Kartoffelland – ein kleines Video erklärt Herrschaft und herrschaftsfreie Utopien
Posted by PM-Ersteller - 29/07/26 at 09:07:49 a.m.In der Filmwerkstatt der Projektwerkstatt ist ein Hörspiel entstanden, welches anhand einer fiktiven Mini-Welt erklärt, wie Menschen am besten zusammenleben (auch als Video).
Zehn Menschen sitzen in einem Raum. Das ist die Welt. Andere Menschen gibt es nicht, und auch nichts außerhalb des Raumes. Das ist das Szenario des Hörspiels „Kartoffelland. Es erzählt die Geschichte dieser zehn Menschen, wie sie sich unter verschiedenen Bedingungen verhalten: In Hierarchien, mit einer institutionellen Macht im Hintergrund, mit und ohne Waffen sowie am Ende in einer herrschaftsfreien Welt, in der alle gleichberechtigt sind. Der Autor geht mit seiner fiktiven Erzählung der Frage nach, wie das Leben am besten funktioniert: Wann kooperieren Menschen, wann streiten sie und wann unterwerfen sie sich? Um alles auf diese zentrale Frage zu fokussieren, kennt die Mini-Welt der zehn Personen auf kleinem Raum nur ein Bedürfnis: Sie wollen Kartoffeln essen. Die einzige Gefahr, die ihnen droht, ist das Verhungern, wenn sie keine Kartoffeln bekommen. Wann ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass alle mit ausreichend Kartoffeln versorgt werden? Die Geschichte zeigt, dass eine herrschaftsfreie Welt, frei von Waffen, Privilegien, Eigentum, Gesetzen und staatlichen Institutionen die bessere Alternative ist. Dann leben nicht die besseren Menschen, sondern sie sind gezwungen, zu kooperieren, um zu überleben, sicher und gut zu leben. Das Hörspiel ist auf Youtube unter https://youtu.be/yJIEV1IzA8Q veröffentlicht und dafür mit KI-erzeugten Bildern unterlegt worden. Ein Download als mp3-Audiodatei und des gesamten Textes ist auf https://kartoffelland.siehe.website. Film und Hörspiel stehen unter Creative Commons, können also frei verbreitet und gesendet werden. Die Geschichte eignet sich auch als Rollenspiel in Schulen und Bildungsarbeit.
Daten zum Hörspiel/Video „Kartoffelland“
* Infoseite, weitere Links, u.a. zum Filmtext als PDF: https://kartoffelland.siehe.website
* Ein Film aus der Projektwerkstatt, mit freier Filmmusik aus dem Cayzland-Studio
* Der Text stammt von Jörg Bergstedt, Aktivist, Trainer und Strafverteidiger, Journalist und Autor mit den Schwerpunkten Herrschaftstheorie und Ökologie.
* Gesprochen von Tamara Bender und Jörg Bergstedt. Illustriert von ChatGPT mit Prompts von Jörg Bergstedt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Projektwerkstatt
Herr Jörg Bergstedt
Ludwigstr. 11
35447 Reiskirchen
Deutschland
fon ..: 06401-903283
web ..: https://projektwerkstatt.de
email : saasen@projektwerkstatt.de
Die Projektwerkstatt ist eine offene Aktionsplattform mit vielen Kreativwerkstätten (Theater, Film, Holz, Metall, Elektronik, Fahrrad usw.), Veranstaltungsräumen und Bibliotheken, die von Einzelpersonen und Gruppen genutzt werden kann.
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Fraunhofer IGD – Fachkräftemangel in der Inneren Sicherheit als strukturelle Herausforderung
Posted by PM-Ersteller - 12/05/26 at 08:05:40 a.m.Steigende Anforderungen in der Inneren Sicherheit: Digitale Technologien unterstützen Sicherheitsbehörden
Begrenzte personelle Ressourcen und komplexere Einsatzlagen erfordern neue Ansätze in der Inneren Sicherheit. Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD zeigt, wie digitale Technologien Ermittlungen effizienter gestalten und Einsatzkräfte bei Analyse und Entscheidungsfindung gezielt unterstützen können.
Polizei und Sicherheitsbehörden stehen vor wachsenden Herausforderungen: Neben zunehmendem Fachkräftemangel müssen sie immer komplexere Einsatzlagen, steigende Datenmengen und neue Bedrohungsszenarien bewältigen. Studien zeigen, dass dies bereits heute die Arbeitsbelastung erhöht und langfristig die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen kann.
