Versicherung verweigert Regulierung – was jetzt?

Wenn Versicherungen und Rechtsschutzversicherungen nicht zahlen wollen, kann ein spezialisierter Rechtsanwalt oftmals eine zufriedenstellende Lösung für den Versicherungsnehmer finden.

BildFür Versicherungsnehmer ist das eines der Horrorszenarien überhaupt: Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Schutz dringend benötigt wird. Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen.

Das gilt, so zeigt die Praxis, für den Autounfall mit Fahrerflucht, den die gegnerische Versicherung trotz eindeutiger Belege und Kenntnis des Verursachers nicht regulieren will, für die Regulierung des Schadens an der Immobilie nach einem Sturm oder auch die Ablehnung der Kostenübernahme für eine anwaltliche Vertretung. Besonders oft treten Streitigkeiten bei Vermögensschäden und Haftungsforderungen auf, beispielsweise gegen Geschäftsführer und Führungskräfte, die wegen (vermeintlichen) Fehlverhaltens in Regress genommen werden soll. Das bedeutet: So gut wie in allen Versicherungsbereichen kommt es zu Auseinandersetzungen mit den Gesellschaften über die Kostenübernahme im Schadenfall – und das regelmäßig.

Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen. Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.

Die Erfahrung belegt, dass allein das Schreiben eines Rechtsanwalts oftmals schon zu einem Umdenken bei der Versicherungsgesellschaft führen kann. Lehnen sie eine unzweideutige Regulierung auf Antrag des Versicherungsnehmers gerne ab, erfolgt die Regulierung spätestens nach Eingang der Klage vor Amts- oder Landgericht sehr zügig. In der Regel kommt es aber gar nicht zu der Klageschrift, da die Gesellschaften allein nach der Kommunikation über einen Rechtsanwalt nicht gewillt sind, sich in eine längere juristische Auseinandersetzung zu begeben – vor allem dann nicht, wenn die Ablehnung der Regulierung unbegründet ist.

Ein weiteres Beispiel ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung beim Widerruf von Kapitallebensversicherungs- oder Darlehensverträgen. Wie aus dem Markt bekannt ist, können diese Verträge unter gewissen Umständen rückabgewickelt werden. So erhalten Kunden die Möglichkeit, wieder einen neuen Vertrag zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Spezialisierte Fachanwälte können die Ansprüche von Versicherungsnehmern prüfen und berechnen und deren Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor dem Richter vertreten.

Aber: Viele Widerrufe von Renten- und Lebensversicherungsverträge sind langwierig. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme nicht einfach ablehnen darf. Mit diesem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 2018 entscheidend gestärkt (Az.: IV ZR 200/16) ist den Rechtsschutzversicherern ein wichtiges Argument genommen worden, wenn sie Deckungszusagen verweigern wollen. In dem konkreten Fall hatte die Versicherung die Kostenübernahme abgelehnt, weil der Kunde den Kreditvertrag vor der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe (sogenannte Vorerstreckungsklausel). Für den Bundesgerichtshof ist diese Vorerstreckungsklausel der Rechtsschutzversicherung aber intransparent und damit unwirksam. Durch das Urteil des BGH ist es ebenso möglich, eine Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung zu erhalten, auch wenn die Versicherung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehens- oder Lebensversicherungsvertrags noch nicht bestanden hatte.

Versicherungs- und Kreditnehmer sollten sich bei einem Widerruf also nicht gleich von einer Ablehnung der Kostenübernahme durch den Rechtschutzversicherer entmutigen lassen, sondern einem spezialisierten Rechtsanwalt die Kommunikation mit der Gesellschaft überlassen. Damit kann die Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung sichergestellt werden.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR
Herr Rechtsanwalt Stefan Krings
Kirchstraße 40
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Über Rechtsanwalt Stefan Krings

Rechtsanwalt Stefan Krings ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Rechtsanwälte Krings, Krebs und Kollegen GbR. Er führt den Standort der Kanzlei in Baesweiler und betreut seine Mandanten in der ganzen Region (Alsdorf, Eschweiler, Geilenkirchen, Herzogenrath, Übach-Palenberg, Würselen) im besonders im gesamten Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Dabei übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Mandanten, setzt deren rechtliche und finanzielle Ansprüche durch und berät bei der Abwehr von Haftungsansprüchen. Ebenso übernimmt Rechtsanwalt Stefan Krings die gesamte Schadenabwicklung und die Kommunikation mit den Gesellschaften in Versicherungsfällen. Rechtsanwalt Stefan Krings ist bei zahlreichen Rechtsschutzversicherungen als Partneranwalt gelistet und übernimmt für die Mandanten auch die Verhandlungen mit den Rechtsschutzversicherungen für die Deckungszusagen. Mehr Informationen unter www.fachanwalt-kreis-aachen.de

Pressekontakt:

Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
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Die Versicherung will nicht zahlen – was tun?

Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Dann hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt wie Stefan Krings.

BildDie Deutschen und ihre Versicherung, das ist beinahe etwas wie eine natürlich gewachsene Einheit. Im Jahr 2017 belief sich der Bestand an Verträgen der deutschen Versicherungswirtschaft auf eine Summe von rund 434,9 Millionen, ein neuer Rekord. Das gibt ein Gefühl von Sicherheit, Ruhe und Gelassenheit – denn im Schadenfall ist man ja abgesichert.

Aber: „Nach dem Schaden ist oftmals vor der Streitigkeit mit dem Versicherer. Denn selbst die teuersten Versicherungsverträge bieten letztlich nur den Schutz, dem die Versicherung auch stattgibt. Gesellschaften werden natürlich versuchen, ihre Kosten im Schadenfall so gering wie möglich zu halten oder ganz zu verschleppen“, sagt Stefan Krings, Partner der Kanzlei Krings, Krebs und Kollegen und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht am Standort Baesweiler (www.fachanwalt-kreis-aachen.de). „Es kommt gar nicht selten vor, dass auch bei teuren Versicherungsverträgen die Regulierung versagt wird. Wer dann den Kopf in den Sand steckt und die Ablehnung einfach akzeptiert, bleibt auf seinen Kosten trotz der Prämie sitzen.“

Die Versicherung will nicht zahlen – was tun? Stefan Krings, der seine Mandanten regelmäßig bei Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften berät, weiß Rat: „Zwar sollte der Versicherung in der Regel vier bis sechs Wochen Zeit gegeben werden, den Sturmschaden zu prüfen. Aber dennoch darf nicht allzu viel Zeit bei der Regulierung ins Land gehen. Auch eine Ablehnung oder unvollständiger Regulierung muss sich der Versicherungsnehmer nicht gefallen lassen, sondern kann mit Hilfe eines Anwalts dagegen vorgehen. Ohne rechtliche Unterstützung versuchen Versicherungen oftmals, Kunden unzureichend abzufinden. Versicherungsnehmer sollten sich aber im Schadenfall, wenn sie Anspruch auf eine Regulierung haben, nicht so einfach abspeisen lassen, auch nicht mit einer kleinen Teilzahlung.“

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt Stefan Krings die Argumente und Tricks der Versicherungen und kann seinen Mandanten dementsprechend dabei beraten, ihr Recht im Schadenfall durchzusetzen. Im Mittelpunkt steht laut dem Rechtsanwalt eine offene, transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung und eine ehrliche Bestandsaufnahme. Nur wer nachweisbar und nachvollziehbar Schäden und voraussichtliche Verluste aufzeige, könne seine Ansprüche dann auch geltend machen. Er weiß aus der Praxis: „Nicht selten bewerten Versicherungen den Schaden viel niedriger als der Unternehmer, sodass dieser auf zum Teil nicht unbeträchtlichen Kosten sitzenbleibt. Natürlich, beide haben Interesse, ihre Ziele bestmöglich durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Versicherungsnehmer bei streitigen Bewertungen so zu beraten und zu begleiten, dass ihr Schaden gedeckt wird, im Zweifel auch vor Gericht.“

Stefan Krings übernimmt in solchen Versicherungsfällen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich die gesamte Abwicklung für seine Mandanten, um auf diese Weise eine tragfähige und schnelle Lösung herzustellen. Übrigens: Die Anwaltskosten werden bei einem streitigen Versicherungsschaden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Stefan Krings unterstützt seine Mandanten auch bei der Kommunikation mit ihren Rechtsschutzversicherern, um die Kosten der Streitigkeit mit der Versicherungsgesellschaft zu decken.

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Fenster Knaut: Neue Fenster halten den Lärm draußen

Die Lärmbelästigung vor allem in Städten steigt und steigt. Modernen Fenstersystemen kommt dabei eine hohe Bedeutung im Schallschutz zu.

BildIn Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren ein neues Problem für Komfort und Gesundheit entwickelt. Die Rede ist von Lärm. Wie stark sich die Menschen in Deutschland durch Lärm belästigt fühlen, kann anhand der regelmäßig durchgeführten, repräsentativen Umfragen des Unweltbundesamtes beurteilt werden. „Nach der Untersuchung aus dem Jahr 2016 fühlen sich 76 Prozent der Befragten in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt. An zweiter Stelle der verkehrsbedingten Lärmbelästigungen steht der Luftverkehr: Der Fluglärm stört 44 Prozent der Bevölkerung. Bundesweit fühlen sich 38 Prozent durch Schienenverkehr beeinträchtigt. Der Umfrage zufolge zählen aber auch Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Ursachen der Lärmbelästigung. So fühlten sich dadurch rund 60 Prozent der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt“, heißt es bei der Bundesbehörde.

