Luxus-Travel24.com Reiseveranstalter für Jungendreisen
Posted by PM-Ersteller - 03/08/26 at 11:08:30 a.m.„Du bist nicht allein“ – Das ist das Motto von DBNA24 by Luxus-Travel24.com
luxus-travel24.com wird offizieller Reiseveranstalter für betreute Party-Jugendreisen unter der neuen Marke „DBNA24“. Das Unternehmen bringt ab dem 03.08.2026 Jugendliche ab 16 Jahren mit modernen Reisebussen in die bekanntesten Partymetropolen Europas.
Hier ist der fertige Entwurf für Ihre Pressemitteilung, direkt optimiert für Journalisten und Medienportale:
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 03. August 2026
Ort: Luxus-Travel24.com
Mit dem Reisebus in die Partymetropolen Europas: luxus-travel24.com startet Jugendreisen unter der Marke „DBNA24“
_Neuer Reiseveranstalter für Jugendliche ab 16 Jahren setzt auf legendäre Ziele wie Lloret de Mar oder Amsterdam in sicherer Begleitung._
[Frankfurt] – Das Reiseportal luxus-travel24.com erweitert ab dem 03. August 2026 sein Portfolio und agiert ab sofort als offizieller Reiseveranstalter für hochwertige Jugendreisen. Unter dem Markennamen „DBNA24“ (Du bist nicht allein) bietet das Unternehmen maßgeschneiderte Partyreisen für Jugendliche ab 16 Jahren in die angesagtesten Metropolen Europas an. Das Konzept vereint maximale Urlaubsfreiheit mit einer lückenlosen und professionellen Betreuung vor Ort.
Im Mittelpunkt des neuen Angebots stehen die gemeinsamen Fahrten in modernen Reisebussen, die die Jugendlichen direkt an ihre Wunschziele bringen. Die Auswahl der Destinationen reicht vom sonnigen Party-Klassiker Lloret de Mar in Spanien bis hin zu kulturellen und lebendigen Hotspots wie Amsterdam. Um die Sicherheit der jungen Reisenden zu gewährleisten, wird jede Tour von erfahrenen Teambetreuern und Teambetreuerinnen begleitet. Diese stehen den Jugendlichen rund um die Uhr als Ansprechpartner für Freizeitgestaltung, Logistik oder bei Problemen zur Seite.
„Unser Slogan ‚Du bist nicht allein‘ ist das Fundament von DBNA24“, erklärt [Name, Funktion, z. B. Max Mustermann, Geschäftsführer von luxus-travel24.com]. „Wir wissen, dass Jugendliche ab 16 Jahren die Welt entdecken und feiern wollen – gleichzeitig wünschen sich Eltern die Gewissheit, dass ihre Kinder in sicheren Händen sind. Mit unseren geschulten Teambetreuern bieten wir genau diese perfekte Balance aus Party, Freiheit und Sicherheit.“
Der Buchungsstart für die kommenden Busreisen der neuen Saison ist bereits erfolgt. Alle Reiseziele, Termine und Informationen zum Sicherheitskonzept können interessierte Jugendliche und Eltern direkt auf der offiziellen Website abrufen.
Über luxus-travel24.com:
luxus-travel24.com ist ein dynamischer Akteur auf dem Reisemarkt. Mit dem Launch der spezialisierten Marke „DBNA24“ fokussiert sich das Unternehmen verstärkt auf die Zielgruppe der 16- bis 21-Jährigen und setzt neue Standards im Bereich der organisierten, betreuten Bus- und Jugendreisen in Europa.
Pressekontakt:
Christian Richter
luxus-travel24.com / DBNA24
Telefonnummer: +491791511356
E-Mail-Adresse: info@luxus-travel24.com
Website: www.luxus-travel24.com
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Luxus-Travel24.com GmbH
Herr Christian Richter
Thurn-und Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
Deutschland
fon ..: 01791511356
web ..: https://luxus-travel24.com/senioren-reisen
email : info@luxus-travel24.com
Über Luxus-Travel24.com:Luxus-Travel24.com ist ein innovativer Online-Reiseanbieter, der sich auf exklusive Super-Last-Minute-Angebote für Familien spezialisiert hat. Durch Direktkooperationen mit Premium-Hotels und Transportdienstleistern ermöglicht das Portal erstklassige Reiseerlebnisse zu stark reduzierten Konditionen.
