Produktwarnung vor Dithmarscher Geflügel
Posted by PM-Ersteller - 16/07/26 at 11:07:39 a.m.ANINOVA warnt Verbraucher*innen vor Produkten der Marke „Dithmarscher Geflügel“.
Nach der Wiederaufnahme des Schlachtbetriebs werden die Produkte voraussichtlich wieder in zahlreichen Supermärkten erhältlich sein. Aus Sicht der Tierrechtsorganisation besteht jedoch weiterhin Anlass zu erheblicher Sorge.
Im Dezember 2025 veröffentlichte ANINOVA umfangreiches Bildmaterial aus dem Geflügelschlachthof der Lorenz Marken Geflügel GmbH & Co. KG in Brandenburg (Seddiner See, Potsdam). Die Aufnahmen dokumentierten aus Sicht der Organisation gravierende Verstöße gegen den Tierschutz. Zu sehen war unter anderem, wie Gänse geschlagen, misshandelt und gewaltsam behandelt wurden. Die Veröffentlichung sorgte bundesweit für große öffentliche Aufmerksamkeit.
Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen zwei Beschuldigte wegen der dokumentierten Vorfälle. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 463 UJs 20165/25 geführt. Auch das zuständige Veterinäramt hatte Strafanzeige erstattet.
Besonders kritisch sieht ANINOVA zudem die Vermarktung der Produkte unter der Marke „Dithmarscher Geflügel“. Dithmarschen liegt in Schleswig-Holstein. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums existiert dort jedoch kein Geflügelschlachthof mehr. Die Tiere werden stattdessen in Brandenburg geschlachtet. Aus ANINOVA vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass in dem Schlachthof sowohl Gänse aus Dithmarschen als auch aus Brandenburg und weiteren Bundesländern geschlachtet werden. Allein die Transporte der Gänse aus Dithmarschen zum Schlachthof in Brandenburg betragen mindestens rund 400 Kilometer. Aus Sicht der Organisation steht diese Vermarktung in deutlichem Widerspruch zur Bezeichnung „Dithmarscher Geflügel“ und der damit verbundenen Erwartung vieler Verbraucher*innen an ein regionales Produkt.
„Die strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Solange die Vorfälle in diesem Schlachthof Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind, sollten Supermärkte und Verbraucher*innen Verantwortung übernehmen. Niemand sollte Produkte aus einem Schlachthof unterstützen, in dem derartige Misshandlungen von Tieren dokumentiert wurden und dessen Vorgänge derzeit strafrechtlich aufgearbeitet werden“, erklärt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
ANINOVA hat die großen deutschen Lebensmitteleinzelhändler angeschrieben und nach ihrer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Schlachthof gefragt.
Die REWE Group teilte mit, derzeit keine Lieferbeziehung zur Lorenz Marken Geflügel GmbH & Co. KG zu unterhalten. Auch EDEKA und Kaufland erklärten gegenüber ANINOVA, aktuell keine Lieferbeziehung zu dem Schlachthof zu haben. Keines der drei Unternehmen schloss jedoch aus, künftig wieder Produkte des Unternehmens anzubieten.
Die Bünting Gruppe teilte ANINOVA hingegen mit, dass sie das Geschäftsverhältnis mit der Lorenz Marken Geflügel GmbH & Co. KG nicht wieder aufnehmen werde.
Auch der Schlachthof erhielt von ANINOVA einen umfangreichen Fragenkatalog. Anstatt die Fragen zu den Vorwürfen zu beantworten, meldete sich die Rechtsvertretung des Unternehmens und teilte mit, dass keine Beantwortung erfolgen werde. Aus Sicht von ANINOVA sieht Transparenz gegenüber Verbraucher*innen anders aus.
Vor diesem Hintergrund spricht ANINOVA eine ausdrückliche Produktwarnung aus. Verbraucher*innen sollten auf den Kauf von Produkten der Marke „Dithmarscher Geflügel“ verzichten. Nach Auffassung der Organisation ist es nicht vertretbar, Produkte aus einem Schlachthof zu unterstützen, in dem dokumentierte Tiermisshandlungen Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens sind. Jede Kaufentscheidung sendet zugleich ein deutliches Signal an Handel und Hersteller.
