Cassina attackiert Webhändler midmodern.de

Preiskampf bei Designermöbeln. Designklassiker des 20. Jahrhunderts im Cloud-Shop

BildDas Weihnachtsgeschäft zählt zur umsatzstärksten Zeit im Online-Möbelhandel. Im November 2022 veranlasst der italienische Möbelhersteller Cassina Löschungen beim Onlinehändler MidModern auf dessen Onlineshop „shop.midmodern.de“. Nun verklagt die MidModern GmbH Cassina S.p.A. vor dem Landgericht München auf Schadensersatz. 

Während des Weihnachtsgeschäfts 2022 lässt die Cassina S.p.A, mithilfe von unrichtigen Behauptungen Angebote vom Onlineshop „shop.midmodern.de“ löschen. Der Onlinehändler reagiert mit einer Abmahnung und einstweiligen Verfügung beim Landgericht München. Cassina unterwirft sich darauf hin mit einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Nun klagt MidModern auf Schadenersatz.  

Provokativ günstige Preise
Die MidModern GmbH handelt über den Onlineshop MIDMODERN mit original Cassina Möbeln. Dabei bietet MidModern die Cassina Möbel von Designern wie Le Corbusier, Pierre Jeanneret, Charlotte Perriand zu günstigeren Preisen an. Als „Aussenseiter“ (eines selektiven Vertriebssystems), gelangte MidModern so als „nicht autorisierter“ Händler in den Fokus des Möbelherstellers aus Italien. 

Takedown-Attacke nach Einschüchterungsversuch 
Am 31.10.22 wird MidModern eine Email vom Cassina Regionalvertriebsleiter an die Chefin der Cassina Rechtsabteilung weitergeleitet, in der er sie dazu auffordert, rechtliche Schritte gegen MidModern einzuleiten, weil MIDMODERN „unautorisiert“ Cassina Möbel anbiete. 

Risiko Cloud 
Am 09.11.2022 erhält MidModern vom E-Commerce Provider in Kanada plötzlich die Mitteilung über die Löschung von Cassina Angeboten im Onlineshop MIDMODERN. Begründet wird die Löschung damit, dass MidModern, ohne Zustimmung von Cassina, das Markenlogo im Rahmen seiner Angebote von original Cassina Möbeln genutzt habe. Entgegen der Rechtsauffassung von Cassina, ist die Nutzung von Markenzeichen, auch ohne Zustimmung, dank des Erschöpfungsgrundsatzes, grundsätzlich rechtmäßig.

Der Erschöpfungsgrundsatz ist im gewerblichen Rechtsschutz eine allgemeine Rechtsregel die in §17 Abs. 2 UrhG für das Urheberrecht Ausdruck gefunden hat. Der Erschöpfungsgrundsatz soll die Verkehrsfähigkeit von Waren in der gesamten EU und weiteren Vertragsstaaten sicherstellen und erstreckt sich auch auf die Nutzung des Markenlogos im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Waren.  

MIDMODERN hat bereits lange Erfahrung mit Einschüchterungsversuchen namenhafter Möbelmarken und sieht darin Kartellrechtsverstöße, um möglicherweise Wiederverkaufspreise künstlich hoch zu halten und den Preiswettbewerb zwischen Händlern zu unterbinden. Ähnlich wie im aktuellen Fall hatte bereits der Schweizer Hersteller vitra erfolglos versucht, MidModern die Nutzung des vitra-Logos, im Zusammenhang mit Angeboten zu untersagen.

Geklagt wird beim Landgericht München II 

Weitere Informationen zum Thema vertikale Preisbindung https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2017/12_01_2017_Vertikalfall_Moebel.html
Kontakt: Jens Semjan mail@midmodern.de und telefonisch unter +49 160 9242 1258

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

MidModern GmbH
Herr Jens Semjan
Feldweg 10
82343 Pöcking
Deutschland

fon ..: 016092421258
web ..: https://shop.midmodern.de
email : jens.semjan@midmodern.de

Die MidModern GmbH mit Sitz in München und Starnberg vertreibt unter https://shop.midmodern.de Markenmöbel und original Designklassiker des 20. Jahrhunderts zu besonders günstigen Preisen. Ein Team aus Design- und Architekturliebhabern berät kompetent und persönlich.

Pressekontakt:

MidModern GmbH
Herr Jens Semjan
Feldweg 10
82343 Pöcking

fon ..: 081575911532
email : mail@midmodern.de

Das Bestellerprinzip für den Immobilienverkauf kommt: Maklaro ist gewappnet

Die Einführung des Bestellerprinzips für Immobilienverkäufe wird zu einem Preiskampf zwischen Immobilienmaklern führen. Maklaro ist gut darauf vorbereitet – dank Zentraler Immobilienmanagement Tools.

Bildo Seit einigen Monaten denken Politiker aus Regierungskreisen wieder laut über die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf nach.
o Resultat der Gesetzesänderung wäre ein massiver Preiskampf zwischen Maklern, um im Preis- und Leistungsvergleich der Kunden zu überzeugen.
o Mit Hilfe von Zentralen Immobilienmanagement Tools (ZIMT) ist der Digitale Immobilienmakler Maklaro in der Lage exzellenten Service auch unter massivem Preisdruck anzubieten.

