Nachhaltige Immobilien im Stiftungsvermögen: Bewertung und Steuerung gewinnen an Bedeutung
Posted by PM-Ersteller - 31/07/26 at 03:07:29 a.m.Immobilien sichern in vielen Stiftungen die finanzielle Grundlage für die langfristige Erfüllung des Stiftungszwecks. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Immobilien haben für Stiftungen und kirchliche Einrichtungen traditionell eine besondere Bedeutung. Sie liefern planbare Erträge, schützen vor Inflation und ermöglichen eine kontinuierliche Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben. Viele Bestände sind jedoch über Jahrzehnte gewachsen und spiegeln unterschiedliche Nutzungen, Bauzustände und rechtliche Rahmenbedingungen wider. Daraus entsteht ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, regulatorischen Anforderungen und dem jeweiligen Stiftungsauftrag.
Vor diesem Hintergrund gewinnt die Frage an Gewicht, wie Immobilien so geführt werden können, dass sie sowohl ökonomisch tragfähig bleiben als auch den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden. Nachhaltigkeit wird dabei zunehmend als wirtschaftliche Kategorie verstanden. Energetischer Zustand, technischer Standard, Investitionsbedarf und regulatorische Entwicklungen wirken unmittelbar auf Erträge, Vermietbarkeit und langfristige Marktgängigkeit. Bewertungsansätze, die diese Faktoren systematisch einbeziehen, schaffen eine Grundlage, um Investitionsentscheidungen fundiert zu treffen und Risiken frühzeitig sichtbar zu machen. Dieter Eimermacher, Geschäftsführer der EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH, sieht darin eine zentrale Entwicklung für Stiftungen: „Nachhaltigkeit entfaltet ihre Wirkung im Immobilienbestand erst dann, wenn sie in wirtschaftliche Zusammenhänge übersetzt wird. Es geht darum, Investitionen, Erträge und Risiken so miteinander zu verknüpfen, dass Entscheidungen belastbar getroffen werden können.“ Aus seiner Sicht reicht es nicht aus, einzelne Maßnahmen isoliert zu betrachten. Entscheidend sei vielmehr eine integrierte Perspektive, die Bewertung, Portfoliosteuerung und langfristige Planung miteinander verbindet.
Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Herangehensweise liegt in der Verknüpfung von Wertermittlung und strategischer Steuerung. Immobilienbewertungen dienen nicht mehr allein der Ermittlung eines Stichtagswerts, sondern zunehmend als Instrument, um zukünftige Entwicklungen zu analysieren. Szenarien zu Instandhaltungsaufwand, energetischen Anforderungen oder regulatorischen Veränderungen ermöglichen es, unterschiedliche Entwicklungspfade zu vergleichen und Prioritäten im Portfolio zu setzen. Gerade für Stiftungen und kirchliche Einrichtungen ist diese Perspektive von besonderer Bedeutung. Entscheidungen über Immobilien werden häufig in Gremien getroffen und müssen gegenüber Aufsicht und Öffentlichkeit nachvollziehbar begründet werden. Eine unabhängige Bewertung kann dabei helfen, komplexe Zusammenhänge strukturiert darzustellen und die Grundlage für belastbare Beschlüsse zu schaffen. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, Interessenkonflikte zu reduzieren und die Transparenz innerhalb der Organisation zu erhöhen.
