BREXIT – Das neue Oracle Audit Risiko?
Posted by PM-Ersteller - 12/09/19 at 03:09:20 p.m.Viele CIOs und Software Asset Manager fragen sich, ob durch den Brexit ein neues Oracle Audit Risiko entsteht. Lizenzmanager sollten einen genauen Blick auf die Kundendefinition werfen.
Das Vereinigte Königreich verlässt die Europäische Union – Bürger wie Unternehmen müssen sich auf die neue Realität einstellen. In Controllingabteilungen wird daran bereits seit Jahren gearbeitet und entsprechende Maßnahmen werden getroffen. Im Software Asset Management ist das nicht immer der Fall. Vielfach werden die aus dem Brexit entstehenden Risiken für die Oracle Lizenzierung nicht wahrgenommen oder nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit verfolgt.
Wo entstehen Risiken?
International aufgestellte Kunden haben in der Regel Oracle-Verträge abgeschlossen, die es ihnen ermöglichen, die Lizenzen auch außerhalb des Hauptsitzes, zum Beispiel Deutschland, einzusetzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich in den einzelnen Verträgen Formulierungen finden lassen, die eine solche Nutzung zulassen. Gerade wenn über Jahre hinweg zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingekauft wurde, sind diese Formulierungen in einem Unternehmen je Vertrag anders geregelt. Software Lizenzmanager werden grundsätzlich nun mit zwei Szenarien
konfrontiert:
1. Die Nutzung in UK ist auch nach dem Brexit gegeben.
2. Das Vereinigte Königreich ist zukünftig nicht mehr abgedeckt.
Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage findet sich in der Kundendefiniton. „Entweder handelt es sich um Lizenzen mit weltweiter Nutzung oder oft sind auch alle einzelnen Länder aufgeführt, in denen die Oracle Lizenzen eingesetzt werden können“, berichtet Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense GmbH und Spezialist für die Oracle Lizenzierung. Ist das Vereinigte Königreich mit aufgeführt, entsteht kein Handlungsbedarf auf Seiten des Kunden. „Dies muss aber nicht so sein und schnell schleichen sich über die Jahre verschiedene Kundendefinitionen in die Verträge ein, die dem Lizenzmanagement nicht bewusst sind“, führt Rechtsanwalt Sören Reimers, Experte für Oracle Audits (auch Oracle License Review oder Oracle Lizenzaudit genannt) fort.
Beispielsweise hat ein Kunde vor Jahren eine signifikante Anzahl an Datenbank Lizenzen eingekauft und dabei aufmerksam die entsprechende Kundendefinition bedacht und mit dem Hersteller ausgehandelt. Drei Jahre später werden Optionen wie Tuning/Diagnostic über den Oracle Online-Store oder über Reseller mit der Standard-Definition nachgekauft, die vielleicht zu diesem Zeitpunkt völlig unproblematisch war. „Kunden haben dann nur den großen Vertrag im Kopf und übersehen die offene Flanke nach dem Brexit“, erläutert Grave. „In einem späteren Oracle Audit fühlen sich Kunden grundsätzlich sicher und werden dann mit schmerzlichen Nachforderungen seitens des Herstellers konfrontiert“, ergänzt Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, einer von ProLicense initiierten Kundengemeinschaft gegen rein vertriebsorientierte Software Audits. „Viele Unternehmen – vor allem Bereich Financial Services – haben Unternehmenseinheiten nach Irland verlegt. Software Lizenzen müssen dann gegebenenfalls mit umziehen“, fügt Oberg noch hinzu.
Vorsicht bei der Problemlösung!
Stellen Oracle-Kunden fest, dass Handlungsbedarf besteht, ist bei der Lösung des Brexit-Problems besondere Vorsicht geboten. Software Hersteller nutzen derartige Gespräche zur Neuordnung von Verträgen mit ihren Kunden gern, um Verträge auf neue Vertragsbedingungen umzustellen. „Auf diese Weise löst der Kunde zwar das Brexit-Problem, holt sich aber vielleicht eine deutlich nachteiligere Audit-Klausel ins Haus“, erklärt Oberg.
BREXIT-Healthcheck im Schnellverfahren
„Es ist unerlässlich mit geschultem Auge jeden einzelnen Software-Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen, um sich Risiken aufzudecken und schnell Gegenmaßnahmen einzuleiten“, meint Sören Reimers. Die Spezialisten von ProLicense bieten einen Brexit-Healthcheck im Schnellverfahren an, um spätere Audit-Risiken abzuwenden. Muss mit dem Hersteller neu verhandelt werden, entstehen auch Chancen auf Kundenseite. „Jede Verhandlung mit dem Hersteller bietet auch immer die Chance, etwas mehr für den Kunden herauszuholen“, sagt Oracle-Experte Christian Grave. Für Oracle-Kunden ist es wichtig, nicht nur mit einer simplen Anfrage in Verhandlungen einzusteigen, sondern mit einem bunten Strauß an Forderungen die Diskussion mit dem Hersteller zu beginnen, um letztlich für ihn wichtige Punkte durchzubringen. „Bei unserem BREXIT-Check sichten wir alle relevanten Vertragsbestandteile und erstellen unseren Mandanten eine Strategie, um spätere Audit-Risiken auszuschließen. Diesen Check bieten wir herstellerübergreifend an. Er ist nicht auf Oracle beschränkt“, so Grave abschließend.
