Was, wenn die Flexirente abgeschafft wird?

Wird die Rente mit Abschlägen ab 63 abgeschafft? Der Bundesverband der Rentenberater warnt: „Das wäre ein gesellschaftlicher und politischer Rückschritt, der dringend vermieden werden sollte.“

BildRentenpläne der nächsten Koalition: Rente mit Abschlägen ab 63 soll gestrichen werden – Experten warnen vor Rückschritt und Verlust von Flexibilität.

Nach den Wasserstandsmeldungen zur Vorbereitung des Koalitionsvertrages könnte ein zentraler Baustein flexibler Übergänge in den Ruhestand bald wegfallen: Die Möglichkeit, vor Vollendung des 65. Lebensjahres – auch mit Abschlägen – in Rente oder Teilrente zu gehen.

Was auf dem Papier wie eine einfache Maßnahme zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit aussieht, birgt erhebliche Risiken. „Ein solcher Schritt würde nicht nur individuelle Lebensentwürfe durchkreuzen, sondern auch die Betriebe treffen“, so Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. Viele Beschäftigte und Arbeitgeber hätten in den vergangenen Jahren erkannt, dass der schrittweise Übergang in den Ruhestand – durch Teilrente, Flexirente oder Altersteilzeit – allen Beteiligten nützt.

Eine Abschaffung der abschlagsbelasteten Rente ab 63 würde den Trend zur Flexibilisierung stoppen und viele ältere Beschäftigte in eine Sackgasse führen. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder infolge betrieblicher Umstrukturierungen mit Anfang 60 ausscheidet, hätte künftig keinen Zugang mehr zur Altersrente, selbst mit Abschlägen – und müsste ggf. auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld ausweichen.

„Was sich dann faktisch wie eine Altersrente anfühlt, würde unter anderen Namen und mit deutlich mehr Belastung für Betroffene und Sozialkassen stattfinden“, warnt Neumann. Das Abschaffen dieser Möglichkeit wäre daher ein gesellschaftlicher und politischer Rückschritt, der dringend vermieden werden sollte.

Bis in die Nullerjahre galt der Rentenbeginn als klarer, harter Einschnitt. Heute ermöglicht ein modernes Rentensystem die gleitende Gestaltung des Ruhestands. Wie selbstverständlich diese Modelle heute genutzt werden, zeigt, dass dies nicht nur sozialpolitisch gewollt war, sondern auch betrieblich sinnvoll und praktikabel ist.

Viele Menschen nutzen zwischen 50 und 60 eine Rentenberatung, um sich rechtzeitig über ihre individuellen Ruhestandsoptionen zu informieren und langfristig eine zu ihnen passende Lösung zu finden. Diese Planungssicherheit droht verloren zu gehen.

„Einer Rentenberatung folgt häufig die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, um gemeinsam den Übergang zu gestalten. Für die Unternehmen ist das ein wichtiges Instrument zur Steuerung der Fluktuation. Denn es gilt den drohenden Fachkräftemangel aus der rentennahen Boomer-Generation abzufedern. Wenn wir flexible Modelle abschaffen, für die Menschen sogar bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen, dann füllen sich künftig zwangsläufig die Wartezimmer von Ärztinnen und Ärzten oder die der Arbeitsagentur“, so Thomas Neumann.

Schon jetzt – das zeigen die Nachfragen von Versicherten – wirken Diskussionen um die Zukunft eines früheren Rentenbeginns oder den Umfang der Abschläge (derzeit 0,3 % pro Monat) wie ein Konjunkturprogramm für eine vorgezogene Altersrente. Denn wer als rentennaher Jahrgang bisher noch schwankte, will sich die noch bestehenden Optionen bzw. Rahmenbedingungen ungern nehmen lassen.

Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

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Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.

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Renten-Tipp: Mit Kombi-Rentenantrag besser noch 2023 in Rente!

Mit einem Kombi-Rentenantrag schon 2023 in Rente gehen, kann sich für langjährig Versicherte lohnen.

