Warum die öffentliche Versteigerung noch immer unterschätzt wird
Posted by PM-Ersteller - 08/04/26 at 11:04:39 a.m.Wenn Marktroutine Rechtsrahmen und Verfahrensqualität verkennt: Öffentliche Versteigerung ist rechtlich belastbar, effizient, haftungsarm und gerade in Distressed-Fällen oft überlegen.
Bei der Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile an deutschen Gesellschaften oder von Intellectual Property Rights (IP) wird die öffentliche Versteigerung im Markt häufig anhand unzutreffender Maßstäbe beurteilt. Gerade in Distressed- und Sondersituationen erweist sie sich jedoch als bewährter, effizienter und haftungsarmer Mechanismus zur finalen Verwertung – in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.
Persistente Vorbehalte – häufig ohne tragfähige Grundlage
Der öffentlichen Versteigerung wird bis heute entgegengehalten, sie sei langwierig, bürokratisch, operativ schwierig, reputationssensibel und wirtschaftlich nur als Verwertung unter Druck denkbar. Diese Vorbehalte werden im Markt vielfach wiederholt, ohne einer eigenständigen Prüfung unterzogen zu werden. Gerade bei der Verwertung von Unternehmensanteilen oder Rechten greift diese Sicht jedoch zu kurz.
Sie verkennt nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch die bewährte und kaufmännisch belastbare Verfahrenslogik der öffentlichen Versteigerung. Ihre besondere Stärke liegt darin, dass sie nicht nur einen Markt organisiert, sondern effektiv zu einem finalen, rechtlich klaren und haftungsarmen Abschluss führt.
Öffentliche Versteigerung ist nicht Zwangsvollstreckung
Ein erheblicher Teil der Missverständnisse beginnt bei der rechtlichen Einordnung. Die öffentliche Versteigerung im Pfandrecht wird vielfach gedanklich mit der Zwangsvollstreckung nach ZPO oder ZVG gleichgesetzt. Daraus entstehen Assoziationen von Schwerfälligkeit, formaler Übersteuerung und begrenzter praktischer Steuerbarkeit.
Für die Verwertung verpfändeter Unternehmensanteile, IP-Rechte und sonstiger Rechte nach dem BGB trägt dieser Bezugspunkt jedoch nicht. Maßgeblich ist hier nicht die Logik staatlicher Vollstreckung, sondern die gesetzlich vorgesehene Verwertungsordnung des Pfandrechts. Wer diesen Unterschied verwischt, beurteilt häufig nicht das tatsächliche Verfahren, sondern ein anderes. Die Folge sind unzutreffende Annahmen über Verfahrensdauer, Marktöffnung, Vertraulichkeit und Praktikabilität.
Kein Maßstab: bilaterale Distressed-M&A-Logik
Ebenso unzutreffend ist die reflexhafte Übertragung bilateraler M&A-Logiken auf die Verwertung komplexer Sicherheiten. Wer Share-Pledge-Enforcement wie einen kuratierten Verkaufsprozess mit selektiver Käuferansprache, Signing, Closing und möglicher Nachverhandlung behandelt, greift zu kurz. In hochbelasteten Sicherheitenlagen geht es nicht primär um Deal-Inszenierung, sondern um Zuständigkeitsklarheit, Marktöffnung, dokumentierte Preisbildung, saubere Verfahrensführung und finale Execution.
Bilaterale Freihandverfahren wirken auf den ersten Blick steuerbarer. Gerade diese Nähe zur Steuerung erhöht jedoch häufig die spätere Angriffsfläche. Je stärker ein Verfahren von selektiver Käuferansprache, diskretionären Informationszugängen, Bewertungsdiskussionen und individueller Käuferauswahl geprägt ist, desto eher stellen sich ex post die bekannten Fragen: Wer hatte Zugang? Wurde ein echter Markt hergestellt? War die Preisfindung belastbar? Wurden Drittinteressen hinreichend berücksichtigt?
Besondere Stärke in Distressed- und Sondersituationen
Gerade in Distressed Cases entfaltet die öffentliche Versteigerung ihre eigentliche Relevanz. Das gilt insbesondere dort, wo Kreditgeber, Fonds oder Security Agents den Übergang in ein StaRUG-Verfahren oder eine Insolvenz möglichst vermeiden wollen. Mit jeder Verzögerung steigen Informationsasymmetrien, Abstimmungskosten, Blockadepotenziale und die Gefahr, dass der Fall in ein restrukturierungs- oder insolvenzrechtlich engeres Umfeld kippt.
