Drei Prämissen sind für Anerkennung von Impfschäden zu erfüllen / Selbsthilfe gibt Tipps zur Antragsstellung

Immer mehr Anträge auf Anerkennung eines rechtlichen Impfschadens mit dem daraus folgenden Anspruch auf soziale Entschädigung nach dem Impfschutzgesetz werden in Deutschland abgelehnt.

BildDiese Erfahrung macht die bundesweit tätige Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen. Deren Leiter, Dennis Riehle (Konstanz), verzeichnet zunehmend Anfragen von Hilfesuchenden und ihren Angehörigen, deren Anträge entsprechend angewiesen werden. Nach der Auffassung des Sozialberaters, der mittlerweile rund 6.500 Post-Vac-Patienten betreut hat, liegen die Gründe vor allem im Umstand des fehlenden Beleges auf eine bestehende Kausalität, also einen Zusammenhang zwischen eingetretener Symptomatik und der vorangegangenen Impfung: „Letztendlich müssen drei Prämissen erfüllt sein: Erstens muss eine Gesundheitsstörung eingetreten sein, die auch medizinisch entsprechend attestiert und nachgewiesen ist (Primärschaden). Zweitens braucht es eine fortdauernde wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Schädigung mit einer mindestens sechs monatigen Dauer (Sekundärschaden), der haftungsbegründend ist. Und drittens sollte eine plausible und nachvollziehbare Indizienkette vorliegen, wonach zwischen dem Gesundheitsschaden und der Verabreichung des Vakzins nach gesundem Menschenverstand und ohne ernsthaften Zweifel ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Erst durch diesen Nachweis ergibt sich ein haftungsauslösender Impfschaden gemäß Gesetz. Gerade dieser letzte Schritt gelingt im Anerkennungsverfahren zumeist nicht“, erläutert Dennis Riehle. Denn es müssten andere Gründe ausgeschlossen werden, welche die Gesundheitsstörungen auch nur teilweise mitverursacht haben könnten. Besonders bei vorerkrankten Personen ist solch eine Beweisführung nahezu unmöglich. Nach Meinung des Beraters, der selbst seit 2021 an einer fortbestehenden Impfkomplikation leidet, kommt sowohl dem behandelnden Facharzt, aber auch dem Patienten deshalb eine ganz besondere Verantwortung zu.

„Beide müssen die aufgetretenen Impfreaktionen, von Fieber oder Schmerzen und Rötung an der Einstichstelle, sowie alle im Laufe der nachfolgenden Tage und Wochen eingetretenen Symptome dokumentieren. Der Mediziner muss daneben genau abwägen. Er muss prüfen, ob nach bestem Wissen und Gewissen in einer schlüssigen Argumentation ein Impfschaden als unmittelbare Folge der Vakzin-Gabe anzunehmen oder auszuschließen ist. Hierfür sollten auch entsprechende Befunde erhoben werden, beispielsweise Laborparameter, körperliche und psychische Inspektion, vor allem auch neurologisch, psychiatrisch, internistisch-immunologisch, sowie Auffälligkeiten in den technischen Untersuchungen. Zudem sollte er protokollieren, welche Funktionsstörungen eingetreten sind, die Auswirkung auf das soziale, berufliche und private Leben des Betroffenen haben. Hierbei kann der Patient beispielsweise mit einem Tagebuch helfen. Schlussendlich sollte auch geprüft werden, ob die Beschwerden durch Medikamente oder Wechselwirkungen ausgelöst wurden und ob Grunderkrankungen bestehen, die durch die Impfung möglicherweise verschlechtert wurden“, so Riehle. Insgesamt sei dies ein komplexer Prozess, der in den seltensten Fällen gerichtsfest gelingen könne. „Auch wenn ich es mir anders wünschen würde und dringend eine Veränderung des Entschädigungsrechts fordere, sind die Chancen auf einen positiven Bescheid derzeit äußerst gering“, meint der in Rechtsfragen zertifizierte Berater. Das bedeute aber nicht, dass der Impfschaden aus medizinischer Sicht in Frage steht. „Viel eher haben die Versorgungsämter nur zu prüfen, ob eine Impfschädigung gemäß des Impfschutzgesetzes vorliegt und damit eine Grundlage für Entschädigung gegeben ist. Auch ein negatives Schreiben vom Amt bedeutet nicht, dass eine Gesundheitsstörung ausgeschlossen ist. Vielmehr bescheinigt der Amtsarzt mit seiner Rückweisung nur, dass der Impfschaden nicht die Voraussetzungen der Paragrafen erfüllt und damit nicht entschädigt werden kann. Die Tatsache, dass jemand unter einem Post-Vac-Syndrom leidet und durchaus auch im Nachgang einer Impfung schwer erkrankt ist, wird niemandem abgesprochen. Das sollte dem Betroffenen immer bewusst sein“, stellt Dennis Riehle abschließend klar.

Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist überregional unter www.selbsthilfe-riehle.de erreichbar.

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Ehrenamtliches Büro für Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Herr Dennis Riehle
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Das ehrenamtliche Büro für Öffentlichkeitsarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine und Initiativen in der Pressearbeit, Kommunikation und im Marketing. Es wird vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle geleitet.

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Selbsthilfeinitiative veröffentlicht neue Statistik zu Post-Vac-Syndrom bei über 4.900 Ratsuchenden

Bei der bundesweit aktiven Selbsthilfeinitiative zu Impfkomplikationen haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie mittlerweile über 4.900 Personen gemeldet.

BildBei den Ratsuchenden besteht der Verdacht auf eine über das Maß einer üblichen Impfreaktion hinausgehenden und fortdauernden Schädigung im zeitlichen und möglicherweise kausalen Zusammenhang zur Verabreichung eines Vakzins. Entsprechend macht der Leiter des ehrenamtlichen Angebots, Dennis Riehle (Konstanz), in einer aktuellen Aussendung deutlich, wonach die Dynamik in der Zahl der eingehenden Anfragen in den letzten Monaten wieder deutlich zugenommen habe und sich derzeit täglich rund zehn Menschen nach Erfahrungswerten bezüglich Diagnostik, Behandlung und sozialer Ansprüche erkundigten. „Von den 4.989 Ratsuchenden wurden 4.376 gegen Corona geimpft, die restlichen Patienten haben eine Impfung gegen Grippe, Gürtelrose, Masern, FSME oder Hepatitis erhalten. Der überwiegende Teil der Impfschäden, nämlich 52 %, bezieht sich dabei auf nachfolgende Gesundheitsbeeinträchtigungen im neurologischen Bereich. Hierzu gehören Schmerzsyndrome, Missempfindungen, Sensibilitätsstörungen, Lähmungserscheinungen, kognitive Defizite oder Erschöpfung, die erstmalig im Anschluss an die jeweilige Immunisierung auftraten und daher in temporärer Nähe zum Piks stehen, was den Verdacht auf eine Kausalität zumindest nahelegt – zumal die allermeisten Betroffenen zuvor gesund waren beziehungsweise keine Krankheiten hatten, die in Wechselwirkung mit den nun aufgetretenen Erscheinungen zu sehen sind“, so Dennis Riehle, der selbst seit 2021 von einem Post-Vac-Syndrom betroffen ist.

Der Psychologische und Sozialberater ergänzt: „Weitere 23 % der bei uns eingegangenen Meldungen umfassten Symptome aus dem Fachgebiet der Kardiologie, zumeist Herzrhythmusstörungen, starke Blutdruckschwankungen, allgemeine Kreislaufprobleme und nicht zuletzt in wenigen Ausnahmen auch Herzmuskelentzündungen. 11 Prozent sind internistische Auffälligkeiten, vor allem umfassen sie auffallende Laborparameter wie erhöhte Leberwerte, plötzlich auftauchende Hyperglykämien (erhöhte Blutzuckerwerte) und nicht zuletzt Gefäßveränderungen. Acht Prozent sind dem psychiatrischen Bereich zuzuordnen, gerade Panik- und Angstzustände, die vor der Impfung nicht vorhanden waren. Der Rest teilt sich dann in dermatologische Beschwerden (vor allem Urtikaria – Hautausschläge) und unspezifische Sehstörungen, Schwindel und Tinnitus“, sagt Dennis Riehle, der dabei betont: „Aus der Statistik herausgerechnet sind all jene Fälle, bei denen die Betroffenen eindeutige Nebenwirkungen der Impfung schilderten, die sich innerhalb weniger Tage zurückbildeten und daher nicht als Komplikation zu betrachten sind. Damit sind die rund 4.900 Fälle bereits als bereinigt anzusehen“. Riehle verweist auf die weiterhin schwierige Versorgungslage der Betroffenen: „Viele niedergelassene Haus- und Fachärzte sind mit dem Erkennen und Therapieren einer Impfschädigung überfordert, zumal es bislang keine ursächlichen Behandlungsansätze gibt. Gleichermaßen kann aber gesagt werden, dass sich die Vorgehensweise nicht wesentlich von jenem bei Long-Covid unterscheidet und sich vor allem auf symptomatische Maßnahmen bezieht, beispielsweise Schmerzreduktion, Unterstützung mit einer antidepressiven Medikation und Psychotherapie, Substitution von Mikronährstoffen und Antioxidantien, Ernährungsanpassung, Schlafhygiene, leichte Aktivierung, Rehabilitation, Lichttherapie, Akupunktur, Physio- und Ergotherapie. Daneben sollte immer geprüft werden, ob durch die Impfkomplikation möglicherweise ein Anspruch auf soziale Entschädigung, eine Behinderteneigenschaft, Erwerbsminderungsrente oder vorübergehende Pflegeleistungen besteht“, betont Riehle und ermutigt: „Viele Patienten haben Linderung erfahren können!“.

