Haftungsfalle Ewigkeitschemikalien: Warum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung
Posted by PM-Ersteller - 17/06/26 at 01:06:03 p.m.Anlagenbetreiber riskieren bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser hohe Bußgelder und Strafen. Die Service GmbH zeigt, wie Sie sich rechtssicher absichern
Warum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser jetzt rechtssicher handeln müssen
_Neue Grenzwerte, POP-Verordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz nehmen Industrie und Gewerbe in die Pflicht. Die Service GmbH informiert über die rechtssichere Vergabe und den Schutz vor Organisationsverschulden bei Silosanierungen._
Berlin, 17. Juni 2026 – Ob bei der Wartung, der industriellen Brandbekämpfung oder der wiederkehrenden Tanksanierung von Industrie- und Lageranlagen: Werden Oberflächen gereinigt, die mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kontakt kamen – beispielsweise durch Rückstände alter Schaumlöschmittel -, fällt hochkontaminiertes PFAS-belastetes Abwasser oder hochkonzentriertes Spülwasser an. Angesichts der im Jahr 2026 drastisch verschärften Umweltgesetze und EU-weiten Beschränkungen wie den neuen Fristen der POP-Verordnung und der REACH-Richtlinien für Fluorchemikalien stehen viele Unternehmen vor einem massiven Haftungsrisiko. Die Service GmbH, führender Spezialist für anspruchsvolle Industrie- und Siloservices, klärt Anlagenbetreiber nun umfassend darüber auf, wie sie sich bei der Vergabe an einen Entsorgungsfachbetrieb rechtlich lückenlos absichern müssen.
Das Missverständnis: Die Delegation der Verantwortung ist ein Trugschluss – hier PFAS Analysetool: https://tnt-reinigung.de/pfc-pfas-dekontamination/pfas-analyse-werte-einordnen-lassen/
Viele Betreiber von Siloanlagen wiegen sich in falscher Sicherheit und gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit dem Abtransport des Abwassers durch einen externen Dienstleister jegliche Verantwortung erlischt. Das ist ein gefährlicher und teurer Irrtum, denn nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt der sogenannte Abfallerzeuger – also der Anlagenbetreiber – so lange in der rechtlichen Mitverantwortung, bis der gefährliche Abfall nachweislich, ordnungsgemäß und schadlos thermisch zerstört oder unschädlich gemacht wurde. Wird das Abwasser entsorgen unvollständig dokumentiert oder verstößt der beauftragte Entsorger gegen geltende Umweltauflagen, drohen dem Anlagenbetreiber empfindliche Bußgelder, Strafverfahren wegen Umweltkriminalität und Schadensersatzforderungen unter dem rechtlichen Aspekt des sogenannten Organisationsverschuldens.
Der Weg zur rechtssicheren Entsorgung im B2B-Bereich
Um dieses Haftungsrisiko vollständig zu eliminieren, müssen Unternehmen bereits im Rahmen der Vergabe und der Bestellung ihrer Industriedienstleistungen strikte Compliance-Regeln einhalten. Ein rechtssicherer Ablauf beginnt immer mit der konsequenten Erfüllung der gesetzlichen Deklarationspflicht, bei welcher der Anlagenbetreiber das Vorhandensein sowie die Konzentration von PFAS vorab schriftlich offenlegen muss. Ein Verschweigen führt zur direkten und alleinigen Haftung bei späteren Schäden.
Darüber hinaus reicht es nicht aus, blind auf das Label eines Fachbetriebs zu vertrauen. Betreiber sind in der Pflicht, das aktuelle Entsorgungsfachbetriebszertifikat inklusive des detaillierten Anhangs einzufordern und genau zu prüfen, ob die spezifische Abfallschlüsselnummer für halogenierte oder PFAS-haltige Flüssigkeiten abgedeckt ist. Da es sich bei PFAS-Konzentraten rechtlich um gefährliche Abfälle handelt, ist zudem das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zwingend vorgeschrieben, um jeden Transportschritt und die finale Beseitigung digital zu quittieren. Zuletzt muss diese lückenlose Einhaltung aller Verordnungen über eine rechtssichere vertragliche Klausel direkt in der schriftlichen Bestellung fixiert werden.
