Geplantes Tierversuchsgesetz schwächt den Tierschutz – Bundestagspetition gestartet

Ein Bündnis von zehn Tierschutzorganisationen hat die Bundestagspetition initiiert. Bis 31.08.2026 müssen mind. 30.000 Unterzeichner mitmachen, damit das Anliegen in den polit. Prozess eintritt.

BildBündnis startet Bundestagspetition gegen die Pläne der Bundesregierung und ruft zur Unterzeichnung auf

Die Bundesregierung plant ein eigenständiges Gesetz für Tierversuche. Im Rahmen des im Koalitionsvertrag angekündigten Innovationsfreiheitsgesetzes sollen die Regelungen zu Tierversuchen aus dem Tierschutzgesetz herausgelöst und künftig in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. Ethische und rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie gegen die Tötung aus rein wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten damit entfallen. Ein Bündnis von zehn Tierschutzorganisationen* hatte daher bereits Anfang Februar eine Bundestagspetition gegen das Vorhaben eingereicht, die jetzt zur öffentlichen Mitzeichnung freigeschaltet wurde. Bis zum 31. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger die Petition online unterzeichnen und sich dafür einsetzen, dass das geplante Tierversuchsgesetz nicht umgesetzt wird und die Regelungen zu Tierversuchen im Tierschutzgesetz verbleiben. Werden mindestens 30.000 Unterschriften erreicht, kommt es zu einer Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Bundestags. Das Bündnis kommentiert:

„Millionen Tieren droht durch die Ausgliederung der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzes. Damit würde der Gesetzgeber gegen das in der Verfassung festgesetzte Staatsziel Tierschutz sowie den bei früheren Novellierungen des Tierschutzgesetzes beachteten Grundsatz, nicht hinter geltendes Recht zurückzugehen, verstoßen. Überzählige Tiere, die gezüchtet wurden, ohne in einem Versuch eingesetzt zu werden, sowie Tiere, die den Tierversuch überlebt haben, könnten ohne den bislang im §17 Tierschutzgesetz geforderten ,vernünftigen Grund‘ legal getötet werden. Unter anderem könnte auch die Pflicht zur art- und bedürfnisgerechten Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere entfallen. Tierversuchsbefürworter fordern zudem Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, wodurch die Prüftiefe der Behörden weiter eingeschränkt werden könnte. Außerdem könnten Tierschutzverbände in Bundesländern mit Verbandsklagerecht die Möglichkeit verlieren, Genehmigungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Während die Europäische Union den Übergang zu speziesrelevanten und tierleidfreien Methoden längst vorantreibt und deren Entwicklung, Validierung und rechtlich verpflichtende Anwendung gezielt fördert, plant die Bundesregierung Tierversuche sogar zu erleichtern. Dabei sollte im Rahmen des Innovationsfreiheitsgesetzes vielmehr die Transformation hin zu zukunftstauglichen tierleidfreien Methoden gesetzlich verankert werden. Nur so kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit international sichern. Wir fordern eine innovative, speziesrelevante und tierleidfreie Wissenschaft.“

Die Tierschutzorganisationen rufen dazu auf, die Bundestagspetition „Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes“ auf der Website des Deutschen Bundestags zu unterzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html

*Das Tierschutzbündnis besteht aus:
Ärzte gegen Tierversuche e.V.,
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.,
Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V.,
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.,
Deutscher Tierschutzbund e.V.,
mensch fair tier e.V.,
Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V.,
Politischer Arbeitskreis für Tierrechte in Europa e.V.,
Team Tierschutz gGmbH,
PETA Deutschland e.V.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Melanie Seiler
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach
Deutschland

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email : seiler@aerzte-gegen-tierversuche.de

„Medizinischer Fortschritt ist wichtig – Tierversuche sind der falsche Weg!“ – Unter diesem Motto setzt sich Ärzte gegen Tierversuche e. V. seit 1979 für eine tierversuchsfreie Forschung ein, die auf dem Einsatz von modernen Methoden z.B. mit menschlichen Zellkulturen und Organchips sowie der Ursachenforschung und Vorbeugung von Krankheiten basiert. Ziel ist die Abschaffung aller Tierversuche und damit eine ethisch

Pressekontakt:

Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Frau Gaby Neumann
Lustheide 85
51427 Bergisch Gladbach

fon ..: 02204-99902-32
email : neumann@aerzte-gegen-tierversuche.de

Bürgerinitiative warnt vor 25-Millionen-Euro-Beschluss in Koblenz ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

In Koblenz steht ein 25,75-Millionen-Beschluss zur Schul-Modulanlage an. Eine Bürgerinitiative warnt vor erheblichen Verfahrensmängeln und der Wiederholung kostspieliger Fehlplanungen.

