Weiterentwicklung der THG-Quote: Positives Signal für mehr Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit
Posted by PM-Ersteller - 24/04/26 at 09:04:59 a.m.Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die heute im Bundestag getroffene Einigung zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote).
Insbesondere die THG-Quotenfortschreibung über das Jahr 2030 hinaus und die deutliche Anhebung der Anrechnungsobergrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse ist aus Sicht der Branche ein wichtiges und richtiges Signal für mehr Klimaschutz im Verkehr, Investitionssicherheit und für die Stärkung heimischer Wertschöpfungsketten.
„Mit der heutigen Einigung setzen CDU/CSU und SPD beim Klimaschutz im Verkehr auf einen pragmatischen und realitätsnahen Ansatz, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor tatsächlich zu erreichen“, betont Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. Nachhaltige Biokraftstoffe leisten aktuell einen unverzichtbaren Beitrag zur Treibhausgasminderung und stehen kurzfristig zur Verfügung. Ihre stärkere Berücksichtigung im Rahmen der THG-Quote schafft die Voraussetzungen dafür, die bisher ungenutzten Klimaschutzpotenziale effizient zu nutzen und den Weg für weitere Kraftstoffalternativen zu ebnen. Sie ist zugleich ein klares Bekenntnis zu den ländlichen Räumen und einer starken heimischen Agrar- und Verarbeitungswirtschaft. „Gerade in Zeiten wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheiten wie derzeit durch den Iran-Krieg, ist es richtig, auf Lösungen zu setzen, die ökologisch wirksam, technisch verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll sind. Bioethanol aus nachhaltig erzeugter heimischer Biomasse wie Futtergetreide und Zuckerrüben verbindet Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung und bietet damit auch Landwirtinnen und Landwirten verlässliche Absatzperspektiven“, erklärt Gerig. Gleichzeitig stärkt die Nutzung heimischer Rohstoffe die Resilienz der Energieversorgung und reduziert Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten.
Bioethanol als Teil einer verlässlichen Transformationsstrategie
Klimapolitik im Verkehrssektor erweist sich aus Sicht des BDBe dann als erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiert, für die eine verlässliche Strategie nötig ist. Bioethanol und andere nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe sind ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie können sofort eingesetzt werden, bestehende Infrastruktur nutzen und die CO2-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. „Die von der Regierungskoalition zusätzlich auf den Weg gebrachte Flexibilisierung der Schutzsortenregelung für E5-Benzin und die absehbare Einführung von E20 in Europa werden diese Transformation weiter beschleunigen“, so Gerig abschließend.
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Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
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BDBe: Umweltausschuss des Bundesrates konterkariert Klimaschutzbemühungen bei Weiterentwicklung der THG-Quote
Posted by PM-Ersteller - 28/01/26 at 12:01:13 p.m.Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) weist die Empfehlung des Umweltausschusses des Bundesrates, die Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen
im Rahmen der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) schrittweise zu beenden, entschieden zurück. Der Vorstoß ist fachlich unbegründet, klimapolitisch kontraproduktiv und gefährdet die Erreichung der ambitionierten Klimaziele im Verkehrssektor. Auch im Umweltausschuss des Bundesrates sollte anerkannt werden, dass der Einsatz von Biokraftstoffen im Verkehrsbereich die Emission von etwa 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermeidet.
„Wer im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur THG-Quote bewährte, nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe allein aus ideologischen Gründen aus der Anrechnung drängen will, verschärft die Klimaschutzlücke im Verkehr sehenden Auges“, erklärt Alois Gerig, Vorsitzender des BDBe. „Der Umweltausschuss ersetzt eine faktenbasierte Bewertung nachhaltiger Biokraftstoffe durch längst widerlegte Schlagworte. Die immer wieder bemühte Behauptung angeblich dauerhafter „Tank-oder-Teller“-Konkurrenzen entbehrt jeder sachlichen Grundlage.“ In Deutschland eingesetzte Biokraftstoffe unterliegen strengen EU-Nachhaltigkeitsanforderungen, die sowohl globale Entwaldung als auch indirekte Landnutzungsänderungen wirksam ausschließen. Gleichzeitig entstehen bei der heimischen Produktion von Bioethanol erhebliche Mengen proteinreicher Futtermittel, die Sojaimporte beispielsweise aus Übersee ersetzen und somit zur Stabilisierung der europäischen Agrarmärkte beitragen.
„Es ist widersprüchlich, wenn der Umweltausschuss der Länder im Rahmen der THG-Quote kurzfristig verfügbare, kosteneffiziente und nachweislich treibhausgasmindernde Optionen auszuschließen versucht, ohne gleichzeitig realistische Alternativen in ausreichendem Umfang benennen zu können“, so Gerig weiter. Ein schrittweiser Ausschluss anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe würde nicht nur Investitionen und Arbeitsplätze in der heimischen Biokraftstoffwirtschaft gefährden, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Importen erhöhen und gleichzeitig die Defossilisierung des Verkehrs einseitig an den stockenden Hochlauf der E-Mobilität binden.
Der BDBe hat die Erwartung, dass sich die Länder im Bundesrat am kommenden Freitag klar von der Empfehlung des Umweltausschusses vom 19.1.2026 distanzieren und die THG-Quote als das weiterentwickeln, was sie sein muss: ein wirksames, technologieoffenes Instrument zur schnellen Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr.
