Betreuung fördern, Unterhalt vergessen?
Posted by PM-Ersteller - 26/06/26 at 11:06:57 a.m.Das Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, kurz KiMoG, will Betreuung nach Trennung stärken. ISUV begrüßt das, fordert aber: Wer Betreuung fair regelt, muss Unterhalt mitdenken.
Wer partnerschaftliche Betreuung stärkt, muss auch den Unterhalt neu regeln – vier von fünf befragten Trennungseltern sehen das genauso.
Der Referentenentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) will die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach einer Trennung fördern – ein Ziel, das der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) e. V. ausdrücklich begrüßt. Doch wer die Mitbetreuung beider Eltern stärkt, kann das Unterhaltsrecht nicht unverändert lassen.
Genau diese Grenze des geltenden Rechts hat der Bundesgerichtshof zuletzt markiert – und damit die rechtspolitische Anschlussfrage an den Gesetzgeber zurückgespielt. Eine aktuelle ISUV-Mitgliederbefragung zeigt, wie klar die Betroffenen das sehen: 83,1 Prozent unterstützen eine gemeinsame Reform von Umgangs- und Unterhaltsrecht. Dahinter steht ein tiefes Ungerechtigkeitsempfinden – 73,9 Prozent halten das geltende Unterhaltsrecht für ungerecht.
Die offene Anschlussfrage an den Gesetzgeber
Mit Beschluss vom 15. April 2026 (Az. XII ZB 415/25) hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass das geltende Recht eine Verrechnung von Betreuungsanteilen mit dem Barunterhalt nicht zulässt: Wer ein Kind erheblich mitbetreut, wird dadurch nach geltendem Recht nicht automatisch anteilig vom Barunterhalt entlastet. Eine echte, an den Betreuungsanteilen orientierte Berechnung ist nach jetziger Gesetzeslage nicht möglich – dafür bräuchte es, so der BGH ausdrücklich, eine gesetzliche Grundlage. Das Gericht verweist die Frage damit an den Gesetzgeber.
Hier setzt ISUV an: Wenn das KiMoG partnerschaftliche Betreuung fördert, so bedarf dieser Ansatz der unterhaltsrechtlichen Flankierung. Partnerschaftliche Betreuung bedeutet auch, dass beide Elternteile ihre Einkünfte in die Versorgung ihrer gemeinsamen Kinder, in deren Unterhalt, einbringen. Bliebe das Unterhaltsrecht unverändert würde der gewollte partnerschaftliche Ansatz in der Kindesbetreuung verfehlt. Umgang und Unterhalt lassen sich deshalb nicht sinnvoll getrennt regeln.
Was die Befragung zeigt
* Die Zustimmung zur gemeinsamen Reform reicht quer durch beide Gruppen – sie ist kein Männer- und kein Frauenthema, sondern Ausdruck eines geteilten Gerechtigkeitsempfindens bei Müttern wie Vätern.
* 41,1 Prozent geben an, dass ihr Betreuungsaufwand bei der Unterhaltsberechnung nicht berücksichtigt wird; rund die Hälfte (49,2 Prozent) sieht den eigenen Lebensstandard spürbar eingeschränkt.
* 45,4 Prozent bevorzugen als Reformlösung eine gleitende Unterhaltsanpassung ab 30 Prozent Betreuungsanteil; ein gemeinsamer Topf für Kindeskosten findet bei Vätern (35,2 Prozent) und Müttern (34,5 Prozent) nahezu gleich starke Zustimmung.