Leitfaden für die Praxis: Der rechtssichere Textbaustein für die Bestellung
Um Industrieunternehmen und Anlagenbetreibern eine direkte und unkomplizierte Hilfestellung an die Hand zu geben, hat die Rechtsabteilung der Service GmbH einen verbindlichen Vergabetext formuliert. Betreiber sollten diesen Textbaustein zwingend in jedes Bestellschreiben und jede Auftragserteilung an den Entsorgungsbetrieb integrieren:
„Wichtiger Entsorgungshinweis (Sonderabfall / PFAS): Bei den zu entsorgenden Flüssigkeiten, Konzentraten und Spülwässern handelt es sich um PFAS-belastete Abwässer. Der Auftragnehmer garantiert als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, dass die Übernahme, der Transport und die finale Beseitigung/Verwertung streng nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG], EU-POP-Verordnung sowie den länderspezifischen Abwasser- und Umweltverordnungen) erfolgt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle erforderlichen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) unverzüglich nach erfolgter Entsorgung vorzulegen. Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Auftragnehmer ausdrücklich, dass seine Behandlungs-, Verbrennungs- oder Anlagenkapazitäten für die ordnungsgemäße Fraktionierung oder die vollständige Zerstörung von PFAS-Verbindungen behördlich zugelassen und technisch geeignet sind.“
Ganzheitlicher Industrieservice schützt Umwelt und Budget
Als Full-Service-Dienstleister für Industrieservice Silo zeigt die Service GmbH, wie moderner Umweltschutz und hocheffiziente Technik Hand in Hand gehen. Bei Sanierungsprojekten – wie der jüngst umgesetzten Beschichtung einer 55 Meter hohen Siloanlage – setzt das Unternehmen auf innovative Verfahren wie das Sandstrahlen mit permanenter Direktabsaugung, wodurch verhindert wird, dass kontaminierte Stäube oder Reinigungskomponenten überhaupt unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Der Anspruch des Unternehmens ist es nicht nur, Siloanlagen durch Spezialharze fit für die nächsten Jahrzehnte zu machen und zuverlässigen Korrosionsschutz zu bieten. Vielmehr versteht sich das Team als strategischer Partner seiner Kunden, was einschließt, die Betreiber vor den juristischen Fallstricken des modernen Umweltrechts zu schützen und ihnen klare, rechtssichere Leitfäden für ihr gesamtes Abwassermanagement an die Hand zu geben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b 6b
15518 Steinhöfel OT Heinersdorf
Deutschland
fon ..: 01739641344
fax ..: 01739641344
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu
Über die Service GmbH: Die Service GmbH ist ein bundesweit agierender Spezialdienstleister für Industrie- und Siloanlagen. Das Leistungsportfolio umfasst die professionelle Siloreinigung, mechanische und chemische Oberflächenbehandlung, Korrosionsschutzbeschichtungen sowie anspruchsvolle Höhenarbeiten mittels moderner Zugangstechniken. Mit maßgeschneiderten Konzepten verbindet das Unternehmen maximale Wirtschaftlichkeit und kurze Projektlaufzeiten mit kompromissloser Rechtssicherheit und Umwelt-Compliance für Anlagenbetreiber.
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PFAS Analysewerte jetzt kostenlos testen und bewerten lassen
Posted by PM-Ersteller - 21/05/26 at 12:05:57 p.m.PFAS-Analysen von Löschschaum- oder Sprinklersystemen häufig vor Interpretationsproblemen.