„Der Fall zeigt einmal mehr, dass Tierleid kein Einzelfall, sondern eine Folge der industriellen Tierhaltung ist. Wer Tiere wirksam schützen möchte, entscheidet sich für pflanzliche Alternativen. Nur eine vegane Lebensweise verhindert, dass Tiere für Lebensmittel leiden und sterben müssen.“
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Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
ANINOVA e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland
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fax ..: 02241-261549-1
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email : Presse@aninova.org
Der Focus von ANINOVA e.V. liegt in den Bereichen Massentierhaltung und Pelz. Die Tierrechtsorganisation zeigt mit Aufdeckungen und Undercover Recherchen auf, wie sogenannte Nutztiere in Deutschland gehalten werden. Weitere Informationen unter www.aninova.org
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Demo gegen „Dithmarscher Geflügel“ in Seddiner See nach schweren Tierschutzvorwürfen angekündigt
Posted by PM-Ersteller - 19/03/26 at 09:03:21 a.m.Nach veröffentlichtem Bildmaterial zu Missständen im Schlachthof „Dithmarscher Geflügel“ ruft ARIWA für den 29. März zur Demo in Seddiner See auf.
Vor dem Geflügelschlachthof der Marke „Dithmarscher Geflügel“ in Seddiner See (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg) soll es am 29. März 2026 eine Demonstration geben. Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) hat eine Laufdemonstration angekündigt, die um 11:15 Uhr am Bahnhof Seddiner See beginnt und gegen 13:15 Uhr am Schlachthof Am Fuchsbau 24, 14554 Seddiner See endet. Erwartet werden rund 200 Teilnehmende.
Hintergrund der Demonstration ist der Verdacht von massiven Tierschutzverstößen in dem Betrieb. Ende Dezember hatte ANINOVA umfangreiches Bildmaterial veröffentlicht, das zwischen 08.11.2025 und 05.12.2025 mit versteckten Kameras im Schlachthof entstanden ist. Die Aufnahmen zeigen unter anderem, wie Enten und Gänse geschlagen, am Hals gewürgt oder grob an Kopf und Hals gerissen werden. Zudem sind Situationen dokumentiert, in denen Tiere kopfüber hängen, während Förderbänder stillstehen.
Die inzwischen abgeschlossene Auswertung des gesamten Materials umfasst 1.455 Stunden Videomaterial, darunter etwa 215 Stunden aus tierschutzkritischen Bereichen. Dabei wurden zahlreiche Übergriffe dokumentiert, die nach fachlicher Bewertung als mittel bis schwer einzustufen sind. In diesen Fällen wurden den Tieren länger anhaltende oder erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Die Handlungen erfüllen aus Sicht von ANINOVA den Tatbestand der Tierquälerei und sind als Straftaten zu bewerten.
Nach Veröffentlichung der Aufnahmen reagierten zahlreiche Handelsunternehmen. Mehrere Supermarktketten, darunter REWE, die Bünting-Gruppe, EDEKA und Kaufland, stellten die Belieferung aus dem Schlachthof vorerst ein. Zudem kündigte der Bundesverband Tierschutz die bislang bestehende Zertifizierung der Freilandhaltung des Unternehmens und untersagte dem Schlachthof, weiterhin mit dieser Zertifizierung zu werben.
Der Schlachthof selbst reagierte bislang lediglich mit begrenzten arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Eine mitarbeitende Person wurde entlassen, eine weitere verwarnt und angewiesen, einen bestimmten Arbeitsbereich künftig nicht mehr zu betreten. Die Auswertung des Videomaterials zeigt jedoch, dass mindestens drei Mitarbeitende an Misshandlungen beteiligt waren. ANINOVA hat den Schlachthof um eine Stellungnahme geben, diese äußerte sich bisher allerdings nicht zu den Vorwürfen, bestätigte aber den Eingang der Anfrage.
Zusätzliche Brisanz erhält der Fall durch neue Aufnahmen aus einem Zulieferbetrieb für Enten. Die Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch veröffentlichte Anfang des Jahres Bildmaterial aus dem Betrieb Nicolai & Ricardo Czaskowski GbR in Storkow (Brandenburg). Bereits in der Vergangenheit waren dort Tierschutzverstöße dokumentiert worden, die zu behördlichen Maßnahmen und einer Geldauflage führten. Das nun veröffentlichte Material zeigt erneut einen groben Umgang mit den Tieren bei der Verladung. Die betroffenen Enten werden anschließend zu dem Schlachthof nach Seddiner See transportiert. ANINOVA hat auch den Entenmastbetrieb um Stellungnahme geben. Doch sämtliche Versuche der Kontaktaufnahme per Post, Fax und Telefon scheiterten. Eine E-Mail blieb unbeantwortet.
