Neueröffnung der THZ-Kanzlei: Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand in Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen
Posted by PM-Ersteller - 17/03/25 at 09:03:50 a.m.Rechts- und Steuerberatung vereint: Die THZ Kanzlei eröffnet im Bodenseekreis und bietet umfassende Vertretung und Beratung für Privatpersonen und Unternehmen in der Region.
Mit der Eröffnung der THZ Kanzlei in Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen erweitert sich das Beratungsangebot für Privatpersonen und Unternehmen im Bodenseekreis. Die Kanzlei bietet eine ganzheitliche Rechts- und Steuerberatung und verfolgt dabei den Leitsatz: „Verbindung von rechtlicher Vertretung mit steuerlicher Expertise – für maßgeschneiderte Lösungen.“
Kompetenz in Recht und Steuern vereint
Die THZ Kanzlei verbindet juristische Expertise mit fundierter Steuerberatung, um Mandanten eine umfassende und individuelle Betreuung zu bieten. Das Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und einem Steuerberater deckt eine Vielzahl von Rechtsgebieten ab – darunter Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie Steuerberatung, Vertragsrecht und Strafrecht. So profitieren Mandanten von einer ganzheitlichen Beratung, die über die klassische Rechtsberatung hinausgeht.
Persönliche Beratung mit regionaler Verankerung
Mit dem neuen Hauptsitz in Meersburg und einer Niederlassung in Uhldingen-Mühlhofen stärkt die Kanzlei ihre Präsenz im Bodenseekreis. „Unsere Mandanten sollen sich jederzeit gut aufgehoben fühlen. Deshalb legen wir großen Wert auf persönliche Betreuung und entwickeln für jeden Fall maßgeschneiderte Lösungen“, erklärt Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund. „Als regional verwurzelte Kanzlei kennen wir die besonderen Herausforderungen unserer Mandanten und bieten praxisnahe Unterstützung.“
Rechtsberatung mit Weitblick
Die THZ Kanzlei verfolgt einen modernen Beratungsansatz, bei dem nicht nur kurzfristige Lösungen, sondern auch langfristige Strategien im Mittelpunkt stehen. Durch eine enge Verzahnung von Rechts- und Steuerberatung profitieren Mandanten von effizienten und wirtschaftlich durchdachten Lösungen – sei es bei der Nachlassplanung, der Gestaltung von Verträgen oder der Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Jetzt Beratungstermin sichern
Die Kanzlei lädt Interessierte herzlich ein, sich beraten zu lassen. Termine können telefonisch unter 07532/808299-0 oder über die Website www.thz-kanzlei.de vereinbart werden.
Über die THZ Kanzlei:
Die THZ Kanzlei ist eine moderne Anwalts- und Steuerberatungskanzlei mit Sitz in Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen. Sie bietet eine umfassende Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten und verfolgt das Ziel, ihren Mandanten eine zuverlässige, vertrauensvolle und lösungsorientierte Unterstützung zu bieten.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
THZ Kanzlei
Herr Niklas Zimmermann
Daisendorfer Str. 10
88709 Meersburg
Deutschland
fon ..: +49 7532 8082990
web ..: http://www.thz-kanzlei.de
email : info@thz-kanzlei.de
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Freispruch für Andrea S. – Vorwurfs der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede
Posted by PM-Ersteller - 21/02/24 at 08:02:14 a.m.Erfolg vor dem Landgericht München I: Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede bei geäußerter Kritik an Gericht
Am gestrigen Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.
Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben das folgende behauptet habe:
_“Das Familiengericht, vor allem Frau S., hätten die Gerichtsakten in diesem Verfahren manipuliert und die o.g. Dienstaufsichtsbeschwerde sowie weitere wichtige Schreiben nicht zur Akte gegeben. Die Richterinnen R. und S. u. a. durch entsprechende Aktenbeeinflussungen ihr ihre Grundrechte gemeinschaftlich genommen haben, u. a. das auf rein rechtsstaatliches, korrektes Gerichtsverfahren“._
Diese Behauptung solle nicht nachweislich wahr sein.
Nach einer hart erkämpften Beweisaufnahme kam das Landgericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass ein strafbares Verhalten der Andrea S. nicht vorgelegen hat. Sie konnte sich auf diverse Informationen Dritter verlassen, dass wesentliche Informationen für sie nicht in der Akte aufgefunden worden sein sollen. Dies würde, so das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, zumindest der juristischen Laiin den Schluss erlauben, dass die Aktenführung nicht korrekt sei. Selbstverständlich, so die Staatsanwaltschaft, dürfe man ein Gericht auch im Rahmen der Meinungsfreiheit kritisieren.
Das Landgericht folgte dem weitgehend, wenn auch widerwillig. Eine Meinung sah man in dem Vorwurf der Manipulation weniger, sondern eine Tatsachenbehauptung.
