Dienstwagen und Rückgabeort
Posted by PM-Ersteller - 09/05/23 at 12:05:23 p.m.Ein Dienstwagen ist oftmals Bestandteil des Arbeitsvertrages. Manchmal ist er erforderlich, um die Arbeitsleistung zu erbringen, etwa bei Vertriebsmitarbeitern oder Servicetechnikern im Außendienst.
Manchmal wird er aber auch Angestellten, die nur im Werk oder Büro des Arbeitgebers arbeiten, überlassen. Im Rahmen des Arbeitsvertrages wird oft private Nutzung erlaubt. Der Arbeitnehmer kann sein privates Fahrzeug abschaffen. Der Vorteil der privaten Nutzung wird dann im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt und anteilig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hierauf bezahlt.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es dann oftmals zu Streit, wo der Dienstwagen zurückgegeben werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer weit entfernt von dem Geschäftssitz der Arbeitgeberin wohnt oder aber erkrankt ist. Die Antwort auf die Frage, wo denn der Arbeitnehmer den Dienstwagen abgeben muss, lautet wie bei uns Juristen so oft: es kommt darauf an.
Dienstwagen: Regelung zur Rückgabe im Arbeitsvertrag
Zunächst sollte man einmal im Arbeitsvertrag nachschauen. Oft werden auch gesonderte Dienstwagenüberlassungsvereinbarungen geschlossen. Dort kann geregelt werden, wo die Rückgabe zu erfolgen hat. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Regelung des § 269 BGB. Danach hat eine Herausgabe an den Ort zu erfolgen, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet. Soweit dies die Wohnung des Arbeitnehmers ist, kann die Rückgabe des Fahrzeuges eine sogenannte Holschuld sein. Dies wäre beispielsweise bei Vertriebsmitarbeitern der Fall, die von zu Hause arbeiten. Bei diesen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Fahrzeug bei dem Arbeitnehmer abzuholen. Dasselbe wurde vom Landesarbeitsgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 23.08.2012, 2 Ca 278/12, in einem Fall angenommen, in dem die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig erkrankt war. Während der Arbeitsunfähigkeit ist ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet im Betrieb zu erscheinen und muss dementsprechend auch das Fahrzeug dort nicht abgeben.
Wenn der Abstellort des Fahrzeuges regelmäßig auf dem Betriebsgelände ist, etwa weil eine Privatnutzung nicht vereinbart wurde und der Arbeitnehmer mit anderen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz gelangt, hat die Herausgabe des Fahrzeuges am Geschäftssitz des Arbeitgebers erfolgen.
Fragen Sie sich, wo die Rückgabe Ihres Dienstwagens erfolgen muss? Vereinbaren Sie gerne einen Besprechungstermin in meinem Büro. Dieser kann auch schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen, falls Sie nicht in der Nähe von Wuppertal wohnen.
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Kanzlei Scheibeler
Frau Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2
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Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Nachdem ich einige Jahre als angestellte Anwältin gearbeitet habe, gründete ich 2009 meine eigene Kanzlei. Ich befasse mich mit dem Zivil- und Wirtschaftsrecht insbesondere dem Arbeits-, Miet- und Insolvenzrecht und vertrete hierbei sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen.
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Rückgabe von Euro 4-Dieseln: „Handeln, bevor es zu spät ist!“
Posted by PM-Ersteller - 15/11/19 at 05:11:44 a.m.Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist darauf hin, dass bei älteren Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen die Ansprüche auf Schadensersatz bald verjähren können.
Der Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. Mehrere Millionen Fahrzeuge sind betroffen, und nach neuesten Medienberichten ist wohl auch bei den angeblich sauberen Euro 6-Dieselmodellen (Motor EA 288) von Volkswagen und den Töchtern Audi, Seat und Skoda erheblich geschummelt worden. Davon sind seit 2012 beliebte Modelle wie Polo, Golf, Passat, Tiguan und Sharan betroffen. „Das bedeutet, dass allein einige Millionen Fahrzeuge mit diesem Motor in Deutschland unterwegs sind, die zurückgegeben werden können. Dazu kommen noch hunderttausende an älteren Modellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Geschädigten in Massenschadenfällen spezialisiert und hat bereits rund 1.500 Rückgabefälle erfolgreich durchgesetzt und wegweisende Urteile erstritten.
„Das wird der Debatte um unzulässige Abschalteinrichtungen und falsche Werte natürlich neuen Schwung verleihen. Aber zugleich sollten dabei nicht auch ältere Modell aus den Augen verloren werden“, betont Hartung. Dabei bezieht er sich vor allem auf Audi-Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und einer mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtung, die sich hinter der sogenannten Akustikfunktion verbergen könnte. Laut Audi wurde sie entwickelt, um unangenehme Geräusche bei dem V6-Motor zu unterdrücken. Zudem diene sie dem Motorschutz. Eine Zyklus- oder Prüfstandserkennung gebe es nicht, es sei keine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden, hat Audi alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.
„Aber der Verdacht, dass auch bei diesen älteren Diesel-Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, ist nicht neu. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist schon seit 2015 mit der Prüfung beschäftigt. Es geht um die größeren Dieselmotoren mit 2,7 und 3,0 Litern Hubraum“, berichtet der Rechtsanwalt. Laut Medienberichten sei die Akustikfunktion dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegenüber unzutreffend dargestellt worden. Tatsächlich werde durch sie der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert, während die Fahrzeuge im Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen ausgestoßen hätten.
