Digitale Vorreiterrolle im Kindschaftsrecht: Verein Erzengel erweitert Portfolio um KI-Telefonbot

Der Verein Erzengel erweitert sein Portfolio, um noch besser für Menschen da zu sein.

BildNeuer Kalender-Dienstleister „Meetergo“ ermöglicht integrierte Online-Videoberatung ohne Zusatzsoftware.

Einführung eines intelligenten Telefon-KI-Bots unter Essener Festnetznummer.

Starke Bilanz: Über 4.100 erfolgreiche Beratungen seit Vereinsgründung im Jahr 2022.

Essen, 5. Juli 2026 – Der gemeinnützige Verein Erzengel, der sich seit seiner Gründung im November 2022 für Menschenrechte und die Unterstützung von Eltern und Kindern im Kindschaftsrecht einsetzt, geht den nächsten großen Schritt in der digitalen Beratung. Gemeinsam mit starken Partnern verkündet der Verein eine umfassende Modernisierung und Erweiterung seines Service-Portfolios. Ziel ist es, das Nutzererlebnis für Ratsuchende weiter zu optimieren und Barrieren abzubauen.

Integrierte Videocalls und sicherere Online-Formulare Mit sofortiger Wirkung wechselt der Verein Erzengel zum Kalender-Dienstleister „Meetergo“. Im Gegensatz zum bisherigen System „Cituro“ erlaubt das neue Tool eine direkte Durchführung von Onlineberatungen per Video – ganz ohne die Installation von Drittanbieter-Software. Nutzer können ab sofort bei der Terminbuchung flexibel zwischen einem klassischen Telefonat und einem Videocall (auf Wunsch auch ohne Kamerabild) wählen. Zudem bietet die Plattform eine verbesserte Integration für das sichere Ausfüllen von Online-Formularen sowie die unkomplizierte Buchung von Staffelterminen.

Rund um die Uhr erreichbar: Der neue KI-Telefonbot Nachdem der Verein bereits vor einem Jahr erfolgreich eine KI-gestützte Beratung über WhatsApp, Telegram und Facebook via „Superchat“ eingeführt hat, folgt nun die logische Erweiterung auf den Sprachkanal. Unter der Essener Festnetznummer 0201 846 758 36 steht ab sofort ein Telefon-KI-Bot zur Verfügung. Dieser beantwortet Anrufern automatisiert komplexe Fragen rund um die Uhr – analog zum bewährten Chatbot. In naher Zukunft ist zudem eine Verschmelzung der Systeme geplant, sodass Termine künftig direkt via WhatsApp gebucht werden können.

Überragende Mitglieder-Zufriedenheit als Fundament Die technologische Aufrüstung ist die Antwort auf die rasant steigende Nachfrage. Seit Ende 2022 hat der Verein bereits über 4.100 Beratungen durchgeführt. Dass die Qualität trotz des hohen Volumens exzellent bleibt, belegen 818 verifizierte Bewertungen mit einem herausragenden Notenschnitt von 4,95 von 5 Sternen.

_“Unsere Erreichbarkeit und Servicequalität für betroffene Familien aufs nächste Level zu heben, steht für uns an oberster Stelle“_, erklärt Michael Langhans vom Verein Erzengel. _“Durch die Kombination aus KI-gestützter Soforthilfe am Telefon und niedrigschwelligen Videocalls bieten wir genau die moderne, flexible Unterstützung, die in krisenhaften Familiensituationen gebraucht wird.“_

Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb der regulären Buchungszeiten bleiben für Betroffene weiterhin nach Absprache möglich.

Über den Erzengel Verein: Der im November 2022 gegründete Verein Erzengel schützt und vertritt die Menschenrechte, mit einem besonderen Fokus auf die Unterstützung von Eltern und Kindern (u.a. im Kindschafts- und Sorgerecht). Neben digitaler Beratung bietet der Verein unter anderem offene Beratungen in Frankfurt am Main, Online-Stammtische sowie innovative Aufklärungsprojekte wie das „Law Manga“.

Pressekontakt: Erzengel Verein Website: https://erzengel.help E-Mail: help@erzengel,help, Telefon für Ratsuchende (KI-Bot): 0201 846 758 36

_Hinweis für die Redaktion: Bildmaterial zum neuen Beratungssystem oder dem Law-Manga-Projekt kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden._

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Erzengel Verein
Herr Michael Langhans
Fuchstanzstr. 120
60489 Frankfurt am Main
Deutschland

fon ..: 015678/108800
web ..: https://www.erzengel.help
email : michael.langhans@erzengel.help

Der Verein Erzengel schützt Menschen- und Kinderrechte seit 2022.

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Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Rechtsanwältin van Luijn
Frau Melanie van Luijn
Wilmersdorfer Straße 1
32825 Blomberg
Deutschland

fon ..: 0521-123050
web ..: http://www.In-Ruhe-gehen.de
email : info@van-luijn.de

Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

Pressekontakt:

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Frau Melanie van Luijn
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32825 Blomberg

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Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten – mit teils gravierenden Folgen.

BildSeit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend – ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft – und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf – umfassend und rechtssicher.

Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

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