Neues WEG seit 01.12. in Kraft
Posted by PM-Ersteller - 09/12/20 at 08:12:32 a.m.WEG-Update: Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) ist am 01.12. in Kraft getreten und bringt zahlreiche Änderungen im WEG-Recht.
Am 01. Dezember ist das neue Wohnungseigentumsgesetz in Kraft getreten. Zahlreiche Bereiche wurden grundlegend neu gestaltet und stellen die Immobilienverwaltung endlich auf eine zukunftsfähige und wohl rechtssichere Basis. Wie bereits vor einiger Zeit gemeldet, treten dadurch zahlreiche Neuerungen des Wohneigentumsgesetz in Kraft.
Entscheidende Neuerungen des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Überblick
Durch die Reduzierung der erforderlichen Mehrheiten für Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen werden Sanierungen leichter möglich. Um Eigentümer vor finanzieller Überforderung zu schützen, sollen bei Sanierungsmaßnahmen nur dann alle Wohnungseigentümer die Kosten tragen, wenn die bauliche Veränderung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde und auch nur dann, wenn die bauliche Veränderung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität in Wohngebäuden, aber auch im Hinblick auf die Verweigerungshaltung einiger Eigentümer, mit der sie sich nahezu jeglicher Maßnahme am Gemeinschaftseigentum verschließen, ist dies der richtige Weg.
Künftig hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer E-Ladestation, barrierefreie Ein- und Umbauten und Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie eines Glasfaseranschlusses und kann dies auf eigene Kosten veranlassen. Davon profitieren nicht unerheblich auch Mieter.
Prinzipiell können Eigentümer ab dem 1. Juni 2024 den Nachweis einer Zertifizierung bzw. Sachkunde vom Verwalter verlangen, sofern dieser keine adäquate Ausbildung oder eine höhere Qualifikation vorweisen kann. Für die Prüfungen ist dann die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig. Diese neue Norm ist eine Zäsur und logische Konsequenz der erweiterten Befugnisse des Verwalters. Für die gesamte Branche ist die Zertifizierung nicht nur ein Impuls, sondern ein wichtiges Werkzeug, das in der Öffentlichkeit vielfach kritisch geprägte Bild des Verwalters zu wandeln und so zur Stärkung des Berufsbildes beizutragen.
Dass die Gemeinschaft im Außenverhältnis zukünftig gerichtlich und außergerichtlich nur durch den Verwalter vertreten werden kann, wird von der großen Mehrheit der Eigentümer befürwortet. Dabei steht den Gemeinschaften künftig prinzipiell aber das Recht zu, die Befugnisse des Verwalters im Innenverhältnis einzuschränken oder zu erweitern. Dies räumt Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften gesetzgeberisch mehr Möglichkeiten ein, die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters zu regeln. Dabei dürfte unstrittig sein, dass mit der Größe der Anlage der Kreis der Maßnahmen, über die der Verwalter eigenverantwortlich entscheiden kann, wachsen wird.
Umlaufbeschlüsse sind künftig praktikabler zu fassen. So wurde nicht nur anstelle der umständlichen Schriftform die Textform (die auch E-Mails umfasst) eingeführt. Zudem können Wohnungseigentümer künftig beschließen, dass für einen einzelnen Beschlussgegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch im Umlaufverfahren ausreicht. Bisher waren Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren nahezu ausgeschlossen, da immer 100 Prozent einer Gemeinschaft zustimmen mussten. Dieses Verfahren wird nun deutlich öfter zum Einsatz kommen. Denn es erleichtert schnelle Entscheidungen und spart Zeit und Geld der Eigentümer.
Dass die Wohnungseigentümergemeinschaft ab sofort gestärkt wird, zeigt auch die Aufwertung der Eigentümerversammlung als Willensbildungsorgan. Danach ist jede Versammlung beschlussfähig. Ferner wird auch die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen sowie die Willensbildung im Wege elektronischer Kommunikation ermöglicht, was den Eigentümern eine größere Flexibilität gewährt, an der Versammlung teilzunehmen. Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung wurde auf drei Wochen verlängert. So bleiben die Flexibilität und das Reaktionsvermögen auf außergewöhnliche Ereignisse weitgehend erhalten.
Vom Verbraucherschutzgedanken geprägt ist auch die Erstellung eines jährlichen Vermögensberichts durch den Verwalter. So erhalten Eigentümer künftig notwendige Informationen über die wirtschaftliche Lage der Wohnungseigentümergemeinschaft. Darin muss die Aufstellung des wesentlichen (sonstigen) Gemeinschaftsvermögens sowie der Stand aller Rücklagen enthalten sein.