BildKOBLENZ. Am 28. Mai 2026 entscheidet der Koblenzer Stadtrat über ein Bauvorhaben mit einer Grobkostenschätzung von 25,75 Millionen Euro und einer angegebenen Nutzungsdauer von bis zu 50 Jahren. Konkret geht es um die Errichtung einer Schul-Modulanlage auf der sogenannten Schulerweiterungsfläche im Stadtteil Goldgrube (Beschlussvorlage BV/0197/2026). Die als „Interimsschule“ bezeichnete Anlage soll zunächst das Max-von-Laue-Gymnasium aufnehmen, anschließend mehrere weitere Schulstandorte während ihrer jeweiligen Sanierungsphasen.

Die neu gegründete Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung “ ein ehrenamtlicher Zusammenschluss von Eltern, Anwohnerinnen, Anwohnern und Fachleuten “ hat die Vorlage und ihre Anlagen ausgewertet. Das Ergebnis wirft erhebliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens und zur Tragfähigkeit der Entscheidungsgrundlage auf.

Zentrale Befunde:

– Für ein 25,75-Millionen-Euro-Vorhaben mit 50-jähriger Nutzungsdauer fehlt die nach § 93 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vorgesehene vollständige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
– Die Standortbewertung umfasst sechs Standorte und zehn Kriterien “ ohne Gewichtung, ohne Punktzahlen, ohne Kostenvergleich. Andere städtische Freiflächen wurden nicht geprüft.
– Eine erneute Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde nicht durchgeführt, obwohl das jetzige Vorhaben fundamental von der ursprünglich geprüften Bebauungsplanung abweicht.
– Ein Verkehrs- und Schulwegkonzept für täglich rund 1.180 Kinder und über 100 Lehrkräfte liegt nicht vor.
– Eine Bürgerbeteiligung zum geänderten Vorhaben fand nicht statt; die Vorlage wurde am 12. April als Nachtrag in die Tagesordnung des Vorberatungsausschusses aufgenommen.

„Wir sind nicht gegen die Sanierung des Max-von-Laue-Gymnasiums. Wir sind dagegen, dass eine Entscheidung dieser Tragweite ohne belastbare Datenbasis durchgewunken wird. Eine sorgfältige Prüfung jetzt ist günstiger als eine gerichtliche Korrektur später“, so die Initiative.

Erinnerung an das Peter-Altmeier-Ufer: Dass kurzfristig eingeführte Stadtplanungs-Maßnahmen in Koblenz schnell zu Korrekturkosten führen können, hat die Stadt 2025 erlebt. Für rund 75.000 Euro wurden im Herbst des Vorjahres mobile Verkehrshürden installiert, die nach sechs Monaten wieder abgebaut und durch Fahrbahnschwellen ersetzt werden mussten. Der jetzt anstehende Schulbeschluss bewegt sich in einer Größenordnung, die das über das 300-fache übersteigt.

Der Fall steht beispielhaft für eine wachsende Debatte in deutschen Kommunen: Komplexe Bauvorhaben werden unter erheblichem Zeitdruck beschlossen, oft ohne dass die nach Gemeindeordnung und Bauplanungsrecht erforderlichen Verfahrens- und Wirtschaftlichkeitsschritte vollständig abgeschlossen sind. Die Folgekosten “ durch Nachbesserungen, Rückbauten oder gerichtliche Aufhebungen “ tragen am Ende die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Die vollständige Auswertung, die fünfzehn juristisch geordneten Argumente sowie zahlreiche Bürgerstimmen sind unter schulstandort-koblenz.de frei zugänglich. Die zugehörige Petition auf openPetition hat bereits über 800 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Sie fordert keine Ablehnung der Schulsanierung, sondern eine Vertagung der Beschlussfassung bis zur Vorlage einer ordnungsgemäßen Datenbasis.

