Volksbanken buchen Ralf Schmitz

Sicherheit im Internet Vortrag mit Ralf Schmitz!
VOLKSBANK VORTRAG ONLINE BANKING

BildIn der Volksbank Klettgau-Wutöschingen fand im Monat Mai 2022 ein Vortrag zum Online-Banking mit Sicherheitsexperte und Ethical-Hacker Ralf Schmitz statt.

Ralf Schmitz wird oft von den Volksbanken in Deutschland gebucht. So auch diesmal von der Volksbank Klettgau-Wutöschingen. Die zahlreichen Teilnehmer/innen die online anwesend waren, konnten dabei wertvolle Tipps zum Online-Banking zu Hause am Bildschirm erhalten und wurden auf zahlreiche Hackertricks und Sicherheitslücken für ihren Computer, ihren Laptop, ihr Tablet oder ihr Smartphone aufmerksam gemacht.

Das Thema Sicherheit wird dann ganz wichtig, wenn das eigene Konto gehackt wurde oder wenn sensible Daten vom Handy, Tablet oder Pc angegriffen wurden.

Ralf Schmitz befasst sich schon seit vielen Jahren mit der Internetsicherheit und leider haben die Phishing-Attacken in den letzten Monaten bei den Banken extrem zugenommen. Die Hacker werden immer raffinierter mit Ihren Angriffen und ein Logo zu fälschen ist heute in 1 Minute passiert, weiß Ralf Schmitz zu berichten. Die Phishing-Seiten sind in der Regel nur paar Stunden in der Regel im Netz, aber das reicht aus, um einigen Bankkunden das Konto abzuräumen, sowie gerade wieder in München geschehen.

Ralf Schmitz bei der Volksbank

Das Online-Banking und die bargeldlose Zahlungen sind immer mehr auf dem Vormarsch, so dass besonders Seniorinnen und Senioren gefährdet sind und es sich lohnt, sich mit diesem Thema frühzeitig zu beschäftigen.
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Sicherheitsexperte Ralf Schmitz zeigt an vielen praktischen Beispielen wie Verbrecher und Hacker im Internet vorgehen. Auch Unterschriften können heute in einigen Minuten 1:1 gefälscht werden und für Kaufverträge eingesetzt werden.

Er appelliert an den normalen Menschenverstand und sehr vorsichtig mit dem Internet umzugehen, denn auch in den sozialen Netzwerken werden viele neue Techniken genutzt, um an die sensiblen Daten der Kunden zu gelangen. Hier gilt es rechtzeitig aufzuklären.

Der Vorstandssprecher Herr Ekkehard Windler hatten die Veranstaltungen zusammen mit den Mitarbeitern der Volksbank vorbereitet, wofür sich Georg Eble als Vorsitzender bedankte.

In den nächsten Jahren sollen weitere Veranstaltungen mit interessanten Sicherheitsthemen folgen.

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Cyberkriminalität in Deutschland nimmt weiter zu!

Ralf Schmitz klärt über Cyberkriminalität auf
Wie aus Cybercrime Reports hervorgeht, nimmt die Cyberkriminalität die nächsten Jahre weiter zu, so Sicherheitsexperte und Ethical-Hacker Ralf Schmitz.

BildStraftaten, bei denen die Täter moderne Informationstechnik nutzen, werden zunächst ganz allgemein als Cyberkriminalität (engl. cybercrime) bezeichnet. Cyberkriminalität ist zum Beispiel ein Betrugsversuch, der das potentielle Opfer via E-Mail statt per Post erreicht.
Es werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen täglich angegriffen, wobei mittlerweile der Trend mehr zu den Unternehmen geht, da manche Unternehmen noch zu leichtsinnig mit persönlichen Daten und E-Mails umgehen.

Es geht aber auch um Cyberspionage oder Cyberterrorismus, da sich immer mehr kriminelle Banden zusammenschließen.