Der Verwalter kann künftig jederzeit von seinem geschlossenen Vertrag entbunden werden, statt wie bislang nur aus wichtigem Grund. Bei einem langjährigen Vertrauensverhältnis zwischen Verwalter und Eigentümergemeinschaft dürfte dies unproblematisch sein. Bei einer Neubestellung des Verwalters ist dieser jedoch gut beraten, sich dieses Risiko der täglichen Kündigung honorieren zu lassen. Der Aufwand zur Übernahme einer neuen Gemeinschaft ist enorm. Allein die Einbindung in die Prozessstrukturen der Verwaltung sowie die Bereitstellung neuer digitaler Kommunikationstools ist für den Verwalter mit Kosten verbunden. Andererseits können es Gemeinschaften zukünftig schwerer haben, einen professionellen Verwalter zu finden, wenn öffentlich wird, dass Vorverwaltungen aus einer Laune der Eigentümer heraus gekündigt wurden.
Insgesamt festigt das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz Rechte und Pflichten der Gemeinschaft, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergeben. Im Rechtsverkehr wird die Gemeinschaft fortan nur noch durch den Verwalter vertreten, was mehr Rechtssicherheit für Eigentümer aber auch für externe Dienstleister bringen wird.
Link zur Originalmeldung: https://www.hausverwaltung-koeln.com/neues-weg-in-kraft/
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Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
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Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Hausverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
NICHT NEBENBEI. SONDERN MITTENDRIN.
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.
Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwaltungs-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.
Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.
Seit 2004 konzentriert sich die Schleumer Immobilien Treuhand-Verwaltungs OHG ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.
Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich. Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien-Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
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Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) passiert Bundesrat
Posted by PM-Ersteller - 16/10/20 at 12:10:50 p.m.Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) hat am 09.10.2020 den Bundesrat passiert und bringt ab dem 01.12. zahlreiche Änderungen im WEG-Recht
Per Beschluss des Bundesrates vom 09.10.2020 kann das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur
Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) voraussichtlich wie geplant am 01.12.2020 inkrafttreten. Das WEG-Recht wird mit dem grundlegend reformiert, um dem aufgrund des demografischen Wandels gesteigerten Bedürfnis, Wohnungen barrierereduzieernd aus- und umzubauen, zu begegnen. Weiterhin ist für die Erreichung der Klimaziele die energetische Sanierung von Bestandgebäuden unerlässlich. Neben den Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zur energetischen Sanierung sieht das WEMoG auch für die Errichtung von Lademöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität Eingriffe in die Bausubstanz vor.
Was sich seit dem Entwurf des Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom 28.03.2020 geändert hat und welche grundsätzlichen Veränderungen das WEMoG im Vergleich zum alten Wohnungseigentumsgesetz mit sich bringt, lässt sich etwa prima in einer Gegenüberstellung des Verbandes der Immobilienverwalter, NRW (VDIV) nachlesen.
WEMoG vereinfacht Sanierung und Modernisierung
Nach § 20 Abs. 1 des WEMoG sind Beschlussfassungen über die Durchführung baulicher Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder die Gestattung baulicher Veränderungen künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer ankommt.
Weiterhin enthalten sind im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz unterschiedliche Verteilschlüssel, wodurch die Beschlussfassung leichter wird, die Kosten dann ggf. aber auch, da unter Umständen nicht mehr alle Parteien die Kosten zu tragen haben.
Ebenfalls im WEMoG enthalten ist, dass jedem Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf eingeräumt wird, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau, Maßnahmen zum Einbruchsschutz sowie zum Zugang zu einem schnellen Internetanschluss zu gestatten, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und die Elektromobilität zu fördern.
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz bringt Anspruch auf zertifizierten Verwalter
Bei den Beratungen über die WEG-Reform war ein zentraler Streitpunkt, ob ein verpflichtender Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt wird, wie dies der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) seit Jahren fordert.
Herausgekommen ist mit §26 a des WEMoG eine Rolle des „zertifizierten Verwalters“, wonach sich jeder so bezeichnen darf,
„[…], wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt.“
Weitere Änderungen durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
In vielen Punkten wurden Anpassungen zu Verwalter-Fragen vorgenommen, hier geht um die Gemeinschaft als Träger der Verwaltung, Mehr Befugnisse für Verwalter, Außenvollmacht für Verwalter, dass Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung vereinfacht werden und die Beschluss-Sammlung wird doch nicht abgeschafft wird. Modernisiert wurde ebenso das Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen, Flexiblere Entscheidung über Kostentragung, die flexiblere Ausgestaltung des Verwaltungsbeirat, die Einfachere Abberufung des Verwalters, die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft und die Abschaffung der Kostenentscheidung zulasten des Verwalters.
