KB Container GmbH realisiert erstes größeres Auslandsprojekt in der Schweiz

Erstes Auslandsprojekt in der Schweiz: KB Container GmbH übergibt hochwertige Container- und Modulbauanlage in Langenthal (Kanton Bern) an öffentlichen Auftraggeber.

BildLangenthal/Schlüsselfeld, 17. Mai 2026. Die KB Container GmbH hat ihr erstes größeres Auslandsprojekt erfolgreich abgeschlossen: In Langenthal (Kanton Bern) wurde eine hochwertige Container- und Modulbauanlage an einen öffentlichen Auftraggeber übergeben. Das Projekt ist ein zentraler strategischer Meilenstein der Internationalisierungsstrategie des Unternehmens und das Ergebnis einer bewusst gewählten Wachstumsentscheidung mit klar langfristiger Perspektive.

Der Schritt über die Grenze brachte Anforderungen mit sich, die in rein innerdeutschen Projekten kaum eine Rolle spielen. Als Nicht-EU-Land ist die Schweiz ein eigenständiges Zollgebiet – jede einzelne Lieferung musste mit Ursprungsnachweisen, korrekter Tarifierung und Einfuhrumsatzsteuer sauber abgewickelt werden. Parallel wurden Versicherungsdeckungen aufgesetzt, die im Ausland tatsächlich greifen, und Schwertransporte durch die Alpenregion mit allen Genehmigungen, Streckenfreigaben und engen Zeitfenstern präzise koordiniert. Auch Schweizer Bau- und Anschlussnormen sowie die arbeitsrechtlichen Vorgaben für entsandte Mitarbeitende – Meldeverfahren, 8-Tage-Regel, branchenübliche Löhne – wurden frühzeitig adressiert und mit den zuständigen Stellen sauber und rechtskonform abgewickelt.

„Wir wussten, dass dieses Projekt in einer anderen Liga spielt als ein vergleichbares Vorhaben innerhalb Deutschlands“, betont die Geschäftsführung der KB Container GmbH rückblickend. „Es ging nicht nur darum, ein Produkt zu liefern. Es ging darum, in einem für uns neuen Rechts- und Wirtschaftsraum genauso souverän aufzutreten, wie es unsere deutschen Kunden seit Jahren von uns gewohnt sind. Das war unser Anspruch und genau daran haben wir uns messen lassen.“

Der Auftraggeber hat die Anlage in Betrieb genommen und plant eine langfristige Nutzung über viele Jahre hinweg. Für die KB Container GmbH ist das Projekt damit nicht nur Referenz, sondern belastbare Grundlage für weitere internationale Vorhaben und ein erprobtes Fundament für die nächste Phase einer konsequenten und kontinuierlichen Internationalisierung.

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Räume. Neu gedacht. Seit 1989. Wir sind KB Container – und wir bringen Bewegung
in den Raum. Seit über drei Jahrzehnten verändern wir den Markt für modulare Raumsysteme grundlegend: schnell, flexibel, leistungsstark.

Mit klarem Fokus, technischer Exzellenz und kompromisslosem Anspruch an Qualität zählen wir heute zu den führenden Anbietern in Deutschland – im Miet- wie auch im Verkaufssegment. Ob temporär oder dauerhaft, ob Standardlösung oder Sonderanfertigung – wir liefern modulare Raumsysteme, die genau dann funktionieren, wenn es darauf ankommt: schnell, zuverlässig, wirtschaftlich.

Und weil wir seit jeher auf Eigenleistung setzen – von der Planung über die Produktion bis zur Montage – können wir genau das einhalten!

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Lernen-Online24 veröffentlicht Seminar-Programm für das 2. Semester 2023

Es geht wieder los: Lernen-Online24 startet mit über 80 Online-Seminaren, die sich an kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler richten, in das zweite Halbjahr 2023.

BildVon Online-Seminaren rund um die Themen Buchführung, Einnahmen-Überschussrechnung, BWA und Bilanzierung, von Kursen rund um die Themen Zoll, Exportkontrolle und Akkreditive, über Seminare zu Arbeitszeugnissen und Arbeitsrecht, bis hin zu Crashkursen zur Prüfungsvorbereitung für angehende Industriekaufleute bzw. Kaufleute für Büromanagement sowie verschiedene Fachwirte (m/w/d) – das neue Semester von Lernen-Online24 startet mit Angeboten für die verschiedensten Problemstellungen, mit denen sich mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler (m/w/d) und Existenzgründer (m/w/d) konfrontiert sehen.