Stimmen aus der Befragung
Wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind und wie ähnlich doch das Problem, zeigen die anonymisierten Antworten der Befragten. Ein Vater rechnet vor, wie weit die amtlichen Annahmen von der Realität entfernt sind: _“Der vor Gericht berücksichtigte Eigenbedarf in Höhe von 520 Euro für die Warmmiete ist fernab jeglicher Lebensrealität – nicht nur in Großstädten.“_ Dass die Belastung längst keine Frage des Geschlechts mehr ist, macht eine Mutter deutlich: _“Ich zahle als Kindesmutter Unterhalt plus laufende Kosten an den Kindesvater. Ich bin chronisch krank mit Schwerbehinderung und habe 15 Jahre für das Kind auf Karriere verzichtet – und nun die schlechte Steuerklasse und eine absehbare Rentenlücke.“_
Und viele Befragte denken Reform bereits weiter als bis zur reinen Geldfrage. Eine Mutter bringt auf den Punkt, woran das Leitbild gemeinsamer Verantwortung in der Praxis hängt: _“Beide Eltern sollten sich engagiert 50:50 einbringen und jeweils die Hälfte der Kosten tragen. Dazu braucht es mehr Betreuungsplätze und flexiblere Arbeitszeiten.“_
Einordnung durch die Bundesvorsitzende
„Im Zentrum steht für uns das Kind: Es hat ein Recht auf beide Eltern – auf ihre Zeit, ihre Zuwendung und ihre Fürsorge. Genau deshalb ist es richtig, dass das KiMoG die partnerschaftliche Betreuung fördern will“, sagt Melanie Ulbrich, Bundesvorsitzende des ISUV, die in dieser Woche an der Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Referentenentwurf teilgenommen hat. „Aber Umgang und Unterhalt werden weiterhin getrennt betrachtet: erst der Umgang, der Unterhalt später oder gar nicht. Diese Trennung halten wir für nicht mehr haltbar. Es wäre ein Missverständnis, das BGH-Urteil so zu lesen, als erübrige sich damit eine Unterhaltsreform – das Gegenteil ist der Fall. Wenn man anerkennt, dass sich die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien geändert hat, muss man auch die finanzielle Seite mitdenken. Drei von vier unserer befragten Mitglieder empfinden das geltende Recht als ungerecht. Diese Stimmen sollte der Gesetzgeber nicht überhören. Welches Betreuungsmodell zu ihrer Familie passt, entscheiden die Eltern dabei am besten selbst.“
Drei konkrete Forderungen des ISUV
* Umgangs- und Unterhaltsrecht gemeinsam reformieren: Was im KiMoG bei der Betreuung beginnt, muss beim Unterhalt konsequent zu Ende gedacht werden. Die vom BGH markierte Grenze bei der Auslegung des geltenden Rechts muss beachtet werden; es ist nunmehr am Gesetzgeber, durch eine Änderung des Unterhaltsrechts den gemeinsam betreuenden Elternteilen den erforderlichen wirtschaftlichen Freiraum zu verschaffen, statt die Frage auf unbestimmte Zeit zu vertagen. 83,1 Prozent der befragten Mitglieder tragen diese Forderung mit.
* Gleitende Unterhaltsanpassung ab 30 Prozent Betreuungsanteil: Die Unterhaltsberechnung muss die tatsächlich geleistete Betreuung beider Eltern abbilden und beide Elterneinkommen einbeziehen, statt von einem überholten Modell „eine betreut, einer zahlt“ auszugehen.
* Freie Modellwahl absichern und die Voraussetzungen schaffen, dass beide Eltern betreuen und arbeiten können: Kinder haben ein Recht auf beide Eltern – das gelingt am besten, wenn das Leitbild „beide betreuen, beide gehen arbeiten“ auch praktisch trägt. Dafür braucht es verlässliche Ganztagsschulen, gute Kitas und bezahlbaren Wohnraum. Erst dann können beide Elternteile voll erwerbstätig bleiben, was zugleich der Altersarmut vorbeugt. Reformen müssen die freie Wahl des Betreuungsmodells rechtlich stützen und beide Elternteile als gleichermaßen verantwortlich anerkennen, ohne ein Modell vorzuschreiben.
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Der ISUV e. V. ist ein gemeinnütziger Interessenverband, der sich seit 50 Jahren dafür einsetzt, dass Eltern in Trennung ihre Kinder gemeinsam großziehen und gemeinsam Elternverantwortung übernehmen. Wir stehen als Verband dafür, dass Trennungseltern selbst entscheiden, welches Betreuungsmodell sie auswählen, da sie selbst am besten wissen, welches Modell am besten zu ihren Lebensumständen passt. Seit unserer Gründung im Jahr 1975 haben wir uns kontinuierlich dafür engagiert, die Rechte und Interessen von Personen in familienrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Mit über 5.000 Mitgliedern, rund 60 bundesweiten Kontaktstellen und über 100 ehrenamtlichen Helfern bieten wir Betroffenen schnelle und kompetente Hilfe in der emotionalen Zeit einer Trennung.