In dieser Phase wirkt die öffentliche Versteigerung als strukturierte Finalisierung: Sie schafft Markt, objektiviert den Wert, reduziert Streit über Preis und Auswahl, verkürzt die Time-to-Cash und führt über den Zuschlag zu einem rechtlich klaren Abschluss. Besonders deutlich zeigt sich dieser Vorteil in obstruktiven Schuldnerlagen. Dort, wo informelle oder bilateral gesteuerte Prozesse blockiert, verzögert oder taktisch unterlaufen werden können, entfaltet ein formalisiertes, marktoffenes und dokumentationssicheres Verfahren seine Stärke.
Nicht schwerfällig, sondern standardisiert und bewährt
Der häufigste Vorwurf lautet, die öffentliche Versteigerung sei zu langsam und dauere Monate. Professionell strukturierte Versteigerungsverfahren folgen jedoch einem klaren Ablauf: Prüfung der Verwertungsvoraussetzungen, Datenraum, Versteigerungsvertrag, öffentliche Bekanntmachung, Bieterqualifikation, Auktion, Zuschlag und Vollzug.
Das Verfahren lebt nicht von offenen Schleifen, sondern von einer Abschlusslogik mit definierten Schritten. In gut vorbereiteten Fällen bewegt sich der zeitliche Rahmen deshalb regelmäßig nicht in Monaten, sondern innerhalb weniger Wochen. Was von außen als Bürokratie erscheint, ist in Wahrheit häufig Ausdruck eines eindeutigen Rechtsrahmens und bewährter kaufmännischer Prozesse. Klare Zuständigkeiten, saubere Dokumentation und definierte Meilensteine sind im Distressed Enforcement kein Nachteil, sondern Voraussetzung dafür, dass das Ergebnis später trägt.
Öffentlichkeit bedeutet nicht Preisgabe sensibler Informationen
Ebenso hartnäckig ist die Vorstellung, eine öffentliche Versteigerung sei zwangsläufig reputationsschädigend, weil „alles öffentlich“ werde. Auch das beruht regelmäßig auf einer unzutreffenden Vorstellung des Verfahrens.
Öffentlich sind im Kern der Versteigerung der Termin und das Versteigerungsgut. Informationen zum Schuldner, zum Gläubiger, zu Verträgen oder zur wirtschaftlichen Ausgangslage werden gerade nicht frei offengelegt, sondern kontrolliert über VDR, NDA und Compliance-Prüfung der Interessenten bereitgestellt. Die praktisch relevante Frage lautet daher nicht, ob ein Markt überhaupt Kenntnis von einer Verwertung erlangt, sondern ob diese Verwertung geordnet, diskriminierungsfrei und im Ergebnis verteidigungsfähig ausgestaltet ist.
Marktöffnung als Grundlage belastbarer Preisbildung
Ein weiterer Vorwurf lautet, die öffentliche Versteigerung führe zwangsläufig zu einem Notverkauf oder zu wirtschaftlich nachteiligen Ergebnissen. Auch dies greift zu kurz. Entscheidend ist nicht, ob sich bilateral ein höherer Preis behaupten lässt. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein Markt hergestellt und ein Ergebnis erzielt wird, das auch im Streitfall trägt.
Gerade darin liegt die Stärke der öffentlichen Versteigerung. Sie behauptet den Marktpreis nicht, sondern erzeugt ihn durch Wettbewerb, Bieterreichweite und Zuschlag. Internationale Ansprache, diskriminierungsfreier Bieterkreis und Informationsparität schaffen eine belastbare Grundlage für Bestpreisfindung. Recovery bemisst sich nicht nach einem nominellen Bruttobetrag, sondern nach dem tatsächlich realisierten Nettoergebnis unter Berücksichtigung von Zeit, Kosten, Vollzugssicherheit, Nachverhandlungsrisiken und Verteidigungsfähigkeit des Ergebnisses.
Insolvenzrechtliche Trennschärfe bleibt zwingend
Besonders folgenreich ist die weiterhin verbreitete Annahme, der Insolvenzverwalter könne verpfändete Gesellschaftsanteile oder sonstige Rechte im Ergebnis ebenso verwerten wie bewegliche Sachen oder sicherungsabgetretene Forderungen. Gerade in Share-Pledge-Strukturen ist diese Vorstellung gefährlich unpräzise.