Parallel dazu werden sicherheitsrelevante Entwicklungen zunehmend sichtbar: Laut Bundeskriminalamt wurden im Jahr 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge im Umfeld kritischer Infrastrukturen gemeldet. Auch die Deutsche Flugsicherung verzeichnet einen Anstieg von 99 Fällen im Jahr 2023 auf 144 bis August 2025 (+45 %). Im Cyberraum berichten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie das CERT-Bund (Computer Emergency Response Team der Bundesverwaltung) in ihren aktuellen Lageberichten von einer zunehmenden Zahl auffälliger Netzwerkmuster und Anomalien.
Diese Entwicklungen verdeutlichen die wachsenden Anforderungen an Sicherheitsbehörden – insbesondere bei gleichzeitig begrenzten personellen Ressourcen.
Digitale Technologien gewinnen daher in diesem Kontext zunehmend an Bedeutung. Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD entwickelt hierfür Lösungen, die Einsatzkräfte gezielt entlasten und die Auswertung komplexer Daten unterstützen
Technologien für aktuelle Einsatzanforderungen
Drohnen frühzeitig erkennen
Eine ereignisbasierte Event-Kamera unterstützt die Detektion von Drohnen und schnellen Objekten in dynamischen Einsatzsituationen. Sie erkennt Bewegungen auch unter schwierigen Lichtverhältnissen zuverlässig und kann Sicherheitsbehörden zusätzliche Reaktionszeit verschaffen. Gleichzeitig ermöglicht der energieeffiziente Betrieb der Event-Kameras längere Einsatzzeiten.
Cyber- und Netzwerkdaten effizient auswerten
Für die Analyse komplexer Daten entwickelt das Fraunhofer IGD interaktive Werkzeuge für Cyber- und Netzwerkdaten, etwa für Internetrouting, PCAP-Daten und Softwareschwachstellen. Die visuelle Aufbereitung trägt dazu bei, Auffälligkeiten schneller zu erkennen und fundierte Bewertungen zu unterstützen.
KI-basierte Unterstützung in dynamischen Einsatzlagen
KI-basierte Verfahren unterstützen Sicherheitsbehörden bei der Echtzeit-Identifizierung von Personen in Menschenmengen sowie bei der Lagebewertung in dynamischen Einsatzsituationen. Ein weiteres Forschungsfeld adressiert Face-Morphing-Angriffe: Hier erkennen spezielle Verfahren manipulierte biometrische Fotos und erhöhen die Sicherheit bei der Identitätsprüfung.
„Gerade in dynamischen Einsatzlagen ist Zeit ein entscheidender Faktor“, sagt Florian Kirchbuchner, Abteilungsleiter Smart Living & Biometric Technologies am Fraunhofer IGD. „Unsere KI-basierten Verfahren helfen dabei, relevante Informationen aus großen Datenmengen in Echtzeit zu erkennen, fundierte Entscheidungen zu unterstützen und biometrische Prüfverfahren robuster gegen Manipulationen zu machen.“
Digitale Unterstützung in der Ermittlungsarbeit
Neben der Lagebewertung spielt auch die forensische Aufarbeitung eine zentrale Rolle: Mit CultArm3D, entwickelt in Kooperation mit dem Fraunhofer IGD-Spin-off Verus Digital GmbH, lassen sich Asservate kontaktlos und standardisiert als hochpräzise 3D-Modelle erfassen. Die automatisierte Digitalisierung ermöglicht eine reproduzierbare Dokumentation sowie eine standortunabhängige Begutachtung und kann Ermittlungsprozesse beschleunigen.
Realitätsnahe Trainings für komplexe Einsatzszenarien
Mit der Plattform »Next Reality« entstehen immersive Trainingsumgebungen für Sicherheitskräfte. Die Kombination aus Virtual Reality und realen Umgebungseffekten ermöglicht realitätsnahe Übungen unter Stressbedingungen – beispielsweise für Notfallszenarien wie eine Helikopter-Notwasserung.