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Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) vertritt branchenübergreifend die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und -verbände, deren Spektrum von der landwirtschaftlichen Produktion der Rohstoffe bis zur industriellen Erzeugung und Weiterverarbeitung von Bioethanol und aller Koppelprodukte reicht. Zu den Koppelprodukten zählen Futtermittel wie DDGS, CDS, biogenes CO2, Gluten, Biomethan und organischer Dünger. Für Kraftstoffanwendungen, für Getränke und Lebensmittel oder die chemische Industrie wird unterschiedlich klassifiziertes Bioethanol aus Futtergetreide, Zuckerrüben oder biogenen Abfall- und Reststoffen produziert. In Deutschland enthalten die derzeit an Tankstellen angebotenen Benzinsorten zwischen 5 % und 10 % zertifiziert nachhaltiges Bioethanol.
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emobility.energy informiert: UBA kürzt Meldefrist für THG Prämie 2023 drastisch
Posted by PM-Ersteller - 31/08/23 at 11:08:43 a.m.Das UBA hat alle THG-Quotenanbieter über Änderungen in Kenntnis gesetzt. Die Frist für die Beantragung der THG Prämie wurde auf den 15.11. nach vorne geschoben. Weitere Änderungen im Überblick.
Gesetzesänderung zur Entlastung des UBA
Das Umweltbundesamt hat Ende Juli alle THG Quotenanbieter über Änderungen beim Prozess der Zertifizierung unterrichtet. Da dies für den Endverbraucher allerdings nicht so transparent kommuniziert wurde, wie für die Anbieter selbst, sehen wir uns in der Verantwortung Elektromobilisten über die Änderungen zu informieren.
Die wohl größte Änderung ist die Verfrühung der Deadline zur Antragstellung. Noch bis zum 28.02.2023 konnten Elektroauto-Fahrer:innen unkompliziert ihre THG Prämie für das Kalenderjahr 2022 erhalten. Für dieses Jahr setzt das Umweltbundesamt die Frist aber nach vorne: Nur noch bis zum 15. November 2023 können Sie für das Kalenderjahr 2023 THG Prämie beantragen.
E-Roller erhalten keine THG-Prämie mehr
Laut der E-Mail des UBA sind zulassungsfreie Fahrzeuge, wie E-Roller oder E-Scooter ab dem 29. Juli 2023 nicht mehr berechtigt, eine THG-Quote zu beantragen. Dies liegt daran, dass der Bund noch keinen Schätzwert für die mögliche Einsparung definiert hat und dies voraussichtlich auch nicht tut.
Zulassungsfreie Zweiräder, welche ab jetzt keine THG Prämie mehr erhalten:
– Fahrzeugklasse L1e (Kleinkraftrad, Leichtmofa bis 20 km/h, Mofa bis 25 km/h, Kraftrad bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
– Fahrzeugklasse L2e (dreirädriges Kfz bis 50 cm³ und bis 45 km/h)
– Fahrzeugklasse L6e (Leichtkraftfahrzeug, Kfz mit vier Rädern unter 350 kg Leermasse bis 50 cm³ bzw. bis 4 kW Leistung und bis 45 km/h)
– Fahrzeugklasse L3e Aufbauart „B“ (Leichtkraftrad bis 125 cm³ und bis 11 kW)
– Fahrzeugklasse L4e Aufbauart „B“ (mit Beiwagen Leichtkraftrad bis 125 cm³ und bis 11 kW)
Und die THG Prämie für E-Motorräder?
Während die einen Zweiräder von der jährlichen THG Prämie ausgeschlossen werden, trifft dies nicht auf zulassungspflichtige Fahrzeuge, wie zum Beispiel e-Motorräder zu. Haltende eines e-Motorrads können weiterhin und wie gewohnt ihre eingesparten CO2 Emissionen zertifizieren lassen und eine stattliche Prämie einstreichen.
Zulassungspflichtige Zweiräder, welche weiterhin THG Prämie erhalten:
– Fahrzeugklasse L3e (Kraftrad, Zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm³ und/oder über 45 km/h
– Fahrzeugklasse L4e (Kraftrad mit Beiwagen)
– Fahrzeugklasse L5e (dreirädriges Kfz über 50 cm³ und mehr als 45 km/h
– Fahrzeugklasse L7e (vierrädriges Kfz bis zu 400 kg Leermasse bzw. 500 kg bei Güterbeförderung, Nutzleistung bis zu 15 kW)
THG Prämie für Ladesäulen nur noch bei Veröffentlichung durch Bundesnetzagentur
Außerdem gibt die E-Mail des UBA bekannt, dass es nur noch Bescheinigungen für Strommengen ausstellt, „wenn die Bundesnetzagentur den angezeigten Ladepunkt veröffentlicht hat oder der Dritte der Bundesnetzagentur die Zustimmung zur Veröffentlichung erteilt hat.“
Kurz: Sollten Sie eine Wallbox oder eine Ladesäule zwar als öffentlich deklariert haben, aber nicht durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht haben, erhalten Sie zukünftig keine THG-Prämie mehr auf die entnommenen Strommengen.
Für diejenigen, die bereits THG Prämien für Ihren Ladestrom erhalten, empfehlen wir den Ladepunkt durch die Bundesnetzagentur veröffentlichen zu lassen und weiterhin von den eingesparten Treibhausgas-Emissionen zu profitieren.
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emobility energy
Herr Miguel Mellado
Gladbacherstr. 7
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