Pressekontakt:
Luxus-Travel24.com GmbH
Herr Christian Richter
Thurn-und Taxis-Platz 6
60313 Frankfurt
fon ..: 01791511356
email : info@luxus-travel24.com
Patientenverfügung im Urlaub: Der große Irrtum über ihre Gültigkeit im Ausland
Posted by PM-Ersteller - 14/07/26 at 10:07:14 a.m.Viele glauben, ihre Patientenverfügung gilt im Urlaubsland wie zu Hause. Ein Irrtum. PatientenverfügungPlus erklärt die Regeln in Spanien, Italien und Österreich und gibt Tipps für die Abreise.
Berlin, 14. Juli 2026. Millionen Deutsche verbringen die Sommerferien in Spanien, Italien oder Österreich. Viele glauben fest, dass ihre Patientenverfügung auch dort genauso gilt. Das ist ein Irrtum. Eine EU-weite Anerkennung gibt es leider nicht. Jedes Land folgt eigenen Formvorschriften. Der Online-Vorsorgedienst PatientenverfügungPlus erklärt die Rechtslage in beliebten Reiseländern und gibt drei praktische Empfehlungen für die Abreise.
In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an eine Patientenverfügung halten (§ 1827 BGB). Die Hürden dafür sind bewusst niedrig. Wer volljährig und einwilligungsfähig ist, verfasst seine Festlegungen schriftlich und unterschreibt eigenhändig. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Es braucht weder Notar oder Zeugen. Entscheidend ist der Inhalt. Die Verfügung muss konkret beschreiben, welche Behandlungen in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Pauschale Sätze genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.
Dieses Schutzniveau endet jedoch an der Grenze. Ob und wie ein deutsches Dokument im Ausland wirkt, bestimmt allein das Recht des Reiselandes. Der Blick auf drei Klassiker der deutschen Urlaubsplanung zeigt die Spannbreite.
In Spanien liegen die Hürden deutlich höher. Die Grundlage setzt das staatliche Patientenrechtegesetz (Ley 41/2002). Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung hängt jedoch von lokalen Formvorschriften ab, die sich von Region zu Region unterscheiden. Mal ist der Notar vorgesehen, mal sind es Zeugen oder eine Behörde. Die Ausgestaltung liegt bei den 17 Autonomen Gemeinschaften. Ein zentrales Register mit dem Namen „Registro Nacional de Instrucciones Previas“ sammelt alle regional errichteten Verfügungen und macht sie landesweit auffindbar. Ein deutsches Dokument, das die örtliche Form nicht erfüllt, ist nach Hinweis des Auswärtigen Amts in Spanien rechtlich unwirksam. Ärzte müssen ihm nicht folgen.
Italien hat einen anderen Weg gewählt. Das Land hat Patientenverfügungen erst 2018 gesetzlich verankert (Gesetz 219/2017), dafür aber mit klarer Verbindlichkeit. Ärzte müssen den „Disposizioni anticipate di trattamento“ (DAT) folgen. Errichtet werden sie beim Notar oder persönlich beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde. Sie fließen in eine nationale Datenbank ein, die Kliniken im Ernstfall abfragen können. Abweichen darf das Behandlungsteam nur zusammen mit der benannten Vertrauensperson, dem sogenannten fiduciario. Das ist etwa dann möglich, wenn die Verfügung durch den medizinischen Fortschritt offensichtlich überholt ist. Ein deutsches Dokument wird dadurch nicht automatisch umgesetzt. Als klarer Nachweis des Patientenwillens behält es dennoch Gewicht.
Österreich kennt seit dem Patientenverfügungs-Gesetz von 2006 zwei Stufen. Die volle Verbindlichkeit erreicht nur, wer die strengen österreichischen Formvorgaben erfüllt. Dazu gehören ein ärztliches Aufklärungsgespräch, die Errichtung vor Rechtsanwalt, Notar oder Patientenvertretung sowie die Erneuerung alle acht Jahre. Ein deutsches Dokument besitzt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Die deutsche Verfügung gilt dann immerhin als „beachtliche“ Patientenverfügung. Ärztinnen und Ärzte müssen sie dann bei der Ermittlung des Patientenwillens berücksichtigen. Das gilt umso stärker, je mehr Kriterien der verbindlichen österreichischen die deutsche Verfügung erfüllt. Ihr Gewicht wächst also mit ihrer Qualität. Je konkreter und aktueller die deutschen Festlegungen sind, desto stärker wirken sie auch jenseits der Grenze in Österreich.
