Wirecard-Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar

Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen

Darmstadt, 29. Juni 2020. Die Auswirkungen der Wirecard-Insolvenz erreichen hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf die Smartphone-App-basierte Lösungen trebono sichert die Steuervorteile und bietet Zukunftsoptionen.

In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E-Mail vom 27.6.2020 entschuldigt sich WDCS bei den betroffenen Kunden: „We apologise th at you are not currently able to use your […] Card. Th is has occurred because the Electronic Money Institution which issues your […] Card, Wirecard Card Solutions Limited (WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct Authority (FCA). These restrictions mean th at WDCS is not currently permitted perform any operations relating to your […] Card, including loading funds, redeeming funds, making / processing card or any other transactions.“

„Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe“, urteilt Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen spezialisiert hat. „Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde, verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil.“ Zudem drohen aufgrund des Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. „Wenn der Sachbezug für Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht mehr zu korrigieren.“

Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit seinem Entwurf für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ die Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App: „Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine Gutscheine einzulösen.“

Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. „Nach dem Umstieg steht dann auch endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht.“ Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss, Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.

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Über 2KS Cloud Services

2KS Cloud Services hat als erstes Unternehmen eine rechtssichere Cloud-Plattform für belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone realisiert. Die darauf basierende Lösung trebono (www.trebono.de) bietet mittelständischen Arbeitgebern direkt einsetzbare Module für Lohnbestandteile, die steuer- und abgabenfrei ankommen. Mit diesem Bonus trägt trebono erheblich zu Mitarbeitermotivation und -bindung bei. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen können sämtliche Vorteile des deutschen Einkommensteuerrechts genutzt werden. Für die Unternehmen entfallen Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken, automatische rechtssichere Dokumentation und Abrechnung reduzieren den Aufwand nahezu auf null.

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2KS Cloud Services erhält erstes TR-RESISCAN-Zertifikat für mobilen Scanprozess

Abrechnung steuerbegünstigter Sachbezüge mit Smartphone-App trebono wird rechtssicher

BildBonn, 21. Mai 2019. Dem Scanprozess trebono Cloud Services ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Konformität mit der Technischen Richtlinie Ersetzendes Scannen (TR-RESISCAN) bestätigt worden. Das entsprechende Zertifikat hat der Hersteller 2KS Cloud Services heute auf dem 16. Deutschen IT-Sicherheitskongress in Bonn erhalten. trebono wird darin die Einhaltung der strengen Anforderungen der TR-03138 des BSI bescheinigt. Dadurch besitzen mit dem Mobilgerät abfotografierte und digital gespeicherte Belege Beweiskraft und müssen nicht mehr zusätzlich in Papierform aufbewahrt werden. So können steuerbegünstigte Sachbezüge rechtssicher anhand der tatsächlichen Belege abgerechnet werden, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Unternehmen zu verursachen.

„Ab sofort kann jeder Besitzer eines Smartphones unterwegs anfallende Papierbelege rechtssicher erfassen und archivieren. Das eröffnet vollständig neue Möglichkeiten für den digitalen Dokumentenworkflow“, sagt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH. Die Abrechnung von Sachbezügen mit trebono sieht er als ein gutes Beispiel dafür. „Aktuell mehren sich die Zeichen aus dem Bundesfinanzministerium, dass die großzügige Anerkennung von Gutschein- oder Kartensysteme bald ein Ende finden dürfte. Mit der digitalen Erfassung der Belege in der Cloud können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch auch weiterhin erheblich profitieren.“

Unternehmen, die trebono nutzen wollen, steht dazu die ganze Bandbreite der steuer- und abgabenfreien Zusatzleistungen offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht. Hierzu zählen die gängigen Modelle wie digitale Essensmarke, einfacher Sachbezug oder Jobticket ebenso wie der weniger geläufige Internetkostenzuschuss, Handykostenzuschuss oder Kita-Kostenzuschuss. Aber auch die Erholungsbeihilfe, Anmietung von Werbeflächen auf dem privaten PKW oder der „große“ Sachbezug nach §37b EstG sind möglich. Egal ob einmalig oder regelmäßig lassen sich so zusätzliche Lohnbestandteile realisieren, die als Bonus wirklich beim Arbeitnehmer ankommen – sogar bei einem 450EUR-Mini-Job.

„Für TR-RESISCAN-konformes Scannen standen den Unternehmen bislang ausschließlich stationäre Verfahren zur Verfügung“, weiß Stephan Vanberg, Geschäftsführer von FP Mentana-Claimsoft, einem Unternehmen der FP, das den Zertifizierungsprozess unterstützt hat. „Umso mehr freuen wir uns, dass wir mit unserer Beratungsleistung Teil der ersten erfolgreichen Zertifizierung eines mobilen Scanprozesses sein konnten.“ Der zertifizierte Prozess versieht jeden eingescannten Beleg in der App mit einer Prüfsumme, bevor er diesen an die Cloud schickt. Wahlweise kann der Beleg zusätzlich elektronisch signiert werden, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Weiterverarbeitung und Archivierung erfolgen in jedem Fall erst, nachdem die Integrität anhand der Prüfsumme sichergestellt wurde. Somit ist von der Aufnahme mit dem Smartphone bis zur endgültigen Speicherung in der Cloud keine Manipulation der Belege möglich, die digitalen Dokumente verfügen über dieselbe Beweiskraft wie die Originalbelege. „Mit der erfolgreichen Zertifizierung ist ein weiterer Meilenstein der rechtssicheren Digitalisierung erreicht worden“, bestätigt Jawad Ahmad vom BSI.