Hamburg, 5. März – Seit einigen Monaten wird in Politik und Regierungskreisen laut über die Möglichkeit nachgedacht, das Bestellerprinzip auf Immobilienverkäufe auszuweiten. Während viele Makler und Branchenverbände auf die Barrikaden gehen, ist der Digitale Immobilienmakler aus Hamburg, Maklaro, auf eine entsprechende Gesetzesänderung gut vorbereitet.

Nach Auffassung des bundesweit tätigen Maklerunternehmens wird die Einführung des Bestellerprinzips zu einem massiven Preisdruck auf die Anbieter führen. Sollten Eigentümer beim Verkauf allein für den Service der Makler zahlen müssen, wird es zu verstärkten Preisvergleichen auf Verkäuferseite kommen. Transparente Anbieter mit niedrigen Preisen bei gleichzeitig umfangreichem Service werden in diesem Preiskampf deutliche Vorteile haben.

Zentrale Immobilienmanagement Tools für Spitzen-Service

Um unter diesen Marktvoraussetzung als Immobilienmakler wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es daher notwendig kosteneffiziente, schlanke Strukturen mit einem Spitzen-Service zu verbinden. Der Digitale Immobilienmakler Maklaro ist daher vollumfänglich für das Bestellerprinzip gerüstet. Durch einmalige Strukturen ist er fähig, im Falle einer entsprechenden Gesetzesänderung, einen harten Preiskampf durchzuhalten.

Möglich macht dies KI-unterstützte Vermarktung als entscheidender Wettbewerbsvorteil. Der Maklaro-Algorithmus kontrolliert die relevanten Aktivitäten aller Objektvermarktungen, um hier Optimierungspotentiale für die Maklerteams aufzudecken. Fortwährend wird so für hohe Reichweite der Immobilieninserate gesorgt. Diese Unterstützung sorgt dafür, dass die exzellente Servicequalität von Maklaro auch bei sehr hoher Auslastung besteht.

Außerdem werden Routineaufgaben durch die fortwährende Automatisierung über Zentrale Immobilienmanagement-Tools (ZIMT) auf der Maklaro-Plattform erledigt, damit sich die Maklerteams bestmöglich auf die Betreuung von Interessenten und Eigentümern konzentrieren können. Und auch Kunden profitieren vom digitalen Maklaro-Service. Interessenten können im Self-Service einen Besichtigungstermin buchen oder Einsicht in die digitale Akte der Immobilie nehmen. Und Eigentümer geben hier online ihr Exposé zur Vermarktung frei, bekommen Kennzahlen zu ihrer Vermarktung, erfahren Zeitpunkt und Besucherzahl des nächsten Besichtigungstermins oder sehen welche Kaufangebote am virtuellen Verhandlungstisch bereits abgegeben wurden. Alles ist sofort und von überall zu erfahren.

Da die Automatisierung dieser Arbeiten die Maklerteams maßgeblich entlastet, haben sie zudem mehr Zeit sich auf die Services zu konzentrieren, die nicht durch Technologie erledigt werden können. Die Beziehungspflege mit der Kundschaft. Maklaro-Gründer und Geschäftsführer, Nikolai Roth, versichert: „Maklaro ist bereit für das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf. Wir können jeden Preiskampf mitgehen und durchhalten ohne an der Servicequalität zu sparen. Das wäre der falsche Ansatz.“

Weitere Informationen sowie Bildmaterial finden Sie unter: https://www.maklaro.de/presse/

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Maklaro GmbH
Herr Nikolai Roth
Mattentwiete 6
20457 Hamburg
Deutschland

fon ..: +49 40 228 178 523
fax ..: +49 40 228 178 529
web ..: https://www.maklaro.de
email : presse@maklaro.de

Über Maklaro:
Maklaro ist der führende Digitale Immobilienmakler und kostenfrei für Verkäufer. Mit dem innovativen Online-Bieterverfahren erzielt das Unternehmen transparent optimale Verkaufspreise. Deutschlandweit werden klassische Vor-Ort-Services mit innovativer Technologie und exzellenter Beratung aus der Hamburger Unternehmenszentrale verbunden. Das persönliche Maklaro-Cockpit liefert Käufern und Verkäufern zusätzlich jederzeit wichtige Informationen zum Verkaufsprozess.
Das Unternehmen wurde im Juni 2013 von Nikolai Roth gegründet. Er ist Sprecher der PropTech Plattform des BVDS und Abgeordneter im Bundeskongress Immobilienwirtschaft. In der Oktober Ausgabe 2018 der Capital ist Maklaro zum vierten Mal in Folge mit der Höchstnote von 5 Sternen ausgezeichnet worden.
Weitere Informationen sowie Bildmaterial finden Sie unter: https://www.maklaro.de/presse/

Pressekontakt:

Maklaro GmbH
Herr Tom Kaufhold
Mattentwiete 6
20457 Hamburg

fon ..: +49 40 228 178 523
web ..: https://www.maklaro.de/unternehmen/presse
email : tom.kaufhold@maklaro.de