Digitales Handwerk: Auf der Baustelle mobil unterwegs

Damit Auftragsabwicklung und Ressourcenplanung sowie Daten- und Zeiterfassung auf der Baustelle nicht selbst zur Baustelle werden, sind speziell für das Handwerk entwickelte mobile Anwendungen die neu

Filderstadt (pm) Laut Schätzung von Statista wurden 2019 rund 84 Milliarden Apps aus dem Google Play Store und ungefähr 30,6 Milliarden aus dem Apple App Store heruntergeladen. Die Bandbreite der Anwendungen im Alltag reicht von Foto- über Wetter- bis hin zu Sprachapplikationen. Doch nicht nur Privatpersonen, sondern auch immer mehr Unternehmer machen sich die Vorteile der Apps, sowohl für die Zusammenarbeit mit Kunden als auch in der Kommunikation mit den eigenen Mitarbeitern, zunutze. Besonders im Handwerk steigt die Nachfrage nach mobilen, branchenspezifischen Lösungen, die Zeit und Kosten sparen.

Dieter Kutschus, Geschäftsführer der Digi-Zeiterfassung GmbH aus Filderstadt, ist seit knapp 30 Jahren Experte für Zeiterfassungskonzepte. Kutschus und sein Team erarbeiten für Mittelstand und Handwerk Softwarelösungen, die weit über den „modernen Stundenzettel“ hinausgehen: „Auf der Baustelle und im Handwerk geht es nicht nur um die reine Zeiterfassung von Arbeitsstunden,“ so der Unternehmer, „die Eingabe und Auswertung von Daten und Informationen umfasst Materialbestände, Wetter, Fotos, Notizen, Fahrzeiten, Preiskalkulationen und vieles mehr.“

Die Digitalisierung im Handwerk und auf der Baustelle bedeutet die Modernisierung der gesamten Branche – die Zeit- und Kostenersparnis wirkt sich gleichermaßen positiv auf Unternehmer, Auftraggeber, Kunden, Lieferanten und Personal aus. Branchenspezifische Apps sorgen zudem für Wissensfluss, denn vor Ort und unterwegs können Produkt- und Montageinformationen schnell und unkompliziert abgerufen werden.

Rapport-Zettel(wirtschaft) war gestern

Verschiedene Baustellen, unregelmäßige Pausen, An- und Abfahrten – die manuelle Erfassung von Daten stellt in Handwerksbetrieben häufig eine Herausforderung dar, der sich die Mitarbeiter zumeist erst im Nachhinein stellen können. Dabei kommt es gerade in diesem Bereich auf exakte Betriebsdatenerfassung, genaue Kalkulationen und eine schnelle Abrechnung der Aufträge und Tätigkeiten an. Die Option, GPS-Ortung zu aktivieren und damit den Standort von Mitarbeitern zu lokalisieren, ist für viele Unternehmen ein zusätzlicher Pluspunkt. „Unsere Antwort auf den ehemaligen Stundenzettel ist ein tragbares, kleines blaues Zeiterfassungsgerät, das über acht Tasten einfach bedient wird und äußerst präzise Daten liefert“, so Dieter Kutschus. „Die sofortige Rechnungsstellung und der Überblick über Gemeinkosten spart den Betrieben außerdem Zeit und ermöglicht zuverlässige, nachvollziehbare Einträge. Unser Ziel ist es, unseren Kunden eine Komplettlösung anzubieten, daher werden die Daten beim Laden auch noch direkt an eine Auswertungs-Software übertragen.“

Das Smartphone – des Handwerkers bester Freund

Ganz gleich, ob auf der Baustelle oder vor Ort beim Kunden, bei der An- und Abreise oder in Bezug auf die Vor- und Nacharbeit: Zeit ist Geld. Je mehr administrative Handgriffe – im Vorhinein, während der eigentlichen Tätigkeit oder im Anschluss – digital ausgeführt werden können, umso besser und profitabler für alle Beteiligten. Der Fortschritt der Digitalisierung sorgt dafür, dass die Inbetriebnahme des Produkts unkompliziert und schnell funktioniert: Das umfangreiche App-Angebot erfordert keinerlei spezielle Hardware und spart somit auch zusätzliche Anschaffungskosten.

Als Anbieter digitaler Lösungen für die Zeit- und Datenerfassung in der Baubranche, ist Dieter Kutschus von dieser Entwicklung begeistert: „Jeder Kundendienstmitarbeiter und Projektleiter kann mit seinem Smartphone oder Tablet diese zeitgemäßen Produkte nutzen für die mobile Zeiterfassung. Die Wunsch-App wird einfach im ausgewählten Store heruntergeladen und installiert und ist sofort einsetzbar. Mit unserer Auswertungs-Software erfolgt zudem der automatische Abgleich mit der App. Selbst wenn Mitarbeiter im Ausland unterwegs sind, stehen die Daten zentral zur Verfügung.“

Das Bautagebuch der Moderne

Verschiedene Angaben zu Baumaterial, fehlende Lohnzettel, Kommunikationslücken zwischen Auftraggeber und Unternehmer und innerhalb der eigenen Firma – der sogenannte Medienbruch kann nicht nur Zeit, sondern auch Geld kosten. „Ein Universalwerkzeug für die Baustelle und den Kundendienst in Form eines digitalen Bautagebuchs ist keine Wunschvorstellung mehr, sondern moderne Technik, die eine lückenlose, zuverlässige Dokumentation ermöglicht. Durch die automatische Synchronisierung mit entsprechender Software werden alle Eingaben zentralisiert und archiviert – für die Ewigkeit“, so Kutschus. Für die sichere Speicherung sorgen Cloud-Systeme zu denen Berechtigte Zugang mit mobilen Geräten Zugang über das Internet haben.