„Zwar hat das KBA vor rund einem Jahr den Rückruf angekündigt, aber bis heute ist nichts passiert. Das setzt Eigentümer von diesen Wagen aber unter Druck. Wird in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Ansprüche. Betroffene Verbraucher sollte daher umgehend handeln“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Er rät dazu, den Klageweg zu bestreiten, um betroffene Modelle zurückzugeben und Schadensersatz zu erhalten. Wichtig sei es für Autobesitzer, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt die Rückgabe zu forcieren und mit Klagen gegen die Hersteller aus Betrugshaftungsgründen sowie mit Klagen gegen Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen vorzugehen. Dabei berechnet der Experte die Ansprüche des Kunden und setzt die Ansprüche gegen Hersteller beziehungsweise Händler vor Landgerichten durch.
„Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich beispielsweise Volkswagen durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Hinweisbeschlüsse bestätigt. Diese Chance sollten Kunden nicht verstreichen lassen, sondern ihr Recht einfordern und Fahrzeuge mit Schummel-Software gegen eine angemessene finanzielle Kompensation zurückzugeben. Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor, der sich aus Alter und Laufleistung errechnet reduziert. Anspruchserhöhend sind als Ausgleichsposition auch die sogenannten Entziehungszinsen zu berücksichtigen, die sich häufig auch auf mehrere tausend Euro belaufen.“ Hartungs Einschätzung zu Euro 4-Dieseln von Audi lautet daher: „Handeln, bevor es zu spät ist!“
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Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
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„Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben!“
Posted by PM-Ersteller - 05/08/19 at 05:08:29 a.m.Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen, Tendenz steigend. Das betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Der deutsche Autobauer Mercedes-Benz ist in ganz erheblichem Umfang vom Abgasskandal betroffen. Mehr als drei Millionen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und 6 sind mit Schummel-Software ausgestattet und stoßen damit viel mehr CO2 aus, als der Hersteller offiziell angibt. In den Baureihen A-, B-, C-, E-, M-, R-, GL-, S-, G- und V-Klasse sowie Vito, Viano und Sprinter mit einem Leistungsspektrum von 95 bis 204 PS sollen bei Fahrzeugen mit den Dieselmotoren OM 622, OM 626, OM 642 und OM 651 illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden sein.
Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät Kunden der Daimler AG, wie sie mit vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen umgehen können. Er befasst sich gemeinsam mit mehreren anwaltlichen Kollegen ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen befasst und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Dieselskandals spezialisiert. „Unser Thema ist Schadensersatz – überall dort, wo Betroffene darum kämpfen müssen!“, stellt der Rechtsanwalt heraus.
„Mittlerweile hat das Kraftfahrt-Bundesamt 700.000 Mercedes-Benz-Fahrzeuge wegen Schummel-Software zurückgerufen. Die Tendenz ist steigend, die Rede ist von bis zu vier Millionen Autos in allen Baureihen, gerade auch der Mittelklasse wie C-Klasse und GLK. Das ist ein Desaster für viele Kunden, die sich aber dagegen gerichtlich wehren können und Anspruch auf Schadenersatz für den horrenden Wertverlust ihres Daimler-Diesels haben“, sagt Hartung, der regelmäßig Urteile für die Kunden gegen die Daimler AG erstreitet. Kürzlich gab ihm das Landgericht Mönchengladbach in einem Verfahren recht, sogar ohne dass es das in Frage stehende Modell vom Kraftfahrt-Bundesamt zurückgerufen worden war. Das hat zudem auch das Landgericht Stuttgart in einem anderen Fall entschieden.
„Die Urteile der Landgerichte Mönchengladbach und Stuttgart sind durchaus Meilensteine für vom Kraftfahrt-Bundesamt noch nicht zurückgerufene Fahrzeuge gegen Mercedes im Abgasskandal. Sie zeigen, dass ein amtlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt keine Voraussetzung ist, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In beiden Fällen entschieden die Gerichte, dass das von Daimler verwendete Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Daimler daher zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das zeigt, dass die Gerichte verbraucherfreundlich urteilen und die Kunden zu ihrem Recht kommen können. Wir stehen dafür, Betroffene des Dieselskandals professionell zu beraten und bis zum positiven Verfahrensausgang zu begleiten.“
Der Rechtsanwalt betont, dass Kunden keine Angst vor dem „Giganten“ Daimler AG haben müssten. „Wer ein Diesel-Fahrzeug mit Schummel-Software besitzt, kann dieses zurückgeben und Schadenersatz dafür erhalten. Niemand sollte auf seine rechtlich abgesicherten Ansprüche verzichten aus Scheu oder falschem Respekt gegenüber einem Automobilhersteller!“
Mercedes-Benz C 220 mit der Abgasnorm Euro 6, Mercedes-Benz GLK 220 CDI und GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und Mercedes-Benz ML 250 BlueTec in der Diskussion. Für diese Modelle ist Daimler bereits von Landgerichten quer durch die Republik zu Schadenersatz verurteilt worden. „Kunden erhalten in der Regel den Kaufpreis zuzüglich einer Verzinsung zurück, müssen aber in bestimmten Fällen eine Nutzungsentschädigung zahlen. Durchschnittlich liegt die Quote jedoch bei annähernd 100 Prozent der ursprünglich gezahlten Summe. Damit sind Betroffene ihre Diesel-Fahrzeuge mit Schummel-Software, abgesehen von den Nebenkosten, über die Jahre hinweg kostenlos gefahren“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
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Über die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de
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