DFK Deutsches Finanzkontor AG informiert zur Pflegeversicherung
Posted by PM-Ersteller - 12/01/21 at 06:01:11 a.m.Elternunterhalt: Wie sich eine finanzielle Belastung der Kinder im Pflegefall vermeiden lässt.
„Eltern haften für ihre Kinder!“ Diesen Satz kennen die meisten. Denn die fünf Wörter sind an jeder Baustelle auf Schildern zu lesen. „Was aber sicher wenigen bewusst ist: Dieser Satz kann auch im umgekehrten Sinne gelten“, sagt Eduard Fuchs, Versicherungsexperte bei der DFK Deutsches Finanzkontor AG. Es gibt durchaus Situationen, in denen Kinder für ihre Eltern haften. Eine dieser Situationen betrifft die Pflege der eigenen Eltern. Mit einer Pflegeversicherung kann dieses Problem schon vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit gelöst werden.
Zuerst zahlt der Pflegebedürftige selbst und Schonvermögen bleibt erhalten.
Wird ein Mensch in Deutschland pflegebedürftig, so muss er zunächst selbst für die Pflegekosten aufkommen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause oder in einem Heim erfolgt. Hierzu werden alle Einkünfte, wie zum Beispiel Renten, Mieteinnahmen oder Ähnliches herangezogen. Hinzu kommen Auszahlungen aus gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Reichen diese laufenden Einnahmen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, so ist das beim Pflegebedürftigen vorhandene Geldvermögen einzusetzen. Gegebenenfalls sind auch sonstige Vermögensgegenstände wie zum Beispiel Immobilien zu veräußern. Der DFK-Versicherungsexperte dazu: „Dafür sind die Hürden allerdings recht hoch.“ Zum Beispiel gelte ein Haus als sogenanntes „Schonvermögen“, solange der Ehepartner dieses noch bewohnt. Ist kein Vermögen vorhanden oder ist das Vermögen aufgebraucht, springt zunächst das Sozialamt ein. Dieses prüft allerdings, ob es sich gegebenenfalls die getragenen Kosten von den Kindern des Pflegedürftigen zurückholen kann.
Elternunterhalt ab 100.000 Einkommen
Ob Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen müssen, hängt vor allem von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kinder ab. So kommt seit dem 1.1.2020 eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern nur dann in Betracht, wenn die Kinder über ein Jahres-Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro verfügen. „Wer weniger Einkommen hat, muss auch keinen Unterhalt zahlen“, sagt Eduard Fuchs. Wichtig ist: Zur Berechnung der Grenze von 100.000 Euro werden neben dem Gehalt auch alle anderen Einnahmequellen, wie zum Beispiel Mieten oder Kapitaleinkünfte, hinzugerechnet. Kommt die Behörde nach der Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu dem Ergebnis, dass Unterhalt gezahlt werden muss, ist noch die Höhe entscheidend. Diese berechnet sich ebenfalls aus der Höhe des Einkommens. Allerdings können hier viele Kosten gegengerechnet werden, welche die Kinder selbst tragen müssen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Lebensführung, für die Kinder, für Fahrten zum Arbeitsplatz, für Hobbys, Urlaub und noch vieles mehr.
Wie hoch ist das Schonvermögen?
Inwieweit Geld- oder Sachvermögen eines Kindes zur Leistung des Unterhalts für die Eltern verwertet werden müssen, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist, dass den Kindern ebenfalls ein Schonvermögen zugestanden wird. Wie hoch dieses ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Fest steht, dass die eigengenutzte Immobilie, also zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung, in der Regel nicht angetastet werden. „Dies gilt, so lange die Größe der Immobilie als angemessen angesehen wird“, sagt Eduard Fuchs. Auch hier bedarf es einer Prüfung des Einzelfalls.