Forschung im Dialog mit der Praxis
Digitale Technologien bilden einen ergänzenden Baustein, um vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen und datengestützte Entscheidungen zu ermöglichen. Die vorgestellten Lösungen präsentiert das Fraunhofer IGD im Rahmen der GPEC – General Police Equipment Exhibition & Conference vom 20. bis 22. Mai 2026 in Leipzig.
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Fraunhofer IGD auf der GPEC – 20.-22.05.2026
Fraunhofer-Gemeinschaftsstand – Halle 2, Stand J32
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Weiterführende Informationen:
– Weitere Informationen zu den Technologien und zur GPEC: https://www.igd.fraunhofer.de/de/veranstaltungen/gpec.html
– Weitere Informationen zum Thema Cybersicherheit: https://www.igd.fraunhofer.de/de/media-center/kundenmagazin/im-netzwerk-den-ueberblick-behalten.html
– Weitere Informationen zum Thema Biometrie: https://www.igd.fraunhofer.de/de/forschung/kernkompetenzen/biometrie.html
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD
Frau Daniela Welling
Fraunhoferstraße 5
64283 Darmstadt
Deutschland
fon ..: +49 6151 155-146
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email : presse@igd.fraunhofer.de
Über das Fraunhofer IGD:
Das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung IGD setzt seit über 30 Jahren Standards im Visual Computing, der bild- und modellbasierten Informatik. Die rund 260 Mitarbeitenden des Fraunhofer IGD unterstützen Unternehmen und Institutionen der Branchen Manufacturing and Mobility, Gesundheit und Pflege, Bioökonomie, Infrastruktur und Public Services sowie Maritime Wirtschaft. Das Fraunhofer IGD bietet konkrete technologische Lösungen und hilft bei der strategischen Entwicklung. Die Forscherinnen und Forscher betreiben Problemanalyse, konzipieren Soft- und Hardwaresysteme, entwickeln Prototypen und realisieren und implementieren visuell-interaktive Systeme. Schwerpunkte sind Mensch-Maschine-Interaktion, Virtual und Augmented Reality, künstliche Intelligenz, interaktive Simulation, Modellbildung sowie 3D-Druck und 3D-Scanning. Das Fraunhofer IGD betreibt seit 1987 Spitzenforschung und begleitet an seinen zwei Standorten Darmstadt und Rostock den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel mit anwendungsorientierten Lösungen. Internationale Relevanz entfalten seine Produkte durch die Zusammenarbeit mit dem österreichischen Schwesterinstitut an den Standorten Graz und Klagenfurt sowie die Beteiligung an verschiedensten EU-Projekten.
Pressekontakt:
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Bremen erweitert Polizeibefugnisse: Schutzinstrument oder Einstieg in die Vorfeldkontrolle?
Posted by PM-Ersteller - 17/02/26 at 01:02:03 p.m.Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern. Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.
Bremen schafft mit dem neuen Polizeigesetz die Grundlage für präventive elektronische Fußfesseln und einen gestuften Drohneneinsatz, offen wie verdeckt. Offiziell geht es um besseren Schutz, insbesondere vor häuslicher Gewalt. Und ja: Wer bedroht wird, braucht wirksame Instrumente. Der Staat hat hier eine Schutzpflicht. Aber genau deshalb muss er besonders sorgfältig sein.
Denn dieses Gesetz verschiebt eine zentrale Grenze unseres Rechtsstaates: die Grenze zwischen konkreter Gefahrenabwehr und präventiver Verhaltensüberwachung.
1. Die elektronische Fußfessel: Schutz mit verfassungsrechtlicher Sprengkraft
Künftig kann eine Person eine elektronische Fußfessel tragen müssen, obwohl noch keine Straftat begangen wurde. Grundlage ist die Annahme einer Gefahr für Leib, Leben, Freiheit oder Selbstbestimmung gegenüber einer bestimmten Person, richterliche Zustimmung inklusive. Das klingt rechtsstaatlich abgesichert. Doch der entscheidende Punkt ist nicht der Richterstempel, sondern die Eingriffsschwelle.
Im deutschen Gefahrenabwehrrecht gilt traditionell:
Ein schwerer Grundrechtseingriff setzt eine konkrete Gefahr voraus, also eine hinreichend bestimmte Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in absehbarer Zeit. Die Frage lautet daher: Wie konkret ist „konkret“ in Bremen?
* Reichen Drohungen und ein eskalierter Streit?