Die NT Service GmbH stellt kostenfreies PFAS-Analysetool für Betreiber zur Verfügung Steinhöfel, Mai 2026 – Betreiber von Industrieanlagen, Logistikstandorten und kritischer Infrastruktur stehen bei vorliegenden PFAS-Analysen von Löschschaum- oder Sprinklersystemen häufig vor Interpretationsproblemen. Laborberichte sind komplex, Grenzwertsysteme uneinheitlich und die daraus resultierenden Bewertungen oft nur schwer nachvollziehbar.
Die NT Service GmbH stellt daher ab sofort ein internes Bewertungs- und Analysewerkzeug für PFAS-Daten kostenfrei zur Verfügung. Ziel ist eine erste fachliche Einordnung vorhandener Analysedaten ohne externe Gutachterkosten.
Ziel: Einordnung statt Unsicherheit
Viele Betreiber verfügen bereits über Laboranalysen, können diese jedoch ohne spezialisierte Bewertung kaum in betriebliche oder rechtliche Konsequenzen übersetzen. Die NT Service GmbH bietet hierfür eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis vorhandener Daten.
„In der Praxis sehen wir häufig Unsicherheiten bei der Bewertung von PFAS-Analysen, insbesondere im Hinblick auf Vorläuferstoffe und deren mögliche Relevanz im Betrieb“, so die Geschäftsführung der NT Service GmbH. „Mit dem kostenfreien Tool soll eine erste Orientierung ermöglicht werden, bevor kostenintensive Maßnahmen eingeleitet werden.“
Das Analysetool kann zudem auch im Rahmen der Qualitätssicherung bereits durchgeführter Reinigungs- oder Dekontaminationsmaßnahmen eingesetzt werden. Dabei erfolgt eine rein datenbasierte Prüfung, ob die vorliegenden Laborwerte im Anschluss an Maßnahmen innerhalb der jeweils relevanten Grenz- und Bewertungsbereiche liegen. In der Praxis zeigt sich, dass eine unabhängige Nachbewertung bereits abgeschlossener Projekte in Einzelfällen sinnvoll sein kann, um Messergebnisse und dokumentierte Reinigungsziele nachvollziehbar abzugleichen und die technische Bewertung zu präzisieren.
Leistungsumfang der Ersteinschätzung
Eingereichte Analysedaten werden im Rahmen einer strukturierten Auswertung geprüft. Dabei stehen insbesondere folgende Aspekte im Fokus:
* Einordnung der Laborwerte im betrieblichen Kontext
* Bewertung möglicher Vorläuferverbindungen und deren Relevanz
* Orientierende rechtliche Einschätzung im Hinblick auf Umwelt- und Abfallrecht
* Abschätzung möglicher Handlungsoptionen, einschließlich der Frage, ob weitere Maßnahmen technisch oder wirtschaftlich erforderlich sind
Die Bewertung ersetzt keine behördliche oder rechtsverbindliche Begutachtung, sondern dient ausschließlich der ersten technischen Orientierung.
Fokus auf Transparenz
Die NT Service GmbH betont, dass die kostenfreie Ersteinschätzung nicht an weiterführende Leistungen gebunden ist. Ziel sei es, Entscheidungsgrundlagen zu verbessern und Fehlinterpretationen von Laborberichten zu vermeiden, die in der Praxis zu unnötigen oder überzogenen Maßnahmen führen können.
Zugang zum Tool
Das PFAS-Analysetool ist ab sofort über die Website der TNT-Reinigung verfügbar:
https://tnt-reinigung.de/pfas-analyse/
Über NT Service GmbH
Die NT Service GmbH ist ein spezialisierter Fachbetrieb für industrielle Reinigung und Dekontamination komplexer Anlagenstrukturen. Der Schwerpunkt liegt auf der technischen Bewertung und Umsetzung von Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen im industriellen Umfeld.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b
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Deutschland
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Die NT Service GmbH mit Sitz in Brandenburg ist ein spezialisierter Industriedienstleister für technisch anspruchsvolle Dekontaminations und Reinigungslösungen in sicherheitskritischen Anlagen. Das Unternehmen konzentriert sich insbesondere auf PFAS Dekontamination von Feuerlöschanlagen, Reinigung komplexer Industrieanlagen sowie die Beseitigung von Schüttgutblockaden in Silos und Prozesssystemen.