Neben der Bewertung rückt die operative Steuerung stärker in den Fokus. Ein professionelles Immobilien-Portfoliomanagement verbindet Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten so, dass Risiken frühzeitig erkannt und Maßnahmen gezielt umgesetzt werden können. Kennzahlen zu Vermietungssituation, Investitionsbedarf und energetischer Performance ermöglichen es, Entwicklungen laufend zu überwachen und Anpassungen vorzunehmen. „Immobilien im Stiftungsvermögen lassen sich heute nicht mehr isoliert betrachten“, sagt Dieter Eimermacher. „Sie sind Teil eines Gesamtsystems, in dem wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Governance ineinandergreifen. Wer diese Zusammenhänge systematisch erfasst, kann Entscheidungen fundierter treffen und den Stiftungszweck langfristig absichern.“
Die zunehmende Integration von Nachhaltigkeitskriterien verändert damit auch die Anforderungen an die Immobilienbewertung. Es genügt nicht mehr, den aktuellen Zustand abzubilden. Vielmehr müssen Investitionspfade, Nutzungsperspektiven und regulatorische Entwicklungen berücksichtigt werden, um ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit zu erhalten. Für Stiftungen entsteht daraus die Aufgabe, ihre Immobilienbestände kontinuierlich zu überprüfen und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Nachhaltige Immobilien im Stiftungsvermögen sind somit kein isoliertes Thema, sondern Teil einer umfassenden Vermögensstrategie. Eine systematische Bewertung und Steuerung schafft die Voraussetzung, um wirtschaftliche Stabilität, regulatorische Anforderungen und gesellschaftliche Erwartungen miteinander in Einklang zu bringen und die Handlungsfähigkeit von Stiftungen langfristig zu sichern.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
fon ..: 069 63152437
web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de
Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de
Pressekontakt:
EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
fon ..: 069 63152437
web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de
Steuerliche Immobilienbewertung im Wandel: Neue Maßstäbe erhöhen Anforderungen an Nachfolgeplanung
Posted by PM-Ersteller - 31/07/26 at 03:07:18 a.m.Die steuerliche Bewertung von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Das führt dazu, dass Bewertungsansätze stärker an realen Marktwerten ausgerichtet sind.
Die Rahmenbedingungen für die steuerliche Immobilienbewertung haben sich spürbar verschoben. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 und der Anpassung der Immobilienwertermittlungsverordnung wurden zentrale Bewertungsparameter neu gefasst. Baupreisindizes, Liegenschaftszinssätze und die stärkere Orientierung an realen Markttransaktionen führen dazu, dass steuerliche Werte in vielen Fällen näher an tatsächliche Marktpreise heranrücken. Diese Entwicklung erhöht jedoch nicht zwangsläufig die Planungssicherheit. In der Praxis zeigt sich vielmehr, dass die steuerlichen Bemessungsgrundlagen häufig steigen, während Freibeträge unverändert bleiben. Gerade bei Schenkungen und Erbschaften kann dies zu erheblichen Steuerbelastungen führen. Parallel dazu hat sich auch das Marktumfeld verändert. Steigende Finanzierungskosten, volatilere Ertragsprognosen und eine differenziertere Nachfrage beeinflussen die Bewertung von Immobilien. Standardisierte Verfahren der Finanzverwaltung können diese Dynamik nur eingeschränkt abbilden. In der Folge entstehen Konstellationen, in denen pauschale Annahmen zu Bewertungsansätzen führen, die nicht der tatsächlichen Objektqualität oder Marktsituation entsprechen.
Dieter Eimermacher, Geschäftsführer der EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH, sieht darin eine zentrale Herausforderung für Eigentümer und ihre Berater: „Die steuerliche Bewertung orientiert sich stärker am Markt, bleibt aber in vielen Fällen schematisch. Für individuelle Immobilien kann das zu Wertansätzen führen, die wirtschaftlich nicht überzeugend sind. Eine fundierte, unabhängige Bewertung schafft hier eine belastbare Grundlage, um den tatsächlichen Wert nachvollziehbar darzustellen.“ Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen (www.sv-eimermacher.de).
