ÖDP-Beitrag zur Rentenreform: „Kindererziehung ohne Risiko für Altersarmut.“

„Mütterrente der Koalition ist Etikettenschwindel“: Konzept der Naturschutzpartei gewährt Wahlfreiheit und verhindert verarmte Eltern.

Bild(Berlin/Würzburg) – „Das Reform-Geschacher der aktuellen Bundesregierung geht mit Fokus auf die so genannte ,Mütterrente‘ zumindest in die richtige Richtung“, ist der Bundesvorsitzende der _Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP – Die Naturschutzpartei) zwar halbwegs zufrieden. Günther Brendle-Behnisch: „Die Koalition versagt nur leider wieder auf halber Strecke. Besser wäre es, wenn die im Bundestag vertretenen Parteien sich mit dem _ÖDP_-Vorschlag eines Erziehungsgehalts anfreunden. Der erst schafft echte Wahlfreiheit für Menschen, die sich für Kinder entscheiden und dieses Konzept vermeidet spätere Armut im Alter – alles andere ist bloß Etikettenschwindel.“

Familientherapeutin Irmi Staehler kritisiert als stellvertretende Vorsitzende des _ÖDP_-Bundesarbeitskreises „Familie und Soziales“ ohnehin den in der Renten-Reformdebatte verwendeten Begriff „Mütterrente“: „Diese Bezeichnung suggeriert, dass Mütter, die für die Betreuung ihrer Kinder mehrere Jahre aus ihrer Erwerbstätigkeit ausgestiegen sind, dafür eine eigenständige und auskömmliche Rente erhalten. Das ist keineswegs der Fall. Tatsächlich erhält der Elternteil, dem die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich zugeordnet sind, nach der beschlossenen Anhebung derzeit maximal 127,56 Euro monatlich pro Kind. Das entspricht gerade einmal gut vier Euro pro Tag für eine Erziehungsleistung, ohne die unsere Gesellschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme keine Zukunft hätten. Von einer ,Mütterrente‘ zu sprechen, ist daher irreführend und stellt unser Rentenrecht für Mütter besser dar, als es ist.“ Die _ÖDP_ fordert im Gegensatz zum aktuell diskutierten Reformversuch vielmehr ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt für Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen. Dadurch würden nicht nur eigenständige Rentenanwartschaften entstehen, sondern zugleich das Armutsrisiko von Familien deutlich verringert.

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Der Expartner ist tot – die Rentenkürzung bleibt

Kaum bekannt, aber Realität: Warum die eigene Rentenkürzung auch nach dem Tod des Expartners bestehen bleibt

BildWitwenrentendebatte ohne Geschiedene: ISUV fordert Ende der lebenslangen Kürzung Nürnberg, 07. Juli 2026 — Der Versorgungsausgleich soll gerecht sein: Wer in der Ehe zurücksteckte, um Kinder zu betreuen oder den Haushalt zu führen, soll im Alter nicht leer ausgehen. Dieses Prinzip ist in der Gesellschaft weitgehend akzeptiert – und es stellt auch der ISUV nicht in Frage. Doch eine wenig beachtete Regelung im deutschen Rentenrecht kehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil: Stirbt der Expartner, an den Rentenpunkte abgegeben wurden, läuft die eigene Rentenkürzung in aller Regel trotzdem weiter – ein Leben lang. Und weil Betroffene vom Tod ihres Expartners oft gar nicht erfahren, behält der Staat die freigewordenen Ansprüche faktisch ein. Geschiedene zahlen so für eine Versorgung, die längst niemanden mehr erreicht.

Aktuell diskutiert die Bundesregierung über eine Reform der Witwenrente. Die Frage, ob und wie Hinterbliebene abgesichert werden sollen, steht im öffentlichen Mittelpunkt. ISUV, der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, macht darauf aufmerksam, dass Geschiedene in dieser Debatte systematisch übersehen werden – obwohl sie von strukturell ähnlichen Ungerechtigkeiten im Rentensystem betroffen sind.

