Wie funktioniert ein Embargo?
Posted by PM-Ersteller - 29/11/22 at 10:11:55 a.m.Ein Embargo ist eine vorübergehende Maßnahme, die eingeschränkte Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Ländern bedeuten kann.
Die neuen Regeln, die mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II in Kraft treten, sollen sicherstellen, dass Deutschland seinen Verpflichtungen aus den internationalen Sanktionen nachkommt.
1. Was ist ein Embargo?
Ein Embargo ist eine Maßnahme, die ein Land ergreift, um den Handel mit einem anderen Land einzuschränken. Es kann auch verwendet werden, um den Zugang zu Ressourcen oder anderen Vorteilen zu begrenzen. Im Allgemeinen gelten Embargos als eine Art Sanktion oder Strafe.
Das Wort „Embargo“ stammt aus dem Spanischen und bedeutet „Befehl“. In der Regel wird es von einer Regierung oder einer internationalen Organisation wie der Vereinten Nationen verhängt. Embargos können aus vielen Gründen verhängt werden, aber häufig sind sie politischer oder wirtschaftlicher Natur.
Zum Beispiel könnte ein Land versuchen, den Handel mit einem anderen Land zu stoppen, weil es Menschenrechtsverletzungen begeht.
Oder es könnte versuchen, die Wirtschaft eines anderen Landes zu schwächen, indem es den Zugang zu wichtigen Ressourcen blockiert. Embargos können weitreichende Auswirkungen haben und sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene sehr polarisierend sein.
2. Wie funktioniert ein Embargo?
Embargos sind eine Form der internationalen Handelsbeschränkung und werden häufig als Instrument der Außenpolitik eingesetzt. Sie können jedoch auch auf nationaler Ebene verhängt werden. Beispiele für nationale Embargos sind die US-Embargos gegen Russland und Iran.
Ein Embargo ist im Grunde ein Handelsbeschränkungsabkommen, das von einem Land oder einer Organisation verhängt wird, um den Handel mit einem anderen Land oder einer Organisation zu begrenzen. Embargos können aus politischen, wirtschaftlichen oder militärischen Gründen verhängt werden.
Die Wirkung eines Embargos hängt von seiner Ausgestaltung ab. Ein vollständiges Embargo bedeutet in der Regel, dass keine Handelsbeziehungen zwischen den beteiligten Ländern bestehen. Dies kann bedeuten, dass keine Waren zwischen den Ländern ausgetauscht werden dürfen, dass Reisende nicht zwischen den Ländern reisen dürfen oder dass Banken keine Geschäfte zwischen den Ländern tätigen dürfen.
In der Praxis ist es jedoch oft schwierig, ein vollständiges Embargo durchzusetzen. Oft werden daher nur Teile des Handels betroffen. So kann beispielsweise ein Land die Einfuhr bestimmter Waren aus einem anderen Land verbieten, aber die Ausfuhr von Waren in dieses Land erlauben. Embargos können temporärer oder dauerhafter Natur sein. Einige Embargos werden verhängt, um bestimmte Ziele zu erreichen, und werden danach aufgehoben. Andere Embargos bleiben jedoch bestehen, bis die Situation, die sie verursacht hat, sich geändert hat.
3.Worin unterscheiden sich Embargos und Sanktionen?
Embargo und Sanktion sind zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden. Beide bezeichnen politische Maßnahmen, die von einer Regierung oder einer internationalen Organisation ergriffen werden, um bestimmte Länder oder Organisationen zu bestrafen oder zu verurteilen.
Allerdings gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Ein Embargo ist eine politische Maßnahme, die darauf abzielt, den Handel mit einem bestimmten Land oder einer bestimmten Organisation zu unterbinden. Die Idee dahinter ist, dass diese Länder oder Organisationen dadurch wirtschaftlich unter Druck gesetzt werden und so ihr Verhalten ändern.
Ein Embargo kann sowohl vollständig (also kein Handel mit dem betreffenden Land oder der betreffenden Organisation mehr möglich) als auch teilweise (nur noch bestimmte Güter dürfen gehandelt werden) sein.
