Ein einfacher Schutz vor EMF im Betrieb ist möglich! Bewertung der Exposition durch den Fachmann.

Ein spezielles Gutachten mit fachkundiger Objektbemessung vor Ort ist die zeitgemäße Basis für einen sicheren Arbeitsplatz.

Bild„Arbeitssicherheit steht für uns natürlich an oberster Stelle!“ –
Diesen Satz hat Geschäftsführer Mario Bande aus Aachen bereits häufiger gehört. Der erfahrene Elektroingenieur blickt auf eine beachtliche internationale Laufbahn im Tech Sektor zurück. Warum es ihn nun aber doch zurück in die Heimat zieht, wo er nun entscheidend versucht, für die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu sorgen, das beantwortet er mit einem einfachen und ziemlich treffenden Satz:
„Weil es doch sonst keiner macht!“.
Ob es die jahrelange Erfahrung mit Messungen und Bewertungen elektromagnetischer Felder oder die Learnings aus den weltweit betreuten Automobilproduktionen sind, „..das ist im Endeffekt nicht unbedingt wichtig!“, sagt der halb-ungarische Rheinländer. Denn alle diese Stationen haben unweigerlich dazu beigetragen, den Willen zu stärken, etwas verändern zu können. Eine schleichende Belastung, die mit biologischen Sinnen nicht direkt wahrzunehmen ist, darf deshalb nicht von der gesetzlichen Fürsorgepflicht ausgenommen werden. Gerade diese unsichtbaren Gefahren lassen sich durch fachkundige Messungen am Arbeitsplatz sehr präzise beurteilen.
„Früher wurden wir noch von Berufsgenossenschaften oder vereinzelten KMUs beauftragt, die eine Bewertung der Sicherheit bei Wiedereingliederungsmaßnahmen an industriellen Arbeitsplätzen garantiert haben wollten, mittlerweile sind es gerade die Big Player, die ihre Sicherheitsaudits ohne große Probleme bestehen wollen. Ein wichtiger Punkt hier ist immer wieder das besagte Thema; die elektromagnetischen Felder am Arbeitsplatz, kurz EMFV genannt.“

Es gibt kaum weitere Anbieter auf dem Markt, die mit höchstem wissenschaftlichen Standard und Messmethoden deutschlandweit Gutachten zur Beurteilung dieser sensiblen Thematik erstellen. Besonders seit die EU auch gezielte Richtlinien zur Einhaltung aller Grenzwerte der auftretenden (Em-) Felder in der Industrie definiert und durchgesetzt hat, werden die fatalen Auswirkungen auf gefährdete Personen mit Herzschrittmacher oder Implantaten immer häufiger bekannt. Dabei sind wirkliche Schutzmaßnahmen doch so einfach zu bestimmen.

Weitere Informationen finden Sie unter EMF-Bewertung.de

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Herr Mario Bande
Hubertusstraße 50
52064 Aachen
Deutschland

fon ..: +49 241 91991568
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email : kontakt@emf-bewertung.de

Als führende EMF Gutachter sind wir spezialisiert auf Messung und Auswertung elektromagnetischer Felder in verschiedenen professionellen Umgebungen. Ein Gutachten enthält immer eine einfache und klar verständliche Darstellung der Ergebnisse, gemäß höchsten Anforderungen und entsprechend der Einhaltung ziviler, als auch militärischer Vorgaben.

Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.

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Organisationsmodell SIFA / BA

Fall der Woche

Organisationsmodell
Sicherheitsfachkraft / Betriebsarzt

BildImmer wieder kommt es zur Diskussion, wo die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und auch der Betriebsarzt (BA) organisatorisch anzusiedeln seien.

Der Blick ins Gesetzbuch hilft der Rechtsfindung

Hier ist das ASiG Rechtsquelle und § 8 (2) ASiG gibt Auskunft.

Die (leitende) Sicherheitsfachkraft und auch der Betriebsarzt unterstehen fachlich unmittelbar dem Leiter des Betriebs.

Wer ist aber Leiter des Betriebs?

Das ist der „oberste Mensch“ im Betrieb (Unternehmen, Werk, Produktionsstätte).

Häufig ist das der Unternehmer selbst (Betriebsinhaber, Vorstand, Geschäftsführer usw.). Er ist es aber nur dann, wenn er den Betrieb auch tatsächlich leitet.