Der Schwerpunkt liegt auf Projekten mit erhöhten regulatorischen Anforderungen, etwa in der chemischen Industrie, bei Flughäfen, in der Automobilproduktion, in Energieanlagen oder in Logistikzentren mit stationären Feuerlöschsystemen. Neben der praktischen Durchführung umfasst das Leistungsspektrum auch analytische Nachkontrollen, Dokumentation sowie die technische Bewertung im Hinblick auf geltende und zukünftige Umweltvorschriften.
Ein besonderes Merkmal der NT Service GmbH ist der empirische Ansatz bei der PFAS Dekontamination. Seit 2016 wurden mehr als 200 Anlagen bearbeitet und in qualifizierten Nachkontrollen überprüft. Diese Langzeituntersuchungen dienen dazu, die Nachhaltigkeit der Dekontaminationsmaßnahmen unter sich verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen zu verifizieren. Die Ergebnisse zeigen, dass die behandelten Systeme auch Jahre später unterhalb der relevanten Nachweisgrenzen liegen können, sofern eine umfassende Entfernung von PFAS Vorläuferverbindungen und Restfrachten erfolgt.
Das Unternehmen arbeitet international und betreut Anlagen in mehreren europäischen Ländern. Die Projekte umfassen unter anderem Schaummittel Tankanlagen, FireDos Systeme, Venturi Zumischer, Rohrleitungsnetze sowie komplette Sprinklerzentralen. Ergänzend werden Siloreinigungen, Spezialdekontaminationen und sicherheitsrelevante Arbeiten in beengten Räumen durchgeführt.
Neben der technischen Umsetzung legt die NT Service GmbH großen Wert auf rechtssichere Dokumentation und regulatorische Konformität. Ziel ist es, Anlagenbetreibern eine langfristige Betriebssicherheit zu ermöglichen und Risiken durch zukünftige PFAS Regulierung zu minimieren.
Durch die Kombination aus praktischer Erfahrung, analytischer Nachkontrolle und regulatorischer Bewertung positioniert sich die NT Service GmbH als spezialisierter Anbieter für nachhaltige PFAS Sanierung und komplexe industrielle Spezialreinigungen.
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PFAS-Entsorgung in Deutschland: NT Service GmbH warnt vor regulatorischen Lücken
Posted by PM-Ersteller - 11/12/25 at 04:12:44 p.m.Die Entsorgung PFAS-haltiger Schaummittel steht in Deutschland vor einem grundlegenden Widerspruch: Während die EU-POP-Verordnung eindeutig eine tatsächliche Zerstörung dieser Stoffe verlangt.
Steinhöfel, 11.12.2025 – Die NT Service GmbH weist auf eine wachsende Diskrepanz zwischen europäischem Chemikalienrecht und deutscher Entsorgungspraxis bei PFAS-haltigen Schaummittelkonzentraten hin. Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 in der Fassung der Änderungsverordnung (EU) 2025/1988 verbietet das weitere Inverkehrbringen, Verwenden und betriebsbereite Lagern fluorhaltiger Schaummittelkonzentrate nach Ablauf der Übergangsfristen. Vorhandene Konzentrate müssen einer Behandlung zugeführt werden, die eine irreversible Umwandlung oder Zerstörung der PFAS nachweist.
In der Entsorgungspraxis entsteht jedoch ein erheblicher Vollzugs- und Auslegungsspielraum, der Betreiber wie Entsorger in einen rechtlich unzureichend definierten Bereich zwingt.