Besondere Bedeutung kommt der steuerlichen Bewertung im Kontext der Vermögensnachfolge zu. Immobilien bilden häufig einen wesentlichen Bestandteil größerer Vermögen und wirken sich unmittelbar auf die steuerliche Belastung aus. Eine präzise Wertermittlung ist deshalb Voraussetzung für eine strukturierte Nachfolgeplanung. Sie ermöglicht es, Übertragungen zu planen, Freibeträge gezielt zu nutzen und unterschiedliche Gestaltungsoptionen sachgerecht zu prüfen. Dazu gehören etwa gestaffelte Übertragungen, Nießbrauchregelungen oder gesellschaftsrechtliche Strukturen, die eine langfristige Vermögenssicherung unterstützen. In der Praxis zeigt sich, dass ein qualifiziertes Gutachten weit über die reine Wertfeststellung hinausgeht. Es dokumentiert die wertbestimmenden Faktoren einer Immobilie und macht diese für Dritte nachvollziehbar. Dazu zählen neben Lage und Nutzung insbesondere der bauliche Zustand, die nachhaltige Ertragsfähigkeit sowie objektspezifische Besonderheiten. Diese Transparenz ist entscheidend, wenn Bewertungsansätze gegenüber der Finanzverwaltung begründet werden müssen. „Ein Gutachten entfaltet seine Wirkung vor allem in der Argumentation“, sagt Dieter Eimermacher. „Es ermöglicht, von pauschalen Annahmen zu einer objektspezifischen Betrachtung zu kommen. Das kann im Einzelfall einen erheblichen Unterschied für die steuerliche Bemessung ausmachen.“
Für Vermögensverwalter und Berater ergibt sich daraus eine erweiterte Rolle. Sie begleiten ihre Mandanten nicht nur bei Investitionsentscheidungen, sondern zunehmend auch bei der strukturierten Vorbereitung von Bewertungs- und Nachfolgeprozessen. In einem Umfeld, in dem regulatorische Vorgaben und Marktmechanismen gleichermaßen an Einfluss gewinnen, wird diese Aufgabe komplexer. Gleichzeitig steigt der Bedarf an fundierter Analyse und nachvollziehbarer Dokumentation. Die steuerliche Immobilienbewertung bleibt damit ein dynamisches Feld. Veränderungen im Markt und im regulatorischen Rahmen erfordern eine kontinuierliche Überprüfung bestehender Annahmen. Wer diese Entwicklungen frühzeitig einbezieht und Bewertungen als Bestandteil der strategischen Vermögensplanung versteht, kann steuerliche Risiken reduzieren und die Grundlage für eine langfristig stabile Nachfolge schaffen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
fon ..: 069 63152437
web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de
Über die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Die EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH ist auf professionelle Immobilienbewertungen mit System für Banken und Versicherungen, Stiftungen und kirchliche Einrichtungen, institutionelle Anleger und anspruchsvolle Privatkunden spezialisiert. Der Gründer und Geschäftsführer Dieter Eimermacher ist Diplom-Ingenieur mit Fachrichtung Architektur, Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) für das Fachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, von der HypZert GmbH zertifizierter als Immobiliengutachter für finanzwirtschaftliche Zwecke und Professional Member (MRICS) der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem weltweiten Berufsverband von Immobilienfachleuten. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Immobilienbewertung und in der Immobilienportfolioanalyse setzt Dieter Eimermacher bei der Bewertung von Immobilien seinen umfassenden technischen und ökonomischen Sachverstand ein, um Immobilieninvestitionen abzusichern und Immobilienportfolios professionell und gewinnbringend aufzubauen beziehungsweise zu optimieren und langfristig professionell zu managen. Dieses Wissen setzt Dieter Eimermacher auch bei steuerlichen Bewertungsgutachten von Immobilien, etwa zur Optimierung der Schenkung- und Erbschaftsteuer, ein. Er berät außerdem Organisationen aus dem kirchlichen Raum, Stiftungen und Family Offices auf dem Gebiet der Immobilienportfolioanalyse. Dieter Eimermacher ist Autor von „Erfolgreiches Immobilien-Portfoliomanagement“. Dieses Buch hilft allen Menschen, die ehrenamtlich oder beruflich mit der Immobilienanlage befasst sind, die vielfältigen Herausforderungen des Managements eines Immobilienportfolios zu meistern. Ebenso ist er Autor des Buches „Klimaschutz und Nachhaltigkeit – so werden unsere Immobilien grün: Zukunftssicher in Immobilien investieren mit ESG, SDG, C2C, Green Deal & Co.“. Dieses Buch bietet einen Einstieg in das Thema der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen, bringt Ordnung in die Vielfalt der Begriffe und enthält Arbeitshilfen zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Durchführung von Neubauvorhaben. Weitere Informationen unter https://www.sv-eimermacher.de und https://immobilien-und-werte.de
Pressekontakt:
EIMERMACHER Immobilienbewertungen GmbH
Herr Dipl.-Ing./Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Dieter Eimermacher
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main
fon ..: 069 63152437
web ..: http://www.sv-eimermacher.de
email : info@sv-eimermacher.de
Was tun bei einem Unfall? Tipps für Geschädigte vom unabhängigen Kfz-Gutachter
Posted by PM-Ersteller - 25/06/26 at 12:06:59 p.m.Vom Verhalten am Unfallort bis zur Schadensregulierung: Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger, erklärt, welche Rechte Unfallgeschädigte haben und wie sie finanzielle Nachteile vermeiden
Nach einem Verkehrsunfall zählt jede Entscheidung. Walid Bareksei, unabhängiger Kfz-Sachverständiger und Inhaber von Gutachter-in-NRW erklärt, wie Geschädigte am Unfallort richtig handeln, welche Rechte ihnen gegenüber der Versicherung zustehen und warum ein eigenes Gutachten oft den Unterschied macht.