Sanktionen hingegen sind politische Maßnahmen, die vor allem finanziellen Druck ausüben sollen. Dazu wird in der Regel das Kontingent an Geldmitteln, das ein Land von internationalen Organisationen erhält, reduziert oder ganz gestrichen. Ziel ist es, das betreffende Land finanziell zu schwächen und so zu veranlassen, sein Verhalten zu ändern.
Sanktionen können auch andere Formen annehmen, etwa Reisebeschränkungen für Staatsangehörige des betreffenden Landes. In der Praxis gibt es oft auch Kombinationen von Embargo und Sanktion, also etwa ein Handels- und Finanzembargo.
4. Gesetze zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen
Sanktionen der Europäischen Union (EU) haben als außenpolitisches Instrument an Bedeutung gewonnen.
Die auf EU-Verordnungen basierenden Sanktionen, die auf Grundlage von Beschlüssen des Rates der EU im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erlassen worden sind, gelten in Deutschland unmittelbar. Für den operativen Vollzug dieser Sanktionen ist für die jeweiligen Sanktionsbereiche die Expertise verschiedener Behörden und Stellen auf Bundes- und Länderebene und deren Zusammenarbeit erforderlich.
Nachdem mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz I bereits kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Sanktionsdurchsetzung realisiert worden sind, werden nun mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II strukturelle Verbesserungen bei der Sanktionsdurchsetzung und bei der Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland auf den Weg gebracht werden.
5. Neue Regeln, die mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II zu beachten sind
Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II – SDG II – sieht vor, eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf Bundesebene einzurichten. Diese soll die Durchsetzung des Sanktionsrechts in Deutschland übernehmen, soweit nicht bereits das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Deutsche Bundesbank (BBk) zuständig sind.
Des Weiteren wird ein Verwaltungsverfahren zur Ermittlung von Vermögen sanktionierter Personen und rechtsfähiger Personengesellschaften geschaffen. Hierzu soll auch ein korrespondierendes Register angelegt werden.
Außerdem wird die Einrichtung einer Hinweisannahmestelle vorgesehen. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, im Rahmen von Sanktionen einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Einhaltung bestimmter Regelungen in Unternehmen zu bestellen.
Ferner ist geplant, Immobiliendaten mit dem Transparenzregister zu verknüpfen.
Vereinigungen mit Sitz im Ausland, die Immobilieneigentum in der Bundesrepublik Deutschland halten sollen künftig verpflichtet sein, dies der Behörde mitzuteilen – dies gilt auch für Bestandsfälle statt bisher nur bei Neuerwerb.
Zudem soll ein Barzahlungsverbot bei Immobilientransaktionen eingeführt werden.
Weitere Regelungen, die mit dem SDG II eingeführt werden sind:
Schaffung von mehr Transparenz bei der Figur des fiktiven wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 Absatz 2 Satz 5 des Geldwäschegesetzes
Nutzbarmachung von Eigentums- und Kontrollstrukturübersichten für Behörden
Erklärung von UN-Listungen für unmittelbar anwendbar
Anpassung der Zuverlässigkeitsregelungen in den Finanzaufsichtsgesetzen
?Mit S+P Seminare und Online Schulungen bist du beruflich erfolgreicher!
Weiterbildung ist in unserer schnelllebigen Zeit wichtiger denn je. Auch wenn man denkt, man sei auf dem neuesten Stand der Dinge, so ist es doch wichtig, sich immer weiterzubilden. Denn nur so kann man auch in Zukunft erfolgreich sein. Wer sich nicht weiterbildet, bleibt auf der Strecke.
Besonders in beruflichen Situationen ist Weiterbildung wichtig. Denn nur, wer auf dem neusten Stand der Dinge ist und die neuesten Trends kennt, kann auch erfolgreich sein. Weiterbildung ist also nicht nur für die eigene Karriere wichtig, sondern kann auch den Erfolg eines Unternehmens beeinflussen.
Innovative Unternehmen setzen deshalb immer wieder auf die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass deine Mitarbeiter auch in Zukunft erfolgreich sind und das Unternehmen weiterhin erfolgreich bleibt.