Schaubild
(Quelle: Siller, Ewald, und Jürgen Schliephacke. _Arbeitssicherheitsgesetz: (ASiG) ; Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ; kommentiert für die Praxis mit Beispielen und Lösungsvorschlägen_. 12., Überarb. Aufl., Ausg.: September 1995. Köln: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik, 1995.)

siehe: https://dr-frenzel.com/wp-content/uploads/2023/01/Organisations-Modell-Freiberufliche-Loesung.webp

Gleiches gilt selbstverständlich auch für den Betriebsarzt / die Betriebsärztin.

Fazit

In vielen Unternehmen ist die SiFa oder der BA organisatorisch z. B. bei einem Betriebsleiter oder im Gebäudemanagement angesiedelt. Das ist falsch.

Beachten Sie: Die gesetzliche Regelung des ASiG ist bindendes Organisationsrecht. Die falsche Organisationsform ist ein Compliance-Verstoß.

Lassen Sie es daher nicht erst zu Sanktionen kommen.

Ändern Sie die organisatorische Zuordnung zügig selbst.

Sollten Sie Fragen haben, so melden Sie sich bei mir.

Ich verbleibe auf das Herzlichste
Ihr
Hartmut Frenzel

 

 

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Dr. Hartmut Frenzel

Dr. Frenzel ist ein Berater, der wachstumsorientierten Unternehmen hilft, sich in der komplizierten Welt der Unternehmerpflichten und Betreiberpflichten zurechtzufinden.

Von Arbeitsschutz bis Umweltschutz, Dr. Frenzel hat die Fragen seiner Kunden stets im Griff.

Technische Erfahrung, gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis – Stärken entfesseln
Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen Sicherheit

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Gefahrstoffkennzeichnung chemisch-technischer Produkte und die Herausforderung in der Praxis!

Die Gefahrstoffkennzeichnung chemisch-technischer Produkte ist ein Thema, welches in jedem Unternehmen einen hohen Stellenwert einnimmt!

BildWas die einzelnen Gefahrenkennzeichen nach GHS (Globally Harmonised System) aussagen, soll hier nicht beschrieben werden – dies können Interessierte bequem in den entsprechenden Quellen nachlesen. Hier geht es vielmehr um die praktische Anwendung der Gefahrstoffverordnung!

Der Beauftragte für Arbeitssicherheit (Sifa – Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Prinzipiell muss es in jedem Unternehmen einen Beauftragten für Arbeitssicherheit geben, der den Unternehmer bzw. Arbeitgeber auf dem gesamten Gebiet der Arbeitssicherheit – genauer „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und menschengerechte Arbeitsgestaltung“ – berät und unterstützt. Er unterrichtet und unterweist beispielsweise die Beschäftigten, wie richtig mit Gefahrstoffen umgegangen werden muss und erstellt hierzu in jedem Fall eine Arbeitsanweisung.

Zur Kennzeichnungspflicht chemisch-technischer Produkte

Jedes Produkt wird in einem Sicherheitsdatenblatt beschrieben und eingestuft. Wichtig für die Kennzeichnung ist die Gesamtbeurteilung, die im SDB dokumentiert und von der die Kennzeichnung nach GHS abhängt.

Natürlich ist das Ziel der GefStoffV der Schutz des Menschen sowie der Umwelt vor schädlichen, stoffbedingten Einwirkungen. Im Einzelnen:

o Arbeitsschutz (Beschäftigte)
o Umweltschutz
o Verbraucherschutz

Wie kommt es zur Kennzeichnung chemisch-technischer Produkte nach GHS?

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Einstufung eines Produktes als Gefahrgut, und damit die notwendige Kennzeichnung nach GHS, IM ABSCHNITT 2 DER SICHERHEITSDATENBLÄTTER ERSICHTLICH IST. Aus dieser Einstufung heraus resultiert dann auch die entsprechende Kennzeichnung.

Es kann also durchaus sein, dass bestimmte Inhaltsstoffe in dem fraglichen Produkt als weit gefährlicher eingestuft werden, als es die Kennzeichnung aussagt. Dieses Phänomen manifestiert sich in den entsprechenden, sogenannten „H-Sätzen“ (Hazard Statements). Solange sich aber diese Inhaltsstoffe unter einem bestimmten Mengenanteil bewegen, ist dies in der Regel unproblematisch und schlägt sich folgerichtig auch nicht in der Gefahrgutkennzeichnung nach GHS nieder. Darüber hinaus ist beim Umgang mit diesen Stoffen die Arbeitsanweisung – welche „wie oben bereits erwähnt“ – in jedem Betrieb vorhanden ist, die Grundlage für den Anwender.

