Dienstwagen und Rückgabeort
Posted by PM-Ersteller - 09/05/23 at 12:05:23 p.m.Ein Dienstwagen ist oftmals Bestandteil des Arbeitsvertrages. Manchmal ist er erforderlich, um die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa bei Vertriebsmitarbeitern oder Servicetechnikern im Außendienst.
Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und anteilig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hierauf bezahlt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es dann oftmals zu Streit, wo der Dienstwagen zurückgegeben werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weit entfernt von dem Geschäftssitz der Arbeitgeberin wohnt oder aber erkrankt ist. Die Antwort auf die Frage, wo denn der Arbeitnehmer den Dienstwagen abgeben muss, lautet wie bei uns Juristen so oft: es kommt darauf an.
Dienstwagen: Regelung zur Rückgabe im Arbeitsvertrag
Zunächst sollte man einmal im Arbeitsvertrag nachschauen. Oft werden auch gesonderte Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen geschlossen. Dort kann geregelt werden, wo die Rückgabe zu erfolgen hat. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Regelung des § 269 BGB. Danach hat eine Herausgabe an den Ort zu erfolgen, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. Soweit dies die Wohnung des Arbeitnehmers ist, kann die Rückgabe des Fahrzeuges eine sogenannte Holschuld sein. Dies wäre beispielsweise bei Vertriebsmitarbeitern der Fall, die von zu Hause arbeiten. Bei diesen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Fahrzeug bei dem Arbeitnehmer abzuholen. Dasselbe wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 23.08.2012, 2 Ca 278/12, in einem Fall angenommen, in dem die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt war. Während der Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen und muss dementsprechend auch das Fahrzeug dort nicht abgeben.
Wenn der Abstellort des Fahrzeuges regelmäßig auf dem Betriebsgelände ist, etwa weil eine Privatnutzung nicht vereinbart wurde und der Arbeitnehmer mit anderen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangt, hat die Herausgabe des Fahrzeuges am Geschäftssitz des Arbeitgebers erfolgen.
Fragen Sie sich, wo die Rückgabe Ihres Dienstwagens erfolgen muss? Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin in meinem Büro. Dieser kann auch schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen, falls Sie nicht in der Nähe von Wuppertal wohnen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Deutschland
fon ..: 0202 76988091
fax ..: 0202 76988092
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.
Pressekontakt:
Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
fon ..: 0202 76988091
web ..: http://www.kanzlei-scheibeler.de
email : kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
cmsGENIAL das einfach zu bedienende Webseitensystem
Posted by PM-Ersteller - 13/02/19 at 02:02:20 a.m.Unser neues Produkt steht in den Startlöchern! cmsGenial. cmsGenial ist eine Branchenlösung für Branchen im Bereich Webdesign. Wir möchten nun die eine Vertriebsoffensive starten.
Was ist cmsGenial genau?
cmsGenial steht für Einfachheit, Schnelligkeit und Unabhängigkeit.
Unsere Kunden können mit wenigen klickt über die Eingabe Ihrer Stammdaten innerhalb von zwei Minuten Ihre neue Webseite gestalten.
Designtechnisch setzten wir auf schlichte Seriösität. Das Design ist in einem sogenannten „One-Pager“ Design verpackt, was bedeutet, dass die Seite nicht über einen chaotischen Menübaum navigiert, sondern der gesamte Internetauftritt auf der Startseite platziert ist. Farblich sind dem ganzen keine Grenzen gesetzt! Wir unterstützen unsere Kunden ebenfalls bei der Erstellen von Logos, dem Kauf von Bildmaterial, dem Erstellen von professionellen Videos und vielem mehr.
Die Kunden erhalten einen Backend-Zugang, dass bedeutet, Sie können die Seite ohne Programmierkenntnisse kinderleicht selbst bedienen, verbessern und ändern. Die Zeit der Abstimmung mit der Internetagentur, welche hohe Kosten für Änderungen verlangt ist hiermit vorbei!
Partner im Vertrieb gesucht! Hier gehts zur >> Muster-Webseite
Wir suchen bundesweit Vertriebstalente auf Provisionsbasis. Dafür bieten wir Transparenz, Kommunikation und ein lockeres Arbeitsklima. Wir legen viel Wert auf unsere Partner und freuen uns über jeden Austausch von Ideen und stimmen uns jederzeit ab!
WIE BEWERBEN
Melden Sie sich bei mir, ich freue mich über jedes Gespräch.
Fabian Hinzmann 0157 580 81 505
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
cmsGENIAL
Herr Christian Hinzmann
Friedrichstraße 130
10117 Berlin
Deutschland
fon ..: (030) 23 54 66 04
fax ..: (030) 81 87 87 88
web ..: https://cmsgenial.de
email : info@cmsgenial.de
cmsGENIAL ist ein Onepager-Webseitensystem für KMU´s, kleinere Unternehmen und/oder Unternehmungen oder auch Privatpersonen, die den Focus auf Einfachheit bei der Erstellung, Bearbeitung und Pflege der eigenen Internet-Präsenz legen.
Eine cmsGENIAL-Webseite ist beispielsweise mit 3 Mausklicks in 2 Minuten erstellt und kann danach durch eigene Bilder und Texte individuell und einfach vom Nutzer selbst, und das ohne Vorkenntnisse, personalisiert werden.
Pressekontakt:
BlauWeb.DE Internetsolutions
Herr Fabian Hinzmann
Friedhofsweg 5
12529 Großziethen
fon ..: (0) 3379 591 001
web ..: https://blauweb.de
email : info@blauweb.de