Trotz aller Unterschiede gibt es eine beruhigende Konstante. Wer nach deutschem Standard gültige Vorsorgeunterlagen mit sich führt, kann davon ausgehen, dass verständige Ärztinnen und Ärzte sie im Ernstfall berücksichtigen. Denn in jedem Land gilt derselbe medizinethische Grundsatz: Behandelt wird der Patient nach seinem Willen.
„Ob eine Verfügung jede Formvorschrift des Reiselandes erfüllt, ist in aller Regel nicht die entscheidende Frage“, sagt Dr. Christian Probst von PatientenverfügungPlus. „Und die Sprachbarriere ist es auch nicht mehr – ein deutsches Dokument übersetzt jedes Behandlungsteam mit künstlicher Intelligenz heute in Sekunden. Entscheidend ist vielmehr, ob der eigene Wille im Ernstfall klar, aktuell und sofort verfügbar ist. Ein einwandfreies Dokument, eine eingeweihte Vertrauensperson und der digitale Abruf über den Notfallausweis schaffen die besten Voraussetzungen, um auch im Ausland gehört zu werden.“
PatientenverfügungPlus empfiehlt für die Reisevorbereitung drei Schritte.
1. Gültigkeit prüfen. Vor der Abreise sollte die Verfügung auf Konkretheit, Unterschrift, Datum und Aktualität geprüft werden. Nur ein Dokument, das zu Hause einwandfrei ist, überzeugt auch unterwegs.
2. Vertrauensperson einweihen. Bevollmächtigte und Reisebegleitung sollten wissen, dass die Dokumente existieren, wo sie liegen und wie sie im Notfall abrufbar sind. Dazu gehören Telefonnummern mit internationaler Vorwahl.
3. Dokumente digital verfügbar machen. PatientenverfügungPlus bietet dafür den Notfallausweis für das Portemonnaie und den Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte an. Ärzte und Angehörige können die Unterlagen damit weltweit jederzeit im Volltext digital abrufen, auch im Ausland und auch nachts.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
PatientenverfügungPlus | Plusrecht GmbH
Herr Dr. Christian Probst
Albrechtstr. 14 B
10117 Berlin
Deutschland
fon ..: 030208480430
web ..: https://www.patientenverfuegungplus.de
email : news@patientenverfuegungplus.de
PatientenverfügungPlus steht für digitale Vorsorge, die nicht in der Schublade endet. Anwaltlich und ärztlich entwickelte Dokumente, regelmäßige Aktualisierungen und der schnelle Zugriff im Notfall mit einem persönlichen Notfallausweis und einen Hinweis auf der Gesundheitskarte greifen zu einer vollständigen Vorsorgelösung ineinander. So bleibt der eigene Wille aktuell und ist für Ärzte und Angehörige im Volltext jederzeit weltweit verfügbar, wenn es darauf ankommt. Finanztip empfiehlt PatientenverfügungPlus seit 2016.
Pressekontakt:
PatientenverfügungPlus
Herr Dr. Christian Probst
Albrechtstr. 14 B
10117 Berlin
fon ..: 030208480430
email : news@patientenverfuegungplus.de
Neue Strukturen bei Achat Hotels: Zielgruppen, Hoteldirektoren und IT
Posted by PM-Ersteller - 07/07/26 at 01:07:00 p.m.In drei Bereichen haben die Achat Hotels ihre Unternehmensstrukturen optimiert: bei der Auswahl der Gästezielgruppen, in der Informationstechnologie und den Zuständigkeiten der Hoteldirektoren.
