Haftungsfalle Ewigkeitschemikalien: Warum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung
Posted by PM-Ersteller - 17/06/26 at 01:06:03 p.m.Anlagenbetreiber riskieren bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser hohe Bußgelder und Strafen. Die Service GmbH zeigt, wie Sie sich rechtssicher absichern
Warum Anlagenbetreiber bei der Entsorgung von PFAS-belastetem Abwasser jetzt rechtssicher handeln müssen
_Neue Grenzwerte, POP-Verordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz nehmen Industrie und Gewerbe in die Pflicht. Die Service GmbH informiert über die rechtssichere Vergabe und den Schutz vor Organisationsverschulden bei Silosanierungen._
Berlin, 17. Juni 2026 – Ob bei der Wartung, der industriellen Brandbekämpfung oder der wiederkehrenden Tanksanierung von Industrie- und Lageranlagen: Werden Oberflächen gereinigt, die mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Kontakt kamen – beispielsweise durch Rückstände alter Schaumlöschmittel -, fällt hochkontaminiertes PFAS-belastetes Abwasser oder hochkonzentriertes Spülwasser an. Angesichts der im Jahr 2026 drastisch verschärften Umweltgesetze und EU-weiten Beschränkungen wie den neuen Fristen der POP-Verordnung und der REACH-Richtlinien für Fluorchemikalien stehen viele Unternehmen vor einem massiven Haftungsrisiko. Die Service GmbH, führender Spezialist für anspruchsvolle Industrie- und Siloservices, klärt Anlagenbetreiber nun umfassend darüber auf, wie sie sich bei der Vergabe an einen Entsorgungsfachbetrieb rechtlich lückenlos absichern müssen.
Das Missverständnis: Die Delegation der Verantwortung ist ein Trugschluss – hier PFAS Analysetool: https://tnt-reinigung.de/pfc-pfas-dekontamination/pfas-analyse-werte-einordnen-lassen/
Viele Betreiber von Siloanlagen wiegen sich in falscher Sicherheit und gehen fälschlicherweise davon aus, dass mit dem Abtransport des Abwassers durch einen externen Dienstleister jegliche Verantwortung erlischt. Das ist ein gefährlicher und teurer Irrtum, denn nach dem deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bleibt der sogenannte Abfallerzeuger – also der Anlagenbetreiber – so lange in der rechtlichen Mitverantwortung, bis der gefährliche Abfall nachweislich, ordnungsgemäß und schadlos thermisch zerstört oder unschädlich gemacht wurde. Wird das Abwasser entsorgen unvollständig dokumentiert oder verstößt der beauftragte Entsorger gegen geltende Umweltauflagen, drohen dem Anlagenbetreiber empfindliche Bußgelder, Strafverfahren wegen Umweltkriminalität und Schadensersatzforderungen unter dem rechtlichen Aspekt des sogenannten Organisationsverschuldens.
Der Weg zur rechtssicheren Entsorgung im B2B-Bereich
Um dieses Haftungsrisiko vollständig zu eliminieren, müssen Unternehmen bereits im Rahmen der Vergabe und der Bestellung ihrer Industriedienstleistungen strikte Compliance-Regeln einhalten. Ein rechtssicherer Ablauf beginnt immer mit der konsequenten Erfüllung der gesetzlichen Deklarationspflicht, bei welcher der Anlagenbetreiber das Vorhandensein sowie die Konzentration von PFAS vorab schriftlich offenlegen muss. Ein Verschweigen führt zur direkten und alleinigen Haftung bei späteren Schäden.
Darüber hinaus reicht es nicht aus, blind auf das Label eines Fachbetriebs zu vertrauen. Betreiber sind in der Pflicht, das aktuelle Entsorgungsfachbetriebszertifikat inklusive des detaillierten Anhangs einzufordern und genau zu prüfen, ob die spezifische Abfallschlüsselnummer für halogenierte oder PFAS-haltige Flüssigkeiten abgedeckt ist. Da es sich bei PFAS-Konzentraten rechtlich um gefährliche Abfälle handelt, ist zudem das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) zwingend vorgeschrieben, um jeden Transportschritt und die finale Beseitigung digital zu quittieren. Zuletzt muss diese lückenlose Einhaltung aller Verordnungen über eine rechtssichere vertragliche Klausel direkt in der schriftlichen Bestellung fixiert werden.