Ärger von Anfang an vermeiden
Um all diese Prüfungen und Unsicherheiten lässt sich ein Bogen machen. Denn, wie bereits erwähnt, solange der Pflegebedürftige seine Pflegekosten selbst tragen kann, kommen die Kinder überhaupt nicht ins Spiel. Um die Leistungsfähigkeit für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit sicherzustellen, empfehlen Experten wie Eduard Fuchs eine Vorsorge über Versicherungen zu treffen. „In der Regel möchte niemand den eigenen Kindern aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Belastung zumuten“, sagt der Versicherungsexperte der DFK und ergänzt: „Deshalb setzen immer mehr Menschen auf entsprechende Versicherungen.“
Versicherungen: Pflegetagegeld, Pflegerente oder Pflegekosten
Zur Absicherung für die Kosten der eigenen Pflegebedürftigkeit stehen verschiedene Varianten bereit. Am häufigsten wird die Pflegetagegeldversicherung gewählt. Diese zahlt je nach Pflegegrad einen bestimmten, festgelegten Tagessatz aus. Ähnlich funktioniert eine Pflegerentenversicherung, die ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bzw. ab Eintritt der Leistungsvoraussetzung eine feste Rente auszahlt. Wie das Geld tatsächlich verwendet wird, bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. „Auch beim Pflegetagegeld oder bei der Rentenversicherung können, wie bei jeder Versicherung, verschiedene Varianten gewählt werden, deshalb ist in diesem Zusammenhang eine fachkundige Beratung dringend zu empfehlen“, rät DFK-Versicherungsexperte Eduard Fuchs. Eine weitere, allerdings selten genutzte Alternative, stellt die Pflegekostenversicherung dar. Diese zahlt nur die tatsächlich nachgewiesenen Pflegekosten. Die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung sind oft nicht abgedeckt.
Beratung bei der DFK
Durch die verschiedenen Alternativen, die jeweils für sich zudem unterschiedliche Ausgestaltungsmöglichkeiten bieten, sowie durch die großen Differenzen bei der Höhe der Beiträge ist eine Beratung durch einen Versicherungsexperten eine gute Entscheidung. Die Fachberater der DFK Deutsches Finanzkontor AG werden regelmäßig geschult. Dementsprechend sind sie über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Versicherungen informiert und beraten die Kunden dementsprechend fachkundig. Mit ihrer Hilfe lässt sich verhindern, dass Kinder im Fall der Pflege für ihre Eltern haften müssen. Die Standorte der DFK sind über das Bundesgebiet verteilt.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DFK Deutsches Finanzkontor AG
Herr Sebastian Pfläging
Gottlieb-Daimler-Straße 9
24568 Kaltenkirchen
Deutschland
fon ..: 04191 – 910000
fax ..: 04191 – 910002
web ..: http://www.dfkag.de
email : info@dfkag.de
Über die DFK-Unternehmensgruppe
Die DFK-Unternehmensgruppe ist ein dynamisch wachsender Finanzdienstleister mit Sitz in Kaltenkirchen bei Hamburg. Mit der Muttergesellschaft, der DFK Deutsches Finanzkontor AG, an der Spitze hat sich die Gruppe vor allem auf den Bereich des Immobilieninvestments spezialisiert und erbringt dabei umfassende Dienstleistungen rund um die Immobilie. Hierzu zählen insbesondere Erwerb und Vertrieb, Versicherung sowie die Haus- und Wohnungsverwaltung. Des Weiteren zählt mit der DFK Bau GmbH ein Bauunternehmen zur Gruppe. Die DFK-Gruppe verfügt über ein gut ausgebautes Vertriebs- und Servicenetz mit 18 Filialen im gesamten Bundesgebiet. Die DFK-Unternehmensgruppe betreut aktuell mehr als 30.000 Familien mit rund 80.000 Verträgen. Vorstandsvorsitzender der DFK Deutsches Finanzkontor AG ist Valeri Spady.
Pressekontakt:
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Herr Sebastian König
Eichendorffstraße 6
37181 Hardegsen
fon ..: 05505 – 787125
web ..: http://www.freitexter.com
email : redaktion@dfk24.de
Dieter Hallervorden stellt die Pflegeversicherung der Allianz vor | Beratung Tel. 0421-83673100
Posted by PM-Ersteller - 04/03/19 at 03:03:00 p.m.Pflegeversicherung eine der wichtigsten Absicherungen / Schauspieler Didi Hallervorden neuer Pflegebotschafter der Allianz / Hauptvertretung Jens Schmidt in Bremen berät umfassend zum Thema Pflege
Die Allianz Hauptvertretung von Jens Schmidt (Kontakt: 0421-83673100) ist auf eine große Kundennachfrage vorbereitet, wenn es um die Pflegeversicherung der Allianz geht. Der Schauspieler Dieter Hallervorden ist neuer Pflegebotschafter für die private Pflegevorsorge der Allianz. Er zeigt, dass das Leben im Alter alles andere als eintönig ist. Mit seinen über 80 Jahren leitet er immer noch zwei Theater in Berlin und nimmt Filmrollen an – aber nur, wenn sie ihm hundertprozentig zusagen.
