Testamentsvollstrecker – Fluch oder Segen? Warum die richtige Wahl entscheidend ist
Posted by PM-Ersteller - 28/01/26 at 08:01:48 a.m.Ein Testamentsvollstrecker kann eine Erbengemeinschaft retten – oder sie ins Chaos stürzen. Entscheidend ist, wer es macht.
Wenn sich Erben uneinig sind, der Nachlass besonders komplex ist oder minderjährige Erben beteiligt sind, kann eine Testamentsvollstreckung das Mittel der Wahl sein. Der Erblasser bestimmt zu Lebzeiten eine Vertrauensperson, die nach seinem Tod dafür sorgt, dass der letzte Wille umgesetzt wird – und zwar geordnet, rechtssicher und ohne endlose Streitigkeiten.
Klingt gut – ist es auch. Vorausgesetzt, man macht bei der Wahl des Testamentsvollstreckers nicht einen der häufigsten Fehler: Man setzt jemanden ein, der dieser Aufgabe schlicht nicht gewachsen ist.
Was ein Testamentsvollstrecker leisten kann
Richtig eingesetzt ist ein Testamentsvollstrecker ein echter Problemlöser:
o Er sorgt für eine sachliche Abwicklung des Nachlasses.
o Er bewahrt Erbengemeinschaften vor Eskalationen.
o Er schützt Minderjährige und Menschen mit Behinderung.
o Er übernimmt die Kommunikation mit Behörden, Banken und Gerichten.
o Er kann den Nachlass über Jahre verwalten – z. B. bei Immobilien oder Unternehmen.
Gerade bei größeren Vermögen oder zerstrittenen Familien ist das oft die einzig sinnvolle Lösung.
Und was passiert, wenn man den Falschen erwischt?
Leider erlebe ich in meiner Praxis auch das Gegenteil. Aktuell betreue ich eine Erbangelegenheit, in der der Erblasser – wohl aus persönlicher Verbundenheit – seinen Bankberater zum Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Ohne juristische Ausbildung, ohne Erfahrung in Nachlasssachen und ohne Überblick über die tatsächlichen Pflichten, hat dieser das Amt angenommen. Vermutlich in der Hoffnung auf ein gutes Honorar.
Seitdem ist Chaos angesagt: Fristen werden versäumt, Erben werden übergangen, Nachlasswerte nicht gesichert. Statt Probleme zu lösen, schafft der Testamentsvollstrecker ständig neue. Es ist für alle Beteiligten eine Zumutung – und kaum noch zu retten.
Gute Testamentsvollstrecker erkennt man an ihrer Qualifikation
Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist anspruchsvoll. Es geht um Vermögenswerte, juristische Feinheiten und nicht zuletzt um das Vertrauen der Erben. Deshalb gibt es für diese Aufgabe mittlerweile auch zertifizierte Zusatzausbildungen. Ich selbst bin ausgebildeter und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).
Wenn Sie über eine Testamentsvollstreckung nachdenken, achten Sie bitte nicht nur auf persönliche Nähe, sondern auch auf fachliche Kompetenz. Nur so kann der Vollstrecker wirklich das tun, wofür er gedacht ist: Den letzten Willen geordnet umsetzen – im Sinne aller Beteiligten.
Fazit:
Ein guter Testamentsvollstrecker kann Familienfrieden sichern, Streit vermeiden und den Nachlass professionell abwickeln. Ein schlechter hingegen bringt Unsicherheit, Frust und oft jahrelange Auseinandersetzungen.
Wer klug vorsorgt, wählt bewusst – und qualifiziert.
Mehr Informationen und Beratung auf www.in-ruhe-gehen.de
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland
fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de
Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.
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Beitrag zum Thema Erbschleicherei von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh: „Traumberuf Erbschleicher!?“
Posted by PM-Ersteller - 12/07/24 at 07:07:26 a.m.Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler RA GmbH vertritt Sie deutschlandweit gegen Erbschleicher. RA Prof. Dr. Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh hat zehn Maßnahmen gegen Erbschleicher zusammengestellt. Er vertritt deutschlandweit als ausgewiesener Spezialist im Thema „Erbschleicherei“ außergerichtlich und gerichtlich Betroffene, insbesondere Personen, die aufgrund von Erbschleicherei finanziell geschädigt sind. Diese Schädigung geschieht beispielsweise dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat.