Für nachhaltige Wettbewerbskraft, eine hohe Resilienz und kurze Reaktionszeiten auf Marktveränderungen wurden Prozesse an entscheidenden Stellen fokussiert und flexibilisiert. Hinsichtlich der Zielgruppen zeigt sich die ehemals im Leisure-Bereich stärker aufgestellte Hotelgruppe nun mit einem klaren Fokus auf Businessgäste, Tagungen und Meetings. Geschäftsreisende sollen zukünftig wieder den Großteil der Gäste in den 31 Achat Hotels und Loginn Hotels ausmachen. Daneben werden standortspezifische Angebote für Familien, Citytrips, Wanderurlaub, Motorradfahrer, Oldtimerfans und Fahrradbegeisterte weiterentwickelt. „Achat Hotels bieten Business- wie Leisure-Reisenden ein hochwertiges Zuhause auf Zeit“, sagt Philipp von Bodman, Geschäftsführender Gesellschafter der Achat Hotels. „Unsere gewachsene Stärke im Markt liegt auf Geschäftsreisenden und MICE-Dienstleistungen – hier setzen wir unsere Ressourcen am effektivsten ein.“
Hoteldirektoren erhalten mehr Verantwortung
Für eine Hospitality-Dienstleistung, die punktgenau auf lokale und regionale Gegebenheiten reagieren kann, gewähren die Achat Hotels Hoteldirektoren mehr unternehmerische Freiheiten. Darunter fallen unter anderem lokale Vertriebs- und Marketingaufgaben. Die Führungsetagen einzelner Häuser können selbstständig im Bereich der lokalen Kundenakquise aktiv werden und eigenständig Volumenverträge abschließen. Auch dezentrale Kooperationen mit Stadtmarketing- und Tourismusverbänden sowie lokalen Businessnetzwerken und Partnern sind möglich. „Eine Hotelgruppe wie die unsere lebt von der Individualität ihrer Häuser unter dem Dach der Marken Achat Hotels und Loginn Hotels“, so von Bodman. „Individualität wird vor Ort gemacht, daher haben wir unseren Hoteldirektorinnen und -direktoren mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum übertragen.“
IT-Systeme vereinheitlicht und innovativ erweitert
Im Bereich der IT-Infrastruktur zeigen sich die Achat Hotels konsolidiert und vereinheitlicht. Ein zentrales PMS ersetzt die ehemals diversifizierten Property Management Systeme und die Hotelgruppe arbeitet mit einer einheitlichen konsolidierten Datenbank, einem Channelmanager und einer Internet Booking Engine. Zudem wurde der IT-Einsatz im Revenue Management fokussiert. Neu-Einführungen von Systemen im Bereich der Personaleinsatzplanung, der Zeiterfassung sowie der ganzheitlichen Abbildung des Recruitingprozesses helfen Achat Hotels dabei, „das gesamte Unternehmen effizienter aufzustellen und den Fokus auf das Wesentliche zu richten“, erklärt von Bodman.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Achat Hotels
Frau Sabine Dächert
Konrad-Zuse-Ring 23
68163 Mannheim
Deutschland
fon ..: +49 (0) 621 4807-0
web ..: https://max-pr.eu/achat-hotels/
email : EchtGut@achat-hotels.com
Achat Hotels
Emotional, ehrlich, echt – ACHAT Hotels sind gelebte Gastfreundschaft. In den aktuell 32 Drei- bis Vier-Sterne-Superior-Hotels begegnen Gäste ideenreicher Servicequalität, die von Herzen kommt. Mit dem Slogan „Echt Gut“ bringen die individuell gestalteten Achat Hotels zum Ausdruck, was sie ausmacht: in allem ein Original zu sein. Echt gute Qualität im mittleren Preissegment bietet Kunden länderübergreifend ein überzeugend hohes Leistungsniveau. Wirtschaftlich befindet sich die 1991 gegründete Hotel-Gruppe mit Sitz in Mannheim und Hotels in Deutschland und Ungarn auf Wachstumskurs. Seit 2016 gehört sie zum Mittelstandsinvestor HANNOVER Finanz. Achat Hotels fokussiert sich auf Pachtmöglichkeiten durch die Übernahme von Bestands-Hotel-Objekten für die Marke Achat Hotels sowie auf Hotel-Neubauten unter der Marke LOGINN Hotels & Apartments: Deren trendiges Community-Konzept richtet sich an ein weltoffenes Publikum, bei dem die Grenzen zwischen geschäftlich und privat fließend sind.
Pressekontakt:
max.pr
Frau Sabine Dächert
Leutstettener Str. 6
82319 Starnberg
fon ..: +49 (0) 179-7696650
web ..: https://max-pr.eu/
email : daechert@max-pr.eu