Die Folgen von Cyberkriminalität umfassen Schäden und Zerstörung von Daten, Diebstahl von Geld, Produktivitätsverlust, Diebstahl geistigen Eigentums, Diebstahl persönlicher und finanzieller Daten, Unterschlagung, Betrug, Unterbrechung des normalen Geschäftsablaufs nach einem Angriff, forensische Untersuchungen, Wiederherstellung und Löschung von gehackten Daten und Systemen sowie Reputationsschäden.

In den USA ist es bereits das Delikt mit der größten Zuwachsrate. Denn Internetkriminalität ist und bleibt ein lukratives Geschäft., u. a. auch, weil die Zahl der möglichen Ziele zunimmt. Seit 1991 ist die Anzahl von Websites von einer Website auf ca. 1,9 Milliarden angewachsen. Ähnlich verhält es sich mit der Zahl der Internetnutzer. Waren es 2015 nur 2 Milliarden, nutzten 2018 schon ca. 4 Milliarden Menschen, fast die Hälfte der Weltbevölkerung, das Internet.

Falls sich der Trend fortsetzt, ist 2022 mit 6 Milliarden und 2030 mit 7,5 Milliarden Nutzern zu rechnen.

In den nächsten fünf Jahren soll sich das Ganze weltweit noch um 15 Prozent pro Jahr steigern und bis 2025 jährlich 10,5 Billionen US-Dollar erreichen. Was soll 10,5 Bio. US-Dollar erreichen? Der Umsatz im gesamten Internet? Die Schäden von Cyberkriminalität?

Die Anreize für Innovationen und Investitionen sind exponentiell größer als der Schaden, der durch Naturkatastrophen in einem Jahr verursacht wird, und wird profitabler sein als der weltweite Handel mit allen großen illegalen Drogen zusammen, so die Aussage des Cybercrime Reports.

Viele Unternehmen sind besonders attraktiv

Wie wir aus den Medien bereits wissen, steigt die Anzahl von Ransomware-Attacken, Erpressungssoftware-Einsätzen und Erpressungs-, Krypto- oder Verschlüsselungstrojanern weiter an.
Vor allem Unternehmen im Gesundheits- und Bildungssektor verzeichneten in den letzten zwei Jahren eine starke Zunahme von Cyberattacken. Und die Prognosen sagen einen weiteren Anstieg voraus.

Bis eine Lücke geschlossen ist, haben die Kriminellen diese schon wieder ausgenutzt, weiß Ralf Schmitz zu berichten.

Als Einfallstor wären hier die häufig Phishing-E-Mails zu nennen. Wenn Kinder und Erwachsene zu wenig Erfahrung haben, werden sie schnell Opfer von Hackerangriffen. Ralf Schmitz plädiert deshalb für einem Internetführerschein oder für regelmäßigen Fortbildungen/ Vorträgen in diesem Bereich.

Wenn Hacker einmal die E-Mail-Adresse kennen, können sie gezielt gut gefälschte E-Mails verschicken, um dann an Passwörtern oder Bankdaten zu kommen. Andererseits machen sie den Adressaten zum Helfer, indem sie ihn z.T. mit massiven Drohungen dazu bringen, durch das Öffnen von Anhängen Schadsoftware herunterzuladen.
Leider sind alle Betriebssysteme und alle Geräte betroffen. Früher dachte man, Apple-Geräte wären unverwundbar. Diese Zeiten sind jedoch sind schon lange vorbei.

Auch Apple-Geräte sind nicht mehr sicher
Zunehmend häufiger entwickeln die Hacker auch systemübergreifende Schadsoftware. Besonders perfide ist die Methode, E-Mails an Apple-Nutzer zu senden und darüber dann Windows-Trojaner auf das Gerät zu schleusen.
Aber auch in den Store werden immer wieder sogenannte Cleaner – Programme zur Säuberung des Geräts – installiert, um an die Daten oder das Geld der User zu kommen. Falls diese Programme oder Apps auch noch Adware (mit)installieren, verdienen sie gleich doppelt. So ist Adware zunächst meistens nur ein Programm, das Werbung einblendet. Jedoch können die Hacker damit auch jede Menge Daten sammeln oder sogar einen Trojaner einschleusen.
Ralf Schmitz empfiehlt deshalb, auch im Netz einen siebten Sinn zu entwickeln und nur auf seriösen Websites und Stores Downloads durchzuführen und vor Installation einen Virenschutz durchlaufen zu lassen.
Bundesamt für Sicherheit gibt Hinweise

Auch auf den Seiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) findet man viel Hinweise und gute Tipps. Dasselbe gilt natürlich für die Seiten von Ralf Schmitz.