Damit verkörpert Dieter Hallervorden das, was für viele Ältere ebenfalls wichtig ist: eigenständig bleiben, aktiv sein, das Leben mit Humor nehmen und auch bei Schicksalsschlägen möglichst selbstbestimmt leben. Die Brücke zur Pflege schlägt Herr Hallervorden auch mit seinen Kinofilmen wie zuletzt „Honig im Kopf“, bei dem er als dementer Großvater seine Familie zuerst aus den Fugen und dann wieder zusammen bringt. Der Film verpackt das eigentlich ernste Thema Alzheimer auf humorvolle Art und erreicht so ein Publikum, das sich ansonsten vielleicht keine Gedanken zum Thema Pflege machen würde.
Fakt ist: Viele Bundesbürger beschleicht beim Thema Pflege ein mulmigies Gefühl. Was passiert, wenn ich selbst mal zum Pflegefall werde? Wer bezahlt für mich die Kosten meiner Pflege, vielleicht den täglichen Pflegedienst, der mehrmals am Tag zu mir nach Hause kommt oder sogar einen Platz im Pflegeheim? Reicht das Geld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Mit der Pflegeversicherung der Allianz lässt sich für diesen Fall mit kleinen Beiträgen vorsorgen. Denn mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, irgendwann pflegebedürftig zu werden.
Jeder Zweite wird im Laufe seines Lebens pflegebedürftig – Tendenz steigend. Die Allianz rückt 2019 das Thema Pflege in den Mittelpunkt. In Bremen hat die Allianz Hauptvertretung von Jens Schmidt deshalb ihren Schwerpunkt auf die Beratung von Pflegeabsicherungen gelegt. Das Agenturteam berät Kunden in den modernen Geschäftsräumen in Bremen-Kattenturm (nahe des Krankenhauses Links der Weser / „LdW“) und bietet auch Hausbesuche zur Beratung an. Dabei ist das Thema keineswegs nur etwas für ältere Leute. Je früher ein Pflegeschutz abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge.
Unter dem Motto „Wer clever vorsorgt, hat gut lachen“ macht die Allianz Hauptvertretung von Jens Schmidt auf die drohende Versorgungslücke beim Thema Pflege aufmerksam. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen im Alter oft nicht aus – eine große Versorgungslücke tut sich auf. Sie zerrt Ersparnisse, soweit sie vorhanden sind, auf. Insofern ist die private Pflegeversicherung der Allianz gleichzeitig auch ein Vermögensschutz. Darüber berät das Agenturteam von Jens Schmidt in Bremen ausführlich.
Das PflegetagegeldBest, so der Name des Versicherungstarifes, ist sehr flexibel. Je nach Höhe des Pflegegrades können hier monatliche Auszahlungen von zum Beispiel 600, 1200 oder sogar 1800 Euro gewählt werden. Die Leistung wird von der Allianz weltweit und lebenslang erbracht, die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad der versicherten Person.
Die Pflegeversicherung der Allianz ist eine private Zusatzversicherung, die bereits mehrfach als Testsieger ausgezeichnet wurde. Im Pflegefall erfolgt nicht nur eine monatliche Geldzahlung. Die Allianz erbringt außerdem umfangreiche Beratungsleistungen für den Versicherungskunden und dessen Angehörige. „Bei den Pflegekosten hört der Spaß auf“ ist denn auch das Motto, mit dem Dieter Hallervorden für die Allianz auftritt.
Das Thema Pflege ist sensibel. Viele Bürgerinnen und Bürger machen sich oft keine Gedanken, wer die Kosten der Pflege im Alter stemmt. Der größte Teil der monatlichen Kosten für Pflege und Betreuung muss privat erbracht werden. Wer sich dafür rechtzeitig absichert, hat im Pflegefall gut lachen. Das Pflegetagegeld Best der Allianz ist dafür das Mittel der Wahl.
