Skrupelloser Schweinemäster kommt mit geringer Geldauflage davon – „Wir sind enttäuscht“

Vor mehr als drei Jahren hat ANINOVA (damals noch unter dem Vereinsnamen Deutsches Tierschutzbüro) Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück.

BildIn dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online-Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher sollte es im August 2023 zur einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Bersenbrück kommen. Diese wurde kurzfristig abgesagt und verschoben.

Der für März neu angesetzten Gerichtstermin wird auch nicht stattfinden, denn das Gericht, der Landwirt und die Staatsanwaltschaft Oldenburg haben sich darauf verständigt, das Verfahren nach § 153a Abs. 2 StPO gegen die Zahlung von einer Geldauflage von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. „Wir sind enttäuscht und hätten uns deutlich mehr erhofft“, sagt Peifer und ergänzt: „Der Landwirt betreibt diverse Mastanlagen, 5.000 Euro zahlt er aus der Portokasse. Hinzu kommt, dass diese Entscheidung überhaupt keine abschreckende Wirkung hat. Tierquälerei muss hart bestraft werden“. ANINOVA beobachtet schon seit Jahren, dass bei Tierschutz-Verstößen kaum empfindliche Strafen ausgesprochen werden. Gemeinsam mit anderen Tierrechtsorganisationen wurde das Datenprojekt www.tierschutz-skandale.de ins Leben gerufen. Dort wurden aus den letzten Jahren alle Aufdeckungen der beteiligten Organisationen zusammengetragen und ausgewertet. „In den dort 186 verzeichneten Fällen kam es nur in 25 Fällen zu einer Verurteilung durch ein Gericht, das sind gerade mal 14 %. Meistens sind es dann auch nur Geldstrafen. Haftstrafen oder Tierhalteverbote werden so gut wie nie ausgesprochen“, moniert Peifer abschließend.

Weitere Informationen zu dem Fall in Merzen hier: https://aninova.org/aufdeckung/erneut-tierqualerei-in-einer-schweinemast/

Bildmaterial aus der Mastanlage senden wir auf Anfrage gerne zu.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.aninova.org
email : Presse@aninova.org

Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org

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Skrupelloser Schweinemäster muss sich vor Gericht verantworten: Versteckte Videoaufnahmen zeigen Tierquälerei

Verhandlung am 30.08.2023 vor dem Amtsgericht Bersenbrück (NIedersachsen)

BildVor drei Jahren hat das Deutsche Tierschutzbüro Bildmaterial aus einer Schweinemast in Merzen, Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) veröffentlicht. In dem Betrieb wurden zum Zeitpunkt der Aufnahmen 7.000 Schweine gemästet. Die Bildaufnahmen zeigten katastrophale Bedingungen. So wiesen manche Tiere zum Teil blutige Verletzungen an den Beinen auf, sodass sich die Tiere nur unter Schmerzen fortbewegen konnten. Bei anderen Tieren hatten sich bereits handballgroße Abszesse gebildet, die nicht behandelt wurden. Zudem mussten die Tiere auf Spaltenböden sehr dicht gedrängt stehen. Ein Teil der Schweine sah offenbar noch nicht einmal Tageslicht. Auf den Videoaufnahmen sind auch einige Tiere zu sehen, die apathisch wirkten oder augenscheinlich am Sterben waren. „Damals wurde ein totes Schwein vorgefunden, dass bereits blau aufgedunsen war. Vermutlich lag es schon mehrere Tage tot im Stall“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Ein anderes totes Schwein wurde von seinen Artgenossen bereits angefressen.

Der Betreiber der Mastanlage ist in der Samtgemeinde Neuenkirchen nicht unbekannt, er war zum Zeitpunkt der Aufnahmen CDU-Mitglied und der stellvertretende Bürgermeister von Merzen. „Die Veröffentlichung der Bilder schlug damals hohe Wellen, bundesweit wurde über die Tierquälerei berichtet“, erinnert sich Peifer. Er und sein Team hatten damals eine Online Kampagne mit dem Titel „Der Standard ist Tierquälerei“ ins Leben gerufen und insgesamt aus sieben Schweinemast-Anlagen in Niedersachsen Bildmaterial veröffentlicht. „Zum System der Tierindustrie gehört Tierquälerei“, so Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte damals auch eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat basierend darauf Ermittlungen eingeleitet. Eine sachverständige Auswertung der Aufnahmen ergab, dass bei acht Mastschweinen mindestens seit einigen Tagen u.a. Festliegen, Sepsis, Nekrosen, Dekubitus, Lahmheit und erhebliche Verletzungen infolge von Schwanzbeißen vorlagen. Dadurch wurden den Schweinen erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt und der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Ende 2022 wurde ein Strafbefehl über 5.600 Euro (80 Tagessätze à 70 Euro) verhängt. Zudem sollten die eingesparten Behandlungskosten von 317,47 Euro eingezogen werden. Der Landwirt hat dagegen Einspruch eingelegt, daher kommt es Ende August zur Verhandlung. „Wir hoffen auf eine Verurteilung, Tierquälerei darf nicht unbestraft bleiben“, so Peifer.