Spätestens seit dem BGH-Urteil vom 27. Oktober 2022, IX ZR 145/21, ist deutlich, dass das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 166 InsO nicht pauschal sonstige Rechte erfasst. Für verpfändete Gesellschaftsanteile und vergleichbare Rechte ist dieser Unterschied von erheblicher praktischer Bedeutung. Daraus folgt, dass Share-Pledge-Enforcement nicht auf der Annahme aufgebaut werden sollte, eine spätere insolvenzrechtliche Freihandverwertung werde den Vollzug schon auffangen.
Auch § 1245 BGB wird in diesem Zusammenhang häufig zu leicht gelesen. Zwar eröffnet die Norm Handlungsspielräume für eine abweichende Art des Pfandverkaufs, jedoch nur im rechtlich begrenzten Rahmen und mit erhöhten Haftungsrisiken. Daraus folgt gerade nicht, dass der Freihandverkauf institutionell vorzugswürdig wäre. Je weniger marktoffen, dokumentiert und nachvollziehbar ein Verfahren ist, desto größer wird das Challenge Risk.
Finalität, Abschlusswirkung und Haftungsprofil
Der eigentliche institutionelle Strukturvorteil der öffentlichen Versteigerung liegt in ihrer Finalität. Der Zuschlag beendet das Verfahren rechtswirksam. Signing und Closing fallen zusammen. Damit entsteht nicht bloß ein Verhandlungsergebnis, sondern ein rechtsverbindlicher Abschlussakt mit klarer zeitlicher und wirtschaftlicher Finalität.
Hinzu kommt die besondere Qualität der Wertfeststellung. Die öffentliche Versteigerung schafft nicht nur irgendeinen Preis, sondern eine unwiderrufliche und gerichtsfest dokumentierbare Wertfeststellung. Das unterscheidet sie grundlegend vom Freihandverkauf. Je stärker ein Verfahren auf klare Zuständigkeiten, offene Marktansprache, dokumentierte Preisbildung und finalen Zuschlag ausgerichtet ist, desto geringer ist regelmäßig das Angriffs- und Haftungspotential.
Besondere Relevanz im grenzüberschreitenden Kontext
Von besonderer praktischer Bedeutung ist die öffentliche Versteigerung dort, wo internationale Finanzierungsstrukturen an deutsche Sicherheiten und deutsche Jurisdiktion anschließen, etwa bei London-based Finanzierern, internationalen Private-Debt-Fonds, Mezzanine-Investoren, Security Agents und Intercreditor-Strukturen.
Gerade in solchen Konstellationen überzeugt sie durch einen klaren, rechtlich geordneten und dokumentationssicheren Übergang von der Sicherheitenposition zur finalen Verwertung. Für internationale Kreditgeber reduziert das regelmäßig nicht nur Execution Risk, sondern auch Abstimmungs- und Haftungsrisiken innerhalb komplexer Stakeholder-Strukturen.
Fazit
Die Hauptvorwürfe gegen die öffentliche Versteigerung halten einer näheren Prüfung vielfach nicht stand. Sie ist nicht notwendig langwierig, sondern bei professioneller Strukturierung innerhalb weniger Wochen umsetzbar. Sie ist nicht bürokratisch, sondern standardisiert, dokumentationsstark und belastbar. Sie ist nicht operativ unbeherrschbar, sondern gerade in komplexen Distressed-Lagen ein effektiver Mechanismus zur Finalisierung. Sie ist nicht reputationsschädlich, sondern wahrt sensible Informationen durch kontrollierte Verfahrensarchitektur. Und sie ist keine wirtschaftlich unterlegene Verwertungsform, sondern ein Verfahren, das durch Marktöffnung Wettbewerb, Reichweite und belastbare Preisbildung ermöglicht.
Ihr institutioneller Mehrwert liegt in der Verbindung von Rechtsrahmen, Verfahrensqualität, Marktöffnung, Finalität, reduzierter Angreifbarkeit und dokumentierter Wertfeststellung. Genau diese Kombination macht die öffentliche Versteigerung zu einem starken Instrument der Sicherheitenverwertung – in Deutschland ebenso wie in grenzüberschreitenden Strukturen.