Über die Initiative: Die Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung ist ein ehrenamtlicher, parteipolitisch ungebundener Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern aus Koblenz und den umliegenden Stadtteilen. Sie tritt ausdrücklich für eine zügige Sanierung des Max-von-Laue-Gymnasiums, für den Neubau der Pestalozzi-Grundschule und für die geplante Kindertagesstätte ein “ gegen den jetzigen Verfahrensweg und die unzureichende Datenbasis der Beschlussvorlage BV/0197/2026.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Koblenzer Bürgerinitiative für nachhaltige Schulplanung
Herr Dirk Schmid
Pestalozzistr. 26
56073 Koblenz
Deutschland

fon ..: 0261 29584914
web ..: https://schulstandort-koblenz.de/
email : kontakt@schulstandort-koblenz.de

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Herr Dirk Schmid
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Gesundheit ins Grundgesetz? Das wäre mehr als Symbolpolitik

Wie Andrea Galle, Vorständin mkk – meine krankenkasse und Prof. Ingo Froböse erreichen wollen, Gesundheit im Grundgesetz zu verankern

BildBerlin, 15. April 2026 – Das Grundgesetz klingt für viele nach großer Staatsferne. Tatsächlich wirkt es tief in den Alltag hinein. Es entscheidet mit darüber, wie Städte geplant werden, welche Süßigkeiten Kinder naschen, was in Schulen auf den Tisch kommt und wie weit Politik gehen darf, wenn sie Gesundheit schützen will.

Genau hier setzt die Petition von Andrea Galle, Vorständin der mkk – meine Krankenkasse und dem Präventionswissenschaftler Prof. Dr. Ingo Froböse an, die sie gestern auf einem Parlamentarischen Abend in Berlin vorgestellt haben. Die Petenten fordern, Gesundheit im Grundgesetz zu verankern. Aus ihrer Sicht wäre der Grundgesetzeintrag keine symbolische Ergänzung, sondern eine politische Kurskorrektur: Weg von der kostenintensiven Reparatur kranker Systeme, hin zu positiven Bedingungen, damit Menschen möglichst lange gesund bleiben.

„Wir reden in Deutschland seit Jahren darüber, Krankheiten effizienter zu verwalten. Was eindeutig fehlt, ist ein klarer politischer und rechtlicher Kompass, der Gesundheit schützt, bevor wir krank werden“, sagte Andrea Galle, Vorständin der mkk – meine krankenkasse. „Wenn Gesundheit endlich in die Verfassung geschrieben wird, verändern sich nicht nur Debatten. Dann verändern sich automatisch politische Prioritäten.“

Die Widersprüche sind offensichtlich. Deutschland gab 2024 rund 538,2 Milliarden Euro für Gesundheit aus. Nach OECD-Angaben fließen aber nur 4,8 Prozent der laufenden Gesundheitsausgaben in Prävention. Das Positionspapier der mkk – meine krankenkasse zur Prävention und ein verfassungsrechtliches Gutachten von Dr. Martin Pagenkopf schlagen deshalb vor, Gesundheit ausdrücklich als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern. Als Recht auf körperliche, geistige und seelische Gesundheit und als verbindliche Wertentscheidung an den Staat, durch Aufklärung und Prävention Krankheiten vorzubeugen.

„Das würde nicht bedeuten, dass künftig jedes Detail des Alltags vom Verfassungsgericht geregelt wird,“ erläuterte der ehemalige Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dr. Martin Pagenkopf. „Aber der Maßstab politischen Handelns könnte sich verschieben. Gesundheit wäre dann nicht mehr nur Sache von Kassen, Kliniken und Arztpraxen, sondern ein verbindlicher Gesichtspunkt auch in der Bildungs-, Verkehrs-, Umwelt-, Verbraucher- und Stadtentwicklungspolitik. Und damit letztlich in allen Lebensbereichen.“

Stadtplanung: Warum Radwege auch eine Gesundheitsfrage sind

Was das konkret bedeuten würde, zeigt der Blick auf die Stadtplanung. Ob ein Alltag gesund ist, entscheidet sich oft nicht im Sprechzimmer, sondern direkt vor der Haustür. Gibt es sichere Wege zu Fuß oder mit dem Rad? Gibt es Grünflächen, Spielplätze, Orte für Bewegung? Oder ist das Wohnumfeld so gebaut, dass Bewegungsmangel beinahe vorprogrammiert ist? Die Niederlande arbeiten seit Jahren mit solchen Leitplanken. Dort empfiehlt das staatliche Gesundheitsinstitut RIVM Kommunen, öffentlichen Raum gezielt für Gehen, Radfahren, Spielen und Sport nutzbar zu machen. Genau solche Fragen, so die Begründung der Petition, dürften in Deutschland nicht länger als nettes Extra behandelt werden.