Ein Verkehrsunfall passiert in Sekunden, die Abwicklung dauert oft Wochen. Wer in dieser Phase die richtigen Schritte kennt, vermeidet finanzielle Nachteile und sichert die Beweise, auf die es später ankommt.
Am Unfallort: Sicherheit hat Vorrang
Erst absichern, dann dokumentieren. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen: innerorts rund 50 Meter Abstand, auf Landstraßen 100 Meter, auf Autobahnen 150 bis 200 Meter. Verletzte versorgen, falls nötig den Notruf 112 absetzen. Erst wenn die Unfallstelle gesichert ist, geht es um Fahrzeug und Papiere.
Checkliste: Verhalten am Unfallort
* Ruhe bewahren
* Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten
* Personalien und Versicherungsdaten aller Beteiligten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer, Versicherungsschein-Nummer
* Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
* Fotos aus mehreren Perspektiven anfertigen: Übersicht, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen
* Unfallskizze fertigen oder den europäischen Unfallbericht ausfüllen
* Kein Schuldanerkenntnis abgeben
* Keine Abtretungserklärung an die gegnerische Versicherung unterzeichnen
Polizei rufen? Wann ist das nötig?
Die Polizei sollte hinzugezogen werden, wenn:
* Personen verletzt wurden
* ein erheblicher Sachschaden vorliegt
* die Schuldfrage unklar oder umstritten ist
* der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder Fahrerflucht besteht
* ein ausländisches Fahrzeug oder ein Firmenwagen beteiligt ist
* die Gegenseite die Personalien nicht herausgibt
In Zweifelsfällen lieber die Polizei rufen. Ein offizieller Bericht ist später ein starkes Beweismittel.
Welche Rechte habe ich als Geschädigter?
Nach § 249 BGB ist der Geschädigte finanziell so zu stellen, als wäre der Unfall nie geschehen. Das umfasst weit mehr als die reinen Reparaturkosten:
* Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
* Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung
* Wertminderung des Fahrzeugs
* Abschleppkosten
* Gutachterkosten
* Anwaltskosten bei klarer Haftung
* Schmerzensgeld, Heilbehandlung und Verdienstausfall bei Personenschäden
Muss ich auf die gegnerische Versicherung warten?
Nein. Der Geschädigte darf und sollte sofort selbst aktiv werden. Wer abwartet, riskiert, dass sich die Gegenseite zuerst meldet, eine schnelle Regulierung anbietet, einen eigenen Gutachter schickt oder einen Kostenvoranschlag empfiehlt.
Diese Vorschläge dienen in erster Linie der Kostenminimierung der Versicherung. „Sobald der Sachbearbeiter der Gegenseite den Vorgang führt, wird es für den Geschädigten teuer. Wer früh einen unabhängigen Sachverständigen einschaltet, behält die Kontrolle“, erklärt Bareksei.
Werkstatt der eigenen Wahl
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden besteht freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Nur wenn sie eine technisch gleichwertige, ortsnahe und zumutbare Partnerwerkstatt nachweisen kann, darf sie unter Umständen auf günstigere Stundensätze verweisen. Das spielt vor allem bei der fiktiven Abrechnung eine Rolle. Wer tatsächlich in einer Markenwerkstatt reparieren lässt, kann die vollständige Rechnung erstattet verlangen. Anders ist die Lage bei Kaskoschäden mit vertraglicher Werkstattbindung im eigenen Vertrag.