Rechtzeitig vor den beginnenden Sommerferien ist das neue Programm von Lernen-Online24.de veröffentlicht und über die Website https://www.lernen-online24.de einsehbar. Dort können die Online-Seminare bei Interesse auch gleich gebucht werden. Die über 80 Kurse von Lernen-Online24.de, die von 13 erfahrenen Lehrbeauftragten unterrichtet werden, decken ein vielfältiges Angebot ab und sind in die folgenden 16 Programmbereiche eingeteilt:

– Karriere | Arbeitsrecht
– Selbständigkeit | Gründung | BWL
– Zoll | Exportkontrolle | Außenwirtschaft
– Projektmanagement
– Train the Trainer
– Unternehmenskrise | Sanierung
– Web-Auftritt | Online-Marketing
– Immobilienverwaltung
Angehende Fachwirte
– Kostenrechnung | Buchführung
– IT | EDV-Anwendungen | Office
– Bachelor-Studierende
– Bilanzbuchhalter (m/w/d)
– Betriebliche Steuern | Unternehmenssteuern
– Prüfungsvorbereitung | Auszubildende
– Sprachen

Alexander Sprick, Inhaber und Gründer von Lernen-Online24: „Die Investition in Bildung und Wissen ist nicht nur entscheidend für die persönliche Entwicklung, sie bringt zudem eine hohe Verzinsung, d.h. die Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Online-Kurse profitieren bspw. häufig durch höhere Gehälter oder interessantere Aufgaben in ihren Unternehmen.“

Das Seminarprogramm von Lernen-Online24 orientiert sich dabei stets „am Puls der Zeit“ bzw. dem aktuellen Bedarf der Unternehmen.

Die Angebote von Lernen-Online24 finden ausschließlich als Live-Seminare in kleinen Gruppen statt. So ist sichergestellt, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Dozierenden jederzeit im Dialog ansprechen und ihre Fragen stellen können.

Doch Online-Seminare bieten noch mehr Vorteile: So können Interessierte ihren Kurs oder ihre Weiterbildung bspw. in ihrem Büro, von zu Hause oder vom Urlaubsort aus durchführen. Ferner entfallen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer oftmals Fahrzeiten und -kosten.

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Mit Edelmetall und Diamanten durch den Zoll: Das müssen Sie wissen

Manchmal ist es notwendig Gold, Silber und Diamanten über Grenzen hinweg zu transportieren. Was Sie beim Grenzübertritt innerhalb der EU und Drittstaaten beachten sollten.

BildBarmittel vs. gleichgestellte Zahlungsmittel vs. Ware
Wer Edelmetalle, Münzen oder Diamanten gesetzeskonform durch den Zoll bringen möchte, muss zunächst wissen, wie seine Schätze vom Zoll eingestuft werden meint der Limburger Edelmetallhändler Marko Mähner. Im Beamtendeutsch: Handelt es sich um „Barmittel“, „gleichgestellte Zahlungsmittel“ oder „Waren“?

Barmittel
– Bargeld in Form von Scheinen und Münzen, die aktuell gültige Zahlungsmittel sind – unabhängig davon, in welchem Land dieser Erde
– Bargeld, das nicht mehr gültig ist, aber in gültige Zahlungsmittel umgetauscht werden könnte (z.B. Deutsche Mark oder österreichische Schilling)
– Übertragbare Inhaberpapiere (Reiseschecks, Aktien…)
– Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent
– Goldbarren, Granulat oder Goldklumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent

Gleichgestellte Zahlungsmittel
– Sparbücher
– Edelsteine (wie zum Beispiel Diamanten, gleichgültig ob roh oder geschliffen)
– Goldmünzen mit einem Goldgehalt von weniger als 90 Prozent
– Goldbarren, Granulat oder Goldklumpen mit einem Goldgehalt von unter 99,5 Prozent
– Sonstige Edelmetalle, wie Silber, Platin oder Palladium

Waren
Schmuck und sonstige Gegenstände werden als Waren eingestuft – das gilt auch dann, wenn sie aus Edelmetall bestehen und/oder mit Edelsteinen besetzt sind.