Kontakt: www.deutsche-pfandverwertung.de
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DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führendes deutsches Versteigerungsunternehmen für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten für Sachen aller Art sowie für Rechte – wie Unternehmensanteile, Wertpapiere, Patente, Markenrechte oder Domains – deutschlandweit tätig, auch für Fälle mit internationalem Bezug. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
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Historische Dampflokomotiven und Waggons für Liebhaber zum Verkauf
Posted by PM-Ersteller - 14/03/24 at 06:03:27 p.m.Die Deutsche Pfandverwertung versteigert am 16.04.2024 das Inventar eines Bahnbetriebswerks.
Die unvergleichlichen Töne einer Dampflokomotive, das Tuk-tuk-Geräusch bei der Annäherung des Zugs und das laute Tuten und Pfeifen sind für Nostalgiker wie Musik in den Ohren. Wer eine Dampflok noch aus seiner Kindheit kennt, dem geht das Herz auf. Wir werden erinnert an aufregende frühe Zeiten, als Reisen noch ein Abenteuer war.
Eine Versteigerung von Dampflokomotiven ist ein Ereignis für Eisenbahnliebhaber und Sammler. Für sie ergibt sich die einmalige Gelegenheit, historische Dampflokomotiven, Waggons und Maschinen zu erwerben. Am 16. April 2024 wird das umfangreiche Inventar des Bahnbetriebswerks Bismarck in Gelsenkirchen von der Deutschen Pfandverwertung in einer Online-Live-Auktion den höchstbietenden Käufern zugeschlagen. Es kommen zahlreiche Positionen zum Aufruf. Das absolute Sahnestück mit viel Power und einer seltenen Kabine darin ist der Heißdampf-Güterzug Schlepptender Baureihe 50, Tender mit Kabine für Zugbegleitpersonal, Hersteller Kraus Maffei Baujahr 1942. Die Baureihe 50 der Deutschen Reichsbahn war eine bedeutende Serie von Güterzug-Schlepptenderlokomotiven, die während des Zweiten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit in Deutschland im Einsatz waren. Diese Lokomotiven waren bekannt für ihre Robustheit, Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit. Die von Krauss-Maffei gebaute Lokomotive mit ihrem Gewicht von 130 Tonnen und einem Schlepptender war eine schwere Maschine, die für den Güterverkehr konzipiert war. Die Besonderheit dieser spezifischen Lokomotive war das Vorhandensein einer Kabine auf dem Tender für das Zugbegleitpersonal. Diese Einrichtung ermöglichte es, dass das Begleitpersonal direkt auf dem Tender mitreisen konnte, was insbesondere bei längeren Fahrten oder speziellen Bedürfnissen des Zugverkehrs von Vorteil war.
Ein weiteres Prachtstück der Versteigerung stellt die Dampflokomotive dar aus der Fabrik Henschel C400 Baujahr 1952. Nr. 24919, Achsfolge Cn2t. Mit 400 PS und 45km/h hat sie Dienstgewicht 43 t. Am 18.07.1952 wurde die Lok an das Hüttenwerk Huckingen, Duisburg-Wanheim, später Mannesmann Hüttenwerk Huckingen, als Werkslok 32 ausgeliefert. Nach ihrer Außerbetriebstellung verbrachte die ausrangierte Dampflok viele Jahre auf einem Spielplatz in Duisburg, bis sie von einem privaten Eisenbahnverein erworben wurde. Ein besonderes Fahrzeug ist auch die zweiachsige Diesellokomotive vom Krupp-Werk, die 1934 gebaut wurde und nun ebenfalls versteigert wird. Zahlreiche weitere Positionen in der Versteigerung wie historische Lokomotiven, Eisenbahnwaggons, Güter- und Bahnhofswagen, Post- oder Gepäckwagen und sogar ein Schienendrehkran, Zechengleise und vieles mehr lässt das Herz des Eisenbahnliebhabers höherschlagen. Wer sich an der Versteigerung beteiligen will, sollte sich rechtzeitig auf der Webseite der Deutschen Pfandversteigerung über die Konditionen kundig machen und als Bieter registrieren. Am 16. April ab 14.00 Uhr wird das komplette Inventar des Bahnbetriebswerks online live versteigert und an die glücklichen neuen Eigentümer weitergegeben.