Struktureller Konflikt: Stoffrecht verlangt Zerstörung – Abfallrecht verlangt keinen Nachweis
Während die POP-Verordnung als Stoffrecht das Ergebnis vorgibt – irreversible Zerstörung der PFAS -, klassifiziert das deutsche Abfallrecht ausschließlich Abfallarten, nicht jedoch deren stoffrechtliche Gefährlichkeit oder die erforderliche Behandlungsqualität.
Genau hier liegt die Regelungslücke:
Solange PFAS-haltige Schaummittelkonzentrate als Abfall unter AVV 16 10 01*, 07 02 13* oder 16 03 05* geführt werden, entsteht keine Pflicht, einen stoffrechtlichen Zerstörungsnachweis zu erbringen.
Die Behörde prüft lediglich, ob der Abfall einem zulässigen Entsorgungsweg zugeführt wurde – nicht, ob PFAS tatsächlich gemäß POP-Recht zerstört wurden.
Die Folge:
Das POP-Recht verlangt ein Ergebnis, das Abfallrecht verlangt keinen Beweis.
Fehlkategorisierung ermöglicht Entsorgungsvarianten ohne PFAS-Nachweis
Der häufig verwendete Abfallschlüssel 16 10 01* ist zwar zulässig, aber sachlich unpräzise.
Fluorhaltige Schaummittelkonzentrate sind keine organischen Lösungsmittel, sondern synthetische Tensidgemische.
Problematisch ist:
* Der Abfallschlüssel bestimmt den Entsorgungsweg.
* Der Entsorgungsweg bestimmt, ob ein PFAS-Zerstörungsnachweis erbracht werden muss.
* Ein unpassender Schlüssel führt dazu, dass kein Nachweis gefordert oder erbracht wird.
Damit ist nicht nachvollziehbar, wann und wo der PFAS-haltige Abfall tatsächlich vernichtet wurde – oder ob er eventuell gar nicht in einer Hochtemperaturverbrennung gelandet ist.
Hochtemperaturverbrennung: Begriff wird suggeriert, aber selten belegt
Viele Entsorger bewerben „Hochtemperaturverbrennung“ (1.000-1.300 °C) als POP-konforme PFAS-Vernichtung.
Dabei entsteht der Eindruck, dass dieses Verfahren automatisch die Anforderungen der POP-Verordnung erfülle.
Tatsache ist:
Eine thermische Behandlung beweist nichts, solange kein analytischer Nachweis erbracht wird.
Der marktübliche ZETA-Nachweis (Destruction Removal Efficiency, DRE) ist ein freiwilliger Industriestandard. In der Praxis wird er selten durchgeführt.
Ohne Analytik kann niemand feststellen, ob PFAS tatsächlich irreversibel umgewandelt wurden.
Besonders kritisch:
Viele Betreiber gehen davon aus, dass ihr Abfall in einer Hochtemperaturanlage vernichtet wurde können es aber nicht beweisen, weil kein Zerstörungsnachweis existiert.
Kernrisiko: Entsorger bietet Hochtemperatur an – liefert aber etwas anderes
Das größte Problem entsteht, wenn:
Ein Entsorger Hochtemperaturvernichtung anbietet, den Abfall aber unter einem AVV-Schlüssel führt,
der einen völlig anderen Entsorgungsweg zulässt, ohne jeden Zerstörungsnachweis.
Wenn der Betreiber später – etwa im Rahmen einer Prüfung, eines Unfalls oder einer Anfrage der Behörde – einen Zerstörungsnachweis benötigt und der Entsorger diesen nicht vorlegen kann, entstehen erhebliche juristische Risiken:
* POP-VO-Verstöße, weil eine Zerstörung nicht belegt ist
* Verstöße gegen WHG (§ 7 Abs. 2) wegen nicht ausgeschlossener Umweltgefahren
* Verstöße gegen KrWG (§ 22) wegen fortbestehender Produktverantwortung
* potenzielle Haftungsansprüche gegenüber Betreiber und Entsorger
Kurz:
Ohne dokumentierte Zerstörung bleibt der Betreiber verantwortlich – unabhängig davon, was im Angebot stand.
