Kartoffelland – ein kleines Video erklärt Herrschaft und herrschaftsfreie Utopien

In der Filmwerkstatt der Projektwerkstatt ist ein Hörspiel entstanden, welches anhand einer fiktiven Mini-Welt erklärt, wie Menschen am besten zusammenleben (auch als Video).

BildZehn Menschen sitzen in einem Raum. Das ist die Welt. Andere Menschen gibt es nicht, und auch nichts außerhalb des Raumes. Das ist das Szenario des Hörspiels „Kartoffelland. Es erzählt die Geschichte dieser zehn Menschen, wie sie sich unter verschiedenen Bedingungen verhalten: In Hierarchien, mit einer institutionellen Macht im Hintergrund, mit und ohne Waffen sowie am Ende in einer herrschaftsfreien Welt, in der alle gleichberechtigt sind. Der Autor geht mit seiner fiktiven Erzählung der Frage nach, wie das Leben am besten funktioniert: Wann kooperieren Menschen, wann streiten sie und wann unterwerfen sie sich? Um alles auf diese zentrale Frage zu fokussieren, kennt die Mini-Welt der zehn Personen auf kleinem Raum nur ein Bedürfnis: Sie wollen Kartoffeln essen. Die einzige Gefahr, die ihnen droht, ist das Verhungern, wenn sie keine Kartoffeln bekommen. Wann ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass alle mit ausreichend Kartoffeln versorgt werden? Die Geschichte zeigt, dass eine herrschaftsfreie Welt, frei von Waffen, Privilegien, Eigentum, Gesetzen und staatlichen Institutionen die bessere Alternative ist. Dann leben nicht die besseren Menschen, sondern sie sind gezwungen, zu kooperieren, um zu überleben, sicher und gut zu leben. Das Hörspiel ist auf Youtube unter https://youtu.be/yJIEV1IzA8Q veröffentlicht und dafür mit KI-erzeugten Bildern unterlegt worden. Ein Download als mp3-Audiodatei und des gesamten Textes ist auf https://kartoffelland.siehe.website. Film und Hörspiel stehen unter Creative Commons, können also frei verbreitet und gesendet werden. Die Geschichte eignet sich auch als Rollenspiel in Schulen und Bildungsarbeit.

Daten zum Hörspiel/Video „Kartoffelland“

* Infoseite, weitere Links, u.a. zum Filmtext als PDF: https://kartoffelland.siehe.website
* Ein Film aus der Projektwerkstatt, mit freier Filmmusik aus dem Cayzland-Studio
* Der Text stammt von Jörg Bergstedt, Aktivist, Trainer und Strafverteidiger, Journalist und Autor mit den Schwerpunkten Herrschaftstheorie und Ökologie.
* Gesprochen von Tamara Bender und Jörg Bergstedt. Illustriert von ChatGPT mit Prompts von Jörg Bergstedt.

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Herr Jörg Bergstedt
Ludwigstr. 11
35447 Reiskirchen
Deutschland

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Die Projektwerkstatt ist eine offene Aktionsplattform mit vielen Kreativwerkstätten (Theater, Film, Holz, Metall, Elektronik, Fahrrad usw.), Veranstaltungsräumen und Bibliotheken, die von Einzelpersonen und Gruppen genutzt werden kann.

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Mit 95 Jahren in Haft: Südkoreas Strafverfolgung eines religiösen Führers löst internationale Besorgnis aus

Renommierter Forscher bezeichnet die Situation als „Schandfleck für Südkoreas demokratische Glaubwürdigkeit“, da der Justizminister einem laufenden Verfahren vorweggreift

Bild– Ein 95-Jähriger sitzt wegen Vorwürfen ohne Gewaltanwendung im Zusammenhang mit einer politischen Partei hinter Gittern
– Hochrangiger Beamter zitiert öffentlich die Heilige Schrift, um eine religiöse Minderheit zu verurteilen
– Inhaftierung verstößt angeblich gegen die UN-Mandela-Regeln und die Grundsätze der WGAD

SEOUL, Südkorea “ 6. Juli, 2026 “ Die internationale Kritik an der Inhaftierung und Strafverfolgung von Lee Man-hee, dem 95-jährigen Vorsitzenden der Shincheonji-Kirche Jesu, sowie an den jüngsten öffentlichen Äußerungen des südkoreanischen Justizministers Jeong Seong-ho nimmt zu.

