

KI-Cyberrisiken: Phishing, Schwachstellen, Deepfakes & CEO-Fraud

Für 97 Prozent der Befragten verändert KI die Bedrohungslage spürbar bis sehr stark. Als größte KI-Risiken nennen sie realistischere Phishing-Mails (94 Prozent), automatisierte Schwachstellensuche (81 Prozent), Deepfakes und CEO-Fraud (74 Prozent) sowie schnellere Malware-Entwicklung (71 Prozent). Dabei handelt es sich um von den Teilnehmenden befürchtete Risiken, nicht um gezählte Vorfälle.

„KI macht überzeugende Angriffe billig. Was früher an holprigem Deutsch scheiterte, kommt heute fehlerfrei und in Sekunden. Darauf antwortet man nicht mit mehr Mauern, sondern mit schnellerer Detection“, sagt Roman Jacobi, Geschäftsführer der Aphos Gesellschaft für IT-Sicherheit mbH.

Angreifer kommen immer häufiger mit gültigen Logins

Die Befragung zeigt eine deutliche Verschiebung der wahrgenommenen Angriffsziele. 68 Prozent der Befragten stufen kompromittierte Zugangsdaten als kritische Bedrohung ein, praktisch gleichauf mit Phishing und Social Engineering (74 Prozent). 61 Prozent fürchten Angriffe auf Microsoft 365 und Cloud-Dienste. Nicht mehr allein der Netzwerkrand, sondern zunehmend das Benutzerkonto steht damit im Mittelpunkt.

„In Kundengesprächen hat sich die erste Frage verschoben, weg von der Firewall hin zu der Frage, wer sich gerade in den eigenen Systemen bewegt. Wenn 68 Prozent kompromittierte Zugangsdaten fürchten, ist die Identität das eigentliche Schutzgut“, sagt Sebastian Geide, Chief Sales Officer der Aphos Gesellschaft für IT-Sicherheit mbH.

Grundschutz vorhanden, Bedrohungserkennung seltener

Während Grundschutzmaßnahmen wie Backup (97 Prozent), Firewall (94 Prozent) und E-Mail-Security (87 Prozent) nahezu flächendeckend vorhanden sind, bleiben erkennungsorientierte Verfahren deutlich seltener. Managed Detection and Response (MDR) setzen 42 Prozent der befragten Organisationen ein, XDR 39 Prozent und Netzwerkerkennung (NDR) 35 Prozent.

Aus Sicht der Aphos Gesellschaft für IT-Sicherheit mbH liegt hier eine zentrale Lücke. Prävention und Wiederherstellung sind vielerorts etabliert, die kontinuierliche Erkennung laufender Angriffe ist jedoch noch nicht im gleichen Maß verbreitet. Gerade bei identitätsbasierten Angriffen, Cloud-Kompromittierungen oder KI-gestütztem Phishing kann fehlende Detection dazu führen, dass Vorfälle erst spät erkannt werden.

Verbindliche KI-Regeln nur in jeder dritten Organisation

Auch beim eigenen Umgang mit KI zeigt sich Nachholbedarf. Nur 29 Prozent der befragten Organisationen haben verbindliche Regeln für den Einsatz von KI-Tools, 32 Prozent geben an, gar keine entsprechenden Vorgaben zu haben. Gleichzeitig fürchten 58 Prozent den Abfluss von Unternehmensdaten über KI-Tools.

Damit zeigt die Aphos Cyberlage 2026 nicht nur Risiken durch KI als Angriffswerkzeug, sondern auch eine interne Governance-Lücke. Wenn Mitarbeitende KI-Anwendungen ohne klare Leitplanken nutzen, können sensible Informationen unbeabsichtigt in externe Dienste gelangen.

