Echtheitscheck.de by Julery und Stadt Hamburg verlängern Zusammenarbeit bis 2031
Posted by PM-Ersteller - 05/03/26 at 09:03:11 a.m.Echtheitscheck.de verlängert Rahmenvertrag mit der Stadt Hamburg bis 2031, als Partner für Echtheitsprüfung und Wertermittlung beschlagnahmter Luxusartikel.
_Düsseldorfer Authentifizierungsexperte setzt Partnerschaft mit Hamburger Behörden fort – Echtheitsprüfung und Wertermittlung von Designergütern aus Zwangsvollstreckungen_
Düsseldorf, 2026 – Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Echtheitscheck.de und der Stadt Hamburg wird fortgesetzt: Im Rahmen eines Rahmenvertrags sind beide Parteien nun bis 2031 als Partner für die fachliche Begutachtung beschlagnahmter Luxusartikel verbunden. Damit baut das Düsseldorfer Unternehmen seine Position als bevorzugter Spezialist für öffentliche Institutionen im Bereich Luxusgüter-Authentifizierung weiter aus.
Bewährte Partnerschaft auf neuer Basis
Seit der erstmaligen Beauftragung durch die Stadt Hamburg hat sich Echtheitscheck.de als verlässlicher Partner bei der Echtheitsprüfung und Wertermittlung von gepfändeten Luxusgütern etabliert. Gegenstand des Rahmenvertrags sind weiterhin hochwertige Markenartikel, die im Zuge von Zwangsvollstreckungen sichergestellt wurden – darunter Handtaschen, Schmuck, Sneaker und Accessoires von Marken wie Hermès, Chanel, Louis Vuitton und Gucci.
„Die Verlängerung unseres Vertrags mit der Stadt Hamburg ist für uns eine bedeutende Auszeichnung. Sie zeigt, dass öffentliche Institutionen auf unsere Expertise vertrauen und das dauerhaft. Wir freuen uns darauf, die Hansestadt auch in den kommenden Jahren mit präzisen Bewertungen und neutralen Gutachten zu unterstützen“, sagt Julia Klingenberg, Gründerin von Echtheitscheck.de by Julery.
Neutrale Bewertung als Schlüssel im Vollstreckungsverfahren
Gerade in sensiblen Bereichen wie Zwangsvollstreckung, Insolvenz und Pfändung ist eine unabhängige, fachkundige Bewertung entscheidend, für Behörden, Gläubiger und Schuldner gleichermaßen. Julery kombiniert dabei tiefes Markenwissen mit technologischer Unterstützung: von der klassischen Laborprüfung bis zur digitalen Analyse auf Basis hochauflösender Bilddaten.
Echtheitscheck.de by Julery – Authentifizierung mit Systemcharakter
Über die Plattform www.echtheitscheck.de bietet Julery eine der führenden Lösungen im deutschsprachigen Raum für die Echtheitsprüfung von Luxusartikeln an. Die Dienstleistungen richten sich an Behörden, Insolvenzverwalter, Handelsplattformen sowie Privatpersonen. Neben der Authentizitätsprüfung übernimmt Echtheitscheck.de by Julery auch die präzise Marktwertermittlung vorrangig für Versicherungen, sowie den Ankauf und Verkauf ausgewählter Designerstücke.
Mit dem Engagement für nachhaltigen Umgang mit Second-Hand-Luxus trägt das Unternehmen aktiv zur Verlängerung von Produktlebenszyklen und zur Kreislaufwirtschaft bei.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Julery
Frau Julia Klingenberg
Lenaustr. 19
40470 Düsseldorf
Deutschland
fon ..: 021154281697
web ..: https://echtheitscheck.de
email : service@echtheitscheck.de
Echtheitscheck.de (Julery) ist die führende Plattform im deutschsprachigen Raum für die professionelle Authentifizierung und Wertermittlung von Luxusartikeln. Das Düsseldorfer Unternehmen wurde von Julia Klingenberg gegründet und ist spezialisiert auf Echtheitsprüfungen für Handtaschen, Schmuck, Sneaker und Accessoires namhafter Marken wie Hermès, Chanel, Louis Vuitton und Gucci.
Echtheitscheck.de richtet sich an Behörden, Insolvenzverwalter, Handelsplattformen und Privatpersonen. Als offizieller Partner der Stadt Hamburg übernimmt das Unternehmen die fachliche Begutachtung beschlagnahmter Luxusgüter aus Zwangsvollstreckungen, neutral, fundiert und gerichtsverwertbar.
Das Leistungsangebot umfasst klassische Laborprüfungen, digitale Analysen auf Basis hochauflösender Bilddaten sowie die präzise Marktwertermittlung. Weitere Informationen unter www.echtheitscheck.de
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Frau Julia Klingenberg
Lenaustr. 19
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Notverkauf: 100 % der GmbH-Anteile an der Orthos Wohnen GmbH, Grünwald
Posted by PM-Ersteller - 11/10/23 at 10:10:24 a.m.Öffentliche Versteigerung von Unternehmensanteilen am 02.11.2023
Die Deutsche Pfandverwertung, Ostermayer & Dr. Gold GbR, ist damit beauftragt, 100 % der GmbH-Anteile der Orthos Wohnen GmbH, Nördliche Straße 27a, 82031 Grünwald, eingetragen im Handelsregister München unter HRB 268577 gemäß §§ 1235, 1273 BGB öffentlich zu versteigern. Anlass der Versteigerung der anstehenden Geschäftsanteile ist das vertragliche Pfandrecht des Gläubigers.