Obwohl Dampflokomotiven heutzutage keine große Rolle mehr im regulären Eisenbahnbetrieb spielen, haben sie einen besonderen Platz in den Herzen vieler Eisenbahnenthusiasten und sind ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes Deutschlands. Dampflokomotiven, auch bekannt als Dampfzüge oder Dampfloks, spielten eine bedeutende Rolle in der Geschichte der deutschen Eisenbahn. Bis zum Aufkommen von Diesellokomotiven und elektrischen Zügen in der Mitte des 20. Jahrhunderts waren Dampflokomotiven das Rückgrat des deutschen Schienenverkehrs. Sie wurden sowohl für den Personen- als auch für den Güterverkehr eingesetzt. In Deutschland gab es viele verschiedene Arten von Dampflokomotiven, die für verschiedene Zwecke konstruiert wurden. Einige der berühmtesten Dampflokomotiven Deutschlands sind heute noch betriebsfähig und werden für nostalgische Fahrten und Sonderveranstaltungen eingesetzt. Darunter befinden sich auch historische Züge wie der „Schwarzwald-Express“, der „Rasende Roland“ auf der Insel Rügen oder die beliebte Aartalbahn. Am 13.-14. April findet das 16. Dresdner Dampfloktreffen statt, und am 20. April fährt der Dampflok-Sonderzug „Böhmerwald“ über Halle nach Tschechien.
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Droht Zahlungsausfall? So kommen Gläubiger zügig an ihr Geld!
Posted by PM-Ersteller - 05/03/20 at 11:03:50 a.m.Alternative zu Inkasso oder Mahnverfahren: Hilfe und unabhängige Beratung bei Fragen zur Umsetzung der rechtskonformen Forderungsrealisierung aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte.
Viele Unternehmer kennen das Problem: Sie haben ihre Dienstleistung fristgerecht erbracht und freuen sich über den neuen Auftrag. Doch schon kurze Zeit später wird klar, dass der Auftraggeber nicht zahlen wird. Dadurch fehlt es an den erwarteten liquiden Mitteln, eigene Zahlungsverpflichtungen müssen aber weiterhin gestemmt werden und außerdem es ist keine Freude und kostet viel Zeit, dem Geld hinterherzulaufen. Zum Glück gibt es gesetzliche Möglichkeiten, die Abhilfe schaffen können: http://www.deutsche-pfandverwertung.de.
Was die meisten nicht wissen: Mit dem gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrecht haben Firmen aus der Immobilienwirtschaft, Logistik- und Werkunternehmer, Kreditinstitute, Unternehmen aus der Finanzbranche und Kaufleute ein wirkungsvolles Instrument, um bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig Forderungen zu realisieren. Die Durchführung der Verwertung übernimmt der öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer (gemäß § 1235 BGB).
Alle Indikatoren weisen zur Zeit auf das Ende des wirtschaftlichen Aufschwungs hin. Eine tiefgreifende Umstrukturierung der deutschen Wirtschaft zeichnet sich ab. „Zombie-Unternehmen“ werden aus dem Markt ausscheiden, was allerdings auch bedeutet, dass Zahlungsausfälle zunehmen werden. Hierauf vorbereitet zu sein, ist für jeden Unternehmer das Gebot der Stunde.
Beispiele gibt es leider genügend: Ein säumiger Mieter räumt nicht, ein Kreditinstitut muss hinterlegte Sicherheiten verwerten, ein Auftraggeber begleicht den Reparaturauftrag nicht, ein Kunde nimmt bestellte Waren nicht ab oder Spediteure, Frachtführer oder Lagerhalter bleiben auf ihren offenen Forderungen sitzen. Wenn die Zahlungseingänge fehlen, kann manchen Gläubigern schnell die Luft ausgehen.
Experten erreichen bestmögliche Verwertungserträge
Die gute Nachricht ist: Die hier angesprochenen Wirtschaftszweige sind bei der Forderungsrealisierung privilegiert. Das deutsche Recht ermöglicht eine effiziente Lösung des Problems: die Anwendung der gesetzlichen und vertraglichen Pfandrechte. Viele Unternehmer oder Vermieter, die mit Zahlungsausfällen zu kämpfen haben, kennen oft nicht die Vorteile, die ihnen die Umsetzung ihrer Pfandrechte bietet. In über sechzig Paragraphen des BGB, HGB, AktG und GmbHG bietet die Anwendung des Pfandrechts Lösungsmöglichkeiten. Bei Zahlungsverzug tritt das Verwertungsrecht für in Pfand genommene Sachen oder Rechte durch Gesetz oder Vertrag in Kraft. Das vermeidet langwierige Gerichts- und Vollstreckungsverfahren. Beim Forderungsmanagement sollte an erster Stelle die konsequente Anwendung der Pfandrechte stehen. So ergibt sich auch die Chance auf Streitwertminderung, was zusätzlich von Vorteil ist.