Weitere Änderungen betreffen die Grundbucheintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse, werdende Wohnungseigentümergemeinschaft, Erweiterung der Sondereigentumsfähigkeit, Gegenstand und Inhalt der Jahresabrechnung, Entziehung des Wohnungseigentums und insgesamt die Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Endgültige Fassung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz
Die Änderungen durch die WEG-Reform ergeben sich aus der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Fassung des WEMoG (pdf) unter https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/544-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=3
Weiterer Zeitplan der WEG-Reform
Wenn das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird, könnten die Änderungen am Wohnungseigentumsrecht zum 1.12.2020 in Kraft treten.
Nachdem am 17.9.2020 der Bundestag der Reform schließlich in zweiter und dritter Lesung zugestimmt hat, konnte nun am 9.10.2020 der Bundesrat endgültig grünes Licht geben.
Wie wirkt sich das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz für Eigentümer aus?
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Mehr Infos zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) unter: https://www.hausverwaltung-koeln.com/vermieterlexikon/wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz-wemog/
Mehr Infos zur WEG-Verwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/weg-verwaltung/
Über die Hausverwaltung Köln
Immobilien prägen unser Leben in entscheidendem Umfang. Aber erst eine gute Immobilienverwaltung macht eine Immobilie zur Wertanlage. Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs-OHG steht im Großraum Köln und Umgebung (auch in Kürten, Engelskirchen, Bedburg, Altenberg, Wermelskirchen, Sankt-Augustin, Bonn, Odenthal, Burscheid, Hilden, Rösrath, Bensberg, Solingen, Rommerskirchen, Dormagen, Overrath, Siegburg, Troisdorf, Pulheim, Monheim, Langenfeld, Weilerswist, Leverkusen, Kerpen, Hürth, Frechen, Euskirchen, Erftstadt, Bruehl, Bergisch-Gladbach & Bergheim, sowie Hückeswagen, Leichlingen, Lindlar, Rheindorf, Neunkirchen Seelscheid, Liblar, Wesseling, Elsdorf, Wipperfürth, Waldbröl, Kreuzau, Bergneustadt, Opladen, Marienheide, Wiehl.) seit 30 Jahren für kompetentes und nachhaltiges Immobilienmanagement auf höchstem Niveau. Ob WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung. Ob kaufmännische, technische oder juristische Betreuung: Wir kümmern uns!
Werte erhalten, Abläufe steuern, Interessen ausgleichen – als Immobilienverwalter ist die Schleumer Hausverwaltung Köln für ihre Kunden in den verschiedensten Aufgabenbereichen im Einsatz.
Für die Belange und Wünsche steht das Hausverwalter-Team und selbstverständlich auch die Geschäftsführung kompetent zur Seite. So wird dafür gesorgt. dass die Buchhaltung ordnungsgemäß aufgestellt ist, sich darum gekümmert, dass das Dach erneuert wird und sichergestellt, dass man sich in seinem Haus wirklich wohlfühlen kann “ und das 24 Stunden am Tag.
Dabei hilft der Hausverwaltung Köln nicht zuletzt auch ihre langjährige Erfahrung als eigenständiger Bauträger: in den ersten Jahren nach 1989, der Unternehmensgründung durch Horst Schleumer, konnten so mehrere hochwertige Immobilienprojekte in Köln realisiert und anschließend auch deren Verwaltung übernommen werden. Die Mehrzahl der Eigentümergemeinschaften, die in dieser Zeit entstanden sind, werden bis heute von der Hausverwaltung Köln betreut.
Seit 2004 konzentriert sich die Immobilienverwaltung Schleumer ausschließlich auf die Verwaltertätigkeit.
Ein kleines, schlagkräftiges Team hochqualifizierter Experten sind für ein umfangreiches und stetig wachsendes Objekt-Portfolio in der Größenordnung von 10-200 Wohneinheiten im Großraum Köln verantwortlich. Und war 2013 das erste privatwirtschaftliche Unternehmen, das im Erzbistum Köln mit der Verwaltung kirchlicher Liegenschaften betraut wurde.
Die Schleumer Immobilien Treuhand Verwaltungs OHG deckt alle relevanten Aspekte der Immobilien Verwaltung ab, wie die Hausverwaltung Köln, Immobilienverwaltung Köln, und die Hausgeldabrechnung. Weiterhin bietet die Schleumer Immobilien Treuhand OHG Mietverwaltung Köln, Gewerbeverwaltung Köln, WEG-Verwaltung Köln, Wohnungsverwaltung & Sondereigentumsverwaltung Köln sowie die Vermietung und Verkauf von Immobilien durch eine Schwester-Gesellschaft.
Bei Interesse finden Sie auf der Website https://www.hausverwaltung-koeln.com auch ein Verwaltervollmacht Muster sowie den WEG Verwaltervertrag.
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