Forschungszulage 2026: Neue Anreize für strategische F&E-Investitionen
Posted by PM-Ersteller - 02/02/26 at 02:02:56 p.m.Mit dem Investitionsbooster wird die Forschungszulage 2026 zu einem strategischen Instrument für Innovation. Neue Förderbausteine stärken Planungssicherheit und die Attraktivität von F&E-Vorhaben.
Hamburg, 02.02.2026 – Mit dem Investitionsbooster und den Anpassungen des Wachstumschancengesetzes positioniert die Bundesregierung die Forschungszulage ab 2026 deutlich stärker als langfristiges Investitionsinstrument. Ziel ist es, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten gezielt zu motivieren und Unternehmen frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Im Fokus steht dabei eine strukturelle Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation über mehrere Jahre hinweg.
Mehr Spielraum für Investitionen und Projektplanung
Ab 2026 steigt die maximale Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von zuvor 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro pro Jahr. Dadurch haben insbesondere technologieorientierte Unternehmen mehr Gestaltungsraum für Großprojekte, da höhere F&E-Projektkosten steuerlich abgesetzt werden können und sich Projekte strategisch skalieren lassen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ergibt sich eine jährliche Steuergutschrift von bis zu 4,2 Millionen Euro. Großunternehmen können bis zu 3 Millionen Euro geltend machen. Außerdem erhalten kleine und mittlere Unternehmen mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.
Ergänzend zur erhöhten Bemessungsgrundlage, wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen einer Mitunternehmerschaft von 70 Euro auf 100 Euro angehoben. Diese Erhöhung wird dann relevant, wenn F&E-Arbeit maßgeblich durch die Unternehmer:innen selbst erfolgt und wie beispielsweise in Start-ups und KMU mit begrenztem Personalbudget kein klassisches F&E-Team vorhanden ist.
Der bisherige Stundensatz von 70 Euro lag häufig deutlich unter den tatsächlichen Opportunitätskosten qualifizierter Fachkräfte, Gründer:innen oder technischer Leitungspersonen. Mit 100 Euro nähert sich der Ansatz stärker der Praxis an.
Neuer Gemeinkostenzuschlag stärkt FuE-Vorhaben ab 2026
Ein zentrales neues Element ab 2026 ist der pauschale Gemein- und Betriebskostenzuschlag von 20 Prozent auf förderfähige Personalkosten. Dieser gilt ausschließlich für neue F&E-Projekte, die nach dem 31.12.2025 starten.
Damit werden erstmals auch indirekte Kosten wie beispielsweise Miete für Labor- oder Entwicklungsflächen oder für Personalverwaltung, Buchhaltung und Controlling systematisch berücksichtigt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen tragen Gemeinkosten oft proportional stärker als Großunternehmen. Der Zuschlag gleicht diesen strukturellen Nachteil aus und macht eigengetriebene Forschung wirtschaftlich attraktiver.
Forschungszulage als strategisches Steuerungsinstrument
Die Forschungszulage ist branchenoffen angelegt, wirkt sich jedoch besonders vorteilhaft auf Branchen aus, in denen kontinuierliche Forschung und technologische Weiterentwicklung zum Kerngeschäft gehören. Darunter fallen beispielsweise Industrie und produzierendes Gewerbe, IT, Software und Digitalisierung, Chemie, Werkstoffe und neue Materialien, Lebensmitteltechnologie und Agrartechnologie und viele mehr.
Das neue Investitionssofortprogramm und die Änderungen im Wachstumschancengesetz ermöglichen Unternehmen ihre F&E-Roadmaps, Personalplanung und Investitionsentscheidungen frühzeitig an der Förderlogik der Forschungszulage auszurichten und Innovationsvorhaben strategisch abzusichern. Eine besondere Chance bietet die Möglichkeit, Anträge bis zu vier Jahre rückwirkend zu stellen und bereits getätigte Innovationsinvestitionen nachträglich finanziell wirksam zu machen, ohne bestehende Projekte neu starten oder anpassen zu müssen. Unternehmen, die seit 2022 Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt haben, können diese also bis Ende des Jahres 2026 in die Förderung einbeziehen.
IWS unterstützt Sie bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben
Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Kommen Sie bei Interesse gerne auf uns zu.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Frau Lisanne Pfeiffer
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040 3600 6630
web ..: https://www.iws-nord.de/
email : l.pfeiffer@iws-nord.de
IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovationen entstehen. Wir arbeiten in mehreren Innovationsnetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen.