* Reicht eine polizeiliche Gefährderprognose?
* Reicht das abstrakte Risiko in einer „toxischen Beziehung“?
Je niedriger diese Schwelle definiert und je weiter die Prognosebegriffe gefasst werden, desto näher rücken wir an ein System heran, in dem staatliche Sanktionen vor der Tat einsetzen auf Grundlage von Annahmen. Prävention ist legitim. Aber Prävention darf nicht zur Vorverurteilung werden.
_Ein freiheitliches Polizeirecht muss daher klar regeln:_
Elektronische Fußfesseln bleiben eine eng begrenzte Ausnahmemaßnahme mit hoher Eingriffsschwelle, maximaler Befristung und enger gerichtlicher Kontrolle, nicht ein neues Standardwerkzeug „für alle Fälle“.
2. Das „Spanische Modell“: Doppelter Schutz oder doppelte Überwachung?
Besonders sensibel ist das sogenannte „Spanische Modell“: Nicht nur der Gefährder trägt einen GPS-Sender, sondern auch das potenzielle Opfer. Das wird als Schutzinstrument verkauft. Faktisch bedeutet es, dass auch die bedrohte Person in ein permanentes Ortungssystem eingebunden wird.
Formal mag das „freiwillig“ sein. Faktisch entsteht ein struktureller Druck:
Wer „richtig“ geschützt sein will, soll sich tracken lassen. Ein Schutzinstrument darf aber nicht dazu führen, dass Betroffene selbst Teil eines dauerhaften Überwachungsarrangements werden mit allen Risiken von Datenzugriff, Fehlalarmen und falschen Verdachtsmomenten.
_Freiheitliche Leitlinie sollte sein:_
Schutz ja – aber ohne Zwang zur Selbstüberwachung. Klare Zweckbindung der Daten ausschließlich zum Schutz vor dem konkreten Gefährder. Strikte Löschung, sobald die Gefährdungslage entfällt. Kein „Nebenbei“-Einsatz der Daten für andere Zwecke (Strafverfolgung, Aufenthaltsermittlung, Beziehungsanalysen).
Schutz, der nur funktioniert, wenn das Opfer sich dauerhaft tracken lässt, verschiebt die Verantwortung vom Täter hin zum Opfer. Das ist genau die Verschiebung, die ein freiheitlicher Rechtsstaat vermeiden sollte.
3. Drohnen – vom Lagebild zur schleichenden Luftaufsicht?
Das Gesetz erlaubt Drohnen in drei Stufen:
* Live-Übersicht (Lagebilder),
* offene Aufzeichnung,
* verdeckter Einsatz mit richterlicher Anordnung.
Technisch ist das nachvollziehbar. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Drohnen verändern den Charakter polizeilicher Präsenz. Ein Streifenwagen ist sichtbar und örtlich begrenzt. Eine Kamera an einem Mast ist ortsgebunden und erkennbar.
Eine Drohne ist mobil, flexibel, schwer wahrnehmbar und kann Bereiche erfassen, die bislang faktisch unbeobachtet waren. Die Schwelle zwischen punktueller Lageerfassung und systematischer Beobachtung ganzer Räume sinkt erheblich. Genau deshalb braucht es – ausdrücklich im Gesetz, nicht nur in Verordnungen -:
* klare zeitliche Befristungen für Drohneneinsätze,
* enge Zweckbindung (z.B. konkrete Lagebewältigung statt „allgemeine Gefahrenvorsorge“),
* strikte Löschfristen,
* ein Verbot anlassloser Dauerbeobachtung öffentlicher Räume,
* transparente Berichtspflichten an Bürgerschaft und Öffentlichkeit über Zahl, Dauer, Anlässe und Speicherpraxis.
_Ohne diese Sicherungen droht eine schleichende Normalisierung der Luftüberwachung._ Was heute als Ausnahme bei Fanmärschen und Großlagen eingeführt wird, kann morgen still zum Normalbild im öffentlichen Raum werden.