Am 30. Juni gab Minister Jeong auf seinem Social-Media-Account bekannt, dass gegen den Vorsitzenden Lee während seiner Haft Anklage erhoben worden sei, und schrieb, dass „eine strenge strafrechtliche Bestrafung entsprechend seiner Verantwortung unvermeidlich ist“. Er schloss den Beitrag mit einem Zitat aus Matthäus 7,15: „Hütet euch vor falschen Propheten.“ Die Shincheonji-Kirche Jesu ist eine christliche Glaubensgemeinschaft, die 1984 in Südkorea gegründet wurde.

Dr. Massimo Introvigne, ein italienischer Religionssoziologe, hat in der Fachzeitschrift „Bitter Winter“, die sich mit Religionsfreiheit und Menschenrechten befasst, zwei Artikel zu dieser Situation veröffentlicht: den ersten am 24. Juni 2026, in dem er die Inhaftierung von Vorsitzender Lee zum Zeitpunkt seiner Festnahme kritisierte, und einen zweiten am 2. Juli 2026, in dem er detaillierte Kritik an den öffentlichen Äußerungen von Minister Jeong übte.

Inhaftierung des 95-jährigen Vorsitzenden: „Die Inhaftierung eines betagten religiösen Führers verstößt gegen internationale Standards“

Vorsitzender Lee wurde am 24. Juni unter anderem wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz in Gewahrsam genommen und am 30. Juni, während er sich noch in Haft befand, offiziell angeklagt. Die Ermittler werfen Lee vor, zwischen Juli 2021 und Januar 2024 die Aufnahme von rund 50.000 Shincheonji-Mitgliedern in die People Power Party (PPP) organisiert zu haben, um die Vorwahlen der Partei für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen zu beeinflussen.

Dr. Introvigne argumentierte, dass die Inhaftierung eines älteren religiösen Führers in einem Fall, der weder Gewalt noch andere schwere Straftaten beinhalte, nicht den Verhältnismäßigkeitsstandards entspreche, wie sie in den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung von Gefangenen (den „Mandela-Regeln“) sowie in den von der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen formulierten Grundsätzen festgelegt sind.

Er stellte einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und dem von Han Hak-ja her, der 83-jährigen Vorsitzenden der Vereinigungskirche (Familienverband für Weltfrieden und Vereinigung), die in einem anderen Fall in Haft saß, und warnte: „Dies ist kein Problem, das sich auf eine einzige religiöse Gruppe beschränkt – es zeichnet sich ein Muster ab, bei dem wiederholt Haftmaßnahmen gegen ältere religiöse Führer eingesetzt werden.“

Unmittelbar nach der Festnahme erklärte die Shincheonji-Kirche Jesu, dass „Vorsitzender Lee und die Kirche in jeder Phase der Ermittlungen, einschließlich der Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen, uneingeschränkt kooperiert haben“, und bezeichnete die Festnahme als „im Grunde eine körperliche Bestrafung, die einem 95-jährigen Verdächtigen auferlegt wurde“.

Öffentliche Äußerungen des Justizministers, die sich gegen eine bestimmte Religion richten: „Ein Verstoß gegen die Neutralität des Staates“

Was Dr. Introvigne als besonders beunruhigend empfand, war der Zeitpunkt der Äußerung von Minister Jeong. Jeong forderte öffentlich „strenge strafrechtliche Sanktionen“ genau an dem Tag, an dem gegen den in Untersuchungshaft befindlichen Vorsitzenden Lee offiziell Anklage erhoben wurde. Introvigne merkte an, dass die öffentliche Forderung nach Bestrafung durch den für das Justiz- und Strafverfolgungssystem zuständigen Beamten zu Beginn eines Verfahrens die Gefahr birgt, als Vorverurteilung des Ausgangs wahrgenommen zu werden.

Dr. Introvigne wies zudem darauf hin, dass die Verwendung eines Bibelverses durch einen Amtsträger, der den Angeklagten in ein negatives Licht rücken könnte, im Widerspruch zum staatlichen Grundsatz der religiösen Neutralität stehen könnte. Da öffentliche Äußerungen eines amtierenden Justizministers wahrscheinlich nicht nur als persönliche Meinung, sondern faktisch als offizielle Position der Regierung verstanden werden, argumentierte er, dass solche Äußerungen weitaus größere Vorsicht erfordern.

Die zentrale Frage wird sein, ob Zwang ausgeübt wurde

Die rechtliche Frage, um die es in diesem Fall im Kern geht, ist nicht, dass Mitglieder einer politischen Partei beigetreten sind, sondern ob sie dazu gezwungen wurden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die Beweise deuteten auf eine organisierte Kampagne zur Zwangsanmeldung hin, während die Shincheonji-Kirche Jesu behauptet, die Mitglieder seien weder durch Gewalt noch durch Anweisungen dazu gezwungen worden.