Kunden können die Zusatzservices der Allianz Pflegeversicherung auch dann schon nutzen, wenn sie selbst noch gar keine Pflege brauchen, aber ein Familienmitglied. Dann leisten die Mitarbeiter der Allianz Pflege-Assistance von WDS Care tatkräftige Unterstützung. Sie kommen nach Hause, schulen Familienangehörige vor Ort, organisieren Hilfe beim Einkauf, im Haushalt und sogar psychologische Unterstützung. Bei Bedarf vermitteln sie auch einen Platz in der Tagespflege – oder, wenn die Beteiligten das wünschen, in einem Pflegeheim. Dabei garantiert die Allianz einen Pflegeheimplatz innerhalb von 24 Stunden.
Bei Stiftung Warentest belegt der Tarif PflegetagegeldBest der Allianz seit mehreren Jahren den ersten Platz – aus gutem Grund: Die Versicherung ist leistungsstark, denn der Kunde legt die Summe, die er monatlich gern ausbezahlt hätte, selbst fest und bestimmt so seinen Versicherungsbeitrag mit.
Im Pflegefall steht das Geld aus der Allianz Pflegeversicherung übrigens zur freien Verfügung. Es kann also für Dinge eingesetzt werden, die dem Versicherungskunden selbst persönlich wichtig sind, wie zum Beispiel den barrierefreien Umbau seiner Wohnung oder die Einstellung einer privaten Haushaltshilfe. Die Verwendung der Mittel muss dabei nicht nachgewiesen werden.
Mit der Pflegeversicherung der Allianz ist ein Pflegetagegeld bis zur Höhe des versicherten Tagessatzes bei häuslicher, teil- oder vollstationärer Pflege versichert. Die Leistungen können bei häuslicher Pflege auch durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer erbracht werden. Der Versicherungskunde hat bei der Allianz das Recht auf eine regelmäßige Erhöhung des versicherten Tagessatzes. Angeboten wird außerdem ein Haus-Notruf-System innerhalb Deutschlands sowie eine Beitragsbefreiung bei Pflegegrad 5. Ergänzt wird die Leistung durch eine individuelle Pflegebegleitung ergänzend zur Pflegeberatung.
Weitere Informationen bietet die Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt in Bremen (Kontakt: Tel. 0421-83673100).
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
Herr Jens Schmidt
Alfred-Faust-Str. 17 c
28277 Bremen
Deutschland
fon ..: 0421-83673100
web ..: http://www.allianz-jens-schmidt.de
email : agentur.schmidt.jens@allianz.com
Die Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt berät Kunden unverbindlich im Büro oder zu Hause in den Bremer Ortsteilen Huckelriede Kattenesch Fähr-Lobbendorf Lehesterdeich Bremen St.-Magnus Aumund Hammersbeck Burg Grambke Steintor Ostertor Rekum Riensberg Findorff Burgdamm Grolland Gartenstadt Werdersee Arsten Rablinghausen Oslebshausen Überseestadt Neustadt Peterswerder Tenever Hemelingen Walle Burglesum Hohentorshafen Kattenturm Osterholz Habenhausen Mahndorf Rönnebeck Schönebeck Blockdiek Strom Sebaldsbrück Fesenfeld Borgfeld Schwachhausen Horn-Lehe Hohentor Utbremen Buntentor Huchting Neue Vahr Woltmershausen Hastedt Schwachhausen Blumenthal Lesum Obervieland Lüssum Bockhorn Gröpelingen Bremen-Neustadt Blockland Oberneuland Farge Vegesack Findorff Kirchhuchting und im Umland, etwa in Schwanewede Weyhe Syke Bassum Stuhr Brinkum Lilienthal Ritterhude.
Pressekontakt:
Allianz Hauptvertretung Jens Schmidt
Herr Jens Schmidt
Alfred-Faust-Str. 17 c
28277 Bremen
fon ..: 0421-83673100
web ..: http://www.allianz-jens-schmidt.de
email : agentur.schmidt.jens@allianz.de