Pressekontakt:
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Forschungszulage: Letzte Chance F&E-Kosten für 2021 einzureichen und ab 2026 mehr Förderung zu sichern
Posted by PM-Ersteller - 07/10/25 at 07:10:14 a.m.Letzte Chance für Unternehmen: F&E-Kosten aus 2021 können nur noch bis 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend gemacht werden – jetzt Förderung sichern!
Hamburg, 06.10.2025 – Unternehmen, die im Jahr 2021 in Forschung und Entwicklung investiert haben, können diese Aufwendungen noch bis zum 31.12.2025 über die Forschungszulage geltend machen. Voraussetzung ist eine BSFZ-Bescheinigung. Der anschließende Antrag beim Finanzamt muss innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist gestellt werden.
Das Wachstumschancengesetz und das Investitionssofortprogramm ermöglichen neue steuerliche Vorteile
Mit dem Wachstumschancengesetz und dem Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage spürbar ausgebaut. Die Neuerungen schaffen mehr Planungssicherheit, höhere Fördersummen und weniger Bürokratie.
* Kleine und mittlere Unternehmen erhalten mit dem KMU-Bonus rückwirkend ab März 2024 einen höheren Fördersatz von 35% auf ihre internen F&E-Kosten. Große Unternehmen bleiben dagegen bei 25% Förderung.
* Für Aufwendungen nach dem 27.03.2024 bis Ende 2025 beträgt die maximale Bemessungsgrundlage 10 Mio. Euro, ab dem Jahr 2026 wurde eine Erhöhung auf 12 Mio. Euro festlegt. Dadurch können Unternehmen eine Steuergutschrift von bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr erhalten.
* Seit 2024 sind auch abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, maschinelle Anlagen, Betriebsvorrichtungen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen) förderfähig.
* Der ansetzbare Anteil für Auftragsforschung wurde von 60 % auf 70 % erhöht.
* Für Einzelunternehmer:innen und Mitunternehmer:innen wurde der Stundensatz für Eigenleistungen von 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde angehoben.
* Für Vorhaben ab 2026 können zusätzlich 20 % Gemein- und Betriebskosten pauschal angesetzt werden.
Warum Sie als KMU jetzt aktiv werden sollten
* Deadline für 2021: F&E-Aufwendungen aus dem Jahr 2021 können nur noch bis Ende 2025 berücksichtigt werden.
* Höhere Fördersummen für Ihr F&E-Vorhaben: Durch die Gesetzesänderungen sind deutlich mehr Kosten förderfähig – vom Personal über Auftragsforschung bis hin zu Equipment.
* KMU-Bonus: Kleine und mittlere Unternehmen erhalten für F&E-Aufwendungen ab dem Jahr 2024 eine erhöhte Förderung von +10%.
IWS unterstützt bis zu Ihrem erfolgreichen F&E-Vorhaben
Die IWS GmbH begleitet Sie bei der Identifikation von förderfähigen F&E-Vorhaben, bei der Beantragung der F&E-Bescheinigung (Stufe 1) sowie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen für die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt (Stufe 2).
Wenn Sie als KMU, noch in diesem Jahr ihre F&E-Kosten rückwirkend ab 2021 geltend machen wollen oder die erweiterten Fördermöglichkeiten ab 2026 nutzen möchten, ist es jetzt Zeit zu handeln.
Melden Sie sich bei uns. Wir sind an ihrer Seite – bis zur bewilligten Förderung und darüber hinaus.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.forschungszulage.jetzt und www.iws-nord.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Herr Patrick Zessin
Deichstraße 29
20459 Hamburg
Deutschland
fon ..: 040360066315
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Die neue Forschungszulage: Bis zu 3,5. Mio Euro Steuergutschrift pro Jahr erhalten
Posted by PM-Ersteller - 31/05/24 at 01:05:34 p.m.Durch das Wachstumschancengesetz und die neuen Bemessungsgrundlagen für die Forschungszulage können sich KMU jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.