Leider gibt es immer noch genügend User, die unbedacht mit dem Thema Sicherheit und Schutz ihrer Daten umgehen. Egal ob aus Bequemlichkeit, Ignoranz oder Unkenntnis. Obwohl z.B. Warnungen vor Phishing in allen Medien verbreitet werden, klicken viele Nutzer Links in E-Mails dubioser Herkunft an und geben ihre sensiblen Daten bedenkenlos auf gefälschten Webseiten preis.

Trotz aller Aufklärung und Sensibilisierung der User machen diese es den Hackern offensichtlich immer noch zu leicht. Denn Cyberkriminalität ist nur so lange interessant, wie ausreichend Geld fließt. Und das scheint es zu tun. Denn letztendlich ist ein Server, eine Cloud, ein System, ein Gerät oder ein Programm, unabhängig vom Betriebssystem, nur so sicher, wie die schwächsten Glieder in der Kette: Die Nutzer.

Bei der Cyberkriminalität sitzt das Problem also nicht selten vor dem Gerät. So haben Sie es zu einem nicht gerade geringen Teil selbst in der Hand, ob Sie Opfer werden oder nicht. Geben Sie also Acht, sich richtig zu schützen.

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Zurück zur Stechuhr oder Fortschritt?

Ein Jahr nach dem EuGH-Urteil räumt der Zeit-Experte und Unternehmer Dieter Kutschus mit Vorurteilen auf, die sich hartnäckig halten

BildFilderstadt (pm) Mit dem Urteil vom 14. Mai.2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich mit deutlichen Worten zur Arbeitszeiterfassung festgelegt. Es wurde entschieden, dass alle Arbeitgeber in den europäischen Mitgliedsstaaten durch EU-Recht verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch und lückenlos zu erfassen. Diese Dokumentation der Arbeitszeit war bisher nur in speziellen Branchen, bei Überstunden oder für Mini-Jobber vom Gesetzgeber gefordert.

Ein Jahr später zieht der Zeitexperte Dieter Kutschus, Geschäftsführer der DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH aus Filderstadt, eine Bilanz: „Wir befassen uns seit 1994 mit Zeiterfassungssystemen für KMUs. In unserer Unternehmensphilosophie ist es ein Selbstverständnis zu schauen, wo die Zeit der Mitarbeitenden hingeht“, erläutert er. „In der heutigen Arbeitswelt, in der Burnout zur Volkskrankheit geworden ist und sich die Anzahl der Überstunden auf Rekordniveau befindet, kann man das Urteil des EuGHs durchaus als weitsichtige Maßnahme zum Schutz der Arbeitnehmer betrachten“, betont der Unternehmer.

„Viele sorgen sich, das Urteil greift elementar in die Rechte des flexiblen Arbeitens ein. Das ist so nicht richtig. Wie lange Arbeitnehmer arbeiten dürfen, ist längst im Arbeitszeitgesetz festgelegt“, erläutert Dieter Kutschus. Neu sei nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden jetzt genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitgeber und ihre Mitarbeitenden bisher flexiblere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Vertrauensarbeitszeit.“

Vertrauensarbeitszeit besteht weiter
Gleichzeitig weist der Experte darauf hin: „Die Vertrauensarbeitszeit wird damit nicht beerdigt, stattdessen gilt nun eine Dokumentationspflicht, zu welchen Zeiten die Arbeitnehmer gearbeitet haben.“