In diesem Zusammenhang gibt es besondere Fragestellungen zu beantworten, die viele Rechtsanwälte aus ihrer täglichen Praxis nicht kennen. Es geht dabei häufig um Zusammenhänge mit medizinischen Themen (zur Beurteilung der Ehe-, Geschäfts- oder Testierfähigkeit), sowie um Themen aus dem Bereich des Betreuungsrechts und dem Recht der Vorsorgevollmacht. Für mich ergeben sich aus der Praxis immer wieder folgende Überlegungen:
_Erbschleicherei ist inzwischen zu einem weit verbreiteten Phänomen in Deutschland geworden._
Das hat unterschiedliche Ursachen. Zum einen wird die Gesellschaft immer älter und Erbschleicher finden ihre Opfer insbesondere bei Personen, die aufgrund ihres Alters bzw. ihren Erkrankungen „angreifbar“ sind, denen aber auch ein Ansprechpartner fehlt. Zudem werden derzeit erhebliche Vermögenswerte vererbt, sodass es sich für Erbschleicher lohnt, die Betroffenen mit viel Zeitaufwand zu beeinflussen. Auch der fehlende Familienzusammenhalt ist relevant.
_Wahrscheinlich kennen auch Sie einen Fall der Erberschleichung in Ihrem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis._
Erbschleicherei ist kein Randphänomen mehr. Vielmehr werden immer mehr Fälle bekannt, auch durch eine stärkere Presseberichterstattung, die ich deutschlandweit fördere. Aufgrund meiner Expertise werde ich für bekannte Sendungen angefragt (beispielsweise zuletzt ZDF Frontal).
_Das deutsche Erbrecht gibt Ihnen als gesetzlicher Erbe keinen Rechtsanspruch auf das Erbe._
Erbschleicherei wird auch dadurch begünstigt, dass innerhalb der Familie das Risiko einer Enterbung nicht gesehen wird und viele Familien die Erbschleicherei nicht oder viel zu spät erkennen. Eine Erbschleicherei lässt sich aufhalten, wenn man rechtzeitig reagiert. Beginnt man erst im Erbfall, den Vorgang prüfen zu lassen, wird es schwieriger. Aber auch hier gibt es häufig mehrere rechtliche Schritte, die man vornehmen kann.
_Ein Erbschleicher kann Ihnen in letzter Minute noch das vermeintliche Erbe wegnehmen._
Ich kenne Fälle aus unserer Praxis, in denen eine Millionenerbschaft durch ein Testament am Tag vor dem Erbfall auf den Erbschleicher übertragen wird und der eigentliche Erbe leer ausgeht. Dieser Situation kann man mit einer guten erbrechtlichen Testamentsgestaltung vorbeugen. Ist das nicht geschehen, kann auch eine langjährige Beziehung oder ein enges familiäres Band die Erbschleicherei manchmal nicht verhindern.
_Entscheidend ist, dass der echte Wille des Erblassers an höchster Stelle stehen soll._
Erbschleicher-Fälle sind dadurch gekennzeichnet, dass die Willensbildung des Betroffenen durch eine Beeinflussung und häufig eine damit einhergehende Erkrankung beeinträchtigt ist. Nur wenn dies von Anfang an rechtlich richtig aufgearbeitet wird, gibt es eine Chance gegen Erbschleicher. Folgende Maßnahmen sind für meine Praxis von besonderer Bedeutung:
* Strafrechtliche Schritte gegen Erbschleicher
* Das Einleiten eines Betreuungsverfahrens
* Lebzeitige Vermögensnachfolge
* Das bindende Testament
* Die Rückforderung von Schenkungen
* Die Suche nach dem besten Rechtsweg
* Angriff auf die Person des Erbschleichers
* Das Privatgutachten zur Testierunfähigkeit
* Auskunfts- und Hilfsansprüche als Eintrittskarte
* Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch
Dieser Beitrag wurde von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie erreichen uns unter muenchen@rechtsanwalt-thieler.de oder 089/44-232-990.
Die Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Erbrecht, Schenkungsrechht, Immobilienrecht, Betreuungsrecht, Mietrecht, sowie Steuerrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Er verfügt über langjährige Erfahrung sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Erbauseinandersetzungen. Zudem ist er Autor zahlreicher Kolumnen zum Thema Erbrecht und berät Mandanten u.a. hinsichtlich erbrechtlichen Schenkung, Immobilienübertragung, sowie der effektiven Testamentsgestaltung u.a. auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen, länderübergreifendem, Erbrecht tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Rechtsanwältin Susanne Kilisch rundet unseren Themenbereich Erbrecht mit der Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen sowie Betreuungsvollmachten ab.
Sollten Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht benötigen, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kontaktdaten befinden sich unten angefügt.