Weitere Seminare zum Thema Compliance
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Achim
Feringastr. 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland
fon ..: +49 89 452 429 70 – 100
web ..: https://sp-unternehmerforum.de/
email : service@sp-unternehmerforum.de
Seminare + Online Schulungen + Inhouse Training
Du suchst Seminare und Online Schulungen? S+P Unternehmerforum ist ein innovativer Seminar-Anbieter für Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen.
Die S+P Idee: Mit den S+P Seminaren setzt Du Lösungen ohne Umwege um und sicherst Deine Chancen.
Unsere Mission: Mit der S+P Tool Box das Beste für Dich und Dein Unternehmen schaffen.
ProvenExpert: S+P Seminare werden von den Teilnehmern mit 4,65 von 5 Sternen bewertet
Pressekontakt:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastr. 12A
85774 Unterföhring bei München
fon ..: +49 89 452 429 70 – 100
web ..: https://sp-unternehmerforum.de/
email : service@sp-unternehmerforum.de
Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Posted by PM-Ersteller - 06/04/22 at 10:04:55 a.m.Es stehen mehrere kostenfreie Angebote zur Verfügung um zu prüfen, ob die am Exportvorhaben Beteiligten Personen in einer Namensliste aufgeführt sind.
Zur Prüfung, ob die am Exportvorhaben Beteiligten Personen in einer Namensliste aufgeführt sind, stehen mehrere kostenfreie Angebote zur Verfügung:
Konsolidierte Liste der EU
Seitens der EU wird eine sog. konsolidierte (zusammengefasste) Namensliste zur Verfügung gestellt. Diese enthält sämtliche Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegenüber denen Finanzsanktionen – aufgrund von EU-Recht – bestehen. Diese „Consolidated Financial Sanctions List“ (CFSP) wird regelmäßig aktualisiert. Zugänglich ist die Liste über die Financial Sanctions Database (FSD).
Bitte beachte, dass in dieser Liste diejenigen Personen, Organisationen und Einrichtungen nicht enthalten sind, gegenüber denen keine umfassenden Bereitstellungsverbote gelten, sondern bei denen sich die Restriktionen lediglich auf Teilbereiche beschränken.
Beispiel Art. 2a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) statuiert gegenüber den in Anhang IV Gelisteten „nur“ Beschränkungen im Bezug zu gelisteten Dual-Use-Gütern (Güter des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009).
Abrufbar unter: eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/8442/consolidated-list-sanctions_en.
Finanz-Sanktionsliste (FiSaLis)
Das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt die Internetseite www.finanz-sanktionsliste.de. Hier enthalten ist ein Recherchetool zur Prüfung von personenbezogenen Finanzsanktionen. Durchsucht wird die zuvor genannte Consolidated Financial Sanctions List.
EU Sanctions Map
Überdies besteht über die von der EU betriebene „EU Sanctions Map“ die Möglichkeit personenbezogene Restriktionen zu prüfen. Hierzu ist der zu überprüfende Name der Person, Organisation oder Einrichtung in das entsprechende Suchfenster einzugeben („Search…/Regimes, Persons, Entities“).
Der Vorteil gegenüber den zuvor genannten Möglichkeiten ist, dass das Recherchetool der EU Sanctions Map alle in den Anhängen der Embargoverordnungen gelisteten Personen, Organisationen und Einrichtungen erfasst.
Abrufbar unter www.sanctionsmap.eu.
Zoll
Der Zoll veröffentlicht neue Pflichten zu Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den Sanktionen zu Russland und Belarus.
Hinweis:
Die konsolidierte Liste der EU sowie die zuvor genannten Recherchetools stellen lediglich Hilfsmittel dar, welche nicht rechtsverbindlich sind.
Verbindlich sind ausschließlich die im Amtsblatt der Europäischen Union (EU-Rechtsakte) bzw. dem Bundesanzeiger (nationale Rechtsakte) veröffentlichten Texte.
Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Sofern eine Sanktionslistenprüfung vorgenommen wird und diese einen „vermeintlichen Treffer“ ergibt, solltest du zunächst die Informationen, die in dem zugrundeliegenden Rechtsakt enthalten sind, dahingehend überprüfen, ob tatsächlich die von den Sanktionsmaßnahmen betroffene Person, Organisation oder Einrichtung handelt oder ob lediglich eine zufällige Namensgleichheit vorliegt.
Regelmäßig enthalten die Rechtsakte über den Namen hinausgehende Identifikationsmerkmale.
Häufig kann bereits durch den Abgleich mit weiteren Identifizierungsmerkmalen ein „echter“ Treffer ausgeschlossen werden. Dies gilt beispielsweise für das Geburtsdatum. Hilfreich können auch Angaben zum Geburts-, Wohn- oder Aufenthaltsort sein, die ebenfalls im Einzelfall eine klare Abgrenzung ermöglichen können.
Gegebenenfalls musst du ergänzend eine Kopie von Personalausweis, Geburtsurkunde o. Ä. anfordern, um über hinreichend differenzierte Identifizierungsmerkmale zu verfügen.
Wenn nach dieser eigenverantwortlichen Prüfung anhand aller Identifizierungsmerkmale und verfügbarer Informationen Zweifel hinsichtlich der Übereinstimmung fortbestehen oder ein „echter“ Treffer vorliegt, wenden dich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sofern dies im Zusammenhang mit Güterlieferungen steht.
Für die Anfrage benutze das elektronische ELAN-K2 Ausfuhr-System des BAFA23. Wähle dort im Menüpunkt „Neue Vorgänge“ die „Sonstige Anfrage“ und wähle unter „Betreff“ die „Empfängeranfrage“ aus.
Bei einem Zusammenhang mit Geldzahlungen wende dich bitte an die Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Finanzsanktionen, München.
Prüfe, ob Regelungen zum Erfüllungsverbot oder eine Altvertragsklausel gelten
Um Wirtschaftsunternehmen vor Schadenersatzansprüchen aus den betroffen Ländern (z. B. aufgrund der Nichtlieferung), insbesondere nach der Aufhebung der Embargomaßnahme zu schützen, können Erfüllungsverbote angeordnet werden.
Diese verhindern, dass ein Ausgleich für die negativen Folgen des Embargos geltend gemacht werden kann. Die Erfüllungsverbote betreffen jedoch nicht die Erfüllung von neuen Verträgen oder neuen Ansprüchen, die nach Aufhebung des Embargos vereinbart wurden oder entstanden sind.
Vereinzelt enthalten Embargomaßnahmen sog. Altvertragsklausen, welche die Erfüllung von vor dem Inkrafttreten des entsprechenden Embargos geschlossenen Verträgen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gestatten.
Sanktionen bei Verstößen – Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Die Verbote und Beschränkungen sind in der Regel strafbewehrt. Die Straf- und Bußgeldvorschriften sind in den §§ 17 bis 19 AWG i. V. m. den §§ 80 ff. AWV aufgeführt.
Ein vorsätzlicher Verstoß gegen ein in den §§ 74 ff. AWV normiertes Waffenembargo kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden (§ 17 Abs. 1 AWG, § 80 AWV).
Ein leichtfertiger, nicht vorsätzlicher, Verstoß gegen ein Waffenembargo wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 17 Abs. 5 AWG, § 80 AWV).
18 Abs. 1 AWG erfasst Verstöße gegen Rechtsakte der Sanktionsmaßnahmen der EU, sofern nicht das Waffenembargo betroffen ist. Diese können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Fahrlässige Tatbegehungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000 geahndet werden (§19 AWG).
Daneben sind die Tathandlungsbeschreibungen in § 19 Abs. 3, 4 AWG i. V. m. §§ 81, 82 AWV bußgeldbewehrt.
Zu beachten ist, dass neben dem vollendeten und versuchten Embargoverstoß auch Beteiligungshandlungen in Form der Anstiftung und der Beihilfe zu einem Embargoverstoß sowie die versuchte Anstiftung zu einem Embargoverstoß (§§ 26 ff. StGB) strafbar sind.