Der Fall hat inzwischen auch eine politische Debatte ausgelöst. Nachdem die Aufnahmen aus dem Schlachthof öffentlich wurden, entfachte bundesweit erneut die Diskussion über Videoüberwachung in Schlachthäusern. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat daraufhin kürzlich einen Gesetzentwurf vorgestellt, der eine stärkere Videoüberwachung in Schlachtbetrieben vorsieht. Aus Sicht von ANINOVA greift dieser Ansatz jedoch zu kurz. „Eine Kamera löst nicht das grundlegende Problem eines Systems, in dem Tiere am Fließband getötet werden. Der vorgelegte Entwurf bleibt aus unserer Sicht unzureichend und nicht weitgehend genug“, erklärt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
Die Demonstration am 29. März soll daher nicht nur auf die dokumentierten Missstände aufmerksam machen, sondern auch eine grundsätzliche Debatte über den Umgang mit Tieren anstoßen. „Schlachthäuser gehören zu den intransparentesten Orten unserer Gesellschaft. Es gibt keinen Tag der offenen Tür, keine Kita- oder Schulführungen durch Schlachthöfe. Ein Schlachthof ist kein schöner Ort – weder für Menschen und erst recht nicht für Tiere. Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof“, so Peifer.
Mit der Demonstration soll deshalb auch die grundlegende ethische Frage in den Mittelpunkt gerückt werden: Dürfen wir Tiere überhaupt mästen, transportieren, töten und essen?
Wer sicherstellen möchte, dass für das eigene Essen kein Tier leiden oder sterben muss, kann sich bewusst für eine vegane Lebensweise entscheiden.
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Schlachthof-Skandale: ANINOVA kritisiert Gesetzentwurf zur Videoüberwachung
Posted by PM-Ersteller - 11/03/26 at 02:03:12 p.m.Nach neuen Enthüllungen über Tiermisshandlungen in Schlachthöfen kritisiert ANINOVA den Gesetzentwurf zur Videoüberwachung: zu viele Ausnahmen, zu kurze Speicherdauer und fehlende Kontrollen.
. Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen. Ziel des Gesetzentwurfs aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist es, Tierschutzverstöße künftig besser erkennen und verfolgen zu können. Die Tierrechtsorganisation ANINOVA begrüßt grundsätzlich, dass damit erstmals offiziell anerkannt wird, dass Missstände in Schlachthäusern kein bloßes Einzelfallproblem sind. Gleichzeitig sieht die Organisation erhebliche Defizite im vorliegenden Entwurf.
In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Aufnahmen aus deutschen Schlachthöfen veröffentlicht, die schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren. Besonders große Aufmerksamkeit erregten Bilder, die ANINOVA im Dezember 2025 veröffentlichte. Sie zeigen massive Misshandlungen von Tieren im Geflügelschlachthof Dithmarscher Geflügel in Seddiner See (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg). Auf dem Bildmaterial ist unter anderem zu sehen, wie Gänse und Enten geschlagen, gewürgt und brutal behandelt werden. Die Veröffentlichung dieser Aufnahmen hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die politische Diskussion über verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen erneut an Dynamik gewonnen hat.
