Was tun bei einem Unfall? Tipps für Geschädigte vom unabhängigen Kfz-Gutachter
Posted by PM-Ersteller - 25/06/26 at 12:06:59 p.m.Vom Verhalten am Unfallort bis zur Schadensregulierung: Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger, erklärt, welche Rechte Unfallgeschädigte haben und wie sie finanzielle Nachteile vermeiden
Nach einem Verkehrsunfall zählt jede Entscheidung. Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Gutachter-in-NRW erklärt, wie Geschädigte am Unfallort richtig handeln, welche Rechte ihnen gegenüber der Versicherung zustehen und warum ein eigenes Gutachten oft den Unterschied macht.
Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden, die Abwicklung dauert oft Wochen. Wer in dieser Phase die richtigen Schritte kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und sichert die Beweise, auf die es später ankommt.
Am Unfallort: Sicherheit hat Vorrang
Erst absichern, dann dokumentieren. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen: innerorts rund 50 Meter Abstand, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Verletzte versorgen, falls nötig den Notruf 112 absetzen. Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, geht es um Fahrzeug und Papiere.
Checkliste: Verhalten am Unfallort
* Ruhe bewahren
* Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten
* Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
* Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
* Fotos aus mehreren Perspektiven anfertigen: Übersicht, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen
* Unfallskizze fertigen oder den europäischen Unfallbericht ausfüllen
* Kein Schuldanerkenntnis abgeben
* Keine Abtretungserklärung an die gegnerische Versicherung unterzeichnen
Polizei rufen? Wann ist das nötig?
Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn:
* Personen verletzt wurden
* ein erheblicher Sachschaden vorliegt
* die Schuldfrage unklar oder umstritten ist
* der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht besteht
* ein ausländisches Fahrzeug oder ein Firmenwagen beteiligt ist
* die Gegenseite die Personalien nicht herausgibt
In Zweifelsfällen lieber die Polizei rufen. Ein offizieller Bericht ist später ein starkes Beweismittel.
Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Nach § 249 BGB ist der Geschädigte finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen. Das umfasst weit mehr als die reinen Reparaturkosten:
* Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
* Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
* Wertminderung des Fahrzeugs
* Abschleppkosten
* Gutachterkosten
* Anwaltskosten bei klarer Haftung
* Schmerzensgeld, Heilbehandlung und Verdienstausfall bei Personenschäden
Muss ich auf die gegnerische Versicherung warten?
Nein. Der Geschädigte darf und sollte sofort selbst aktiv werden. Wer abwartet, riskiert, dass sich die Gegenseite zuerst meldet, eine schnelle Regulierung anbietet, einen eigenen Gutachter schickt oder einen Kostenvoranschlag empfiehlt.
Diese Vorschläge dienen in erster Linie der Kostenminimierung der Versicherung. „Sobald der Sachbearbeiter der Gegenseite den Vorgang führt, wird es für den Geschädigten teuer. Wer früh einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet, behält die Kontrolle“, erklärt Bareksei.
Werkstatt der eigenen Wahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Nur wenn sie eine technisch gleichwertige, ortsnahe und zumutbare Partnerwerkstatt nachweisen kann, darf sie unter Umständen auf günstigere Stundensätze verweisen. Das spielt vor allem bei der fiktiven Abrechnung eine Rolle. Wer tatsächlich in einer Markenwerkstatt reparieren lässt, kann die vollständige Rechnung erstattet verlangen. Anders ist die Lage bei Kaskoschäden mit vertraglicher Werkstattbindung im eigenen Vertrag.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist eine schnelle Schätzung der Werkstatt anhand äußerlich sichtbarer Schäden. Er reicht bei Bagatellschäden bis zu rund 750 Euro Reparaturkosten. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert auch verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk und Elektronik, beziffert die merkantile Wertminderung, ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwert und legt die Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall fest. Damit ist es das einzige belastbare Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.
Anspruch auf einen eigenen Gutachter
Bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt, unter anderem mit Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13). Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Auch bei einer Teilschuld bleibt das Recht auf einen eigenen Gutachter bestehen, die Kosten werden dann nach Haftungsquote aufgeteilt.
Wer den Gutachter akzeptiert, den die Gegenseite empfiehlt, gibt einen Großteil seines Verhandlungsspielraums aus der Hand. Versicherungsgutachter haben das Ziel, den Schaden möglichst niedrig zu beziffern.
Wenn die Versicherung kürzen will
Versicherer kürzen regelmäßig einzelne Positionen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Bei einem Schaden von 5.000 Euro gehen so leicht 1.000 bis 2.000 Euro verloren.
Wer einer Kürzung widerspricht, stützt sich auf das eigene Gutachten und zieht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Dessen Kosten trägt bei klarer Haftung ebenfalls die gegnerische Versicherung. Bleibt die Gegenseite bei ihrer Position, kommen das Sachverständigenverfahren oder eine Klage in Betracht.
Was sonst noch zu beachten ist
Reparaturen sollten erst nach der Begutachtung beginnen. Spuren, die einmal beseitigt sind, lassen sich nicht mehr nachweisen. Sämtliche Belege und die Korrespondenz mit der Versicherung gehören vollständig in die Akte. Telefonate mit der Gegenseite zurückhaltend führen, verbindliche Aussagen gehören in die Hand von Anwalt oder Gutachter.
