Krankenversicherung korrekt kündigen: So geht’s

Der Wechsel der Grundversicherung geht immer auch mit einer Kündigung einher. Was man dabei beachten sollte und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier.

BildWenn das Jahr langsam zu Ende geht, steht neben der Weihnachtspost auch eine Nachricht von der Versicherung ins Haus: Die jährliche Anpassung der Krankenkassenbeiträge. Während sich manch ein Versicherter über die Senkung seines Beitrags freut, sind andere von einer deutlichen Erhöhung betroffen. Wer dies nicht hinnehmen möchte, sollte über den Wechsel zu einem anderen Versicherer nachdenken.

Solch ein Wechsel geht immer auch mit einer Kündigung beim aktuellen Versicherer einher. Was man dabei beachten sollte und welche Regeln und Fristen gelten, erfahren Sie hier.

Am 29.11.2019 ist Stichtag für die Kündigung der Grundversicherung

Einmal jährlich hat jeder Versicherte die Möglichkeit, seinen Grundversicherer zu wechseln, unabhängig davon, in welchem Tarif er versichert ist oder welche Franchise er gewählt hat. Bis zum letztem Arbeitstag im November (in diesem Jahr der 29.11.) kann die Grundversicherung mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden, sodass man zum Beginn des neuen Jahres bei einem neuen Anbieter versichert ist.

Formulieren Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben und schicken dieses an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrer Grundversicherung. Haben Sie bei diesem Anbieter auch eine oder mehrere Zusatzversicherungen abgeschlossen, sollten Sie auch auf diese explizit eingehen und Ihrem Versicherer mitteilen, ob Sie diese behalten oder ebenfalls kündigen möchten.

Achtung: Das Datum des Poststempels ist nicht entscheidend!
Als Eingang bei Ihrem Versicherer gilt immer erst der Tag, an dem der Sachbearbeiter Ihren Brief tatsächlich auf dem Schreibtisch hat. Besonders durch Wochenenden und Feiertage kann es hier zu ungewollten Verzögerungen kommen. Schicken Sie Ihre Kündigung frühzeitig ab, um Komplikationen zu vermeiden. Mit einer Versendung als Einschreiben sichern Sie sich zusätzlich ab.

Nachversicherungsbestätigung vom neuen Anbieter

Haben Sie die Versicherung bei Ihrem alten Anbieter gekündigt, sollten Sie sich so bald wie möglich auf die Suche nach einer neuen Grundversicherung machen. Am einfachsten gelingt das mit einem Krankenkassenvergleich, der die Angebote aller Schweizer Versicherer gegenüberstellt. So erhält man nicht nur einen Überblick über den Markt, sondern findet auch mit wenig Zeitaufwand den passenden Anbieter für die neue Krankenversicherung und kann eine entsprechende Offerte einholen.

Sobald dem neuen Anbieter alle benötigten Dokumente vorliegen, sendet er Ihrer bisherigen Versicherung eine Bestätigung (die sogenannte Nachversicherungsbestätigung), sodass die Kündigung wirksam wird. Sie selbst müssen sich dabei um nichts kümmern. Sollte es dabei einmal zu einer Verzögerung kommen, ist das kein Grund zur Besorgnis: Haben Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet, wird dies nicht zu Ihrem Nachteil sein.

Versicherungsschutz bleibt durchgehend bestehen
Egal, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Versicherung kündigen oder wann Sie die erforderlichen Dokumente einreichen: Ihr Versicherungsschutz bleibt immer bestehen, eine Versorgungslücke müssen Sie nicht fürchten. Ist Ihre Kündigung nicht wirksam oder der Wechsel funktioniert aus anderen Gründen nicht, bleiben Sie bei Ihrem alten Versicherer. Dieser kann Ihren Versicherungsschutz nicht aufheben, bevor er die Bestätigung eines anderen Versicherers (Nachversicherungsbestätigung) über Ihren neuen Versicherungsschutz hat.

Ausnahmen bei der Kündigung der Grundversicherung

Zusätzlicher Kündigungstermin
Versicherte, die den Standard-Tarif mit freier Arztwahl und eine Franchise von 300 Franken (Kinder: 0 Franken) gewählt haben, haben auch zum 30. Juni jeden Jahres die Möglichkeit, ihren Grundversicherer zu wechseln. Hier gilt allerdings eine dreimonatige Kündigungsfrist, die Kündigung muss dem Versicherer also spätestens am 31. März vorliegen.

Prämienerhöhung im laufenden Versicherungsjahr
Erhöht Ihr Versicherer im laufenden Versicherungsjahr Ihre Beiträge, können Sie Ihren aktuellen Vertrag mit einer einmonatigen Frist kündigen.

Keine Kündigung bei Zahlungsrückstand
Eine Einschränkung müssen Versicherte beim Wechsel der Krankenkasse akzeptieren: Wer im Zahlungsrückstand ist, kann die Grundversicherung nicht kündigen. Die einzige Möglichkeit, den Grundversicherer in dieser Situation zu kündigen, ist, den Zahlungsrückstand bis zum Ende des Jahres auszugleichen. Sind alle Rückstände spätestens am 30. Dezember ausgeglichen, wird die Kündigung wirksam. Ist dies nicht der Fall, verbleibt der Versicherte für mindestens ein weiteres Jahr bei seinem bisherigen Versicherer.