„Darüber hinaus sollten Kunden ihr Einkaufsverhalten überdenken und sich fragen, an welchem Standort die Beschaffung mit Blick auf eine spätere Veräußerung überschüssiger Lizenzen am sinnvollsten ist“, ergänzt Sören Reimers, Experte für den Handel mit gebrauchter Software. Nach geltendem EU-Recht ist eine der Bedingungen für den rechtssicheren Weiterverkauf von Software Lizenzen, dass diese in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wurden. „Eine zum Beispiel in Deutschland beschaffte Lizenz mit weltweiter Nutzung wird für die Unternehmen in Zukunft viel wertvoller sein, als eine in UK beschaffte Lizenz. Darüber sollten sich die Einkaufsabteilungen bewusst sein“, verdeutlicht Reimers.
Interessierte Oracle-Kunden können über die Website von ProLicense Kontakt zu den Oracle Spezialisten aufnehmen:
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Herr Markus Oberg
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Die ProLicense GmbH berät Oracle-Kunden seit Jahren zum einen bei Compliancefragen und zeigt Unternehmen zum anderen Wege auf, wie Softwarekosten signifikant gesenkt werden können. Gerade bei den genannten Audits besitzt ProLicense eine besondere Expertise. Die beiden Gründer von ProLicense (Rechtsanwalt Sören Reimers und Diplom-Kaufmann Christian Grave) haben jeweils mehr als acht Jahre in verschiedenen Positionen bei Oracle gearbeitet und kennen sich in allen Lizenz-Fragen zu Oracle-Software tiefgehend aus. Insgesamt besitzen die Berater von ProLicense kumuliert mehr als 80 Jahre Erfahrung in der Tätigkeit beim Hersteller Oracle. ProLicense ist ein vollständig unabhängiges Beratungsunternehmen, erhält keine Vergütungen von Oracle und bezieht keine Kickbacks von anderen Softwarevertrieben. Die Vergütung der ProLicense GmbH erfolgt in der Regel erfolgsbasiert direkt vom Kunden.
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Oracle ULA – Die perfekte Antwort im Cloud-Zeitalter?
Posted by PM-Ersteller - 25/04/19 at 05:04:00 p.m.Mittlerweile nutzen viele Kunden die Cloud-Angebote wie AWS, Microsoft Azure, IBM oder andere Services. Immer wieder fragen sich Software Asset Manager, ob eine Oracle ULA auch die Oracle Software in
„Bei einer Oracle ULA kann man so viel Oracle nutzen, wie man will. Zudem kann man die Cloud-Nutzung damit abdecken und hat nach der Laufzeit x-mal mehr Lizenzen, als man wirklich benötigt“, so die Meinung in vielen Software Asset Management Abteilungen.
Ganz so einfach ist es mit der Oracle ULA nicht!
Zunächst einmal ist eine Oracle ULA (Oracle Unlimited License Agreement) eine spezielle Form eines Konzernvertrages für Oracle Software. Dabei hat der Kunde für ein vorab vereinbartes Produktbundle für eine bestimmte Zeit das Recht, eine unbestimmte Anzahl dieser Produkte zu installieren und zu nutzen. Bei Abschluss der Oracle ULA wird gemeinsam mit dem Oracle Vertrieb der ungefähre Installationsbedarf der Produkte im gewählten Zeitraum geschätzt. Dies bildet dann die Basis für die Preisfindung der Oracle ULA.
Am Ende der Vertragslaufzeit, welche in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren beträgt, findet eine sogenannte Zertifizierung/Bestätigung der Oracle ULA statt. Oracle LMS (License Management Services) prüft dabei, in welchem Ausmaß der Kunde die betrefenden ULA-Produkte installiert und auch genutzt hat. Die festgestellte Anzahl benötigter Oracle Lizenzen wird festgeschrieben und bildet nun die Anzahl der Lizenzen, die der Kunde nach der Oracle ULA Zertifizierung hat. Hierbei ist es wichtig zu verstehen, dass Oracle kein True-Up vornimmt. Das bedeutet, dass der Supportbetrag konstant bleibt – unabhängig davon, ob die festgestellte Lizenzzahl signifikant unter- oder oberhalb der vorab geschätzten Deploymentzahl liegt.