Dr. Introvigne prognostizierte, dass der Ausgang des Verfahrens davon abhängen werde, welche Beweise und welche rechtlichen Argumente zum Nachweis der Nötigung herangezogen würden. Er argumentierte, dass „diese Anklagen die Gefahr bergen, gewöhnliches bürgerschaftliches Engagement zu kriminalisieren, nur weil die Betroffenen einer religiösen Minderheit angehören“, und fügte hinzu, dass „Shincheonji-Mitglieder wie alle anderen südkoreanischen Bürger das Recht haben, einer politischen Partei beizutreten und einen Kandidaten zu unterstützen“.

Dr. Introvigne erklärte, der Fall werde in internationalen Kreisen, die sich mit Religionsfreiheit befassen, nicht nur als Frage der Schuld oder Unschuld einer bestimmten Religionsgemeinschaft aufmerksam verfolgt, sondern auch als Test dafür, „ob ein demokratischer Staat dieselben Maßstäbe in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte auf Religionsgemeinschaften anwendet, die umstritten sind oder als Minderheiten eingestuft werden“.

Wenn Äußerungen hochrangiger Regierungsvertreter den Anschein erwecken, die Unabhängigkeit der Justiz, das Recht eines Angeklagten auf Verteidigung oder die politische Freiheit von Gläubigen zu beeinflussen, geht der Schaden über die Fairness eines einzelnen Falles hinaus – er kann das Vertrauen in das Bekenntnis des Staates zu Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten untergraben. Eine echte Demokratie, so sagte er, müsse Minderheitengruppen dieselben Verfahren und Rechte garantieren wie allen anderen auch.

Dr. Introvigne bezeichnete die Situation als „Schandfleck für Südkoreas demokratische Glaubwürdigkeit“ und sagte, dies sei „eine Angelegenheit, der die Welt Beachtung schenken sollte“.

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Batterierecht: Lähmung des Marktes und Innovationsbremse