Welche Vorschriften sind neben den Embargoregelungen zu beachten?
Neben den Embargoregelungen müssen im Außenwirtschaftsverkehr immer die sonstigen allgemeinen außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. In diesem Zusammenhang sind besonders die Vorschriften
der EG-Dual-Use-Verordnung,
des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG),
der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie d
es Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrgG)
zu erwähnen. Diese gelten immer dann, wenn das Embargo entweder keine Regelung trifft oder diese Regelung ausnahmsweise nicht anwendbar ist.
Einzelheiten zu den allgemeinen Exportkontrollregelungen können der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) oder dem HADDEX (Handbuch der deutschen Exportkontrolle) entnommen werden.
Eine Ausfuhr kann auch aufgrund anderer Rechtsvorschriften genehmigungspflichtig sein, die dann nicht in die Zuständigkeit des BAFA fallen (z. B. Waffengesetz, Grundstoffüberwachungsgesetz, Abfall-, Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz).
Up to Date mit den richtigen Research Quellen zur Prüfung von Sanktionen
Nähere Informationen zu den derzeit geltenden Embargomaßnahmen findest du auf der Internetseite des BAFA: www.bafa.de (Reiter: Ausfuhrkontrolle/Embargos).
Hier enthalten sind insbesondere:
Informationen zu den länderspezifischen Embargomaßnahmen
Links zu den Embargoverordnungen
Weiterführende spezielle Merkblätter, wie z. B. zum Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran
Newsletter der BAFA zum Thema „Außenwirtschaft“
Um Änderungen im Embargobereich zu erfassen, kannst du den kostenlosen BAFA-Newsletter „Exportkontrolle Aktuell“ abonnieren. Dieser umfasst die (monatlichen) Neuerungen in diesem Themenfeld
Das Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen könnte dich auch interessieren.
Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus haben sich die Compliance-Pflichten deutlich verschärft. Die FIU weist aktuell darauf hin, dass Sanktionen der Europäischen Union, u.a. gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (Verordnung (EU) Nr. 208/2014)
angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (Verordnung (EU) Nr. 692/2014)
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete (Verordnung (EU) 2022/263),
in Kraft getreten sind bzw. demnächst in Kraft treten werden.
Mit Seminar Embargos und Sanktionen erhältst du einen Fahrplan für eine sichere Umsetzung und Erfüllung der verschärften Compliance-Pflichten in der Praxis. Du erlernst folgende Skills:
Prüfung von Sanktionen: Das musst du beachten
Best Practices zum Monitoring von Embargos und Sanktionen
Verschärfte Anforderungen an das Screening von Länderrisiken
Das Seminar Embargos und Sanktionen: Compliance-Pflichten sicher erfüllen online buchen. Bequem und einfach mit dem Seminarformular online und der Produkt Nr.L18.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Achim
Feringastr. 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland
fon ..: +49 89 452 429 70 – 100
web ..: https://sp-unternehmerforum.de/
email : service@sp-unternehmerforum.de
S+P Seminare + Seminaranbieter + 200 Seminarthemen + 2.500 Seminar-Termine + Seminare + Online Schulungen + E-Learnings
S&P Unternehmerforum GmbH ist ein innovativer Seminar-Anbieter für Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen.
Die S+P Idee: Mit S+P Seminaren Lösungen ohne Umwege umsetzen und Chancen sichern. Unsere Mission: Mit der S+P Tool Box das Beste für Ihr Unternehmen schaffen.
Mit Seminare + Online Schulungen + Inhouse Schulungen + Business Coachings + E-Learnings ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern besonders wirkungsvolle Seminare. Mit der S+P Tool Box kann direkt ein gemeinsamer Umsetzungs-Fahrplan für die Praxis entwickelt werden.
ProvenExpert: S+P Seminare werden von den Teilnehmern mit 4,65 von 5 Sterne bewertet.
Pressekontakt:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastr. 12A
85774 Unterföhring bei München
fon ..: +49 89 452 429 70 – 100
web ..: https://sp-unternehmerforum.de/
email : service@sp-unternehmerforum.de