Leitfaden für die Praxis: Der rechtssichere Textbaustein für die Bestellung
Um Industrieunternehmen und Anlagenbetreibern eine direkte und unkomplizierte Hilfestellung an die Hand zu geben, hat die Rechtsabteilung der Service GmbH einen verbindlichen Vergabetext formuliert. Betreiber sollten diesen Textbaustein zwingend in jedes Bestellschreiben und jede Auftragserteilung an den Entsorgungsbetrieb integrieren:
„Wichtiger Entsorgungshinweis (Sonderabfall / PFAS): Bei den zu entsorgenden Flüssigkeiten, Konzentraten und Spülwässern handelt es sich um PFAS-belastete Abwässer. Der Auftragnehmer garantiert als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, dass die Übernahme, der Transport und die finale Beseitigung/Verwertung streng nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG], EU-POP-Verordnung sowie den länderspezifischen Abwasser- und Umweltverordnungen) erfolgt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber alle erforderlichen Entsorgungs- und Verwertungsnachweise über das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) unverzüglich nach erfolgter Entsorgung vorzulegen. Mit der Annahme dieses Auftrags bestätigt der Auftragnehmer ausdrücklich, dass seine Behandlungs-, Verbrennungs- oder Anlagenkapazitäten für die ordnungsgemäße Fraktionierung oder die vollständige Zerstörung von PFAS-Verbindungen behördlich zugelassen und technisch geeignet sind.“
Ganzheitlicher Industrieservice schützt Umwelt und Budget
Als Full-Service-Dienstleister für Industrieservice Silo zeigt die Service GmbH, wie moderner Umweltschutz und hocheffiziente Technik Hand in Hand gehen. Bei Sanierungsprojekten – wie der jüngst umgesetzten Beschichtung einer 55 Meter hohen Siloanlage – setzt das Unternehmen auf innovative Verfahren wie das Sandstrahlen mit permanenter Direktabsaugung, wodurch verhindert wird, dass kontaminierte Stäube oder Reinigungskomponenten überhaupt unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
Der Anspruch des Unternehmens ist es nicht nur, Siloanlagen durch Spezialharze fit für die nächsten Jahrzehnte zu machen und zuverlässigen Korrosionsschutz zu bieten. Vielmehr versteht sich das Team als strategischer Partner seiner Kunden, was einschließt, die Betreiber vor den juristischen Fallstricken des modernen Umweltrechts zu schützen und ihnen klare, rechtssichere Leitfäden für ihr gesamtes Abwassermanagement an die Hand zu geben.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
NT Service GmbH
Herr Matthias Natusch
Baathstraße 6b 6b
15518 Steinhöfel OT Heinersdorf
Deutschland
fon ..: 01739641344
fax ..: 01739641344
web ..: https://tnt-reinigung.de
email : info@nt-service.eu
Über die Service GmbH: Die Service GmbH ist ein bundesweit agierender Spezialdienstleister für Industrie- und Siloanlagen. Das Leistungsportfolio umfasst die professionelle Siloreinigung, mechanische und chemische Oberflächenbehandlung, Korrosionsschutzbeschichtungen sowie anspruchsvolle Höhenarbeiten mittels moderner Zugangstechniken. Mit maßgeschneiderten Konzepten verbindet das Unternehmen maximale Wirtschaftlichkeit und kurze Projektlaufzeiten mit kompromissloser Rechtssicherheit und Umwelt-Compliance für Anlagenbetreiber.
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Wasserrecht: PFAS-Grenzwerte und Kommunalabwasserrichtlinie (hier: Haftung und Regress)
Posted by PM-Ersteller - 11/06/26 at 07:06:10 a.m.Seit Januar 2026 gelten PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser: Versorger müssen teuer aufbereiten, Verursachern und Eigentümern droht die Inanspruchnahme. Wer früh handelt, sichert seine Position.
