Jetzt raus aus dem Fitnessvertrag. Zuhause trainiert es sich entspannter!
Posted by PM-Ersteller - 29/03/21 at 01:03:17 p.m.Fitnessstudio-Mitglieder dürfen nach neuem Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit aus einem wichtigen Grund kündigen. Ein Attest das die Untauglichkeit für den Fitnesssport bestätigt reicht aus.
Großer Andrang in den Fitnessstudios jedes Frühjahr: Über 7,6 Millionen deutsche trainierten noch letztes Jahr in einem der über 8000 Fitness Studios in Deutschland. Viele binden Ihre Kunden langfristig an Ihr Studio oder versuchen dies zumindest. Doch die Zeiten ändern sich. Was, wenn man krank wird, ein Umzug ansteht oder das Studio keinen ausreichenden Service mehr anbietet bzw. wegen Corona dauerhaft geschlossen bleibt?
Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem teuren Vertrag wurde bislang nur selten akzeptiert. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals für Klarheit gesorgt: Wer wichtige Gründe hat, kann jederzeit früher kündigen (Aktenzeichen: XII ZR 42/10). Auch andere Knebel-Klauseln sind nicht mehr immer durchsetzbar.
Raus darf, wer die Leistung nicht mehr nutzen kann
Grundsätzlich gilt heute: Raus darf, wer die Vertragsleistung nicht mehr nutzen kann, auch wenn er wollte, und einen wichtigen Grund für die Sonderkündigung parat hat. Die Frage hierbei ist jedoch: Was ist eigentlich „wichtig“?
Dazu zählt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) in erster Linie eine ernsthafte Erkrankung. Eine Auskunftspflicht über die genaue Krankheit oder die Symptome besteht jedoch nicht. Ein ärztliches Attest, das die Untauglichkeit für den Fitnesssport allgemein bestätigt, muss dem Studio reichen. So muss bei einem Corona positiven Test vom Arzt nur ein entsprechendes Untauglichkeitsattest ohne genauere Angaben zu den Gründen ausgestellt werden.
Schwangere dürfen hingegen von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Mit Vorschlägen zum zeitweisen Aussetzen des Vertrags müssen sie sich in diesem Fall nicht zufrieden geben.
Bei Inhaberwechsel keine vorzeitige Kündigung
Auch ein Umzug kann ein wichtiger Grund sein, wie bereits andere Gerichte entschieden. Ändert das Fitnessstudio seinen Standort, darf es seinen Kunden eine außerordentliche Kündigung nicht verweigern – selbst wenn das im Vertrag ausgeschlossen wird oder wenn es nur innerhalb des Stadtgebiets seine Räumlichkeiten wechselt (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Hamm, 17 U 109/91). Wechselt nur der Inhaber gibt es jedoch keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung.
Wechseln jedoch Sie Ihren Wohnort, kommen Sie in den meisten Fällen problemlos aus dem Vertrag, sobald er weitere Anfahrtswege in Kauf nehmen müssen. Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt, 6 U 164/93.
Auch grundlegende Änderungen im Angebot können zur Kündigung berechtigen, wie Ferner betont. Zum Beispiel, wenn die Öffnungszeiten stark zusammengestrichen werden oder deutlich weniger Geräte zur Verfügung stehen.
Da hilft es dem Studio auch nicht, dass im Vertrag Klauseln stehen wie „Änderungen vorbehalten“. Eine solche Klausel ist zu pauschal und damit unwirksam (Aktenzeichen: Landgericht Heidelberg, 5 O 137/98).
Wenn jedoch die Lust am trainieren nachlässt
Wer keine wichtigen Gründe für ein vorzeitiges Ende, aber keine Lust mehr zum trainieren hat, sollte rechtzeitig einen Blick in das Kleingedruckte werfen. Falls der Kunde vergisst zu kündigen verlängern sich die meisten Verträge automatisch! Um mehr als sechs weitere Monate dürften sie aber nicht verlängert werden. Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Die BGH-Richter hatten bisher keine Beanstandung an den Vertragslaufzeiten.
Kündigungsfristen von einem Monat oder drei Monaten vor Vertragsende sind rechtlich in Ordnung. Jene Klauseln, wonach nur einmal jährlich zu einem bestimmten Termin gekündigt werden darf, sind dagegen immer unwirksam.
Sollten Sie aus einem der genannten Gründe oder auch fristgemäß Ihr Fitnessstudio verlassen wollen, können Sie dies nun online tun. Wählen Sie aus über 50.000 rechtssicheren Vertragsvorlagen und kündigen Sie mit vorgefertigten Vorlagen in einer Minute unter exabo.de. Exabo ist der günstigste Anbieter. Sie zahlen für eine vollautomatische Kündigung mit Protokoll-Versand an Ihre Email-Adresse nur unwesentlich mehr als mit dem Gang zur Post und müssen dabei nicht Ihr Haus verlassen.
