DRIVE4FUTURE GmbH/ Die neue Ladesäulenverordnung bringt Panik in den Markt.
Posted by PM-Ersteller - 07/09/22 at 02:09:51 p.m.(Berlin/ Chemnitz) Mit dem 01. Januar 2022 ist die neue Novelle der Ladesäulenverordnung in Kraft getreten. Doch was sagt die neue Novelle aus?
Bislang lässt die Ladesäulenverordnung als Mindestvoraussetzung entweder eine Bezahlung mit einem „gängigen kartenbasierten“ oder einem „gängigen webbasierten“ Bezahlsystem zu.
Künftig muss der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe mindestens einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mittels gängiger Kredit- und Debitkarte anbieten.
Zu den gängigen Kreditkartensystemen zählen Mastercard und VISA, die weltweit genutzt werden. Gängiges Debitkartensystem in Deutschland ist die Girocard, da jeder Inhaber eines Girokontos in der Regel über mindestens eine solche Karte verfügt.
Der Betreiber muss die Bezahlung kontaktlos durch Vorhalten der Karte ermöglichen.
Wann trifft die Regelung in Kraft?
Die Regelung zum einheitlichen Bezahlsystem soll für alle Ladesäulen gelten, die ab dem Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden.
Was heißt das jetzt für die Ladesäulenbetreiber?
Ladepunkte müssen sowohl die Voraussetzungen aus der Ladesäulenverordnung als auch die Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (in Umsetzung der Zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie) in Verbindung mit den delegierten EU-Verordnungen erfüllen.
Gegebenenfalls müssen Ladesäulenmodelle daher baulich angepasst werden. Um den Herstellern von Ladeinfrastruktur ausreichend Zeit für diese Maßnahmen zu geben, gilt die neue Regelung erst ab Mitte 2023.
Was erhofft sich die Bundesregierung davon?
Die Neuregelung ist sehr nutzerfreundlich. Sie gewährleistet, dass spontane Ladevorgänge schnell und einfach bezahlt werden können. Durch die Vorgabe der Zahlung mit gängiger Kredit- und Debitkarte wird sichergestellt, dass nahezu jeder zu jeder Zeit an öffentlich zugänglichen Ladesäulen Strom laden und bezahlen kann, ohne neue Vertragsbeziehungen eingehen oder eine neue App herunterladen zu müssen. Hierzu zählen auch solche Personen, die über keine Kreditkarte und kein Smartphone verfügen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Frau Melanie Reichelt
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Mit unserer 360 Grad Technology Mobility Solution Perspektive
Als Systemhaus für Mobility Solutions sorgen wir für nachhaltige Mobilitätstechnologie. Von der Beratung bis zum Betrieb kümmern wir uns um die erfolgreiche Verwirklichung der Projekte im Bereich der eMobility.
Durch unsere Mobilitätslösungen sind unsere Kunden ökologisch und ökonomischen klar im Vorteil.
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Drive4Future I Joint Ventures zwischen Drive4Future und dem IFMF zur Produktentwicklung
Posted by PM-Ersteller - 26/07/22 at 01:07:55 p.m.(Berlin/ Chemnitz) Geht in Zukunft das Licht aus, wenn alle gleichzeitig ihr E-Auto laden? Diese Sorge beschäftigt viele.
Nein, das wird nicht der Fall sein, die Bundesregierung will bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf die deutschen Straßen bringen und dazu die rechtlichen Regularien anpassen.
Gibt es da Unterschiede zwischen öffentlichem und privatem Bereich?
In Deutschland gibt es zwei Unterschiede, das Melde- und die Genehmigungspflicht, was die Installation von Ladepunkten angeht.
Allerdings ist diese an einen Richtwert von 12 Kilovoltampere (kVA) gekoppelt. Alles was unterhalb dieser 12 kVA liegt – beispielsweise die 11 kW Wallbox – ist nur meldepflichtig. Oberhalb dieser Grenze besteht eine Genehmigungspflicht. Das betrifft alles ab der 22 kW Wallbox.
Bei der Meldepflicht bekommen wir als Netzbetreiber im Nachgang die Information, dass ein Ladepunkt installiert wurde. Bei der Genehmigungspflicht muss die Installation beim Netzbetreiber vorher angemeldet werden.