Mittelfristig sollen die Anwendungsfälle im Unternehmen keineswegs auf die Abrechnung von Sachbezügen beschränkt bleiben. „Schon heute kann trebono nicht nur Quittungen erfassen, sondern beliebige Dokumente mitsamt ihren Revisionen, Genehmigungen und sonstigen Verarbeitungsschritten unterstützen“, betont Klingler. „Wir freuen uns über kreative Köpfe, die ihre Branchenlösungen durch unsere mobilen Workflows aufwerten wollen!“

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2KS Cloud Services stellt trebono-App für steueroptimierte Lohnzahlung vor

Rechtssichere Cloud-Lösung schafft Bonus für Arbeitnehmer und senkt Lohnnebenkosten

BildDarmstadt, 26. Februar 2019. Unter dem Namen „trebono“ stellt 2KS Cloud Services eine Smartphone-App für steueroptimierte Lohnzahlungen vor. Dahinter steht eine Cloud-Lösung zur rechtssicheren Dokumentation und Abrechnung zusätzlicher Lohnbestandteile. Dadurch können auch regelmäßige Zahlungen an Arbeitnehmer als steuerfreier Bonus gewährt werden, zusätzlich spart der Arbeitgeber die Lohnnebenkosten. Im Gegensatz zu einfachen Gutschein- oder Kartensystemen, wie sie bislang üblich waren, setzt trebono auf belegersetzendes Scannen mit dem Smartphone. Dieses kann überall genutzt werden und unterstützt sämtliche im deutschen Einkommensteuerrecht vorgesehene Vergünstigungen. Als Resultat kommen vereinbarte Boni ohne jeden Abzug bei den Mitarbeitern an, Liquiditätsbindung und Prüfungsrisiken für das Unternehmen entfallen. In einer sechsmonatigen Early Adopter Phase hat trebono sich bereits bei mehreren hundert Nutzern bewährt. Ab sofort ist die Lösung allgemein verfügbar.

„In Zeiten des Fachkräftemangels, den Personaler einmütig als größte Recruitment-Herausforderung der nächsten Jahre sehen, gelten Employer Branding und Mitarbeiterbindung als die wesentlichen Gegenmaßnahmen für Unternehmen“, sagt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud Services GmbH. „Mit trebono lassen sich beide erreichen – rechtssicher und ohne eigenen Aufwand als steuer- und abgabenfreier Bonus, der ankommt.“ Die mit dem Unternehmenslogo gebrandete Smartphone-App erinnert den Arbeitnehmer bei jeder Nutzung daran, dass der Arbeitgeber etwas Gutes für ihn tut, und trägt damit zur Mitarbeiterbindung bei.

Unternehmen, die trebono nutzen wollen, können aus der ganzen Bandbreite der steuer- und abgabenfreien Zusatzleistungen wählen, die das deutsche Einkommensteuerrecht vorsieht. Hierzu zählen die gängigen Modelle wie digitale Essensmarke, einfacher Sachbezug oder Jobticket ebenso wie der weniger geläufige Internetkostenzuschuss, Handykostenzuschuss oder Kita-Kostenzuschuss. Aber auch die Erholungsbeihilfe, Anmietung von Werbeflächen auf dem privaten PKW oder der „große“ Sachbezug nach §37b EstG sind möglich. Egal ob einmalig oder regelmäßig lassen sich so zusätzliche Lohnbestandteile realisieren, die als Bonus wirklich beim Arbeitnehmer ankommen – sogar bei einem 450EUR-Mini-Job.

trebono beherrscht die mobile Belegerfassung per Smartphone-Kamera als ersetzendes Scannen analog der TR-RESISCAN-Richtlinie. So genügt es etwa beim Service Essensmarke, dass der Arbeitnehmer den Kassenzettel mit dem Einkauf seines Mittagessens mit der trebono-App abfotografiert. Ähnlich kann er bei Nutzung der Erholungsbeihilfe die tatsächlich durchgeführte Maßnahme mit Fotos dokumentieren, um den Bonus zu erhalten. Alle Belege werden über eine sichere Verbindung in die Cloud hochgeladen, automatisch erkannt, vom trebono Cloud-Service geprüft und gespeichert. Falls sich Rückfragen an den Mitarbeiter ergeben, können diese vom trebono-Service direkt im eingebauten Chat geklärt werden.

Am Monatsende erstellt der Cloud-Service schließlich anhand der freigegebenen Belege für alle Mitarbeiter einen fertigen Datensatz für das Lohnabrechnungssystem. So wird die Lohnbuchhaltung mit der Abwicklung des Bonus-Systems nicht belastet und es ist sichergestellt, dass nur die steuerfreien Beträge ausgezahlt werden, für die auch eine rechtssichere Dokumentation vorliegt. Diese bleibt GoBD-konform für 12 Jahre gespeichert und steht – etwa für eine Betriebsprüfung – jederzeit online zur Verfügung.

Ohne Aufwand oder Risiko im Unternehmen sind somit alle denkbaren Lohnmodelle vom Sachbezug bis zur Erholungsbeihilfe abgedeckt und werden laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst. Deshalb empfiehlt auch die Fachanwältin für Steuerrecht und Steuerberaterin Eva Storch, die trebono während der Early Adopter Phase ausgiebig untersucht hat, ausdrücklich den Einsatz: „trebono sorgt dafür, dass die Gestaltung, die ich meinem Mandanten empfohlen habe, auch hält. Und zwar ohne den Belegen hinterherzulaufen, auch noch bei der Betriebsprüfung!“

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