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Berufsbegleitender LL.M. an der Leuphana: Umwelt- und Energierecht studieren
Posted by PM-Ersteller - 24/04/26 at 11:04:36 a.m.Der dreisemestrige, berufsbegleitende LL.M.-Studiengang Nachhaltigkeitsrecht der Leuphana Universität Lüneburg deckt das gesamte Spektrum des modernen Umwelt-, Energie- und Ressourcenschutzrechts ab.
Lüneburg. Um der Klimakrise zu begegnen und die Energiewende rechtssicher voranzutreiben, ist tiefgreifendes Fachwissen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Technik gefragt. Die Professional School der Leuphana Universität Lüneburg bietet hierfür den berufsbegleitenden Master Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt (LL.M.) an. Das Programm verzahnt juristische Expertise mit aktuellen Herausforderungen wie der Dekarbonisierung und der Kreislaufwirtschaft. Der nächste Jahrgang startet im Oktober 2026, Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2026 möglich.
Der dreisemestrige LL.M.-Studiengang deckt das gesamte Spektrum des modernen Umwelt-, Energie- und Ressourcenschutzrechts ab. Neben den Grundlagen im Immissionsschutz- und Naturschutzrecht liegt ein besonderer Fokus auf hochaktuellen Themen wie dem Recht der erneuerbaren Energien (u. a. Wasserstoff, Offshore-Windenergie), der Netzregulierung sowie dem Klimaschutzrecht. Das Besondere: Der Studiengang verfolgt einen interdisziplinären Ansatz. Die Studierenden erwerben nicht nur juristisches Know-how, sondern erhalten auch fundierte Einblicke in die Umweltnaturwissenschaften, die Ökonomie und die Technik, um komplexe Transformationsprozesse ganzheitlich bewerten zu können.
Das Angebot ist speziell auf die Bedürfnisse Berufstätiger zugeschnitten. Die Lehrveranstaltungen finden überwiegend in Präsenz an wenigen Wochenenden statt. Ergänzend gibt es einzelne Online-Abende sowie digitale Materialien für das Selbststudium. Dieses Format ermöglicht eine gute Vereinbarkeit von Studium und Beruf und fördert zugleich den persönlichen Austausch mit Mitstudierenden und Dozierenden zum Ausbau eines professionellen Netzwerks. Der Studiengang richtet sich an Jurist*innen sowie an Absolvent*innen aus den Wirtschafts-, Ingenieur- oder Umweltwissenschaften, die über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Wer keinen vollständigen Master anstrebt, kann alternativ ein Zertifikatsstudium in den Bereichen Umweltrecht oder Recht der Energiewende absolvieren. Ein absolviertes Zertifikat kann bei einer späteren Aufnahme des LL.M.-Studiums angerechnet werden, bereits gezahlte Gebühren werden dabei berücksichtigt.
Interessierte haben am 18. Juni 2026 beim Online-Infotag der Professional School um 19 Uhr die Gelegenheit, das Programm und die Lehrenden näher kennenzulernen. Für eine individuelle Beratung steht Studiengangskoordinatorin Dr. Anna Leßmeister zur Verfügung (nachhaltigkeitsrecht@leuphana.de, Fon 04131.677-1304).
Weitere Informationen gibt es hier: www.leuphana.de/llm-nachhaltigkeitsrecht
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Die Professional School der Leuphana Universität Lüneburg bietet seit 2009 berufsbegleitende Bachelor, Master und Zertifikate unter ihrem Dach an. Die Angebote aus den Clustern Management & Entrepreneurship, Nachhaltigkeit, Governance & Recht sowie Bildung, Gesundheit & Soziales richten sich an berufstätige Weiterbildungsinteressierte aus Deutschland und der ganzen Welt. Die Professional School hat sich seit ihrer Gründung zu einem der wichtigsten akademischen Weiterbildungsanbieter im norddeutschen Raum und einer der größten Weiterbildungseinrichtungen an deutschen Universitäten entwickelt.