Schule als Gesundheitsort – nicht nur als Lernort

Ähnliches gilt für Schulen. Die Weltgesundheitsorganisation sieht sie als Schlüsselort für gesunde Ernährung und für mehr Chancengerechtigkeit. Im Oktober 2025 hatten bereits 104 Mitgliedstaaten politische Vorgaben für gesunde Schulverpflegung. Für Deutschland hieße eine Verfassungsänderung nicht, dass Richter Speisepläne schreiben. Aber Gesundheitsbildung, Bewegung, Ernährungswissen und eine bessere Schulverpflegung bekämen ein anderes politisches Gewicht.

Dass es die Grundgesetzänderung gesellschaftlichen Rückhalt gibt, zeigt die aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag der mkk – meine krankenkasse. 61 Prozent der Befragten sagen, der Schutz der Gesundheit sollte im Grundgesetz verankert werden, damit Politik mehr Verantwortung übernimmt. 69 Prozent halten zudem eine stärkere Verankerung von Gesundheitsförderung in der Bildungspolitik für einen wirksamen Hebel. 60 Prozent befürworten eine stärkere Regulierung ungesunder Lebensmittel durch Steuern oder Gesetze und 53 Prozent sagen das über Suchtmittel.

„Ein Gesundheitsgrundrecht wäre kein Allheilmittel, aber ein klarer politischer Kompass“, meint auch Prof. Dennis Ostwald, Gesundheitsökonom, auf dem gestrigen Parlamentarischen Abend der mkk – meine krankenkasse. „Es würde die Perspektive verändern nach der Politik heute zu oft handelt: Nicht mehr die Frage, wie wir Krankheit finanzieren, stünde im Mittelpunkt, sondern wie wir Gesundheit erhalten.“

Regeln, die wirken: Lehren aus Zuckersteuer, Rauchverbot und Anschnallpflicht

Die Petition argumentiert außerdem mit einem Punkt, der in der Präventionsdebatte oft untergeht: Appelle allein reichen nicht. Wirksame Prävention entsteht dort, wo Politik Rahmen setzt. In Großbritannien hat die Soft Drinks Industry Levy (SDIL) dazu beigetragen, den Zuckergehalt in Softdrinks deutlich zu senken. In Schottland gingen nach Einführung eines Mindestpreises für Alkohol alkoholbedingte Todesfälle und entsprechende Krankenhausaufnahmen zurück. Rauchverbote und die Anschnallpflicht folgen derselben Logik: Gesundheitsschutz wirkt oft dann, wenn er nicht nur auf Einsicht hofft, sondern Regeln und Teilhabe schafft.

Die Petition soll die Debatte in Bewegung halten

Für die mkk – meine krankenkasse ist deshalb klar: Eine Verfassungsänderung würde Deutschland nicht über Nacht gesünder machen. Aber sie könnte dafür sorgen, dass Gesundheit ernster genommen wird und zwar dort, wo sie jeden Tag entsteht oder eben auch verloren geht. Im Wohnviertel, in der Kita, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Supermarkt oder bei politischen Entscheidungen – lange bevor Menschen im Wartezimmer sitzen. Wer diese Neujustierung unterstützen möchte, kann die Petition mitzeichnen.

Erstunterzeichnende

Zu den ersten Unterstützern gehören Prof. Dr. med. Mandy Mangler, Christian Rach, Prof. Dr. Dennis Ostwald, Dr. med. Eckart von Hirschhausen und Dr. med. Johannes Wimmer.

Weiter Infos: https://www.gesundheitinsgrundgesetz.de

Die Petition kann hier mitgezeichnet werden: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2026/_02/_26/Petition_195664.nc.html

Die Mitzeichnungsfrist endet am:
07. Mai 2026

Bei Anfragen für Interviews sprechen Sie uns gerne an.

Pressekontakt
Annette Rogalla, Pressesprecherin
mkk – meine krankenkasse

Prenzlauer Allee 96, 10409 Berlin
Mobil: 0162 202 1133

annette.rogalla@meine-krankenkasse.de

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Bodinusstr. 1
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