Neues Buch fordert Staatsquotengrenze im Grundgesetz – Für einen handlungsfähigen Staat

Deutschland droht im Staatsapparat zu ersticken: Ein neues Buch fordert eine Staatsquotengrenze im Grundgesetz – für Effizienz, Freiheit und einen handlungsfähigen Staat der Zukunft.

BildStuttgart, November 2025. Deutschland hat eine historische Schwelle erreicht: Mit einer Staatsquote von nahezu 50 Prozent ist die Hälfte der gesamten Wirtschaftsleistung staatlich gebunden – für Verwaltung, Sozialleistungen, Transfers und Subventionen. Der Ökonom Ulric E.J. Rechtsteiner warnt in seinem neuen Buch _“__Staatsquotengrenze – Warum der Staat sich selbst Grenzen setzen muss__“_ vor den Folgen dieser Entwicklung und fordert eine verfassungsrechtliche Begrenzung des staatlichen Anteils am BIP, Bruttoinlandsprodukt.

Das Werk verbindet ökonomische Analyse, finanzwissenschaftliche Argumentation und verfassungsrechtliche Perspektive. Der Autor zeigt, dass ein dauerhaft wachsender Staatsanteil die Innovationskraft, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft untergräbt. Staaten, die sich durch Maß und Effizienz begrenzen, seien langfristig erfolgreicher – Beispiele wie die Schweiz, Schweden oder Singapur zeigen, wie Reformen durch klare fiskalische Regeln möglich sind.

„Der Staat wird nicht durch Ausweitung stark, sondern durch Konzentration auf seine Kernaufgaben“, so Rechtsteiner. „Was als soziale Fürsorge begann, droht heute in eine strukturelle Überforderung des öffentlichen Sektors zu münden. Eine Staatsquotengrenze im Grundgesetz wäre der logische Schritt zur Belebung und Sicherung eines starken und freien Staates.“

Das Buch legt dar, wie eine solche Grenze ausgestaltet werden könnte – als neues Staatsziel im Grundgesetz, das Politik und Verwaltung zur Effizienz zwingt und fiskalische Nachhaltigkeit zur Pflicht macht. Dabei geht es nicht um Kürzungen im Sozialstaat, sondern um Priorisierung, Modernisierung und Zukunftssicherung.

Rechtsteiner verbindet dabei seine Erfahrung als international tätiger Manager in über 120 Ländern mit wissenschaftlicher Analyse. Sein Blick auf unterschiedliche Staatssysteme macht deutlich, dass gerade in der Selbstbegrenzung staatliche Stärke und Glaubwürdigkeit liegen.

Das Buch richtet sich an Ökonomen, Juristen, Politiker, Unternehmer, Journalisten – und an alle, die sich fragen, wie Deutschland wieder zu einer dynamischen, freiheitlichen und zugleich handlungsfähigen Ordnung finden kann.

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Herr Ulric Rechtsteiner
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Die 4U GmbH mit Sitz in Stuttgart ist ein international ausgerichtetes Beratungs- und Managementunternehmen, das sich auf Digitalisierung, Business Development und Franchising spezialisiert hat. Mit langjähriger Erfahrung in multinationalen Führungspositionen unterstützt das Unternehmen seine Kunden bei der Expansion, Internationalisierung und Effizienzsteigerung.

Der Geschäftsführer und Autor, Ulric E.J. Rechtsteiner bereiste rund 100 Länder, eröffnete neue Märkte und baute Strukturen auf, wo sich Volkswirtschaften gerade öffneten. Als Unternehmer, Investor und langjähriger Geschäftsführer im internationalen Maschinenbau erlebte er, wie Staaten an Übermaß ersticken – und wie Begrenzung Stärke schafft.
Mit dem Projekt „Staatsquotengrenze im Grundgesetz“ plädiert er für ein neues Gleichgewicht zwischen Staat und Markt, Verantwortung und Freiheit. Ein starker Staat braucht Grenzen – nicht, um schwächer zu werden, sondern um sich selbst treu zu bleiben.

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Frau Johanna Eisel
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5 Jahre Cannabis als Medizin Gesetz: fortschrittlich & reformbedürftig

Gemeinsame Presseerklärung des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) und des Verbands der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)

Berlin, 04.03.2022: Am 10.03.2017 trat das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“, auch bekannt als „Cannabis als Medizin-Gesetz“ in Kraft. Vorausgegangen waren ein über 20 jähriger Einsatz vieler ehrenamtlicher Akteure, Fachleuten und insbesondere auch von Patientinnen und Patienten. Erst nachdem schwerkranke Patienten in zahlreichen jahrelangen Gerichtsverfahren Erlaubnisse zum Eigenanbau von medizinischen Cannabis erstritten, wurde der Bundestag aktiv und Beschloss einstimmig das Gesetzeswerk, das weltweit Vorbildcharakter hat.

Nach 5 Jahren Praxiserfahrung besteht nun für den BvCW & den VCA eindeutiger Reformbedarf. Die Hauptpunkte umfassen:

1. Die Abschaffung des Kriteriums der „Austherapiertheit“ [§ 31 Abs. 6 1a) SGB V], der die ärztliche Therapiefreiheit einschränkt

2. Die Reduzierung der Regressrisiken für A?rztinnen und A?rzte

3. Maßnahmen zur Reduzierung der hohen Ablehnungsquoten von ca. 40% bei der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

4. Die Ersetzung des obligatorischen Genehmigungsvorbehaltes durch ein freiwilliges Genehmigungsverfahren

5. Die Schaffung eines sicheren Rechtsrahmen für nicht-berauschende Cannabinoide (vor allem Cannabidiol – CBD) und Definierung von Grenzwerten, ab denen cannabinoidhaltige Produkte als Heil- bzw. Arzneimittel gelten

6. Vereinheitlichung der Qualitätsanforderungen und deren Auslegung unter den 16 Bundesländern

7. Entlastung der Apotheken durch Reduzierung des Prüfaufwands

8. Öffentliche Forschungsförderung zu den medizinischen Einsatzmöglichkeiten von Cannabis als Medizin

Darüber hinaus fordern die Verbände die vollständige Offenlegung der anonymisierten Datensätze nach Abschluss der Begleiterhebung (Stichtag: 31.03.), sodass diese umfassend, unabhängig ausgewertet und analysiert werden kann.

„Das Gesetz war ein großer Schritt nach vorne, doch nun ist es Zeit für Nachbesserungen“, sagt Dr. Armin Prasch, BvCW-Präsidiumsmitglied & Fachbereichskoordinator für Medizinalcannabis beim BvCW. Dr. Christiane Neubaur, Geschäftsführerin des VCA stimmt zu und macht deutlich: „Der Zugang zu dieser Therapieform muss erleichtert werden und die Therapiehoheit der Ärzte muss geachtet werden zum Wohle von schwerkranken Patient*innen“. Beide Verbände sind zur Erreichung der erforderlichen Reformen im Austausch mit den zuständigen Fachleuten im Bundestag.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V.
Herr Jürgen Neumeyer
Marienstraße 30
10117 Berlin
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Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Frau Dr. Christiane Neubaur
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