Die kostenlose Beratung der Selbsthilfeinitiative ist überregional unter www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de erreichbar.

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Chronisches Erschöpfungssyndrom nur unter strengen Voraussetzungen als Impfschaden anerkannt

Im Zuge der Corona-Pandemie hat das Chronische Erschöpfungssyndrom (CFS) neue Aufmerksamkeit bekommen.

BildNicht nur als ein Symptom von Long-Covid ist es aufgetreten, sondern auch als mögliche Impfkomplikation. Hierauf macht der Leiter der bundesweit tätigen Selbsthilfeinitiativen zu CFS, Fibromyalgie und Impfschäden, Dennis Riehle (Konstanz), in einer Aussendung aufmerksam. Demnach haben sich beim Psychologischen Berater, der selbst betroffen ist, mittlerweile rund 4.400 Patienten mit einer Schädigung nach Verabreichung eines Corona-Vakzins gemeldet, von denen rund 67 % angaben, unter anderem auch an einer ausgeprägten Erschöpfung zu leiden. „Ob es sich hierbei jeweils um ein impfinduziertes CFS handelt, ist schwer zu sagen. Letztlich kann die Herkunft der Beschwerden in der Regel nicht abschließend geklärt werden, weshalb auch die haftungsauslösende Anerkennung eines CFS als Impfschaden nur sehr selten gelingt“, erklärt der in Sozialrecht zertifizierte Riehle. Denn es genüge nicht allein ein zeitlich zur Impfung aufgetretenes Symptombild, das am Ende auch zu einer sozialen Entschädigung führt. Viel eher müsse neben einer unmittelbaren Impfreaktion (Primärschaden) auch eine mindestens über sechs Monate andauernde gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Einschränkung (Sekundärschaden) vorliegen, die dann in einer plausiblen Indizienkette mit einer zumindest hohen Wahrscheinlichkeit nachvollziehbar und nach gesundem Menschenverstand ohne ernsthaften Zweifel auf die Immunisierung zurückzuführen sein dürfte. Diese Kausalität könne nur gerichtsfest hergestellt werden, wenn andere Ursachen für die Gesundheitsstörung auszuschließen sind.

„Wenn man auf vergangene Urteile blickt, ist ein impfinduziertes CFS nur dann sicher anzunehmen, wenn es sehr plötzlich und in einer zeitlichen Nähe zum Piks aufgetreten ist. Daneben müsse von einem Impfschaden ausgegangen werden, sofern die Symptome über die bloße körperliche, psychische und emotionale Erschöpfung hinausgehen und beispielsweise auch eine Schmerzstörung umfassen. Daneben gilt das Ausbleiben von infektiösen Zeichen wie Fieber oder Lymphknotenschwellung als Hinweis auf ein impfinduziertes CFS. Schlussendlich sind die Chancen auf Feststellung eines Impfschadens höher, wenn es sich um frisch entwickelte Impfstoffe handelt, nachdem diese oftmals noch nicht abschätzbare Nebenerscheinungen und Wechselwirkungen mit sich bringen können und daher von Gerichten eher als Auslöser von Schädigungen eingeschätzt werden als Vakzine, die sich bereits über einen Zeitraum bewährt haben“. Riehle sieht insbesondere dann Schwierigkeiten, wenn bereits Vorerkrankungen bestanden haben: „Dann fällt die Unterscheidung zwischen einer impfbedingten und anderweitig verursachten Symptomatik deutlich schwerer und muss gutachterlich sehr viel intensiver abgewogen werden“. Der Selbsthilfegruppenleiter empfiehlt in jedem Fall, aufkommende Beschwerden ausführlich dokumentieren und attestieren zu lassen: „Gerade, wenn es darum geht, einen Kausalnachweis zu erbringen, sind die chronologischen Abläufe einer möglichen Impfschädigung von besonders großer Bedeutung. Es obliegt dann dem behandelnden Arzt, die Geschehnisse kritisch zu bewerten und eine Einschätzung über die Ätiologie abzugeben. Eine abschließende Beurteilung nimmt dann das Versorgungsamt vor, das einen Antrag auf Anerkennung einer Entschädigungsleistung nach dem Impfschutzgesetz sorgfältig prüft“, so Riehle abschließend.

Die Selbsthilfeinitiative bietet eine bundesweite und kostenlose Psychologische, Sozial- und Ernährungsberatung per Mail über www.erschoepfung-fibromyalgie.de oder www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de an.

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