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Herr Wolfgang Böh
Bahnhofstr. 100
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email : muenchen@rechtsanwalt-thieler.de
Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
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Thema Erbrecht: Testamentsauslegung beim Begriff Bargeld – was versteht man hierunter?
Posted by PM-Ersteller - 26/06/24 at 08:06:37 a.m.Rechtsanwalt Oliver Thieler von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt den Begriff des Bargelds bei der Testamentsauslegung.
Der Begriff des Barvermögens umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort verfügbar ist. Es ist somit auch das Geld auf den Konten gemeint – also sämtliche liquide Mittel, aber keinesfalls das gesamte Kapitalvermögen. Ein Testierender sollte beim Begriff Bargeld im Testament genau wissen, was darunter zu verstehen ist. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, eine genaue Beschreibung im Testament aufzunehmen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat hierzu mit Urteil vom 20.12.2023 (3 U 8/23) folgenden Fall entschieden:
Im Fall verstarb ein Mann und belastete zwei seiner Kinder (Erben) mit einem Vermächtnis zugunsten der anderen Tochter (Vermächtnisnehmerin). Diese sollte laut Testament 1/3 des vorhandenen Barvermögens erhalten. Die Erben und die Vermächtnisnehmerin streiten sich nunmehr, ob mit dem Begriff Barvermögen das Geld gemeint ist, dass sich im Geldbeutel des Erblassers befunden hat oder auch dessen Bankkonto. Die Vermächtnisnehmerin ist der Ansicht, der Erblasser habe unter dem Begriff „Barvermögen“ seine gesamten liquiden Mittel, insbesondere sämtliche Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere und Bargeld im engeren Sinne verstanden.
Das Gericht teilte die Ansicht der Vermächtnisnehmerin. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass der Vermächtnisnehmerin der geltend gemachte Zahlungsanspruch aufgrund des Vermächtnisses des Erblassers zustehe. Zur Ermittlung des Inhalts der niedergelegten letztwilligen Verfügung bedürfe es der sog. erläuternden Testamentsauslegung. Ziel ist es, den erklärten wirklichen Erblasserwillen bei der Testamentserrichtung in Erfahrung zu bringen.
Der Begriff des Barvermögens ist nach Ansicht des Gerichts in der heutigen Zeit des überwiegend bargeldlosen Zahlungsverkehrs so zu verstehen, dass damit das Bargeld im engeren Sinne einschließlich der bei Banken befindlichen sofort verfügbaren Gelder zu verstehen ist. Der Begriff des Bargeldes umfasst heutzutage das gesamte Geld, das sofort, also auch über eine Kartenzahlung, verfügbar ist. Wertpapiere fallen nicht unter den Begriff des „Barvermögens“. Vielmehr werden Wertpapiere durch den erweiterten Begriff des Kapitalvermögens mit abgedeckt, der das „Barvermögen“ einschließlich weiterer Kapitalwerte in Geld beschreibt.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. ist seit Jahren u.a. im Bereich des internationalen länderübergreifenden Erbrechts tätig und Autor der Publikation: „Richtig Erben und Vererben“.
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbrechtsfall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat zum Thema Erbrecht, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Sie können uns entweder unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen oder das Kontaktformular verwenden.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Gräfelfing bei München ist eine deutschlandweit tätige Kanzlei in dritter Generation mit den Tätigkeitsschwerpunkten: Erbrecht, Immobilienrecht, Schenkungsrecht, Steuerrecht, Betreuungsrecht, Stiftungsrecht, internationales Erbrecht und amerikanisches Kapitalanlagerecht mit dem Schwerpunkt Aktienrecht und Anlegerschutz. Die Kanzlei wurde vor über 70 Jahren durch Rechtsanwalt Heinz Thieler gegründet, von seinen Söhnen den Rechtsanwälten Rainer Thieler und Prof. Dr. Volker Thieler fortgeführt und wird nun von Rechtsanwalt Oliver Thieler, LL.M. geleitet. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh, der Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht ist, wurde das Erbrecht in Kombination mit steuerlichen Aspekten ebenfalls zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei. Frau Rechtsanwältin Susanne Kilisch hat sich auf den Tätigkeitsschwerpunkt Betreuungsrecht und hier insbesondere auf Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung spezialisiert. Unsere rechtliche Tätigkeit ist auf Rechtsbereiche beschränkt, in denen wir spezialisiert und besonders qualifiziert sind. Wir sind rechtlich für Privatpersonen, Unternehmenskunden, gemeinnützige Organisationen und staatliche Hoheitsträger tätig. Unser Schwerpunkt bildet die deutschlandweite Beratung und Vertretung von Privatpersonen.
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