Gute Nachrichten für Unternehmen in Deutschland! Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz bringt bedeutende Änderungen bei der steuerlichen Forschungszulage mit sich, die das Potenzial haben, Forschung und Entwicklung (F&E) erheblich zu fördern.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage wird von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR jährlich erhöht. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen davon ab sofort 35 % auf ihre förderfähigen Aufwendungen erstattet. Größere Unternehmen erhalten 25 %. Außerdem können externe Forschungsaufträge neuerdings zu 70 % (bisher 60 %) berücksichtigt werden. Um die Forschungszulage auch für Einzelunternehmer:innen attraktiver zu gestalten, wird der förderfähige Wert der geleisteten Arbeitsstunde für die Eigenleistungen von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Durch die neue Forschungszulage können sich KMU so jährlich bis zu 3,5 Mio. EUR an steuerlichen Vorteilen sichern.
Vier Vorteile für Ihr Unternehmen durch die Forschungszulage
* Finanzielle Entlastung: Die Forschungszulage ermöglicht es Unternehmen, einen Teil ihrer Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zurückzuerhalten. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung, da die Kosten für Personal, Material und externe Dienstleistungen reduziert werden, was es Unternehmen ermöglicht, mehr Ressourcen in ihre Innovationsprojekte zu investieren.
* Investitionen in Innovation: Durch die Erstattung von F&E-Kosten ermöglicht es die Forschungszulage Unternehmen, mehr in innovative Technologien, Produkte und Dienstleistungen zu investieren. Dies fördert die Entwicklung neuer Lösungen und ermöglicht es Unternehmen, sich auf dem Markt zu differenzieren und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
* Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Indem die Forschungszulage Unternehmen finanziell unterstützt, um in Forschung und Entwicklung zu investieren, trägt sie dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Unternehmen können neue Technologien erforschen und auf den Markt bringen, was es ihnen ermöglicht, führend in ihren jeweiligen Branchen zu werden und sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
* Förderung von Wachstum und Beschäftigung: Die Forschungszulage kann dazu beitragen, das Wachstum von Unternehmen zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen, indem sie Anreize für Investitionen in Forschung und Entwicklung schafft. Dies trägt zur Stärkung der Wirtschaft bei und fördert die Innovation und das Unternehmertum.
Ein Schritt in die Zukunft
Die Änderungen im Wachstumschancengesetz bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Investitionen in F&E zu steigern und somit Innovationen voranzutreiben. Mit der erhöhten Bemessungsgrundlage und den verbesserten Erstattungssätzen wird es für Unternehmen attraktiver, in zukunftsweisende Technologien und Verfahren zu investieren.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft am Standort Deutschland zu stärken. Es ist ein klares Signal an Unternehmen, dass Investitionen in Forschung und Entwicklung nicht nur gewünscht, sondern auch finanziell unterstützt werden.
Unser Fazit zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz
Mit dem neuen Gesetz werden Unternehmen ermutigt, entschlossen in die Zukunft zu blicken und die Weichen für nachhaltiges Wachstum und Innovation zu stellen. Als Fördermittelberatung mit langjähriger Erfahrung in der Beantragung der Forschungszulage unterstützen wir Ihr Unternehmen gerne, die neuen Möglichkeiten zu nutzen und Ihre Projekte auf das nächste Level zu bringen!
Wie wir Sie unterstützen können:
Die Innovationsberater:innen der IWS GmbH sind Expert:innen für Innovation, Technologie und Fördermittel. Durch eine Fördermittelberatung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen und neue Potenziale frühzeitig zu erkennen.
Unser Service umfasst die Identifikation förderfähiger F&E-Vorhaben, die Beantragung der F&E-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) sowie die Beantragung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen und bieten eine digitale Nachweisführung des Fortschritts Ihrer F&E-Projekte. Dabei setzen wir auf kostengünstige und erfolgsbasierte Lösungen, ohne langfristige Vertragsbindungen.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen zur neuen Forschungszulage und zum Wachstumschancengesetz gerne ganz unverbindlich. Wir bieten Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihres Projekts und prüfen, wie hoch die Steuergutschrift pro Jahr voraussichtlich ausfällt.
040 3600 663-0
mail@iws-nord.de
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Die Innovationsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist der Schlüsselfaktor für Wachstum und Beschäftigung. Viele dieser Unternehmen sind Weltmarktführer mit Hightech-Produkten in bestimmten Marktnischen oder in Zulieferketten für große Unternehmen. IWS steht für den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Industrie und Spitzenforschung und agiert branchenübergreifend dort, wo Innovation entsteht. Wir arbeiten in mehreren Technologienetzwerken mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen zusammen, die den Nukleus für die gemeinschaftliche Entwicklung hochinnovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen darstellen. Wir machen Ihre innovativen Ideen marktfähig!
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