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag ist eine schnelle Schätzung der Werkstatt anhand äußerlich sichtbarer Schäden. Er reicht bei Bagatellschäden bis zu rund 750 Euro Reparaturkosten. Ein unabhängiges Kfz-Gutachten geht deutlich weiter: Es dokumentiert auch verdeckte Schäden an Karosserie, Fahrwerk und Elektronik, beziffert die merkantile Wertminderung, ermittelt Wiederbeschaffungs- und Restwert und legt die Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall fest. Damit ist es das einzige belastbare Beweismittel gegenüber der Versicherung und vor Gericht.
Anspruch auf einen eigenen Gutachter
Bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellgrenze hat der Geschädigte das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt, unter anderem mit Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13). Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Auch bei einer Teilschuld bleibt das Recht auf einen eigenen Gutachter bestehen, die Kosten werden dann nach Haftungsquote aufgeteilt.
Wer den Gutachter akzeptiert, den die Gegenseite empfiehlt, gibt einen Großteil seines Verhandlungsspielraums aus der Hand. Versicherungsgutachter haben das Ziel, den Schaden möglichst niedrig zu beziffern.
Wenn die Versicherung kürzen will
Versicherer kürzen regelmäßig einzelne Positionen: Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten oder die Wertminderung. Bei einem Schaden von 5.000 Euro gehen so leicht 1.000 bis 2.000 Euro verloren.
Wer einer Kürzung widerspricht, stützt sich auf das eigene Gutachten und zieht einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzu. Dessen Kosten trägt bei klarer Haftung ebenfalls die gegnerische Versicherung. Bleibt die Gegenseite bei ihrer Position, kommen das Sachverständigenverfahren oder eine Klage in Betracht.
Was sonst noch zu beachten ist
Reparaturen sollten erst nach der Begutachtung beginnen. Spuren, die einmal beseitigt sind, lassen sich nicht mehr nachweisen. Sämtliche Belege und die Korrespondenz mit der Versicherung gehören vollständig in die Akte. Telefonate mit der Gegenseite zurückhaltend führen, verbindliche Aussagen gehören in die Hand von Anwalt oder Gutachter.
Fazit
Die wichtigsten Hebel hat der Geschädigte selbst in der Hand: saubere Beweissicherung am Unfallort, die Wahl eines unabhängigen Gutachters und einer eigenen Werkstatt. Wer diese Rechte konsequent nutzt, kommt mit einer fairen Schadensregulierung aus der Sache heraus.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Gutachter-in-NRW
Herr Walid Bareksei
Elisabethstraße 29
46537 Dinslaken
Deutschland
fon ..: 02064 / 827 1019
web ..: https://gutachter-in-nrw.de
email : info@gutachter-in-nrw.de
Walid Bareksei ist Maschinenbauingenieur (Fachrichtung Fahrzeugbau, Universität Duisburg-Essen) und Kfz-Sachverständiger. Als Inhaber des unabhängigen Ingenieurbüros Gutachter-in-NRW betreut Bareksei Unfallgeschädigte in ganz Nordrhein-Westfalen. Das Büro ist auf die vollständige Abwicklung von Kfz-Haftpflichtschäden spezialisiert und begleitet Betroffene von der ersten Schadenaufnahme bis zur abgeschlossenen Regulierung.
Gutachter-in-NRW arbeitet als eigenständiges Sachverständigenbüro – ohne Vermittlungsplattformen oder Zwischeninstanzen. Das Büro ist seit über zehn Jahren tätig und verfügt über Standorte u. a. in Dinslaken, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Köln, Krefeld, Oberhausen und weiteren Städten in NRW.
Pressekontakt:
conpublica | Sichtbarkeitsagentur für Tech-Unternehmen und Startups
Herr Frank Bärmann
Hochstraße 100
52525 Heinsberg
fon ..: 02452-9576301
email : baermann@conpublica.de