Haftungsrisiken für Betreiber
Trotz Übergabe des Abfalls an ein Entsorgungsunternehmen bleibt der Betreiber nach folgenden Normen in der Verantwortung:
§ 22 KrWG – Produktverantwortung endet erst mit tatsächlicher Unschädlichmachung, nicht mit Abgabe.
§ 7 Abs. 2 WHG – Besorgnisgrundsatz verlangt aktiven Ausschluss von Gefahren durch PFAS.
POP-Verordnung Art. 3 und 5 verlangen den Nachweis der irreversiblen Umwandlung.
Ohne Nachweis bleibt unklar, ob PFAS weiterhin als verbotene POP-Stoffe existieren – und damit bleibt der Betreiber adressierbar.
Stellungnahme von Matthias Natusch, NT Service GmbH
„Die Branche befindet sich in einer gefährlichen Grauzone: Die POP-Verordnung verlangt die tatsächliche Zerstörung der PFAS, während das nationale Abfallrecht keine zerstörungsspezifische Nachweisführung fordert. Betreiber gehen oft davon aus, dass ein Entsorger die notwendige Vernichtung sicherstellt. In Wahrheit fehlt meist jeder Beweis, wann, wo und ob eine PFAS-Zerstörung tatsächlich erfolgt ist. Genau das kann im Ernstfall gravierende juristische Folgen haben.“
Die NT Service GmbH fordert deshalb:
Eine klar definierte Abfallkategorie für PFAS-haltige Schaummittelkonzentrate, die stoffrechtliche Anforderungen berücksichtigt.
Eine verbindliche Nachweispflicht, wann und in welcher Form die PFAS zerstört wurden (inkl. analytischer Bestätigung).
Eine Harmonisierung von POP-Stoffrecht und Abfallrecht, um Betreiber und Entsorger rechtssicher zu stellen.
Nur durch eindeutige Nachweisführung und klare gesetzliche Vorgaben kann gewährleistet werden, dass POP-rechtliche Verbote und nationale Entsorgungsvorschriften nicht länger auseinanderfallen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
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Baathstrasse 6b 6b
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Die NT Service GmbH mit Sitz in Brandenburg ist europaweit führend im Bereich der sprengtechnischen Entblockung von Silos und Schüttgutspeichern. Das Unternehmen arbeitet unter der Leitung von Matthias Natusch, öffentlich bestellter Sachverständiger, nach modernsten Sicherheitsstandards und ist spezialisiert auf industrielle Instandsetzung nach Blockaden, Stillständen oder Schadensereignissen. Mit Einsätzen in sieben EU-Staaten und langjähriger Erfahrung trägt die NT Service GmbH dazu bei, industrielle Infrastruktur nach Krisen und Ausfällen wieder in Gang zu bringen.
? PFAS/PFC-Dekontamination – Wissenschaftlich fundierte Reinigungsverfahren zur Entfernung langlebiger Chemikalien aus Anlagen und Umweltmedien.
? Industrie- und Tankreinigung – Maßgeschneiderte Lösungen zur Vermeidung von Betriebsstörungen und Schadstoffanreicherungen.
? Arbeitssicherheit & Umwelttechnik – Technische Maßnahmen zur Gefahrenminimierung und nachhaltigen Wiederinbetriebnahme von Industrieanlagen.
Einzigartige Marktstellung:
Die NT Service GmbH genießt das Vertrauen führender Industrieunternehmen, insbesondere aus dem Bereich Brandschutztechnik. Weltweit renommierte Konzerne empfehlen NT Service als bevorzugten Partner, was auf die 100 %ige Erfolgsquote und die wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise des Unternehmens zurückzuführen ist.
Mit mehr als 250 erfolgreichen Dekontaminationsprojekten und einer umfassenden Haftungsübernahme für durchgeführte Arbeiten setzt die NT Service GmbH Maßstäbe in der Branche.
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