Hier können wir dann prüfen, ob der bestehende Netzanschluss ausreicht oder ob wir gegebenenfalls das Netz ausbauen oder verstärken müssen.
Um zukünftig die deutschen Netze zu entlasten, haben wir uns ein Ziel in dem Joint Venture gesetzt, nachhaltige „Smart Home Produkte“ zu entwickeln. Hierzu gehören intelligente Ladeinfrastruktur gepaart mit einem mit SMART HOME SOFTWARE SYSTEME für das Lade- und Abrechnungsmanagement.
Kurz zum IFMF (Institut für Mobilität & Fortbewegungstechnologie) ist ein privates sächsische Forschungsinstitut mit dem Sitz in Chemnitz, der Wiege der deutschen Automobilindustrie.
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Drive4Future I Neue Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft
Posted by PM-Ersteller - 14/07/22 at 11:07:10 a.m.(Berlin/ Chemnitz) Die E- Mobilitätswende ist fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft geworden. Die Zulassungen von Elektroautos sind exponentiell gewachsen:
Im Jahr 2021 waren etwa 14 % der neu zugelassen Fahrzeuge mit rein elektrischem Antrieb. Damit stieg der Anteil von E- Autos auf den deutschen Straßen fast um das Doppelte im Vergleich zu 2020.
Insgesamt wurden 355.961 E- Autos neu zugelassen. Bis Ende 2022 will die Bundesregierung eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren sehen. Wie soll das gesehen, wenn die Ladeinfrastruktur nicht vorhanden ist?
Kernelement einer gelingenden Mobilitätswende sind nicht nur öffentliche Ladestationen, sondern vor allem Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz oder in den eigenen 4 Wänden.
Die Investition in Ladeinfrastruktur für E- Mobilität Lösungen (E- Auto, E- Bike, E- Scooter und E- Seniorenmobile) ist ein wichtiger Punkt für die zukünftigen Käufer und Mieter, welcher den Wert der Immobilien nachhaltig steigen lässt.
Welche Anreize für den Einbau von Ladeinfrastruktur müssen her?
In den letzten Jahren hat sich der E-Mobilitätsbedarf in der deutschen Bevölkerung vermehrt. Es bedarf unbedingt neuer, nachhaltiger E-Mobilitätskonzepte. Das bedeutet für die Immobilienwirtschaft neue Herausforderungen, um sich den veränderten Bedürfnissen von Mietern und Eigentümern anzupassen.
Was heißt das konkret für die Immobilienwirtschaft? Bestandnutzflächen umgestalten in ein „Come together“ für Nutzer von E- Mobilität gepaart mit Urbanisierungsprojekten mit nachhaltigen Nutzerfrequenzen (Begegnungsstätten bzw. Treffpunkte für Jung und Alt). Solche Begegnungsstätten fördern das Miteinander und die Zufriedenheit der Bewohner.
Pflichten und steuerliche Hindernisse in der Immobilienwirtschaft
Die deutsche Bundesregierung stellt klar fest, dass der Aufbau von Ladeinfrastruktur in der Immobilienwirtschaft rechtliche Grundlagen haben muss: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) sieht vor, dass alle neuen und umfassend renovierten Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mit einer entsprechenden Vorverkabelung ausgestattet werden müssen, die den nachträglichen Einbau von Ladestationen für alle Parkplätze ermöglicht.
Eine weitere Hausforderung für die Immobilienwirtschaft wäre die Verrechnung des Ladestroms.
Wohnungsverwaltungen oder Immobiliengesellschaften sind hinsichtlich der Mietzinseinnahmen von der Mehrwertsteuer ausgenommen, Sie dürfen aber keine Dienstleistungen erbringen, die Mehrwertsteuerpflichtig sind.
Betreiben diese die Ladeinfrastruktur also wirtschaftlich, verlieren sie das Privileg, die Miete ohne Ausweisung der Umsatzsteuer anzubieten.
Der Einbau von Ladestationen in der Immobilienwirtschaft ist bisher noch am Anfang. Es herrschen Konflikte wegen der scheinbaren Komplexität von Ladeinfrastruktur. Aus dem Grunde sollte man sich an Experten halten, welche über entsprechendes Wissen verfügen.
„Drive4Future“ als Systemhaus für eMobility Full Service Provider“
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