Fazit
Die wichtigsten Hebel hat der Geschädigte selbst in der Hand: saubere Beweissicherung am Unfallort, die Wahl eines unabhängigen Gutachters und einer eigenen Werkstatt. Wer diese Rechte konsequent nutzt, kommt mit einer fairen Schadensregulierung aus der Sache heraus.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Gutachter-in-NRW
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Walid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Sachverständiger. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung.
Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.
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Motorrad-Frühjahrscheck – (lebens-)wichtige Tipps für Motorradfahrer
Posted by PM-Ersteller - 23/03/26 at 08:03:08 a.m.Motorradfahrer sollten zum Saisonstart Bike, Ausrüstung und Fahrpraxis prüfen. Technikcheck, Übungen und passende Versicherungen senken Risiken. Tipps und Checkliste bietet die GVI online.
20.03.2026. Einige Motorradfahrer drehen schon wieder ihre ersten Runden. Gerade deshalb sollten sie sich und ihr Motorrad gut vorbereiten. Die meisten Motorräder stehen in den Wintermonaten gut eingemottet in den Garagen. Um Unfällen vorzubeugen, sollten Motorrad, Zubehör und auch der Biker mit einem Frühjahrscheck auf Vordermann gebracht werden. Hilfreiche und wichtige Tipps für den notwendigen Frühjahrscheck gibt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Beim Motorrad ist die Kontrolle wichtiger Komponenten wie Reifen, Bremsen, Lenkung und Beleuchtung ein absolutes Muss. Wer sich mit der Technik und Funktionsweise seines Motorrads nicht so gut auskennt, sollte sein Gefährt zum Frühjahrscheck in die Werkstatt bringen. Aber auch die Bekleidung des Motorradfahrers sollte einer gründlichen Kontrolle unterzogen werden. An erster Stelle steht jedoch die Fahrsicherheit. Durch entspanntes Kurvenfahren und gezielte Bremsübungen auf leeren Parkplätzen kann der Motorradfahrer schnell wieder das richtige Gefühl für das Motorrad bekommen und das Unfallrisiko deutlich senken.
Trotz Frühjahrscheck, größter Vorsicht und Beachtung der lebenswichtigen Tipps ist das Unfallrisiko immens (fünfmal höher als bei Autofahrern), wobei sowohl der Motorradfahrer als auch sein Beifahrer schwer verletzt werden können. Die möglichen Folgen eines Sturzes reichen von leichten Prellungen und Knochenbrüchen bis hin zu Querschnittslähmungen, schweren Kopfverletzungen oder im schlimmsten Fall dem Tod. „Eine private Unfallversicherung ist für Motorradfahrer ein absolutes Muss“, betont Jürgen Buck, Präsident der GVI. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, wenn nach einem Unfall nicht mehr gearbeitet werden kann. Sollen im Todesfall Hinterbliebene versorgt werden, sei eine Risikolebensversicherung immens wichtig, zählt Buck weiter auf.
„Allerdings sollte die Versicherung mit einer entsprechend hohen Summe abgeschlossen werden. Mini-Verträge helfen hier nicht wirklich weiter. Deshalb gehört zum Frühjahrscheck des Motorrads unbedingt auch die Überprüfung der finanziellen Absicherung des Motorradfahrers“, gibt Jürgen Buck abschließend einen weiteren wichtigen Tipp.
Eine Frühjahrscheckliste für Motorrad und Motorradfahrer, Tests von Motorradschutzsystemen sowie Tipps zum Thema Versicherung stellt die GVI unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, Motorrad (Saisonstart) kostenlos zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI),
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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Die KI, die deine Abende rettet – nicht deine Hausaufgaben macht.
Posted by PM-Ersteller - 23/05/25 at 10:05:45 a.m.Künstliche Intelligenz für mehr Lebensfreude: Die App findout – GOOD TIMES liefert Hamburger:innen persönliche Tipps für Events und Gastro – basierend auf Gefühl, Ort und Zeit.
Mit findout – GOOD TIMES wird Hamburgs Freizeit ein wenig persönlicher, spontaner und smarter.
Hamburg, 21. Mai 2025 –
Hamburg bekommt jetzt seine eigene KI für das echte Leben: Die App findout – GOOD TIMES bringt mit „GOOD TIMES inside“ ein einzigartiges Feature auf den Markt, das mit Künstlicher Intelligenz individuelle Freizeit- und Gastro-Tipps liefert – lokal, persönlich, inspirierend. Schluss mit langen Listen, endlosem Suchen oder generischen Vorschlägen: Ab sofort empfiehlt die App ganz gezielt, was wirklich zu deiner Stimmung und deinem Abend passt.
FÜR USER: SPONTAN, PERSÖNLICH, INSPIRIEREND
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Über findout – GOOD TIMES inside
findout – GOOD TIMES ist die Hamburger App für persönliche Freizeit- und Gastro-Tipps, echte Community-Momente und smarte Inspiration. Mit „GOOD TIMES inside“ setzt die App auf Künstliche Intelligenz, um die besten Erlebnisse für jede Stimmung zu finden – lokal, persönlich, relevant.
Pressekontakt:
Bernd Stender
findout – GOOD TIMES
E-Mail: friends@findout-app.com
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