Am Donnerstag, den 02.11.2023 ab 14.00 Uhr findet die öffentliche Versteigerung über die digitale Betriebsstätte der Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhäuslweg 9, 83623 Dietramszell statt.
Die Verwertung der Unternehmensanteile wird durch den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer F. Eberhard Ostermayer bewirkt. Gebote werden in persönlicher Teilnahme am Versteigerungsort zum Versteigerungstermin oder vorab online, telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Der Zuschlag kann nur gegen Sofortüberweisung erteilt werden.
Die Gebote sind gemäß der Versteigerungsbedingungen abzugeben. Die Versteigerungsbedingungen sind auf www.deutsche-pfandverwertung.de einsehbar. Die Besichtigung der Unterlagen der zur Versteigerung anstehenden Geschäftsanteile erfolgt über den virtuellen Datenraum auf der Webseite der Deutschen Pfandverwertung nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung (NDA). Eine rechtzeitige Registrierung zur Teilnahme ist erforderlich. Die Informationen und Konditionen sind unter „Versteigerungstermine“ auf www.deutsche-pfandverwertung.de Rubrik Versteigerungstermine veröffentlicht.
Fragen bitte an Herrn F. Eberhard Ostermayer richten: DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR, Bierhaeuslweg 9, D-83623 Dietramszell, Tel. 08027 – 908 9928, E-Mail: office@deutsche-pfandverwertung.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DEUTSCHE PFANDVERWERTUNG Ostermayer & Dr. Gold GbR
Frau Dagmar Gold
Bierhäuslweg 9
83623 Dietramszell
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Deutsche Pfandverwertung Ostermayer & Dr. Gold GbR ist als führender deutscher Dienstleister für die Verwertung von vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechten deutschlandweit tätig. Das Unternehmen wird von öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerern betrieben, die von Gesetzes wegen zur Durchführung einer Öffentlichen Versteigerung befugt sind. Wir bieten die einfache und schnelle Alternative zur Umsetzung der Forderungsrealisierung mittels der Pfandrechtsverwertung aller Art. Bei der Verwertung akquirieren wir auch international, um einen größtmöglichen Käuferkreis zu erreichen. Unsere Auftraggeber sind Kreditinstitute, Unternehmer, die öffentliche Hand, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Immobiliengesellschaften, Speditionen, Logistiker, Unternehmen, Erben und Privatpersonen.
Wir sind Gründungsmitglied des BvV e.V. – Bundesverband der öffentlich bestellten, vereidigten und besonders qualifizierten Versteigerer, Berlin.
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Mops gepfändet und verkauft – Shitstorm heftig
Posted by PM-Ersteller - 30/03/19 at 08:03:01 p.m.Ist die Pfändung eines Haustiers rechtmäßig? Im Fall „Mops Edda“ bezog dazu ein Gutachten Stellung. Doch kommt es in dieser Frage voraussichtlich zu keiner gerichtliche Klärung.
Der Fall erregte großes Aufsehen, sogar die New York Times berichtete darüber. Weil sie der Stadt mehrere Tausend Euro schuldete, ließ die Stadt Ahlen in Westfalen bei einer Frau einen Hund – Mops-Dame „Edda“ – pfänden und verkaufen.
Dieses Vorgehen wurde teilweise massiv kritisiert. Ein Hund stellt nach der Meinung vieler ein vollwertiges Familienmitglied dar und könne nicht einfach aus der Familie herausgerissen und verkauft werden. So Volkes Empfinden in der Tradition des großen Loriot.
Die Stadt Ahlen hat zu dieser Thematik daraufhin ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das das Vorgehen der Stadt bestätigt:
Die Ahlenerin soll bei der Stadt etwa 7.000,00 EUR Schulden angehäuft haben, unter anderem wegen der nicht bezahlten Hundesteuer und der Kosten für die Ganztagsbetreuung ihrer beiden schulpflichtigen Kinder. Bei der Suche nach pfändbaren Vermögen sind die Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Hausdurchsuchung dann auf die Mops-Dame „Edda“ gestoßen, deren Anschaffungspreis bei ca. 2.400,00 EUR gelegen haben soll. Weiteres Vermögen konnte nicht aufgefunden werden, sodass die Abholung von „Edda“ und der anschließende Verkauf veranlasst wurden. Das Gutachten sollte sich nunmehr mit der Frage auseinandersetzen, ob ein derartiges Vorgehen zulässig sein kann. Für den vorliegenden Fall wurde dies bejaht. Wesentliche Begründung war eine bewusste Missachtung bestehender Zahlungsverpflichtungen sowie der Umstand, dass die Anstrengungen der Schuldnerin, den Hund zurückzuerlangen, gering waren.
Die Justiz musste sich mit dieser konkreten Thematik nicht auseinandersetzen. Ob auch ein Gericht zu diesem Ergebnis gekommen wäre, ist fraglich und wird wohl auch künftig in ähnlich gelagerten Fällen sehr vom Einzelfall abhängen.
Zur Autorin: Rechtsanwältin Johanna Steinle ist tätig bei der Anwaltskanzlei Reissner Ernst & Kollegen, Rechtsanwälte Augsburg Starnberg
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschland
fon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
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email : augsburg@reissner-ernst.de
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.
Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: http://www.rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
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