Bereits zuvor (April 2025) hatte eine Recherche in einem der größten Hühnerschlachthöfe Bayerns über längere Zeit massive Tierschutzverstöße dokumentiert. Auf den Aufnahmen war unter anderem zu sehen, wie Hühner geboxt, gewürgt und geschlagen wurden. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung inzwischen anerkennt, dass Tierschutzverstöße in Schlachthäusern kein Einzelfall sind, sondern ein strukturelles Problem darstellen“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA. „Der Gesetzentwurf bleibt jedoch deutlich hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Tiere tatsächlich besser zu schützen.“
Nach dem aktuellen Entwurf soll die Videoüberwachung nur für größere Schlachtbetriebe verpflichtend werden. Betroffen wären Betriebe, die jährlich mindestens 150.000 Geflügel oder Kaninchen beziehungsweise 1.000 Großvieheinheiten wie Schweine oder Rinder schlachten. Bundesweit wären davon lediglich 232 Schlachtbetriebe betroffen.Kleinere Schlachthäuser sollen hingegen von der Pflicht ausgenommen werden.“Diese Ausnahme ist nicht nachvollziehbar“, erklärt Peifer. „Gerade kleinere Schlachtbetriebe stehen häufig weniger unter behördlicher Kontrolle. Gleichzeitig zeigen zahlreiche dokumentierte Fälle aus der Vergangenheit, dass auch dort schwere Tierschutzverstöße vorkommen.“ Auch die Kostenargumentation überzeugt nicht. Nach Angaben der Bundesregierung sollen sich die Installationskosten für Kamerasysteme pro Betrieb lediglich auf wenige tausend Euro belaufen, auch die laufenden Kosten gelten als überschaubar.“Wenn die Kosten tatsächlich so gering sind, gibt es keinen plausiblen Grund, warum nicht alle Schlachtbetriebe verpflichtet werden, Videoüberwachung einzuführen“, so Peifer.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplante Speicherdauer der Aufzeichnungen. Das Videomaterial soll nur für 30 Tage gespeichert werden.“Die Auswertung solcher Aufnahmen ist extrem zeitaufwendig. Veterinärämter sind bereits heute personell stark überlastet“, sagt Peifer. „Eine Speicherdauer von lediglich 30 Tagen reicht nicht aus, um systematische Probleme zu erkennen oder umfassend aufzuklären.“Zudem bleiben Fragen des Datenschutzes ungeklärt. Bereits 2019 gab es in Niedersachsen nach mehreren Schlachthofskandalen eine freiwillige Initiative zur Videoüberwachung. Diese wurde jedoch wieder beendet, nachdem sich Mitarbeitende aus Betrieben wegen der Überwachung beschwert hatten.
Grundsätzlich ist zudem fraglich, ob Videoüberwachung allein zu einer nachhaltigen Verbesserung führen kann. Würden tatsächlich alle sensiblen Bereiche überwacht, müssten zahlreiche Kameras installiert werden. Dadurch entstünden pro Schlachttag hunderte Stunden Videomaterial.“Dieses Material muss auch ausgewertet werden. Dafür fehlt es den Veterinärämtern jedoch schon heute an Personal“, erklärt Peifer. „Wenn zusätzliche personelle Ressourcen vorhanden wären, könnten diese auch direkt vor Ort eingesetzt werden, statt später Videomaterial auszuwerten.“
Für ANINOVA greift der Gesetzentwurf deshalb zu kurz, weil er lediglich Symptome adressiert, nicht jedoch die Ursachen.“Seit Jahren ist bekannt, dass Tierschutzverstöße in Schlachthäusern regelmäßig vorkommen. Trotzdem dürfen Betriebe selbst nach schweren Vorfällen weiterarbeiten“, sagt Peifer. „Wenn der Staat keine wirksamen Mittel hat, Tiere in Schlachthöfen zu schützen, muss man sich ernsthaft fragen, ob solche Betriebe überhaupt weiter betrieben werden sollten.“
Darüber hinaus stellt ANINOVA die grundsätzliche ethische Frage nach der Legitimität des Systems der industriellen Tierhaltung.“Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr, wie problematisch das gesamte System ist“, so Peifer. „Tiere werden gehalten, transportiert und schließlich getötet, obwohl sie fühlende Lebewesen sind. Videoüberwachung kann diese Realität nicht lösen – sie kann höchstens sichtbar machen, was ansonsten hinter verschlossenen Türen geschieht.“ Schlachthöfe seien Orte, die bewusst aus der Öffentlichkeit herausgehalten würden.
„Es gibt einen Grund, warum es keine Tage der offenen Tür in Schlachthöfen gibt und auch keine Führungen für Schulklassen oder Kindergärten. Es sind Orte, die weder für Menschen noch für Tiere gute Orte sind.“
„Wer Tierleid wirklich beenden will, muss bei der Ursache ansetzen“, sagt Peifer. „Solange Tiere für Lebensmittel gehalten, transportiert und getötet werden, wird es auch Gewalt gegen Tiere geben. Die konsequente Lösung ist eine vegane Lebens- und Ernährungsweise, bei der Tiere nicht mehr ausgebeutet und getötet werden.“
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