Pfandrechtsverwertungen sind das Spezialgebiet der allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer. Als praxiserfahrene, gut vernetzte Experten arbeiten sie schnell und effizient. Die Bestimmungen der Zivilprozessordnung und die GVGA für Gerichtsvollzieher sind für öffentlich bestellte Versteigerer, die nach BGB und HGB arbeiten, nicht einschlägig, denn der Gesetzgeber beabsichtigt eine kaufmännisch flexiblere und effizientere Gestaltung des Verwertungsverfahrens.
Leistungsgestörte Verträge haben meistens ökonomische Gründe. Es ist deshalb sinnvoll, eine kaufmännische Lösung herbeizuführen. Der berechtigte Versteigerer ist hierzu in seiner Eigenschaft als selbstständig tätiger Kaufmann prädestiniert. Dessen Tätigkeit ist nicht die Vollstreckung, sondern die Herbeiführung eines Ausgleichs zwischen Gläubiger und Schuldner. Im deutschen Rechtssystem stellt der allgemein öffentlich bestellte, vereidigte Versteigerer diejenige Institution dar, die bei leistungsgestörten Verträgen kurzfristig eine Lösung für alle Partien herbeizuführen hat: unabhängig, sozialverträglich und fair.
Ressourcen schonen trotz Zahlungsausfall
Jedes Produkt ist etwas wert, hat Arbeitszeit, Energie und Ressourcen verbraucht. Diesen Wert gilt es zu erhalten. Der Deutschen Pfandverwertung ist deshalb ein bewusster Umgang mit bereits vorhandenen Werten und Anlagen besonders wichtig. Die Experten der Deutschen Pfandverwertung informieren daher über die Möglichkeiten der Weiterverwendung von Produktionsgütern. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Verlängerung der ökologischen Wertschöpfungskette und damit zur nachhaltigen Ressourcenschonung.
Dabei setzen sie sich motiviert für die Ziele ihrer Kunden ein und realisieren jeweils eine effiziente, kostenbewusste Verwertungsstrategie, die strikt und regelgetreu umgesetzt wird. Ermöglicht wird das durch die Unabhängigkeit der Experten, die als öffentlich bestellte Versteigerer vereidigt sind. Diese Klarheit schützt vor Interessenkonflikten und ist somit eine echte Hilfe im Notfall.
Information:
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Die DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR ist ein Auktionshaus mit derzeitigen Standorten im Großraum München und Wiesbaden. Bei der Bewertung und Verwertung aller vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte sind wir auch international tätig, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber aus ganz Deutschland sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen. Als exportausgerichtetes Unternehmen nutzen wir die relevanten B2B-Absatzchancen und besuchen laufend die internationalen Messen. Wir pflegen den Kontakt zu den Außenhandelskammern der wichtigen Absatzländer.
Auf Basis unseres speziellen Know-hows sowie jahrelanger Erfahrung haben wir ein umfangreiches Angebotsportfolio entwickelt. Es beinhaltet die rechtskonforme Abwicklung des Verfahrens, die marktgerechte Bewertung und nationale sowie internationale Vermarktung von Waren und Anlagen aller Art sowie von Rechten wie Unternehmensanteile, Patente oder Wertpapiere an geeignete Investoren. Unsere Sachverständigen erfassen und bewerten das mobile Anlage- und Umlaufvermögen von Unternehmen aller Branchen. Sie erstellen marktgerechte Gutachten über den realistischen Verwertungserlös bei einer Verwertung in Frist von bis zu drei Monaten. Sie bilden die Grundlage, um für alle involvierten Parteien durch ein faires und transparentes Verfahren die uns zur Verwertung übertragenen Gegenstände oder Rechte zum bestmöglichen, marktgerechten Preis weiterzugeben. Im Falle der Insolvenz oder Geschäftsaufgabe verwerten wir die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung über internationale Komplettverkäufe oder Industrieauktionen.
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