Vorzug für ungefährlichere Produkte!

In der GefStoffV §7 Absatz 3 ist festgelegt: (3) Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 vorrangig eine Substitution durchzuführen. Er hat Gefahrstoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse oder Verfahren zu ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht oder weniger gefährlich sind.

Neben den Arbeitsanweisungen gibt es bei vielen Unternehmen deshalb bereits eine entsprechende Anordnung für den Einkauf bzw. die Verwendung chemisch-technischer Produkte. Laut dieser Vorschrift muss – die gleiche Wirksamkeit vorausgesetzt – dasjenige Produkt verwendet werden, welches nach GHS als ungefährlicher eingestuft wird. In der Praxis bedeutet dies, dass einem Produkt welches z.B. nur mit einem Flammzeichen (leicht-/hochentzündlich) gekennzeichnet ist, der Vorzug gegenüber einem Mittel eingeräumt werden muss, welches neben dem Flammzeichen auch noch das „!“ Ausrufezeichen (für gesundheitsgefährdend) führen muss.

Intelligente Lösung – für die Praxis, aus der Praxis!

Die Antwort für alle drei Hautinteressen „Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz“ geben beispielsweise die Produktinnovationen mit der neu entwickelten innotech tricomplex-Technology®.

Die Produktlösungen beinhalten alle erforderlichen Inhaltsstoffe, die Instandhalter (Anwender) für den effizienten Einsatz brauchen.

Ebenso ist der notwendige Schutz des Menschen sowie der Umwelt vor schädlichen, stoffbedingten Einwirkungen gewährleistet. Dies zeigt, dass bei diesen Produkten jeweils NUR das Flammzeichen und KEINE weitere Kennung erforderlich ist. Ein Beispiel für ein solches Produkt ist das innotech Hochleistungswartungsöl „HLW 100“. Weitere Informationen zur innotech tricomplex-Technology® erhalten Sie hier.

Lassen Sie uns miteinander sprechen. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

innotech-Vertriebs GmbH
Herr Werner Maßen
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93055 Regensburg
Deutschland

fon ..: +49 941 700878
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email : office@innotech-r.de

Über innotech „innovative Wartungschemie“

Seit 1987 entwickelt, produziert und vertreibt das inhabergeführte Unternehmen wegweisende, innovative Produkte „Made in Germany“ zur REINIGUNG, SCHMIERUNG und PFLEGE von Produktionsanlagen und technischen Geräten – in Industrie, Gewerbe und kommunalen Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben. Aktuell ist innotech mit über 50 hochleistungsfähigen Produkten vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz vertreten.

innotech praktiziert von Anfang an den ganzheitlichen Ansatz – vom intelligenten Produktaufbau, über die patentierte Technologie bis hin zur optimalen Anwendung „die auf die tatsächlichen Praxis- und Prozesskriterien“ abzielt. innotech Kunden sprechen deshalb häufig von der „sanften (R)Evolution der Schmierphilosophie“ und einer „Bewusstwerdung des optimalen Schmierens“ – bei dem Anwender mit einem „C-Teil“ signifikant ihre Produktivität erhöhen!

Unternehmerisches Denken und Handeln auf ALLEN Ebenen gehört für innotech zur Selbstverständlichkeit – und zum Thema Nachhaltigkeit vertritt es den Standpunkt: „Jedes Unternehmen ist ein Global Player, denn was wir herstellen und vertreiben, hat immer auch Auswirkungen auf unsere Umwelt!“ So arbeitet innotech täglich dran, diese Auswirkungen so verantwortungsvoll und schonend wie möglich zu gestalten – und trägt höchste Ethikverantwortung für Mensch und Umwelt. Weiter strebt das Unternehmen zu ihren Kunden stets ein partnerschaftliches, langfristiges Verhältnis an – das von Vertrauen, Fairness und Verlässlichkeit geprägt ist.

Herzlich willkommen bei innotech. Unser Ziel? „Jedem innotech Kunden die individuell beste Wartungschemie-Lösung zu garantieren – für heute, morgen und übermorgen“, so Werner Maßen, Inhaber und Geschäftsführer.

Interessiert? Weitere Informationen mit Mehrwert erhalten Sie online unter www.innotech-r.de. Bereit für eine Testschmierung? Überzeugen Sie sich persönlich und erfahren Sie den innovativen Unterschied!

Pressekontakt:

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Frau Melanie Vijoglavic
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