„Auch wir hören in unseren Kundengesprächen immer wieder, dass gerade in städtischen Umfeldern die Lärmbelästigung steigt und steigt. Der Straßenverkehr ist dabei natürlich ein erheblicher Faktor, auch in kleinen und mittleren Städten. Daher sind wir gefragt, als Fachbetrieb für Fenster und Türen den Lärmschutz in unsere Bauplanungen aufzunehmen“, sagt Stephan Knaut. Der Tischlermeister führt gemeinsam mit seiner Frau Meike das Unternehmen Fenster Knaut (www.fenster-knaut.de) in Geilenkirchen seit mittlerweile 15 Jahren und ist in der ganzen Region gefragter Partner von Architekten, Bauherren, Bauunternehmen und mehr für alle Fragestellungen rund um hochwertige Fenster und Türen. Fenster Knaut arbeitet mit dem österreichischen Premium-Hersteller Internorm zusammen und vertreibt die europaweit anerkannten Produkte als „[1st] window partner Gold Level“ in der Region exklusiv. Ebenso kooperiert das Meisterunternehmen mit den Herstellern Roma, Topic, Kneer Süd und Pirnar.

Er weiß: „Eine Fenstermodernisierung sollte heutzutage immer auch den Lärmschutz im Blick behalten. Lärm macht krank und reduziert die Lebensqualität und kann die Freude an einer Immobilie sehr schnell schädigen. Aber moderne, qualitativ hochwertige Fenstersysteme sorgen neben einer frischen Optik und Sonnenschutz auch für einen professionellen Lärmschutz“, berichtet Stephan Knaut aus der Praxis. Er und sein Team setzen regelmäßig Fenster von Internorm ein. Warum? Ganz einfach: Die Verbundfenster von Internorm sind durch ihre standardmäßige Vierfach-Verglasung besonders vor Schall geschützt. Damit reduzieren sie die durchschnittliche Lärmbelästigung durch Straßenverkehr etc., die sich schnell zwischen 70 und 80 Dezibel bewegen kann – laut Lärmpegeltabelle die Grenze zwischen „laut“ und „sehr laut“. Und damit geeignet, die Menschen dauerhaft stark zu belasten.

„Durch eine gut geplante Fenstermodernisierung wird dementsprechend ein hoher Schallschutz gewährleistet. Das hängt natürlich immer mit den generellen baulichen Gegebenheiten ab. Daher ist es unsere Aufgabe als erfahrener Fachbetrieb, einen geeigneten Modernisierungsplan für Fenster und Türen zu erstellen und die richtigen Produkte gemeinsam mit dem Bauherrn auszuwählen. Das gilt natürlich genauso für Neubauprojekte“, betont Stephan Knaut.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Fenster Knaut GmbH
Frau Meike Knaut
An Fürthenrode 57
52511 Geilenkirchen
Deutschland

fon ..: 02451 4845236
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email : info@fenster-knaut.de

Über Fenster Knaut GmbH

Die Fenster Knaut GmbH aus Geilenkirchen ist führender Ansprechpartner für individuelle und hochwertige Türen und Fenster im gesamten Kreis Heinsberg und dem Raum Aachen. Gegründet vor 15 Jahren, wird der Meisterbetrieb Fenster Knaut heute von Meike und Stephan Knaut geführt. Im Fokus steht die fachgerechte Montage von Fenstern und Türen, die die Voraussetzung für einwandfreies und dauerhaftes Funktionen und eine lange Haltbarkeit ist. Fenster Knaut arbeitet federführend mit den renommierten Unternehmen Internorm, Topic, Kneer Süd und Roma zusammen und steht auf diese Weise für alle Fragestellungen von privaten und gewerblichen Kunden rund um Fenster, Türen, Rollladen und Raffstore zur Verfügung und kann die richtigen Antworten geben. Fenster Knaut ist einer der wenigen „First Windows Partner“ von Internorm, das als Trendsetter der Fenster- und Türenbranche in ganz Europa gilt. Meike und Stephan Knaut und ihr fachkundiges Team beraten Kunden bei Neubauprojekten und Altbaumodernisierungen sowie bei Pflege und Wartung der eigenen Produkte und sorgen so dafür, dass Eigentümer und Bewohner an den eingebauten Produkten größtmögliche Freude haben. Im eigenen Show Room in Geilenkirchen erhalten Kunden in angenehmer Atmosphäre einen Überblick über die Produkte und können sich direkt vor Ort von den Fachleuten beraten lassen. Weitere Informationen unter www.fenster-knaut.de

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