Neue PFAS-Grenzwerte im Trinkwasser in Kraft – Wasserversorger, Kommunen und Industrie vor Haftungs-, Regress- und Gebührenfragen; Herstellerverantwortung nach der Kommunalabwasserrichtlinie vor dem EuGH
Anlage 2 TrinkwV (Grenzwerte seit 12.01.2026); Richtlinie (EU) 2024/3019 (KARL); EuG, Entscheidungen vom 18./19.02.2026 (Rechtsmittel zum EuGH anhängig)
Düsseldorf, 10. Juni 2026. Seit dem 12. Januar 2026 gelten erstmals verbindliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser: Die Summe der zwanzig trinkwasserrelevanten PFAS („Summe PFAS-20“) darf 0,1 µg/l nicht überschreiten; zum 12. Januar 2028 tritt ein verschärfter Grenzwert von 0,02 µg/l für die vier kritischsten Verbindungen hinzu. Parallel hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Februar 2026 die Klagen der Pharma- und Kosmetikindustrie gegen die erweiterte Herstellerverantwortung der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie als unzulässig abgewiesen; die Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH laufen.
Beide Entwicklungen verschieben die Kostenlast im Wasserrecht erheblich – und werfen für Versorger, Kommunen, Industrie und Grundstückseigentümer drängende Rechtsfragen auf.
Worauf es jetzt ankommt
Pflichtenprogramm der Versorger: Mit den Grenzwerten greifen umfassende Untersuchungs-, Anzeige- und Maßnahmenpflichten nach der Trinkwasserverordnung; bei Überschreitungen drohen Anordnungen der Gesundheitsämter. Die erforderliche Aufbereitungstechnik ist kostenintensiv.
Haftung und Regress: Im Mittelpunkt steht die Frage, wer die Mehrkosten trägt. In Betracht kommen Untersuchungs- und Sanierungsanordnungen gegen Verursacher und Eigentümer (§§ 4, 10 BBodSchG), die verschuldensunabhängige Haftung nach § 89 WHG, Ausgleichsansprüche zwischen mehreren Verpflichteten (§ 24 Abs. 2 BBodSchG) sowie Regressforderungen der Versorger gegen PFAS-Emittenten.
Gebühren und Entgelte: Soweit kein Rückgriff gelingt, stellt sich die Frage der rechtssicheren Refinanzierung über die Wasser- und Abwassergebühren – einschließlich der Verteidigung der Kalkulation gegen Einwendungen von Großabnehmern.
Herstellerverantwortung nach der KARL: Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika sollen mindestens 80 Prozent der Kosten der vierten Reinigungsstufe kommunaler Kläranlagen tragen. Nach den Unzulässigkeitsentscheidungen des EuG verlagert sich der Rechtsschutz absehbar auf die nationalen Umsetzungs- und Beitragsbescheide, gegen die die Vereinbarkeit der Richtlinie mit dem Unionsrecht inzident geltend gemacht werden kann.
Einordnung für die Praxis
Das Wasserrecht wandelt sich von einem primär ordnungsrechtlichen zu einem kostenverteilenden Rechtsgebiet. Versorgern und Kommunen ist die proaktive Aufarbeitung der Mess-, Eintrags- und Kalkulationslage zu empfehlen; Industrie- und Herstellerunternehmen sollten historische PFAS-Verwendungen und ihre Betroffenheit durch die Kommunalabwasserrichtlinie aufarbeiten, bevor Bescheide ergehen.
Baiker & Richter: Beratung im Wasser- und Umweltverwaltungsrecht
Baiker & Richter Rechtsanwälte (PartG) beraten und vertreten im Verwaltungsrecht – insbesondere im Wasser-, Bodenschutz- und Kommunalabgabenrecht – Versorger, Kommunen und Verbände ebenso wie Industrieunternehmen und Grundstückseigentümer: von der Pflichten- und Risikoanalyse über die Abwehr von Untersuchungs-, Sanierungs- und Kostenbescheiden bis zur Durchsetzung von Regress- und Ausgleichsansprüchen, außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.