Unser Tipp: Kündigungsservice nutzen

Auch wenn es sich meist lohnt, die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und hin und wieder die Versicherung zu wechseln, ist dies dennoch mit etwas Aufwand verbunden. Wer sich als Versicherter nicht selbst darum kümmern möchte, kann dies glücklicherweise auch abgeben: Einige Versicherungsbüros in der Schweiz bieten einen sogenannten Kündigungsservice an. Hier erhalten Versicherte nicht nur Unterstützung bei der Auswahl und dem Abschluss der passenden neuen Krankenversicherung, die Versicherungsfachleute kümmern sich auch um die fristgerechte Kündigung des bestehenden Anbieters. So gelingt der Wechsel der Krankenversicherung ganz ohne Stress.

Aus dem Beitrag „Krankenversicherung korrekt kündigen: So geht’s“ von Versicherung-Schweiz.ch

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

A&P Acklin und Partner GmbH – Versicherung-Schweiz.ch
Herr Yves Acklin
Henauerstrasse 7
9244 Niederuzwil
Schweiz

fon ..: +41 71 983 38 58
web ..: https://www.versicherung-schweiz.ch
email : info@versicherung-schweiz.ch

Acklin und Partner ist als unabhängiger Versicherungsbroker keinem Anbieter verpflichtet. Wir kennen die Stärken und Dienstleistungen der einzelnen Gesellschaften und sind deshalb in der Lage, Ihnen für Ihre Versicherungsbedürfnisse die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Diese Unabhängigkeit erschliesst Möglichkeiten, bedeutet aber auch Verpflichtung. Mit den besten Ressourcen, Produkten und Fachleuten kommen wir dieser Verpflichtung nach – einfach, vertrauenswürdig und kompetent. Als Partner sind wir für die ganzheitliche Betreuung in Versicherungs- und Vorsorgefragen Ihr erster Ansprechpartner.

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2020 sinken die Krankenkassenprämien für junge Erwachsene

2020 sinken die Schweizer Krankenkassenprämien für junge Erwachsene im Schnitt um 2 Prozent. Wie man bestmöglich von der Prämiensenkung profitiert, erfahren Sie in diesem Beitrag.

BildAuch wenn die Erhöhung der Krankenkassenprämien für das Jahr 2020 mit durchschnittlich 0,2 Prozent insgesamt sehr moderat ausfällt, gibt es doch eine Gruppe, die sich besonders freuen dürfte: Junge Erwachsene profitieren im kommenden Jahr von einer Senkung ihrer Krankenkassenbeiträge. Grund für die Prämiensenkung ist vor allem der Erfolg der Kostensparmassnahmen in den vergangenen Jahren. Ein weiteres Massnahmenpaket soll Anfang 2020 veröffentlicht werden.

Grosse Prämienunterschiede je nach Kanton

Die mittlere Prämie in Tarifen für junge Erwachsene im Jahr 2020 liegt neu bei 265,30 Franken und sinkt damit um durchschnittlich 2 Prozent. Das ist allerdings nicht in allen Kantonen gleichermassen der Fall. Während die Prämien beispielsweise in Basel-Stadt um 3,8 Prozent gesenkt werden, liegt die Reduktion im Kanton Baselland bei 1,7 Prozent. Aus diesem Grund lohnt es sich jetzt einmal nachzurechnen, wie die eigene Prämie künftig ausfällt.

Am einfachsten gelingt das mit einem Krankenkassenvergleich 2020. Praktisch dabei, neben der eigenen Prämienentwicklung sieht man auch, ob eine andere Krankenkasse ein günstigeres Angebot im Wohnkanton bietet.

Prämienvorteile für junge Erwachsene nutzen

Um sich im kommenden Jahr über eine geringere Krankenkassenprämie freuen zu können, sollte man beachten, dass nicht alle Krankenkassen Tarife für junge Leute offerieren. Falls man als junger Erwachsener aktuell zum Erwachsenentarif versichert ist, empfiehlt sich dieses Jahr ein Wechsel zu einem anderen Anbieter – mit einem speziellen Tarif für 19- bis 25-Jährige. In der Regel kann so monatlich einiges eingespart werden.

Wer seine Krankenkassenprämie zusätzlich senken möchte, sollte ausserdem einen Blick auf das gewählte Versicherungsmodell und die Franchise werfen: Ist man im Hinblick auf den ersten Ansprechpartner im Krankheitsfall flexibel und zieht alternative Versicherungsmodelle wie das Telmed, Hausarzt- oder HMO-Modell in Erwägung, kann man im Vergleich zum Standard-Tarif bis zu 25% Prämien sparen.

Als junger Erwachsener geht man in der Regel selten zum Arzt. Aus diesem Grund fallen die Krankenkassenprämien für jüngere Versicherte auch vergleichsweise niedrig aus. Doch auch bei der Auswahl der passenden Franchise spielt die Anzahl der Arztbesuche eine Rolle. Geht man häufiger zum Arzt lohnt sich eine niedrige Franchise – geht man seltener zum Arzt profitiert man zumeist von einer höheren Franchise, die mit geringeren monatlichen Prämien einhergeht. Wer sparen möchte, sollte daher auch die Optimierung der Franchise in Erwägung ziehen.

Fazit: Jetzt lohnt sich ein Vergleich besonders

Die finanzielle Entlastung durch niedrigere Krankenkassenprämien sollten junge Erwachsene unbedingt als Anlass nehmen die eigene Versicherungssituation zu überprüfen. Fällt die eigene Prämie im Vergleich zu anderen Krankenkassen zu hoch aus? Ist das gewählte Versicherungsmodell das richtige? Passt die derzeitige Franchise zu der Anzahl der jährlichen Arztbesuche? Wer seine Anforderungen an die Krankenversicherung und die Prämien der verschiedenen Versicherer kennt, kann bei der Krankenkasse 2020 ordentlich sparen. So hat man als junger Erwachsener am Monatsende mehr im Sack!

„2020 sinken die Krankenkassenprämien für junge Erwachsene“ auf 1A-Versichert.ch

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