Kurios: Mehr Rente bei früherem Rentenbeginn. 

Die meisten angehenden Rentnerinnen und Rentner haben die Wahl, wann sie in Rente gehen. Sofern der 63. Geburtstag gefeiert ist und mindestens 35 Beitragsjahre oder andere rentenrechtliche Zeiten vorliegen, können sie in Rente gehen, wenn sie bereit sind, Abschläge in Kauf zu nehmen. Seit diesem Jahr dürfen Altersrentner im Vorruhestand zudem unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozentpunkte für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts. Normalerweise gilt daher: Wer den Rentenbeginn um einen Monat vorzieht, bekommt zwar eine Monatsrente mehr. Dafür sind lebenslänglich alle Zahlungen um 0,3 Prozentpunkte geringer. Auch eine sich anschließende Hinterbliebenenrente würde entsprechend niedriger ausfallen. 

Je älter man wird, desto weniger lohnt normalerweise der frühzeitige Rentenbezug. Nach 24 bis 28 Jahren macht man durch die Abschläge finanziell ein schlechteres Geschäft. Mit den aktuell modellierten Rentensteigerungen ist das schon nach 19 bis 22 Jahren der Fall. 

Der Tipp: Teilrente im Dezember 2023 und volle Rente ab Januar 2024

Thomas Neumann, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater, weist auf eine Überraschung hin: „Zur Jahreswende wird dieser Zusammenhang einmalig außer Kraft gesetzt. Wer zum Januar 2024 den Rentenstart plant, und mit zusätzlichen 0,3 % Abschlag auch schon ab Dezember 2023 erstmals Rente beziehen könnte, sollte das in den allermeisten Fällen mit kombiniertem Rentenantrag tun.“ Das bedeutet: Antrag auf Rente für langjährig Versicherte zum 01.12.2023 mit einer 10 %-Teilrente in Kombination mit 100 % Vollrente zum 01.01.2024.

Wenn die Rente schon in 2023 beginnt, bekommt man für 2022 mehr Rentenpunkte gutgeschrieben. Ursächlich ist die Formel für die Berechnung der Rente. 

Wer erst 2024 in Rente geht, bekommt als Durchschnittsverdiener etwa 30 Euro weniger Rente im Jahr. 

Höchstbeitragszahler bekommen anfänglich rund 60 Euro weniger Rente. Die Schlechterstellung erhöht sich jedes Jahr mit der Rentenerhöhung. 

„Nimmt man alle relevanten Berechnungsaspekte zusammen, summiert sich der Vorteil des Rentenbeginns im Dezember unterm Strich auf etwa 1.000 Euro für Durchschnittsverdienende und 2.000 Euro für Höherverdienende“, erklärt Neumann.

Für die Entscheidung der angehenden Ruheständler vermutlich relevanter: Der Kombi-Rentenantrag mit 10 % Teilrente zum Dezember 2023 und 100 % Vollrente zum Januar 2024 ist finanziell dem normalen Rentenstart mit 100% Rente zum 01.01.2024 immer überlegen, egal wie alt man wird. Dafür sorgt nicht nur die um wenige Euro höhere Rente, sondern auch der „Bonus“ der zusätzlichen einmaligen Rentenzahlung im Dezember 2023 in Höhe von rund 10%. Der Vorteil des Kombi-Rentenantrags zur Jahreswende ist umso größer, je höher der beitragspflichtige Verdienst in 2022 war. 

Kombi-Rentenantrag auch in anderen Konstellationen von Vorteil

Thomas Neumann zeigt weitere Möglichkeiten auf: „Wenn Sie Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge haben, ist deren Auszahlungsbeginn mitunter mit dem Eintritt in die gesetzliche Vollrente verknüpft. Da sollten Sie einen Blick darauf haben. Ggf. lohne es sich dadurch die Rente ab Dezember 2023 schon im Umfang von 100 %.“

„Auch wenn man erst im Laufe des Jahres 2024 in Rente gehen möchte, kann sich ein Kombiantrag noch lohnen“, so Neumann. 

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