Was die Ergebnisse konkret für IT-Verantwortliche bedeuten, zeigt der begleitende Fachartikel auf Firewalls24.de:

Aphos Cyberlage 2026 Report: KI-Angriffe und die Detection-Lücke im deutschen Mittelstand

Zur Methodik

Die Aphos Cyberlage 2026 ist eine strukturierte Online-Befragung auf Basis von Selbstauskünften. Befragt wurden IT- und Security-Verantwortliche, Geschäftsführungen sowie Verantwortliche aus Verwaltung und Organisationen des öffentlichen Sektors in Deutschland. Ausgewertet wurden 31 Antworten. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ für den deutschen Mittelstand insgesamt, sondern als qualitatives Praxis-Stimmungsbild zu verstehen.

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Die Aphos Gesellschaft für IT-Sicherheit mbH ist ein spezialisierter IT-Sicherheitsdienstleister mit Fokus auf passgenaue Cybersecurity-Lösungen für Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen. Als technisch vollständig akkreditierter Sophos Platinum Partner sowie Partner von CrowdStrike und Fortinet bietet das Unternehmen erstklassige Beratung, umfassenden Support und ein breites Portfolio an IT-Sicherheitslösungen.

Mit Firewalls24.de, dem Shop für IT-Sicherheitslösungen von Sophos, ermöglicht die Aphos GmbH eine schnelle und unkomplizierte Beschaffung von Sophos Firewalls, Switches, Access Points und Sophos Central Lizenzen.

Durch die Kombination aus technischer Expertise, persönlicher Beratung und starken Preisen ist Aphos der ideale Partner für Unternehmen jeder Größe, die auf höchste Sicherheitsstandards setzen.

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Digitaler Nachlass – So regeln Sie Ihr virtuelles Erbe rechtssicher und nach Ihren persönlichen Wünschen

Der digitale Nachlass betrifft uns alle. Wer seine Daten im Internet nicht ungewollt vererben möchte, sollte rechtzeitig vorsorgen – mit klaren Regelungen und sicheren Zugangslösungen.

BildWer stirbt, hinterlässt nicht nur materielle Werte, sondern auch eine digitale Welt – oft mit weitreichenden Folgen. Denn der virtuelle Nachlass umfasst heute weit mehr als nur ein Facebook-Profil oder ein paar E-Mails. Onlinebanking, Cloud-Dienste, Software-Abos, digitale Vermögenswerte oder auch hochsensible Daten sind meist passwortgeschützt – aber dennoch erbrechtlich relevant.

Dabei ist der digitale Nachlass gesetzlich bislang kaum geregelt. Nur vereinzelt gibt es Rechtsprechung, etwa das viel beachtete Urteil des Kammergerichts Berlin, das Eltern den Zugang zum Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter verwehrte – mit der Begründung, dass die höchstpersönliche Kommunikation nicht automatisch auf die Erben übergeht.

Grundsätzlich gilt zwar: Daten sind vererblich. Doch was die Erben mit diesen Daten tun dürfen oder sollen, das liegt im Ermessen des Erblassers – sofern er dies überhaupt geregelt hat. Deshalb ist es sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken zu machen, was nach dem Tod mit digitalen Inhalten passieren soll.

Was können Sie tun?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den digitalen Nachlass zu regeln – abhängig vom individuellen Sicherheitsbedürfnis und den persönlichen Wünschen:

o Analoge Zugangsdatenliste – Einfach, aber riskant. Eine Liste mit Passwörtern kann in der Vorsorgemappe abgelegt oder im Bankschließfach sicher verwahrt werden.
o Verschlüsselte Datenspeicherung – Zugangsdaten werden auf einem USB-Stick oder einer Festplatte gespeichert und verschlüsselt. Wichtig: Hinweise auf Ort und Masterpasswort müssen auffindbar sein.
o Bestellung eines Testamentsvollstreckers – Wer verhindern will, dass die eigenen Daten in die Hände der Familie gelangen, kann einen Testamentsvollstrecker ausschließlich für den digitalen Nachlass benennen.
o Interne Plattformlösungen – Einige Anbieter wie Facebook, Instagram oder Google bieten inzwischen die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten festzulegen, was mit dem Account im Todesfall geschieht.
o Kommerzielle Anbieter – Es gibt mittlerweile Unternehmen, die sich auf digitalen Nachlass spezialisiert haben. Sie bieten Services wie Zugangsdatenverwaltung, Gedenkprofile oder digitale Abschiedsbotschaften. Dabei ist allerdings stets die Datensicherheit und Langzeitverfügbarkeit kritisch zu hinterfragen.

