PFAS-Entsorgung in Deutschland: NT Service GmbH warnt vor regulatorischen Lücken
Posted by PM-Ersteller - 11/12/25 at 04:12:44 p.m.Die Entsorgung PFAS-haltiger Schaummittel steht in Deutschland vor einem grundlegenden Widerspruch: Während die EU-POP-Verordnung eindeutig eine tatsächliche Zerstörung dieser Stoffe verlangt.
Steinhöfel, 11.12.2025 – Die NT Service GmbH weist auf eine wachsende Diskrepanz zwischen europäischem Chemikalienrecht und deutscher Entsorgungspraxis bei PFAS-haltigen Schaummittelkonzentraten hin. Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/1988 verbietet das weitere Inverkehrbringen, Verwenden und betriebsbereite Lagern fluorhaltiger Schaummittelkonzentrate nach Ablauf der Übergangsfristen. Vorhandene Konzentrate müssen einer Behandlung zugeführt werden, die eine irreversible Umwandlung oder Zerstörung der PFAS nachweist.
In der Entsorgungspraxis entsteht jedoch ein erheblicher Vollzugs- und Auslegungsspielraum, der Betreiber wie Entsorger in einen rechtlich unzureichend definierten Bereich zwingt.
Struktureller Konflikt: Stoffrecht verlangt Zerstörung – Abfallrecht verlangt keinen Nachweis
Während die POP-Verordnung als Stoffrecht das Ergebnis vorgibt – irreversible Zerstörung der PFAS -, klassifiziert das deutsche Abfallrecht ausschließlich Abfallarten, nicht jedoch deren stoffrechtliche Gefährlichkeit oder die erforderliche Behandlungsqualität.
Genau hier liegt die Regelungslücke:
Solange PFAS-haltige Schaummittelkonzentrate als Abfall unter AVV 16 10 01*, 07 02 13* oder 16 03 05* geführt werden, entsteht keine Pflicht, einen stoffrechtlichen Zerstörungsnachweis zu erbringen.
Die Behörde prüft lediglich, ob der Abfall einem zulässigen Entsorgungsweg zugeführt wurde – nicht, ob PFAS tatsächlich gemäß POP-Recht zerstört wurden.
Die Folge:
Das POP-Recht verlangt ein Ergebnis, das Abfallrecht verlangt keinen Beweis.
Fehlkategorisierung ermöglicht Entsorgungsvarianten ohne PFAS-Nachweis
Der häufig verwendete Abfallschlüssel 16 10 01* ist zwar zulässig, aber sachlich unpräzise.
Fluorhaltige Schaummittelkonzentrate sind keine organischen Lösungsmittel, sondern synthetische Tensidgemische.
Problematisch ist:
* Der Abfallschlüssel bestimmt den Entsorgungsweg.
* Der Entsorgungsweg bestimmt, ob ein PFAS-Zerstörungsnachweis erbracht werden muss.
* Ein unpassender Schlüssel führt dazu, dass kein Nachweis gefordert oder erbracht wird.
Damit ist nicht nachvollziehbar, wann und wo der PFAS-haltige Abfall tatsächlich vernichtet wurde – oder ob er eventuell gar nicht in einer Hochtemperaturverbrennung gelandet ist.
Hochtemperaturverbrennung: Begriff wird suggeriert, aber selten belegt
Viele Entsorger bewerben „Hochtemperaturverbrennung“ (1.000-1.300 °C) als POP-konforme PFAS-Vernichtung.
Dabei entsteht der Eindruck, dass dieses Verfahren automatisch die Anforderungen der POP-Verordnung erfülle.
Tatsache ist:
Eine thermische Behandlung beweist nichts, solange kein analytischer Nachweis erbracht wird.
Der marktübliche ZETA-Nachweis (Destruction Removal Efficiency, DRE) ist ein freiwilliger Industriestandard. In der Praxis wird er selten durchgeführt.