Folgen hatte die Aufdeckung bereits jetzt für den Landwirt, der insgesamt fünf Schweinemastanlagen betreibt. Die Schlachtunternehmen Vion und Tönnies nehmen keine Tiere mehr von dem Betrieb ab. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück (NZS 400 Js 36090/21) wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs. So erhielt der Landwirt und sein Familiengeflecht zwischen 200.000 Euro und 300.000 Euro pro Jahr an Subventionen, die teilweise an Tierwohl-Auflagen geknüpft waren. Aber genau diese wurden offenbar nicht eingehalten. Die Ermittlungen laufen noch. „Es kann nicht sein, dass Tierquäler auch noch Steuergelder erhalten“, empört sich Peifer.
Das Deutsche Tierschutzbüro empfiehlt jedem Menschen, der die Tierquälerei nicht weiter unterstützen möchte, die vegane Lebensweise. „Kein Tier geht freiwillig in den Schlachthof, Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Die öffentliche Verhandlung findet am 30.08.2023 um 11:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bersenbrück (Saal E 11) statt. Das Deutsche Tierschutzbüro plant keine Demonstration vor Ort.

Weitere Informationen: https://www.tierschutzbuero.de/der-standard-ist-tierquaelerei/

Bildmaterial aus der Mastanlage, senden wir auf Anfrage gerne zu.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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Schon wieder: 7. Fall von Tierquälerei in niedersächsischem Schweinestall aufgedeckt

Staatsanwaltschaft ermittelt – „Das sind keine Einzelfälle“ – Ministerium muss handeln

BildErneut veröffentlicht das Deutsche Tierschutzbüro e.V. Bildmaterial aus einem Schweinehaltungsbetrieb in Niedersachsen. Der Betrieb liegt in Wietmarschen, Landkreis Grafschaft Bentheim in Niedersachsen. In dem Familienbetrieb werden ca. 1.000 Mastschweine verteilt auf 2 Hallen gehalten.

Die Videoaufnahmen wurden dem Deutschen Tierschutzbüro zugespielt und zeigen katastrophale Zustände. So sind die Stallungen an einigen Stellen stark mit Urin und Kot verschmutzt, die Tiere müssen in ihren eigenen Ausscheidungen leben. Viele der Tiere haben Abszesse, teilweise Handball groß. Ein Schwein hat einen Abszess direkt über dem Auge, was zur Folge hat, dass dieses blutunterlaufen und voller Eiter ist. Andere Schweine haben blutig gebissene Ohren, humpeln oder haben andere schwere Verletzungen. Bei der Sichtung des Bildmaterials fiel den Tierrechtler*innen vor allem ein sehr stark verkratzest Tier auf, das offenbar im Sterben lag. „Eine tierärztliche Behandlung oder Separierung erfolgte offensichtlich nicht. Für dieses Schwein müssen das Höllenqualen gewesen sein“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Tierschutzbüros e.V.

Die Aufnahmen sind im Oktober 2020 entstanden, unmittelbar danach wurde das zuständige Veterinäramt in Nordhorn informiert und eine Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft in Oldenburg ermittelt gegen den Betreiber wegen des Verdachts der Tierquälerei (AZ 1106 Js 77533/20). „Wir informieren erst jetzt die Öffentlichkeit über den Fall, da uns in der Vergangenheit oft der Vorwurf gemacht worden ist, dass wir zu schnell die Medien kontaktiert haben und es dadurch zu Ermittlungsbehinderungen gekommen sei. Auch wenn dieser Vorwurf haltlos ist, haben wir uns dazu entschlossen, jetzt erst die Medien zu informieren“ so Peifer. Geschlachtet werden die Tiere u.a. bei dem Schlachtgiganten Vion in Emstek. Dies geht aus Lieferscheinen hervor, die abgefilmt wurden. Vion hat die Lieferbeziehung bestätigt.

Das Deutsche Tierschutzbüro deckt damit den 7. Fall von Tierquälerei in Schweinehaltungsbetrieben in Niedersachsen innerhalb von nur wenigen Monaten auf. In allen Fällen ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. „Noch immer spricht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium von Einzelfällen und Verfehlungen einzelner Landwirte, doch bei 7 Fällen von Tierquälerei muss selbst die Ministerin anerkennen, dass dies ein systemimmanentes Problem ist und endlich handeln“ moniert Peifer, der dabei auf eine Untersuchung von NRW verweist. In dieser wurden Ende 2019 knapp 400 Schweinemastbetriebe unangemeldet kontrolliert, mit einem verheerenden Ergebnis. So wurden in über 60% der Betriebe mind. einer oder mehrere tierschutzrelevante Missstände vorgefunden. „Sicherlich sollte auch das Land Niedersachsen flächendeckend unangemeldete Kontrollen durchführen, das Ergebnis wird sicherlich noch schlimmer als in NRW sein“ vermutet Peifer.

Auf Grund der Untätigkeit des Ministeriums und der Politik sehen sich die Tierrechtler*innen darin einmal mehr bestätigt, den Verbraucher*innen zu empfehlen, keine tierischen Produkte mehr zu konsumieren und sich rein pflanzlich zu ernähren. „Nur mit einer veganen Lebensweise kann den Tieren wirklich und nachhaltig geholfen werden, denn kein Tier will sterben und geht freiwillig in einen Schlachthof“ so Peifer und ergänzt: „Wer den Schweinen helfen will, der soll aufhören sie zu essen“.

Weitere Informationen hier: https://www.tierschutzbuero.de/siebter-fall-schweinequal/

Die erwähnte NRW Studie ist hier abrufbar: https://www.tierschutzbuero.de/tierquaelerei-schweinemast-nrw/

Foto- und Videomaterial senden wir Ihnen auf Anfrage zu.

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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