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Baiker & Richter Rechtsanwälte, PartG ist eine bundesweit tätige Fachkanzlei für Verwaltungsrecht. Die in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Verwaltungsrecht.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen, Handwerksbetriebe und Behörden in anspruchsvollen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – außergerichtlich wie gerichtlich. Besondere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Beamtenrecht, Wasserrecht, Handwerksrecht einschließlich der Altgesellenregelung sowie im Subventionsrecht.
Im Beamtenrecht begleiten wir insbesondere Konkurrentenstreitverfahren, Fragen der Dienstfähigkeit, dienstliche Beurteilungen, Beförderungsverfahren und weitere beamtenrechtliche Streitigkeiten. Im Handwerksrecht beraten und vertreten wir unter anderem bei Eintragungen in die Handwerksrolle, Ausnahmebewilligungen, Verfahren zur Altgesellenregelung, Bußgeldbescheiden, behördlichen Beanstandungen sowie Abmahnungen mit handwerks- oder wettbewerbsrechtlichem Bezug.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden wasserrechtliche Genehmigungs- und Anordnungsverfahren sowie Verfahren über die Bewilligung, den Widerruf oder die Rückforderung von Subventionen. Auch wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit handwerksrechtlichen Fragestellungen, gehören zu unserem Beratungs- und Vertretungsspektrum.
Unsere Arbeit ist geprägt durch fachliche Spezialisierung, sorgfältige rechtliche Prüfung und eine klare, interessengerechte Vertretung. Ziel ist es, komplexe verwaltungsrechtliche Sachverhalte verständlich einzuordnen und sachgerechte Lösungen konsequent umzusetzen.
Für verwaltungsrechtliche, handwerksrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anliegen stehen wir Ihnen gerne als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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Willicher Start-up startet Manufaktur-Fertigung der ersten PFAS-freien Pfanne aus deutscher Spitzenforschung
Posted by PM-Ersteller - 09/06/26 at 07:06:15 a.m.Value for Generations GmbH (val4gen) bringt mit der ZEN-Pan Pure (Serobond(TM)) die erste physikalische Alternative zu bedenklichen PTFE-Beschichtungen auf den Markt.
Willich, 8. Juni 2026 – Der europäische Kochgeschirrmarkt mit einem Volumen von rund 4,8 Milliarden Euro steht vor einem historischen Umbruch. Etwa 65 Prozent dieses Marktes entfallen auf Antihaft-Pfannen, die bislang fast ausschließlich mit PTFE (Teflon) beschichtet sind. Die Markteinführung der neuen ZEN-Pan Pure trifft auf eine politisch und wirtschaftlich aufgeladene Lage: Die EU-Kommission verhandelt über ein flächendeckendes PFAS-Verbot („Ewigkeitschemikalien“), Konsumentinnen und Konsumenten verlangen nachweislich schadstofffreie Küchengeräte, und Hersteller suchen händeringend nach industriell tragfähigen Alternativen.
Bisherige Lösungen blieben jedoch Kompromisse: Etablierte Beschichtungen wie Sol-Gel-Keramik weisen oft eine unzureichende Haltbarkeit, eingeschränkte Temperaturbeständigkeit oder erhebliche Kostennachteile auf.
Mit dem Start der Manufaktur-Fertigung unter der Handelsmarke GreenKitchen präsentiert die Value for Generations GmbH nun den technologischen Durchbruch.
„Wir liefern hier nicht das nächste Marketing-Versprechen, sondern ein physikalisch nachweisbares Verfahren – und das in echter Manufaktur-Qualität, made in Germany“, erklärt Dr. Alexander Granderath, Gründer und Geschäftsführer von Value for Generations. „Damit beantworten wir zwei drängende Fragen auf einmal: die nach kompromissloser Gesundheit und die nach industrieller Souveränität.“
Vom Gas zum Glas: Reine Physik statt giftiger Chemie
Herzstück der ZEN-Pan Pure ist eine glasharte, transparente Schutzschicht. Für ihre Erzeugung nutzt GreenKitchen ein fortschrittliches Plasma-Verfahren (PE-CVD, Plasma Enhanced Chemical Vapor Deposition), das in der deutschen Spitzenforschung entwickelt wurde.