Ohne Analytik kann niemand feststellen, ob PFAS tatsächlich irreversibel umgewandelt wurden.
Besonders kritisch:
Viele Betreiber gehen davon aus, dass ihr Abfall in einer Hochtemperaturanlage vernichtet wurde können es aber nicht beweisen, weil kein Zerstörungsnachweis existiert.
Kernrisiko: Entsorger bietet Hochtemperatur an – liefert aber etwas anderes
Das größte Problem entsteht, wenn:
Ein Entsorger Hochtemperaturvernichtung anbietet, den Abfall aber unter einem AVV-Schlüssel führt,
der einen völlig anderen Entsorgungsweg zulässt, ohne jeden Zerstörungsnachweis.
Wenn der Betreiber später – etwa im Rahmen einer Prüfung, eines Unfalls oder einer Anfrage der Behörde – einen Zerstörungsnachweis benötigt und der Entsorger diesen nicht vorlegen kann, entstehen erhebliche juristische Risiken:
* POP-VO-Verstöße, weil eine Zerstörung nicht belegt ist
* Verstöße gegen WHG (§ 7 Abs. 2) wegen nicht ausgeschlossener Umweltgefahren
* Verstöße gegen KrWG (§ 22) wegen fortbestehender Produktverantwortung
* potenzielle Haftungsansprüche gegenüber Betreiber und Entsorger
Kurz:
Ohne dokumentierte Zerstörung bleibt der Betreiber verantwortlich – unabhängig davon, was im Angebot stand.
Haftungsrisiken für Betreiber
Trotz Übergabe des Abfalls an ein Entsorgungsunternehmen bleibt der Betreiber nach folgenden Normen in der Verantwortung:
§ 22 KrWG – Produktverantwortung endet erst mit tatsächlicher Unschädlichmachung, nicht mit Abgabe.
§ 7 Abs. 2 WHG – Besorgnisgrundsatz verlangt aktiven Ausschluss von Gefahren durch PFAS.
POP-Verordnung Art. 3 und 5 verlangen den Nachweis der irreversiblen Umwandlung.
Ohne Nachweis bleibt unklar, ob PFAS weiterhin als verbotene POP-Stoffe existieren – und damit bleibt der Betreiber adressierbar.
Stellungnahme von Matthias Natusch, NT Service GmbH
„Die Branche befindet sich in einer gefährlichen Grauzone: Die POP-Verordnung verlangt die tatsächliche Zerstörung der PFAS, während das nationale Abfallrecht keine zerstörungsspezifische Nachweisführung fordert. Betreiber gehen oft davon aus, dass ein Entsorger die notwendige Vernichtung sicherstellt. In Wahrheit fehlt meist jeder Beweis, wann, wo und ob eine PFAS-Zerstörung tatsächlich erfolgt ist. Genau das kann im Ernstfall gravierende juristische Folgen haben.“
Die NT Service GmbH fordert deshalb:
Eine klar definierte Abfallkategorie für PFAS-haltige Schaummittelkonzentrate, die stoffrechtliche Anforderungen berücksichtigt.
Eine verbindliche Nachweispflicht, wann und in welcher Form die PFAS zerstört wurden (inkl. analytischer Bestätigung).
Eine Harmonisierung von POP-Stoffrecht und Abfallrecht, um Betreiber und Entsorger rechtssicher zu stellen.
Nur durch eindeutige Nachweisführung und klare gesetzliche Vorgaben kann gewährleistet werden, dass POP-rechtliche Verbote und nationale Entsorgungsvorschriften nicht länger auseinanderfallen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstrasse 6b 6b
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email : rechnung@nt-service.eu
Die NT Service GmbH mit Sitz in Brandenburg ist europaweit führend im Bereich der sprengtechnischen Entblockung von Silos und Schüttgutspeichern. Das Unternehmen arbeitet unter der Leitung von Matthias Natusch, öffentlich bestellter Sachverständiger, nach modernsten Sicherheitsstandards und ist spezialisiert auf industrielle Instandsetzung nach Blockaden, Stillständen oder Schadensereignissen. Mit Einsätzen in sieben EU-Staaten und langjähriger Erfahrung trägt die NT Service GmbH dazu bei, industrielle Infrastruktur nach Krisen und Ausfällen wieder in Gang zu bringen.