Die 36-Monats-Regelung: Ein Sonderfall mit großer Lücke

Nach geltendem Recht (§ 37 VersAusglG) kann eine Rentenkürzung nur dann rückgängig gemacht werden, wenn der verstorbene Expartner die übertragenen Rentenanwartschaften höchstens 36 Monate lang bezogen hat. Wer länger lebt, nimmt die Kürzung mit ins Grab – und der andere zahlt weiter, unabhängig davon, ob er selbst noch ausreichend versorgt ist.

Besonders brisant: Selbst innerhalb der 36-Monats-Frist passiert nichts von allein. Die Rückgängigmachung der Kürzung muss aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden – und sie wirkt erst ab dem Monat nach Antragstellung, nicht rückwirkend ab dem Todestag. Wer vom Tod des Expartners nichts erfährt – etwa weil seit der Scheidung kein Kontakt mehr besteht -, lässt die Frist verstreichen und zahlt in der Zwischenzeit weiter eine Kürzung, der gar keine Versorgung mehr gegenübersteht. Eine Benachrichtigung über den Tod des Expartners ist nicht vorgesehen. Im Ergebnis verbleiben die freigewordenen Ansprüche beim System – zulasten der Geschiedenen.

„Die zeitliche Limitierung der Rücknahmemöglichkeit auf 36 Monate ist aus Sicht des ISUV nicht akzeptabel“, erklärt Monika Roth, Fachanwältin für Familienrecht und rechtspolitische Sprecherin des ISUV. „Eine Gesetzesänderung ist dringend geboten. Es kann nicht sein, dass ein Mensch im Pflegefall nicht auf seine eigenen Rentenansprüche zurückgreifen kann, weil diese dauerhaft abgetreten wurden – und das auch dann noch, wenn der Empfänger längst verstorben ist.“

Mitglieder berichten: Wenn die Gerechtigkeit auf der Strecke bleibt

Der ISUV-Newsletter hatte das Thema aufgegriffen – und die Resonanz war groß. Mitglieder schilderten teils drastische Einzelfälle, die zeigen, wie weit die Realität vom ursprünglichen Gerechtigkeitsgedanken des Gesetzes entfernt ist.

Ein Mitglied berichtet von 17,5 Rentenpunkten, die er bei der Scheidung im Jahr 2000 abgeben musste – Punkte, die er sich durch jahrelange Vollzeitarbeit erarbeitet hatte. Seine geschiedene Frau heiratete Jahre später erneut, ihr neuer Mann ist wohlhabend. Die abgetretenen Rentenpunkte fließen allerdings weiterhin in ihre Versorgung. Und: Sollte sie vor ihm sterben, würde ihr neuer Mann Witwerrente aus eben diesen Punkten beziehen. „Wenn dem Gesetzgeber das Wort Gerechtigkeit überhaupt noch etwas bedeutet, müsste er dringend am Versorgungsausgleich nachregulieren“, so das ISUV-Mitglied.

Eine weitere Betroffene bringt einen strukturellen Kritikpunkt auf den Punkt: Die Einkommensentwicklung des begünstigten Expartners nach der Scheidung spielt keine Rolle. „Es spielt überhaupt keine Rolle, ob der begünstigte Partner diesen Ausgleich benötigt oder nicht und wie sich sein Gehalt weiterentwickelt hat“, schreibt sie. Ihr Mann habe in der Ehe die Fortbildung seiner damaligen Frau finanziert, die später eine vergleichbar gut bezahlte Karriere gemacht habe. Dennoch werde monatlich der Versorgungsausgleich abgezogen – während die Familie in zweiter Ehe drei Kinder in der Ausbildung hat. Sie zieht den Vergleich zum Kindesunterhalt: „Das Einkommen des Begünstigten spielt keine Rolle. Man denkt einfach immer noch das Familienmodell der Einverdienerehe, die ja nicht mehr überall so gelebt wird.“

ISUV: Systemdenken muss Lebenswirklichkeit folgen

Der ISUV vertritt rund 5.000 Mitglieder und ist mit 46 Kontaktstellen bundesweit vertreten. Die Organisation setzt sich für ein Familienrecht ein, das der heutigen Lebenswirklichkeit entspricht – und das bedeutet: weg von Pauschallösungen, hin zu individuell angepassten Regelungen.