Die Serobond(TM)-Matrix wird nicht in einer Fabrik aufgesprüht oder eingebrannt, sondern unter strengsten Laborbedingungen in einer renommierten Bremer Forschungseinrichtung im Hochvakuum erzeugt. Molekül für Molekül verbindet sie sich dabei auf atomarer Ebene mit dem dreilagigen Edelstahlkörper. Sichtbares Erkennungsmerkmal ist ein irisierender Regenbogenschimmer: kein Farbauftrag, sondern der physikalische Beweis der reinen Plasmaschicht. Das Ergebnis ist garantiert frei von PFAS, fluorierten Verbindungen, Lösungsmitteln und BPA/BPS.
Ein Pfannenleben lang: Die Lösung des Haltbarkeits-Problems
Der entscheidende Unterschied liegt in der Langlebigkeit: Während sich herkömmliche Beschichtungen durch Hitze und mechanische Belastung im Laufe der Zeit ablösen oder ihre Wirkung verlieren, ist die Serobond(TM)-Schicht atomar vernetzt – sie kann sich physikalisch nicht ablösen.
Welche Praxisrelevanz das hat, zeigte zuletzt eine ausführliche Reportage des Wissensmagazins Galileo (ProSieben), die der Pfanne im Direktvergleich mit konventionellen Beschichtungen hervorragende Antihaft-Eigenschaften attestierte.
„Was wir hier sehen, ist eine Revolution der Pfannenbeschichtung“, ordnet Markus Schwinge, Mitgründer und Geschäftsführer, ein. „Wir trennen erstmals zwei Eigenschaften, die bisher als unvereinbar galten: makellose Antihaft-Performance und eine Haltbarkeit, die ein Pfannenleben lang trägt – ohne Verschleißschicht, die nach zwei Jahren im Restmüll landet.“
Enkelfähige Mission und Ausblick auf die Massenfertigung
Hinter der Innovation stehen zwei erfahrene Industrieexperten, die das Unternehmen mit einer kompromisslosen Mission ins Leben gerufen haben: Als Mitglied der Enkelfähig-Bewegung setzt val4gen auf ein strenges Kreislaufwirtschaftsmodell. Ziel ist es, Gebrauchsgeräte möglichst umweltneutral zu produzieren.
Wirtschaftlich setzt GreenKitchen zunächst auf einen kontrollierten Hochlauf in echter Manufaktur-Logik. Die Pfannen der exklusiven „Serie 0“ werden ausschließlich im Direktvertrieb über den eigenen Onlineshop angeboten. „Nur durch den Verzicht auf den klassischen Zwischenhandel können wir eine Hightech-Pfanne in dieser Fertigungstiefe zu einem Preis anbieten, der für eine bewusste
Endkundschaft tragbar bleibt“, so Granderath. Bei der erwarteten hohen Marktakzeptanz plant das
Start-up, im Jahr 2027 die industrielle Massenfertigung zu beginnen, um auch gewöhnliche
Preispunkte bedienen zu können.
„Wenn man so will, ist das der Beginn einer post-Teflon-Ära – aus einer Manufaktur am Niederrhein
heraus“, resümiert Schwinge.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Value for Generations GmbH
Herr Alexander Granderath
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email : Alexander.Granderath@val4gen.com
Das Start-up mit der Marke GreenKitchen wurde vor etwa 3 Jahren von Alexander
Granderath und Markus Schwinge gegründet, um eine Lücke im Kochgeschirrmarkt zu schließen: Ein
Angebot von ökologisch sinnvollen und gleichzeitig bezahlbaren Pfannen und Töpfen fehlte bisher
weitgehend. „Die etablierten Hersteller bieten kaum massentaugliche Lösungen an, die wirklich
nachhaltig sind,“ erklärt Markus Schwinge. „Wir möchten zeigen, dass es möglich ist, Verantwortung
für Umwelt und Gesundheit zu übernehmen – ohne Kompromisse bei der Qualität.“
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