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Alarmstufe für die Demokratie: Keynote Speakerin Dr. Dostal warnt vor Machtverschiebung
Posted by PM-Ersteller - 02/04/26 at 12:04:31 p.m.Demokratie unter Druck: Die neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt den globalen Trend zur Autokratie. Politik-Expertin Dr. Caroline Dostal analysiert die Folgen dieser riskanten Machtverschiebung.
Die Zahlen sind alarmierend. Die neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Die Demokratie verliert weltweit an Boden. Immer mehr Staaten entwickeln sich in Richtung Autokratie, die Beteiligung des Volkes schwindet. Die Hintergründe dieser Entwicklung sind vielschichtig, doch die Richtung ist klar. Macht konzentriert um einzelne Persönlichkeiten. Dadurch verändert sich auch die gesamte Weltpolitik spürbar. Genau diese Verschiebung von Macht greift Dr. Caroline Dostal in ihren fundierten Analysen als Vortragsrednerin und Keynote Speakerin auf.
Wie bedroht ist die Demokratie im eigenen Land?
Dr. Caroline Dostal bringt dafür fundierte Erfahrung mit. Die promovierte Juristin war über Jahre in der internationalen Politik tätig. Sie agierte hinter den Kulissen von Bundestag und Ministerien und verhandelte zentrale strategische Fragen globaler Zusammenarbeit. Diese beruflichen Hintergründe prägen ihre Perspektive als Keynote Speakerin, die hinter die Kulissen des parlamentarischen Betriebs blicken lässt, bis heute. In ihrem höchstaktuellen Vortrag über Politik, Macht und Demokratie „Marionetten der Macht“ greift sie genau die Kernaussagen auf, die nun auch mit der Studie öffentlich gemacht wurden: Wer sind die eigentlichen Machtträger in unserer Politik? Wie gefährdet ist die Demokratie? Was können wir tun, um sie zu schützen.
Der Transformationsindex BTI 2026, den die Bertelsmann-Stiftung Ende März veröffentlicht hat, macht deutlich: Demokratien stehen zunehmend unter Druck – nicht nur von außen durch Diktatoren und unberechenbare Machthaber anderer Länder, sondern auch durch innere Spannungen. Für Dr. Caroline Dostal liegen die Hintergründe in wachsendem Misstrauen und einer fragmentierten Politik. „Wenn Institutionen an Vertrauen verlieren, verschiebt sich automatisch die Macht“, so ihre Bewertung der Studienergebnisse. In ihrem Vortrag benennt sie klar, wie ernst auch die Lage hierzulande für die Demokratie ist.
Was schützt uns vor einer Machtverschiebung?
Gerade jetzt ist die Demokratie für Vortragsrednerin Dr. Caroline Dostal aber unverzichtbar und deshalb auch so schützenwert. Die wichtigsten Punkte, in denen eine Demokratie sich von einer Autokratie abgrenzt, sind:
* Debatten: Komplexe gesellschaftliche Hintergründe werden so verständlich und die Informationen zugänglich gemacht.
* Gewaltenteilung: Dadurch wird unkontrollierte Macht begrenzt und Machtkonzentration verhindert.
* Transparenz: Sie sorgt für nachvollziehbare Entscheidungen in der Politik
* Aufklärung: Komplexe gesellschaftliche Hintergründe werden so verständlich und die Informationen zugänglich gemacht.
* Teilhabe: Bürgern wird damit echte Mitwirkung ermöglicht statt sie zu stillen Beobachtern zu machen.
Nicht schönreden, sondern schützen
Die aktuelle Bertelsmann-Studie lässt wenig Spielraum für Beschönigungen. Die globale Politik steht an einem Wendepunkt. Für Dr. Caroline Dostal ist klar: Wer die Hintergründe versteht, erkennt die Tragweite der aktuellen Entwicklung. Das ist gerade im Hinblick auf die weltweiten Analysen immens wichtig. In ihrem Vortrag mahnt sie deshalb, die Augen nicht vor diesen Zahlen zu verschließen und die Demokratie in Deutschland als selbstverständlich zu nehmen: „Die Studie ist ein Weckruf! Ignorieren wir die gegenwärtige Entwicklung, überlassen wir die Macht denen, die Demokratie nicht stärken, sondern schwächen wollen.“
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