„Der Versorgungsausgleich hat eine wichtige soziale Schutzfunktion – aber nur dann, wenn er tatsächlich Bedürftigkeit ausgleicht“, so Monika Roth. „Wer gut versorgt ist, weil er nach der Scheidung Karriere gemacht hat oder auf andere Art und Weise Lücken in der Altersvorsorge ausreichend schließen konnte, braucht keine lebenslange Absicherung auf Kosten des Expartners. Und wer selbst zum Pflegefall wird, muss auf seine eigenen Rentenansprüche – zumindest nach dem Tod seines Expartners – zurückgreifen können, auch wenn er einst im Rahmen eines Versorgungsausgleichs Anwartschaften abgegeben hat.“

Der ISUV fordert konkret:

o Abschaffung der 36-Monats-Begrenzung: Die eigene Rentenkürzung muss mit dem Tod des Expartners enden – ohne zeitliche Frist und rückwirkend ab dem Todestag.

o Bedürftigkeitsprüfung: Die Einkommensentwicklung des Begünstigten nach der Scheidung muss berücksichtigt werden können.

o Transparenz und Benachrichtigung: Geschiedene müssen über den Tod des ausgleichsberechtigten Expartners informiert werden, damit ihnen ihre eigenen Ansprüche nicht aus Unwissenheit verloren gehen.

o Schutz vor Altersarmut: Im Pflegefall darf niemand auf Sozialleistungen angewiesen sein, weil seine eigenen Rentenansprüche dauerhaft abgetreten wurden.

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Der ISUV e. V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt. Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern, rund 60 bundesweiten Kontaktstellen und über 100 ehrenamtlichen Helfern bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.

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Pflege – Reform auf dem Rücken pflegender Angehöriger

Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen gekürzt werden. Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert: „Die Ministerin betont den ,Vorrang der häuslichen Pflege‘, die Realität sieht anders aus.“

Bild„Die Rentenkürzungen für pflegende Angehörige sind unethisch und ein sozialpolitischer Widerspruch“, kritisiert der Bundesverband der Rentenberater und rechnet vor, in welchen Größenordnungen die Rentenansprüchen für Pflegepersonen gekürzt werden sollen.

Der Bundesverband der Rentenberater kritisiert den die Rente betreffenden Teil des Referentenentwurfs zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Während die Gesetzesbegründung den ,Vorrang der häuslichen Pflege‘ beschwört, sieht die Realität anders aus: Die Rentenansprüche von Pflegepersonen sollen massiv gekürzt werden.

„Die Bundesregierung lobt die häusliche Pflege und entwertet gleichzeitig die Rentenansprüche der Menschen, die sie Tag für Tag leisten“, erklärt Andreas Irion, Präsident des Bundesverbandes der Rentenberater. „Das ist ein sozialpolitischer Widerspruch.“

Pflege im Rentenalter soll künftig leer ausgehen

Besonders gravierend ist die geplante Streichung der Rentenbeiträge für Pflegepersonen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Bislang konnten auch Rentnerinnen und Rentner für die Pflege eines Angehörigen zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie eine Teilrente bezogen. Damit soll nun Schluss sein. Künftig sollen Rentenbeiträge für Pflegepersonen nur noch bis zum Ende des Monats gezahlt werden, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Die Folge: Wer mit 63 Jahren den Ehepartner oder die Eltern pflegt, erhält dafür weiterhin Rentenanwartschaften. Wer dieselbe Pflegeleistung mit 67 Jahren erbringt, soll leer ausgehen.

„Die Pflegeleistung bleibt dieselbe. Nur die Anerkennung verschwindet“, kritisiert Irion. „Damit verabschiedet sich die Politik vom Leistungsprinzip und bestraft ausgerechnet diejenigen, die das Pflegesystem heute tragen.“

Betroffen sind vor allem Frauen. Viele von ihnen haben bereits wegen Kindererziehung, Teilzeitarbeit und familiärer Sorgearbeit geringere eigene Rentenansprüche aufgebaut. Nun sollen gerade sie für ihre Pflegeleistungen im Alter keine zusätzlichen Rentenansprüche mehr erhalten.