Fazit:
Der digitale Nachlass ist längst ein relevanter Bestandteil der Nachlassplanung – emotional, praktisch und rechtlich. Ob Sie eine Liste anlegen, digitale Botschaften hinterlassen oder einfach nur sicherstellen möchten, dass niemand Zugriff auf bestimmte Daten erhält: Wichtig ist, dass Sie überhaupt handeln. Denn auch im digitalen Bereich gilt – keine Regelung ist auch eine Regelung. Und leider oft keine gute.

Weitere Informationen zur rechtlichen Vorsorge und zu regelmäßigen kostenlosen Infoveranstaltungen finden Sie auf der Homepage:
www.in-ruhe-gehen.de

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Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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ASCOMP präsentiert Passta 5.0: Passwortmanager für Windows mit biometrischem Login und CSV-Import

Passwortmanager ASCOMP Passta für Windows, iOS und Android in Version 5.0 veröffentlicht.

BildDie ASCOMP Software GmbH, ein führender Anbieter von Sicherheits- und Produktivitätssoftware, freut sich, die Veröffentlichung von Passta 5.0 bekannt zu geben. Diese Version bietet eine Fülle neuer Funktionen, die die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit von Passwortmanagern auf eine neue Stufe heben.

Passta 5.0 ermöglicht es Nutzern, Zugangsdaten, Passwörter, Pins, Lizenzschlüssel und Seriennummern sicher zu verwalten. Dank des AES-Verschlüsselungsalgorithmus mit bis zu 256 Bit können Benutzer sicher sein, dass ihre sensiblen Daten optimal geschützt sind.

Eine der herausragenden Funktionen von Passta 5.0 ist die Möglichkeit, die Windows-Software mit den iOS- und Android-Apps zu synchronisieren. Diese nahtlose Synchronisierung ermöglicht es den Benutzern, ihre Passwörter und Zugangsdaten über verschiedene Plattformen hinweg zu nutzen, ohne dass sie auf Sicherheit oder Zuverlässigkeit verzichten müssen.

Ein weiteres wichtiges Merkmal von Passta 5.0 ist der biometrische Login über Windows Hello, der den Benutzern eine bequeme und sichere Möglichkeit bietet, auf ihre Passta-Datenbank zuzugreifen. Durch die Integration von Gesichtserkennung oder Fingerabdruck können Benutzer nicht nur ihre Passta-Datenbank schnell und sicher öffnen, sondern auch ihre gespeicherten Anmeldeseiten im Internetbrowser.

Neben dem biometrischen Login bietet Passta 5.0 eine transparente Preisstruktur. Anders als viele andere Passwortmanager ist Passta kein Abonnement-Modell. Nutzer können die Vollversion zum Preis von 24,90 Euro einmalig erwerben und auf Wunsch nach zwei Jahren ihre Update-Berechtigung kostenpflichtig verlängern. Selbst nach Ablauf dieser Frist bleibt die vorliegende Vollversion uneingeschränkt nutzbar.

Eine kostenlose Testversion von Passta 5.0 steht auf der Website der ASCOMP Software GmbH unter https://www.ascomp.de zum Download bereit. Diese ermöglicht es Nutzern, die umfassenden Funktionen von Passta vor dem Kauf zu erkunden und ihre Passwortsicherheit zu verbessern.

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ASCOMP Software GmbH
Herr Andreas Ströbel
Füllerstraße 2/1
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email : stroebel@ascomp.de

ASCOMP ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für Datenmanagement. Das Unternehmen entwickelt innovative Softwareprodukte, die es Benutzern ermöglichen, ihre Daten effizient zu verwalten, zu sichern und zu synchronisieren. Mit einem starken Fokus auf Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit hat sich ASCOMP als vertrauenswürdiger Partner für Millionen von Kunden weltweit etabliert.

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