4. Der eigentliche Maßstab: Verhältnismäßigkeit : Konkret, nicht abstrakt
Das Bundesverfassungsgericht verlangt bei schweren Grundrechtseingriffen: geeignet, erforderlich, angemessen mit besonders strenger Prüfung, wenn heimlich überwacht oder dauerhafte Bewegungsprofile erzeugt werden. Bei elektronischen Fußfesseln, GPS-Ortung und verdecktem Drohneneinsatz reden wir nicht über Bagatellen, sondern über:
* Bewegungsfreiheit,
* informationelle Selbstbestimmung,
* Persönlichkeitsrechte,
* das Grundvertrauen, sich ohne permanenten Blick von oben im öffentlichen Raum zu bewegen.
Je tiefer der Eingriff, desto enger muss die gesetzliche Fassung sein. Die Frage ist daher nicht, ob Bremen handeln darf. Die Frage ist, ob Bremen ausreichend begrenzt:
* Hohe Eingriffsschwellen, klar definiert im Gesetz.
* Richterliche Anordnung mit strenger Begründungspflicht und kurzer Befristung.
* Verpflichtende regelmäßige Überprüfung und Beendigung, sobald die konkrete Gefährdungslage entfällt.
_Kein Datenteilen über den Ursprungszweck hinaus._
Ein Polizeigesetz, das tief in Freiheitsrechte eingreift, muss wie ein Skalpell formuliert sein, nicht wie ein Schweizer Taschenmesser, das „für alles irgendwie taugt“.
5. Sicherheit braucht Grenzen, sonst verliert sie Legitimation
Ein moderner Rechtsstaat muss zweierlei leisten: Er muss Opfer schützen. Und er muss verhindern, dass Schutzinstrumente selbst zur strukturellen Ausweitung staatlicher Kontrolle werden.
Wer Sicherheit stärkt, ohne rechtsstaatliche Begrenzung mitzudenken, schwächt am Ende beides. Denn Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch maximale Befugnisse, sondern durch klar definierte Grenzen, Transparenz und wirksame Kontrolle.
_Die rote Linie_
Elektronische Fußfesseln und Drohnen können im Einzelfall legitime Instrumente sein. Aber sie dürfen:
* nicht zur Standardmaßnahme werden,
* nicht auf vage Gefahrenprognosen und politische Stimmungsbilder gestützt werden,
* nicht ohne strenge Evaluations- und Berichtspflichten eingesetzt werden,
* nicht zu einer dauerhaften Infrastruktur präventiver Überwachung ausgebaut werden.
_Ein freiheitliches Polizeigesetz misst sich nicht an der Zahl neuer Werkzeuge. _Es misst sich an der Präzision seiner Begrenzungen und an der Fähigkeit, „Nein“ zu sagen, wenn der Staat zu viel Zugriff verlangt.
_“Bremen betritt mit diesem Gesetz juristisch sensibles Terrain. Wenn Schutz vor Gewalt ernst gemeint ist, muss die Eingriffsschwelle hoch, die Kontrolle unabhängig, die Befristung verbindlich und die Transparenz gegenüber Parlament und Öffentlichkeit garantiert sein. Sicherheit darf nie zur Gewöhnung an Überwachung führen.“ Ingo Wendelken_
Der Rechtsstaat schützt nicht nur vor Tätern.
Er schützt auch vor Übermaß oder er verfehlt seinen Kern.
_Unsere freiheitliche Lösung: _Elektronische Fußfesseln und verdeckte Drohneneinsätze dürfen nur bei klar definierter, konkretisierter und unmittelbar bevorstehender Gefahr für eine bestimmte Person angeordnet werden, mit strenger richterlicher Begründungspflicht und fester Maximalbefristung (z.B. drei Monate bei Fußfesseln, 14 Tage bei verdeckten Drohnen). Jede Maßnahme muss automatisch enden, wenn die Gefährdung entfällt, und nach spätestens drei Jahren insgesamt evaluiert und neu parlamentarisch beschlossen werden (Sunset-Klausel). GPS- und Drohnendaten dürfen ausschließlich zweckgebunden zur Gefahrenabwehr genutzt, nicht dauerhaft gespeichert und nicht für andere Ermittlungen weiterverwendet werden. Zusätzlich braucht es einen jährlichen öffentlichen Transparenzbericht über Anzahl, Dauer und Ergebnisse der Maßnahmen sowie eine unabhängige parlamentarische Kontrollinstanz. Sicherheit ja! Aber nur mit klarer Eingriffsschwelle, enger Befristung und wirksamer demokratischer Kontrolle.
Bild, Text & Gestaltung:
Ingo Wendelken
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