EU, Batterien, Bundestag, Wirtschaft

BildExperten-Gutachten warnt: Geplantes Batterierecht-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AupG) droht Europas Batteriemarkt zu lähmen und Innovation zu ersticken
Prof. Dr.-Ing. Reinhard Müller Syhre, ein ausgewiesener Experte mit jahrzehntelanger Erfahrung in Lehre, Forschung und Produktion im Bereich Elektromobilität, hat eine scharfe gutachterliche Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (BT-Drucksache 21/570) vorgelegt. Er kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzesentwurf, den er als „European Battery Production Prevention Law“ (EBPPL) bezeichnet, den europäischen Batteriemarkt erheblich belasten und die Innovationsfähigkeit drosseln wird.
In seiner Analyse, die der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestages am 1. September 2025 online anhören wird, kritisiert Prof. Müller Syhre die massive Zunahme bürokratischer Anforderungen und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Staat und Wirtschaft. Er äußert zudem grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der vorherrschenden Energiepolitik, die er als unwirtschaftlich und ruinös für einen prosperierenden Wirtschaftsraum einschätzt.
Hauptkritikpunkte des Gutachtens:
o Massive Bürokratie: Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl neuer bürokratischer Pflichten vor, darunter Registrierungen für Hersteller (§ 5), Zulassungen für Organisationen für Herstellerverantwortung (§ 8), Sicherheitsleistungen (§ 9), umfassende Berichtspflichten (§§ 10, 26), Informationspflichten (§§ 24, 25) und Mitteilungspflichten (§§ 26-28). Diese Maßnahmen führen zu einem erheblichen administrativen Aufwand und binden Ressourcen, die für Forschung und Entwicklung genutzt werden könnten.
o Enorme Kosten: Die geschätzten jährlichen Kosten für die im Gesetz beschriebenen und nicht spezifizierten Bürokratieaktionen belaufen sich auf über 2,4 Millionen Euro. Hinzu kommen geschätzte 11.000 Stunden jährlicher Berichterstattung. Die weitaus größten Kosten entstehen jedoch durch den zusätzlichen Personalbedarf:
o Auf staatlicher Seite werden 350 bis 525 neue Mitarbeiter benötigt, was jährliche Kosten von 24,5 bis 36,75 Millionen Euro verursacht.
o Auf Herstellerseite werden 3.400 bis 7.750 zusätzliche Mitarbeiter geschätzt, was Kosten von 238 bis 542,5 Millionen Euro pro Jahr bedeutet.
o Die Gesamtkosten für neue Stellen belaufen sich damit auf 262,5 bis 579,25 Millionen Euro jährlich, die sowohl den Steuerzahler als auch die Hersteller belasten und die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.
o Hemmnis für Innovation und Wettbewerb: Der Gutachter befürchtet, dass starre Vorschriften den freien wissenschaftlichen Erfindergeist drosseln und innovative Ansätze behindern. Ressourcen, die für Compliance aufgewendet werden, stehen nicht für Innovationen zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch hohe Markteintrittsbarrieren und finanzielle Belastungen benachteiligt. Hersteller, die sich an die Sorgfaltspflichten binden, haben höhere Kosten und einen Wettbewerbsnachteil gegenüber weniger regulierten Märkten.
o Wirtschaftspolitische Fehlentwicklung: Prof. Müller Syhre argumentiert, dass die aktuelle Energiepolitik unwirtschaftlich ist und die Herausforderungen einer zukunftsfähigen Energieversorgung und elektromobilen Infrastruktur nicht leisten kann. Er kritisiert das Festhalten an ungeeigneten Netzspeichertechnologien und das Unvermögen, eine flächendeckende High-Power-Ladeinfrastruktur dem freien Markt zu übergeben.
Lektionen aus der Geschichte und alternative Ansätze:
Prof. Müller Syhre zieht einen Vergleich zur Entwicklung explosionssicherer Tanks in Fahrzeugen, die über 100 Jahre durch freien Markt, wissenschaftlichen Erfindergeist und praktische Anwendung optimiert wurden, ohne übermäßige Bürokratie. Er fordert, dass auch die Elektromobilität durch einen freien Markt und ungebremsten wissenschaftlichen Fortschritt ein perfektes Energiespeichersystem entwickeln sollte, das explosionssicher, brandverhindernd und transparent ist. Batterien müssen über standardisierte Schnittstellen wie CAN-Bus Daten zu Zellspannungen, Temperaturen, Ladezustand und Abnutzungsgrad bereitstellen, um Sicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Diese Forderungen sollten sich seiner Meinung nach selbst regulierend durch die Befriedigung von Kundenforderungen im freien Markt ergeben, ohne dass fachfremde Institutionen dies diktieren und die freie Wissenschaftsevolution behindern.
Der Gutachter schlägt alternative, marktwirtschaftliche Ansätze vor, um Qualität und Recycling zu fördern, darunter:
o Marktanreize und freiwillige Initiativen (z. B. Zertifizierungen, Recycling-Boni).
o Transparenz durch digitale Lösungen wie Blockchain-Technologie.
o Verbraucherbildung und Wettbewerb.
o Dezentrale Kontrollsysteme (z. B. Peer-to-Peer, externe Audits).
o Steuerliche Anreize und Produktdesign für Recycling und Langlebigkeit.
Langfristige Folgen und Schlussfolgerung:
Die EU-Verordnung 2023/1542 und das darauf basierende Gesetz werden laut Gutachten langfristig zu einer Marktkonzentration zugunsten großer Konzerne, Kostensteigerungen für Verbraucher und einem Verlust der Wettbewerbsfähigkeit Europas im globalen Markt führen. Die proklamierten Nachhaltigkeitsvorteile seien starr, zeitlich begrenzt und nicht innovationstolerant, da staatliche Kontrolle im Innovationsverhalten dem freien Markt unterlegen ist.
„Der Verfasser kann in dem vorgeschlagenen Gesetzesentwurf keinen ingenieurtechnischen innovativen Ansatz entdecken, der zu einer marktregulierten Transparenz, Qualitäts- und Sicherheitsverbesserung auf dem Batteriemarkt führt,“ so Prof. Müller Syhre. „Vielmehr erschweren die genannten staatlich zu vollziehenden Auflagen den gesamten Prozess der Batterietechnik und versuchen diesen in eine ideologische Richtung zu treiben.“ Aus diesen Gründen lehnt er den Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form ab und fordert stattdessen einen flexiblen, marktorientierten Rechtsrahmen, der Sicherheit, Nachhaltigkeit und Innovation gleichermaßen fördert.

https://youtu.be/y_zidtbVQhs

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit
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Der Umweltausschuss befasst sich am Montag, 1. September 2025, mit den wortgleichen Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (21/570) und der Bundesregierung (21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz). Die öffentliche Anhörung beginnt um 10 Uhr und dauert etwa zwei Stunden.

https://www.bundestag.de/ausschuesse/umwelt/sitzungen/1104970-1104970

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