„Die Digitalisierung der Baubranche leistet auch auf psychologischer Ebene einen wichtigen Beitrag: Vertrauensbildung durch Transparenz. Dank der direkten Datenerfassung und -übertragung vor Ort ist die geleistete Arbeit für Kunden, Unternehmer und Mitarbeiter gleichermaßen einsehbar und zuordenbar. Mögliche Unstimmigkeiten können so von Anfang an ausgeschlossen werden“, weiß der Geschäftsführer der Digi-Zeiterfassung GmbH aus langjähriger Erfahrung positiv zu berichten.

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Zurück zur Stechuhr oder Fortschritt?

Ein Jahr nach dem EuGH-Urteil räumt der Zeit-Experte und Unternehmer Dieter Kutschus mit Vorurteilen auf, die sich hartnäckig halten

BildFilderstadt (pm) Mit dem Urteil vom 14. Mai.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit deutlichen Worten zur Arbeitszeiterfassung festgelegt. Es wurde entschieden, dass alle Arbeitgeber in den europäischen Mitgliedsstaaten durch EU-Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen. Diese Dokumentation der Arbeitszeit war bisher nur in speziellen Branchen, bei Überstunden oder für Mini-Jobber vom Gesetzgeber gefordert.

Ein Jahr später zieht der Zeitexperte Dieter Kutschus, Geschäftsführer der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH aus Filderstadt, eine Bilanz: „Wir befassen uns seit 1994 mit Zeiterfassungssystemen für KMUs. In unserer Unternehmensphilosophie ist es ein Selbstverständnis zu schauen, wo die Zeit der Mitarbeitenden hingeht“, erläutert er. „In der heutigen Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet, kann man das Urteil des EuGHs durchaus als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten“, betont der Unternehmer.

„Viele sorgen sich, das Urteil greift elementar in die Rechte des flexiblen Arbeitens ein. Das ist so nicht richtig. Wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist längst im Arbeitszeitgesetz festgelegt“, erläutert Dieter Kutschus. Neu sei nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jetzt genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden bisher flexiblere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit.“

Vertrauensarbeitszeit besteht weiter
Gleichzeitig weist der Experte darauf hin: „Die Vertrauensarbeitszeit wird damit nicht beerdigt, stattdessen gilt nun eine Dokumentationspflicht, zu welchen Zeiten die Arbeitnehmer gearbeitet haben.“

Wie das konkret auszusehen hat, wird die Zukunft zeigen. Denn obgleich das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung sich nun zum ersten Mal jährt, hat Deutschland noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dieter Kutschus vermutet, das kann noch etwas dauern, obgleich im Februar die Medien titelten, in Deutschland bewege sich hier etwas. „Man darf nicht vergessen, dass das EuGH-Urteil lediglich die Basis schafft, damit alle Staaten nationale Regeln aufstellen. Gleichzeitig müssen Sonderregelungen geschaffen werden, so beispielsweise bei Ärzten und damit die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.

Zeit im Blick bedeutet aktive Fürsorgepflicht
Dieter Kutschus warnt: „Halten sich Unternehmen nicht an diese Vorschriften, ist mit Strafen zu rechnen – vergleichbar mit Verstößen gegen die neuen Datenschutz-Regularien der DSGVO. Daher sollten Unternehmen bereits heute das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda setzen, um für den Tag X auch technisch gerüstet zu sein.

Dieter Kutschus ist überzeugt: „Arbeitnehmende profitieren von dem Urteil. Ihre erbrachten Stunden sind transparent, sie und auch die Vorgesetzten haben einen Überblick. So kann frühzeitig bei Prozessen und/oder zu wenig Manpower nachjustiert werden. Das Unternehmen kommt somit auch der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden in angemessener Weise nach.“

Mehr Mobilität und Flexibilität schafft Attraktivität
Gleichzeitig weiß der Unternehmer aus eigener Erfahrung und aus den Rückmeldungen, die er seit über zwei Jahrzehnten von seinen Kunden bekommt: „Ein gutes System zur Zeiterfassung sorgt für mehr Mobilität und Flexibilität in starren Strukturen. So können veraltete Modelle aufbrechen und Arbeitgeber attraktiver werden, wenn diese mehr Flexibilität, Homeoffice Zeiten etc. ihren Mitarbeitenden anbieten.“

Kutschus unterstreicht: „Neue Arbeitszeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten und -orte, die daraus resultieren, sind nur einige Beispiele.“ Zusätzlich dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass wir heute einen Arbeitnehmermarkt bedienen, der gewisse Ansprüche an Unternehmen stellt. Moderne HR-Tools könnten die Motivation und die Mitarbeiterbindung fördern, die sich Arbeitnehmer wünschen.

Zur Person
Dieter Kutschus gründete gemeinsam mit Jochen Briem die DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH 1994. Die Firmenzentrale ist in Filderstadt-Bonlanden. Das Unternehmen bietet modulare Lösungen zur mobilen und zentralen Zeiterfassung über verschiedene Tools, Apps und Programme für KMUs aus der Baubranche, dem Handwerk, Dienstleistungssektor und Industrie.

Weitere Information
Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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