Gehaltsumwandlung: Arbeitgeber treffen Aufklärungspflichten.

Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Säule der Alterssicherung. Arbeitgeber sollten die Mitarbeiter über alle Vor- und Nachteile aufklären.

Arbeitgeber müssen – auf Nachfrage der Arbeitnehmer – eine betriebliche Altersversorgung durch Gehaltsverzicht anbieten.

Das Dilemma ist: Heutzutage lohnt sich die Gehaltsumwandlung kaum noch. Aus Sicht der Arbeitnehmer erreicht diese Art der Vorsorge oftmals nicht mal mehr eine Rendite in Höhe der Inflationsrate. Die Kosten innerhalb der Lebensversicherungsverträge sind zu hoch. Zudem werden nur noch selten Garantiezinsen versprochen. Und die letzten Jahren haben gezeigt, dass fondsgebundene Verträge kaum Rendite bringen.

Viele Arbeitgeber setzen Versicherungsmakler ein, um die Beratungsleistung zu gewährleisten. Hierbei sollte sehr genau darauf geachtet werden, dass dem Versicherungsmakler ein Beratungsleitfaden vorgegeben wird. Dieser Leitfaden sollte alle Vor- und Nachteile der Gehaltsumwandlung umfassen.

Nur eine lückenlose und haftungsichere Beratungsdokumentation schützt den Arbeitgeber vor späteren Regressforderungen seiner Arbeitnehmer.

Eine Hilfestellung für Arbeitgeber ist das folgende Werk, welches im Vahlen-Verlag erschienen ist: Betrieblich Altersversorgung – Grundlagen, Wirtschaftlichkeit, Haftung und Mitbestimmung.
http://www.vahlen.de/productview.aspx?product=29516130
Diese Arbeitshilfe ist leicht verständlich und gibt viele Tipps und Hilfestellungen.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Kanzlei für Versicherungsanalysen
Herr Detlef Lülsdorf
Kornblumenweg 2
50858 Köln
Deutschland

fon ..: 0221-57963771
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email : d.luelsdorf@versicherungsanalysen.eu

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DK bAV-Jahreskonferenz findet am 23. Oktober 2019 in Würzburg statt.

Die diesjährige Jahreskonferenz hat als ein Schwerpunktthema die „Unterstützungskasse im kommunalen öffentlichen Dienst“. Kommunale Arbeitgeber kennen deren Vorzüge kaum.

BildDas Deutsche Kompetenznetzwerk betriebliche Altersversorgung eG (www.DKbAV.de) ist eines der führenden Beraternetzwerke in Deutschland. Das DK bAV fördert – unter dem genossenschaftlichen Gedanken – die Kooperation führender rechtsberatender Berufsträger und Finanzdienstleister zum Beratungsschwerpunkt „betriebliche Altersversorgung“.

Die diesjährige Jahreskonferenz findet erneut am 23. Oktober 2019 in Würzburg statt. Die Veranstaltung richtet sich an Personalentscheider und Unternehmer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Rentenberater, Aktuare, Versicherungsmakler und Finanzdienstleister.

Das diesjährige Schwerpunktthema widmet sich auf der Entgeltumwandlung im kommunalen öffentlichen Dienst. Die diesbezüglich Beratungspraxis zeigt, dass viele öffentliche Arbeitgeber die besonderen Vorzüge der Unterstützungskasse nicht kennen. Doch viele öffentliche Arbeitgeber suchen Alternativen, nachdem einige Pensionskassen zuletzt finanzielle Schwierigkeiten hatte und teilweise Leistungen sogar zugesagte Leistungen kürzen mussten.

Wie jedes Jahr zeichnet sich die DK bAV-Jahreskonferenz 2019 durch ihre hochkarätigen Referenten aus. In diesem Jahr wird u.a. Herr Christian Willms Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse e.V. vortragen.

Das gesamte Programm, sowie das Anmeldeformular, finden Sie unter www.dkbav.de/veranstaltungen.html

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