Rentenverluste von mehr als 40 Euro im Monat

Die finanziellen Folgen sind erheblich. Rentner*innen, die eine Person mit Pflegegrad 3 pflegen, die Pflegegeld bezieht, werden zukünftig Rentenbeiträge im Gegenwert von rund 3.930 Euro jährlich vorenthalten. Diese Beiträge hätten die Monatsrente aktuell um mindestens 19 Euro erhöht.

Je nach Pflegegrad und Leistungsart sollen pflegenden Rentnern zukünftig Rentenbeiträge zwischen rund 1.700 bis über 9.100 Euro jährlich gestrichen werden. Für Pflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegrad 4 oder 5 betreuen, können dadurch künftig Rentenzuwächse von mehr als 40 Euro monatlich pro Pflegejahr entfallen.

„Wer mehrere Jahre pflegt, verliert Rentenansprüche in dreistelliger Höhe pro Monat“, warnt der Verband, „selbst wenn er selber nur eine geringe Rente erhält.“

Auch jüngere Pflegepersonen verlieren

Und nicht nur Rentnerinnen und Rentner sollen schlechter gestellt werden.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Rentenansprüche aller Pflegepersonen unterhalb der Regelaltersgrenze um rund 30 Prozent zu reduzieren.

Bei Pflegegrad 4 und Kombinationsleistungen würden dadurch jährlich rund 1.631 Euro weniger an Rentenbeiträgen gezahlt. Die spätere Monatsrente sinkt dadurch bereits nach einem Pflegejahr um etwa sieben Euro. In anderen Pflegekonstellationen liegen die Einbußen zwischen zwei und zwölf Euro monatlicher Rente pro Pflegejahr.

Fragwürdige Sparrechnung

Die Bundesregierung erwartet durch die Kürzungen Einsparungen von rund 1,8 Milliarden Euro jährlich.

„Diese Rechnung halten wir für unrealistisch“, sagt Irion. „Wenn pflegende Senioren künftig keine Rentenansprüche mehr erhalten, wird in vielen Familien der Anreiz steigen, auf dem Papier jüngere Angehörige als Pflegepersonen zu benennen“, erklärt der Verbandspräsident. „Die Gesetzesbegründung warnt vor Missbrauchspotenzial – schafft aber gleichzeitig neue Anreize dafür.“

Bereits heute können sich mehrere Pflegepersonen die Pflegezeiten und die daraus resultierenden Rentenansprüche aufteilen. Die geplante Regelung dürfte entsprechende Gestaltungen eher fördern als verhindern.

Warnung vor einer Wiederholung alter Fehler

Besonders kritisch sieht der Verband die im Gesetzentwurf angekündigte steuerliche Förderung privater Pflegezusatzversicherungen und betrieblicher Pflegevorsorge.

„Die Politik wiederholt einen Denkfehler aus den frühen 2000er Jahren“, warnt Irion. „Damals glaubte man ebenfalls, die Bürger würden Leistungskürzungen bei Berufsunfähigkeit durch private Vorsorge ausgleichen. Die Realität hat gezeigt, dass dies nur begrenzt funktioniert.“

Zudem führe zusätzliche Entgeltumwandlung zugunsten privater Pflegevorsorge zu sinkenden Sozialversicherungsbeiträgen und damit langfristig zu niedrigeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Pflege verdient Anerkennung – keine Rentenkürzung

„Wer Angehörige pflegt, entlastet die Pflegeversicherung, die Kommunen und die Gesellschaft insgesamt. Diese Menschen verdienen Anerkennung – und keine Rentenkürzung“, erklärt Irion. „Die geplante Reform spart an der falschen Stelle.“

Wer sich über die eigene Ausgangslage und zusätzliche Möglichkeiten der Vorsorge informieren möchte, findet über die Homepage www.rentenberater.de einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.

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