Der Vorwurf der Aktenmanipulation sei ein weitreichender und zurückzuweisen, dies habe das Gericht durch eine Prüfung der Familienakten so feststellen können. Gleichzeitig argumentierte das Gericht aber auch, warum eine E-Mail, die die Verteidigung im Termin vorgelegt hatte („Anlage 25“), nicht vorher vorgelegt wurde – obgleich diese eigentlich eine von vielen Anlagen der Dienstaufsichtsbeschwerde war, die sich laut Aussage des Landgerichts in der Akte befunden hätte.
Es bleiben nach diesem Erfolg für die Mutter und ihren ehrenamtlichen Verteidiger, Herrn Assessor iur. Michael Langhans, viele Fragen offen. Warum wurde in der ersten Instanz behauptet, dass ein anderes Schreiben doch die Dienstaufsichtsbeschwerde sei? Warum wurde zuerst behauptet, die Mutter habe nie Akteneinsicht genommen und dabei ins blaue Hinein etwas behauptet, obgleich ihre Anwältin und der Verfasser der Dienstaufsichtsbeschwerde Akteneinsicht(en) hatten? Warum wurden die angesprochenen Richterinnen nicht als Zeugen geladen?
Die Entscheidung ist ein wichtiger Erfolg für die entrechtete Mutter im Kampf um das Wohl ihres Kindes. Auch andere Eltern können hieraus Lehren ziehen: Starke Kritik bleibt erlaubt, im Notfall muss man aber Belege erbringen können.
Für die Verteidigung ist letztlich aber bemerkenswert, dass das Landgericht zwar Ausführungen zur Familiensache wiederholt als irrelevant kritisierte und auch blumige Wortwahl nicht benutzt haben wollte. Der mehrfach erhobene Vorwurf der Rechtsbeugung wurde aber nicht zurückgewiesen – anders als der der Aktenmanipulation.
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Erzengel ist eine engagierte Interessenvertretung zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten insbesondere in familienrechtlichen Verfahren. Wir stehen für die Menschen ein. Und kümmern uns.
Gegründet 2022 versammelt der Verein Betroffene, aber auch Fachleute verschiedener Professionen. Durch das klare Bekenntnis zur verfassungsgemäßen Ordnung und den Menschenrechten setzt der Verein dort an, wo andere Versagen: Konkret, vor Ort, bei den Problemen und Menschen
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Michael Langhans ist Volljurist, langjähriger Experte in Sorgerechtsstreitigkeiten und Menschenrechtsaktivist. Er leitet den Verein
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Religion und Strafe – Religionswissenschaftliche Monographie
Posted by PM-Ersteller - 09/07/21 at 04:07:48 p.m.I. M. Rahimov beleuchtet in „Religion und Strafe“ den Themenkomplex Bestrafung in Zusammenhang mit Religion.
Der Autor untersucht in seiner Monographie die verschiedenen Ansätze und Ansichten der prominentesten Vertreter der Weltreligionen zum Problem der Bestrafung. Eine Bestrafung folgt normalerweise einem Verbrechen. Beide Dinge sind miteinander verbunden, und ohne das Eine kann es laut dem Autor auch das Andere nicht geben. Das soziale Übel soll durch Bestrafung vermindert werden, doch man kann sehen, dass dies nicht wirklich funktioniert. Was jedoch hat Religion damit zu tun? Auf welche Weise sieht die Religion die Verbrechen und damit verbundenen Bestrafungen? Es lässt sich nicht verleugnen, dass die verschiedenen Weltreligionen historisch gesehen einen wichtigen Einfluss auf die Herausbildung und Entwicklung der Institutionen
Verbrechen und Strafe hatten – und genau dieser Einfluss wird in diesem Werken genauer betrachtet.
Das Buch „Religion und Strafe“ von I. M. Rahimov richtet sich an Studenten, Doktoranden und Lehrer der Rechtswissenschaften sowie für Philosophen, religiöse Führer und alle, die sich für die Problematik der Bestrafung interessieren. Zu beachten ist, dass es sich bei diesem Band um den abschließenden Band einer Pentalogie, die der Untersuchung des Phänomens „Verbrechen und Strafe“ gewidmet ist, handelt. Idealerweise sollten die Leser also mit den vorherigen Werken bekannt sein und diesen Band im Kontext der anderen vier Abhandlungen betrachten.
„Religion und Strafe“ von I. M. Rahimov ist ab sofort im tredition Verlag oder alternativ unter der ISBN 978-3-347-33273-7 zu bestellen. Die tredition GmbH ist ein Hamburger Unternehmen, das Verlags- und Publikations-Dienstleistungen für Autoren, Verlage, Unternehmen und Self-Publishing-Dienstleister anbietet. tredition vertreibt für seine Kunden Bücher in allen gedruckten und digitalen Ausgabeformaten über alle Verkaufskanäle weltweit (stationärer Buchhandel, Online“Stores) mit Einsatz von professionellem Buch- und Leser-Marketing.
Alle weiteren Informationen zum Buch gibt es unter: https://tredition.de
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