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DEINHANDY Markt-Studie – Tarifvergleich: mit dem Preisschlager o2 surfen Kunden besonders günstig
Posted by PM-Ersteller - 10/03/20 at 11:03:13 a.m.Die Studie analysiert auf Grundlage von über 200.000 Kundendaten die Preisentwicklung auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Das Ergebnis: Telekom-Kunden zahlen für das mobile Datenvolumen am meisten.
Direkt zu Beginn dieses Jahres sorgt o2 für eine Tarif-Sensation: Als erster deutscher Provider schafft der Mobilfunkanbieter die Drosselung des mobilen Internets ab und bietet drei Tarife mit unbegrenztem Datenvolumen an. Doch auch in den herkömmlichen Tarifen ist das Datenvolumen von o2 im Vergleich zu Telekom und Vodafone rund ein Drittel günstiger, fand nun DEINHANDY in einer aktuellen Markt-Studie heraus. Im Zuge seiner Transparenzinitiative hat sich der unabhängige Mobilfunkexperte des Themas der Preisentwicklung für mobile Daten in Deutschland angenommen und auf Grundlage von 250.000 Kundendaten und Markt-Insights (Zeitraum: von Januar 2018 bis Dezember 2019) den derzeitigen Trend analysiert.
o2, der absolute Preismeister – aber zu welchem Preis?
Die Markt-Studie beinhaltet einen direkten Preisvergleich des Datenvolumens der drei größten Mobilfunkanbieter Deutschlands: Telekom, Vodafone und o2. Mit 0,63 Euro pro Gigabyte ist o2 Preismeister – gefolgt von Vodafone mit 1,03 Euro pro Gigabyte. Nutzer der Telekom zahlen im Schnitt 1,08 Euro pro Gigabyte. Dabei ist der Preis absolut kein Merkmal für ein schnelles Netz: Die Qualität des Internetempfangs ist preisunabhängig und nur so gut, wie die Netzabdeckung in der gewünschten Region. Eine aktueller Mobilfunk-Netztest (Quelle: Durchgeführt von CHIP und NET CHECK, 2019) beweist: o2 mag Preismeister sein, hat aber mit Abstand die schlechteste Netzabdeckung. Führend ist noch immer die Telekom – und das bereits seit 10 Jahren. Preis hin oder her, klar ist: Insgesamt haben die deutschen Mobilfunknetze noch immer eine Menge Ausbaupotential.
Datenvolumen bei SIM-only-Tarifen deutlich teurer
Die DEINHANDY-Studie stellt darüber hinaus auch Preisunterschiede in den Tarifarten fest: Das Datenvolumen bei SIM-only-Tarifen (Mobilfunkvertrag ohne Handyerwerb) ist im Schnitt einen Euro teurer als Bundle-Tarife (Mobilfunkvertrag mit Handyerwerb). Während Kunden der drei deutschen Netzbetreiber mit einem SIM-only-Tarif im Schnitt 2,61 Euro zahlten, sind
Bundle-Kunden mit 1,95 Euro im Vergleich deutlich günstiger unterwegs. Doch die Preisspanne der beiden Tarif-Optionen wird kontinuierlich kleiner: So unterschieden sich die Gigabyte-Preise im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2019 lediglich um 25 Cent.
Preisverfall – ein wahrnehmbarer Trend?
Die Studie zeigt auch, dass im Vergleich zu 2018 die Gigabyte-Preise im letzten Jahr rapide gesunken sind – und das deutschlandweit. Kostete im Jahr 2018 ein Gigabyte Datenvolumen in Niedersachsen beispielsweise 1,30 Euro, bezahlt man dort aktuell rund 50 Cent weniger. Die weniger gute Nachricht: Der GB-Preis schwankt in den Bundesländern stark, mit einer Spannweite von knapp 60 Cent. Während Hamburg den ersten Platz im Preisranking mit 0,62 Euro pro Gigabyte belegt, zahlen Internet-Surfer in Sachsen-Anhalt fast doppelt so viel. Auch im Hinblick auf die Altersgruppen der Nutzer werden die jeweiligen Preisunterschiede geringer. Während im Frühjahr 2018 die Preise noch um bis zu 0,50 Euro abwichen, variieren sie aktuell um wenige Cent. Die einzige Ausnahme: Internetnutzer von 18 bis 24 Jahren zahlen im Schnitt 0,30 Euro weniger als ältere Verbraucher zwischen 35 und 44 Jahren.
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Posted by PM-Ersteller - 27/08/19 at 04:08:01 p.m.Volle Transparenz und jederzeit rechtlich nachweisbare Entstehungsgeschichte von Daten.
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