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Mit mehr als 250 erfolgreichen Dekontaminationsprojekten und einer umfassenden Haftungsübernahme für durchgeführte Arbeiten setzt die NT Service GmbH Maßstäbe in der Branche.
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25 YEARS DEAD ROCK HEADS – Estd.1996 by Ole Ohlendorff
Posted by PM-Ersteller - 03/02/21 at 08:02:28 a.m.25 Jahre „Dead Rock Heads“.
25 Jahre „Musik trifft Malerei“.
Eine einzigartige Serie feiert Jubiläum.
Alles begann mit John Lennon. 1996, als der norddeutsche Künstler Ole Ohlendorff von einer Reise aus London zurückkehrte, folgte er seiner inneren Stimme und verewigte den berühmten Beatle auf Leinwand. Der erste „Dead Rock Head“ war geboren, das erste Porträt fertiggestellt, welches die Magie, das Leben, die Ambivalenz, die Emotionen einer Musiklegende in Pinselstriche, Farben und Formen übersetzte. Es sollte der Anfang einer Serie sein, die seitdem stetig gewachsen ist. Zum Jubiläumsjahr 2021 sind mehr als 150 Porträts fertiggestellt, weitere folgen. Erfolg und Nachfrage sind derweil ebenfalls stetig gewachsen: Ohlendorffs Bilder befinden sich in privaten wie öffentlichen Sammlungen, unter anderem im Rolling Stones Museum in Lüchow (Wendland), im Hotel Residenz Hafen Hamburg (St. Pauli) und dem Kunstarchiv Lüneburg. Auch auf dem Reeperbahn Festival 2020 waren die „Dead Rock Heads“ zu Gast und wurden begeistert vom Publikum aufgenommen.
Im Jubiläumsjahr nun werfen große Ereignisse ihre Schatten voraus: So werden die „Dead Rock Heads“ berühmte Paten an die Seite gestellt bekommen. Sogenannte Stimmpaten, welche zu den Legenden – im doppelten Sinne – aufschauen und ihre eigene, ganz persönliche Geschichte zu erzählen wissen. Denn ebenso wie jeder einzelne Musiker, von Amy Winehouse bis Leonard Cohen, von David Bowie bis Kurt Cobain, eine spezielle „Herzensverbindung“ zu dem Künstler Ole Ohlendorff hat, hat auch jedes Kunstwerk seinen speziellen Charme, der Fans und Weggefährten der porträtierten Koryphäen unmittelbar anspricht. Die Handschrift Ohlendorffs nimmt dabei surrealistische und symbolische Traditionen ebenso auf wie die Formensprache der Pop-Art. Die Gemälde sind so vielschichtig wie der Künstler, und ja, vielleicht auch wie der Betrachter selbst. In den Bildwelten spiegeln sich Träume und Erfahrungen wider, teils düster und apokalyptisch, dann aber auch wieder enthusiastisch und voller Lebensfreude. Eine knisternde Verbindung von Kunst und Seelenleben, von Musik und Mensch, berührender Offenheit und ästhetischem Anspruch.
2021 ist das Jahr der „Dead Rock Heads“. Ausstellungen, eine Kooperation mit dem Format „Beat-Club – The Story“ und weitere Überraschungsaktionen sorgen dafür, dass diese einzigartige Serie ein ebenso spektakuläres wie würdiges Jubiläum erfährt. Denn sie ist zweifelsohne eine der aufregendsten Verbindungen, die Musik und Malerei im letzten Vierteljahrhundert miteinander eingegangen sind.
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