Wie das konkret auszusehen hat, wird die Zukunft zeigen. Denn obgleich das EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung sich nun zum ersten Mal jährt, hat Deutschland noch keinen konkreten Gesetzesentwurf. Dieter Kutschus vermutet, das kann noch etwas dauern, obgleich im Februar die Medien titelten, in Deutschland bewege sich hier etwas. „Man darf nicht vergessen, dass das EuGH-Urteil lediglich die Basis schafft, damit alle Staaten nationale Regeln aufstellen. Gleichzeitig müssen Sonderregelungen geschaffen werden, so beispielsweise bei Ärzten und damit die Möglichkeit bieten, die Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.

Zeit im Blick bedeutet aktive Fürsorgepflicht
Dieter Kutschus warnt: „Halten sich Unternehmen nicht an diese Vorschriften, ist mit Strafen zu rechnen – vergleichbar mit Verstößen gegen die neuen Datenschutz-Regularien der DSGVO. Daher sollten Unternehmen bereits heute das Thema Arbeitszeiterfassung auf ihre Agenda setzen, um für den Tag X auch technisch gerüstet zu sein.

Dieter Kutschus ist überzeugt: „Arbeitnehmende profitieren von dem Urteil. Ihre erbrachten Stunden sind transparent, sie und auch die Vorgesetzten haben einen Überblick. So kann frühzeitig bei Prozessen und/oder zu wenig Manpower nachjustiert werden. Das Unternehmen kommt somit auch der Fürsorgepflicht für seine Mitarbeitenden in angemessener Weise nach.“

Mehr Mobilität und Flexibilität schafft Attraktivität
Gleichzeitig weiß der Unternehmer aus eigener Erfahrung und aus den Rückmeldungen, die er seit über zwei Jahrzehnten von seinen Kunden bekommt: „Ein gutes System zur Zeiterfassung sorgt für mehr Mobilität und Flexibilität in starren Strukturen. So können veraltete Modelle aufbrechen und Arbeitgeber attraktiver werden, wenn diese mehr Flexibilität, Homeoffice Zeiten etc. ihren Mitarbeitenden anbieten.“

Kutschus unterstreicht: „Neue Arbeitszeitmodelle oder flexible Arbeitszeiten und -orte, die daraus resultieren, sind nur einige Beispiele.“ Zusätzlich dürfe man nicht aus den Augen verlieren, dass wir heute einen Arbeitnehmermarkt bedienen, der gewisse Ansprüche an Unternehmen stellt. Moderne HR-Tools könnten die Motivation und die Mitarbeiterbindung fördern, die sich Arbeitnehmer wünschen.

Zur Person
Dieter Kutschus gründete gemeinsam mit Jochen Briem die DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH 1994. Die Firmenzentrale ist in Filderstadt-Bonlanden. Das Unternehmen bietet modulare Lösungen zur mobilen und zentralen Zeiterfassung über verschiedene Tools, Apps und Programme für KMUs aus der Baubranche, dem Handwerk, Dienstleistungssektor und Industrie.

Weitere Information
Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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DIGI-ZEITERFASSUNG GmbH
Herr Dieter Kutschus
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fax ..: +49 711 70960-60
web ..: https://www.digi-zeiterfassung.de
email : d.kutschus@digi-zeiterfassung.de

Dem EuGH Urteil zur Zeiterfassung ist ein Rechtsstreit zwischen der größten spanischen Gewerkschaftsdachverbandes CCOO und der spanischen Niederlassung der Deutschen Bank vorausgegangen.

Streitgegenstand war die Einführung einer generellen Arbeitszeiterfassung. Diese ist im spanischen Recht nicht vorgesehen. Daher legte der Nationale Gerichtshof Spaniens den Fall dem EuGH vor mit der Frage, ob sich aus EU-Recht ein anderes Recht ergebe.

Der EuGH hat dann entschieden, dass Arbeitnehmern aus der Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) ein „Grundrecht auf Arbeitszeiterfassung“ zusteht.

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