Reisen innerhalb der EU
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union ist die Lage vergleichsweise unkompliziert. Liegt der Gesamtwert der mitgeführten Barmittel und gleichgestellten Zahlungsmittel bei oder über 10.000 Euro, müssen diese prinzipiell mündlich angezeigt werden – allerdings nur, wenn Sie von einem Zollbeamten danach gefragt werden. Dann müssen Sie allerdings die Eigentumsverhältnisse, deren Herkunft und den Verwendungszweck offenlegen und gegebenenfalls auch belegen können.

Wichtig bei Sammler- und Anlagemünzen: Maßgeblich ist der tatsächliche Wert am Tag der Ein- oder Ausreise, nicht der auf den Münzen geprägte Nominalwert. Die Differenz kann erheblich sein. So liegt der Nominalwert für 1 oz Gold Philharmoniker bei 100 EUR, der aktuelle Wert jedoch bei 1.600 EUR.

Und was ist mit Waren? Auf sonstige Waren gehe ich hier nicht ein. Ich möchte aber die Unterschiede aufzeigen, die es bei Edelmetall und Edelsteinen gibt: Schmuck und sonstige Gegenstände gelten als Waren und nicht als gleichgestellte Zahlungsmittel – das gilt auch, wenn sie aus Edelmetall bestehen und/oder mit Edelsteinen besetzt sind. Sie müssen daher beim Grenzübertritt innerhalb der EU nicht angezeigt werden.

Bei Reisen innerhalb der EU sind Schmuck und sonstige Gegenstände somit relativ einfach einzustufen – sie gelten als Waren. Und auch Barren aus Edelmetallen sind recht einfach zuzuordnen: sie sind gleichgestellte Zahlungsmittel.

Ausreise aus Deutschland in einen Nicht-EU-Mitgliedsstaat
Aufwendiger wird es bei einer Reise in einen Nicht-EU-Staat. Barmittel, wozu auch die meisten Gold- oder Silbermünzen gehören (s. Feingehalt und/oder gültiges Zahlungsmittel), müssen bei der Zollstelle ab einem Wert von 10.000 Euro schriftlich angemeldet werden. Und auch hier gilt: Bei Anlagemünzen muss der aktuelle Tagespreis angesetzt werden, nicht der deutlich niedrigere Nominalwert. Für die Anmeldung reicht kein formloses Schreiben, vielmehr muss der Vordruck 040000 verwendet werden. Die Anmeldung muss beim Grenzübertritt unaufgefordert an den dafür ausgeschilderten Schaltern erfolgen.

Und gleichgestellte Zahlungsmittel? Die müssen zwar nur auf Befragung des Zollbeamten angegeben werden, dann müssen Sie jedoch – unabhängig vom Wert – also auch für Kleinstmengen, wahrheitsgemäß Auskunft erteilen und Belege vorlegen (Herkunft, wirtschaftlich Berechtigter, Verwendungszweck).

Reisegebrauchsgegenstände und Waren zum persönlichen Verbrauch können ohne jede Formalität ausgeführt werden, vorausgesetzt, Sie führen diese mit sich. Das heißt, die Ware befindet sich im gleichen Transportmittel wie Sie selbst. Bei höherwertigen Gegenständen empfiehlt es sich, geeignete Nachweise für die Wiedereinreise mitzunehmen.

Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat
Reisen Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland ein, gelten hinsichtlich der Meldepflichten von Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln die gleichen Deklarationspflichten wie bei der Ausreise aus Deutschland in einen Drittstaat.

Auf Edelmetalle und Edelsteine, die Sie aus ausländischen Drittstaaten mitbringen, fällt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an. Das gilt nicht nur für Schmuck. Die Freigrenze von maximal 430 Euro ist dabei nicht gerade hoch angesetzt. Immerhin: Wer Anlagegold nach Deutschland einführt, muss keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Als Anlagegold gelten:

– Barren und Plättchen, die einen Feingoldgehalt von mindestens 995 Tausendstel aufweisen sowie
– Münzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach 1800 geprägt worden sind und im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren.

Was Sie nicht vergessen sollten: Wenn Sie mit Edelmetall oder Edelsteinen reisen, müssen Sie auch die Ein- und Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes beachten.

Eine Besonderheit stellen Rohdiamanten dar. Bei der Einreise nach Deutschland benötigen Sie dafür zwingend ein Kimberley-Zertifikat. Damit soll die Einfuhr von „Blutdiamanten“ verhindert werden.

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