Die Vertragsform gibt es bei Oracle seit mehr als zehn Jahren in unterschiedlichsten Ausprägungen (Oracle ULA, Oracle PULA, Oracle PAH-ULA). In diesem Zeitraum hat sich das technische Umfeld gewaltig geändert und viele Interessierte fragen sich:
Ist die Oracle ULA die perfekte Antwort im Cloud-Zeitalter?
Die Nutzung von Cloud-Angeboten von Amazon AWS, IBM oder Microsoft AZURE ist mittlerweile weit verbreitet. An dieser Stelle sind Kunden immer wieder verunsichert, ob die Oracle ULA auch die Nutzung von Oracle Software in der Cloud abdeckt. Mit Blick in die Verträge wird schnell klar, dass an dieser Stelle Entwarnung gegeben werden kann. Unterliegt der einzelne Oracle ULA-Vertrag keiner besonderen unüblichen Beschränkung, kann unlimitiert genutzt werden – auch in der Cloud.
Das Cloud-Problem bei der Oracle ULA Zertifizierung
Bei der Zertifizierung zum Ende des Deploymentzeitraums kommt es regelmäßig zu Diskussionen zwischen Kunden und Oracle. Oracle stimmt zwar zu, dass der Kunde die Oracle ULA nutzen kann, um während der Laufzeit Lizenzen für die Oracle Nutzung in der Cloud bereitzustellen. Diese Anzahl der Lizenzen möchte Oracle aber im Zertifizierungsprozess nicht mitzählen. Dabei beruft sich Oracle auf das „Licensing Oracle Software in the Cloud Computing Environment“-Dokument. In diesem Dokument wird die Zählung der bereitgestellten Lizenzen für Cloud-Anwendungen ausgeschlossen. Dies ist für die Oracle-Kunden nach Beendigung der Oracle ULA ein großes Problem. Wenn nur die Lizenzen bei der Zertifizierung gezählt und festgeschrieben werden, die auf eigenen Systemen genutzt werden, dann ist der jeweilige Oracle-Kunde non-compliant in Bezug auf seine Cloud-Nutzung nach Beendigung der Oracle ULA und er müsste Lizenzen nachkaufen – so die Ansicht von Oracle. Oracle´s Lösung hierfür ist grundsätzlich ein erneuter Abschluss einer ULA, was aber neben den erneuten Lizenzkosten zu einer Erhöhung der Wartungskosten führt.
„Schaut man sich mit juristischem Blick die relevanten Verträge genau an, dann stellt man leicht fest, dass es sich bei dem von Oracle angeführten Dokument um ein öffentliches Dokument zu Schulungszwecken handelt. Es ist bei laufenden Verträgen nie Vertragsbestandteil geworden und somit auch nicht zu beachten“, meint Rechtsanwalt Sören Reimers, Geschäftsführer von ProLicense und Experte für Oracle ULA-Verträge. „Gleiches gilt für Oracle Berechnungsmethode in der Cloud. Oracle meint, dass eine Oracle Prozessor-Lizenz zwei virtuelle Prozessoren in der Cloud abdeckt. Das steht in dem gleichen Dokument, welches eben nicht Vertragsbestandteil ist. Es muss eins zu eins gezählt werden“, verdeutlicht Christian Grave, ebenfalls Geschäftsführer von ProLicense und Experte für Oracle Lizenzierung.
Wie sollte man sich bei der Oracle ULA-Zertifizierung verhalten?
„Für Kunden ist es absolut wichtig, von vornherein ganz klar auf die vertraglichen Vereinbarungen zu pochen“, rät Rechtsanwalt Reimers. „Oracle wird alles versuchen, um den Kunden von diesem Vertrag abzubringen, um die Denkweise Ihres Cloud-Dokumentes durchzusetzen. Dieser Strategie sollte eine klare Absage erteilt werden“, fügt Grave hinzu. Notfalls ist allen Kunden in dieser Lage zu raten, sich rechtlichen Beistand zu holen, um die vertraglichen Vereinbarungen auch bei der Oracle ULA-Zertifizierung durchzusetzen.
„Wir schützen unsere Kunden vor einer ungerechten Behandlung durch Software Hersteller und klären genau, welche Software-Nutzung vertraglich geregelt wurde“, so Grave, der bereits eine Vielzahl von Oracle ULA-Zertifizierungen begleitet hat.
Ist die Oracle ULA die perfekte Lösung für die Zukunft?
„Es ist zu erkennen, dass Oracle bei neuen Oracle ULA-Verträgen Klauseln einbauen möchte, die dem Sinn des angesprochenen Dokumentes entsprechen“, so Reimers. „Hier ist viel Verhandlungsgeschick gefragt, um solche Klauseln zu verhindern. Gelingt dies nicht, kann sich aber auch ergeben, dass die Oracle ULA für den einzelnen Kunden nicht mehr die beste Vertragsform ist“, fügt Grave hinzu.
In einem unverbindlichen Gespräch, können sich betroffene Kunden über Ihre Möglichkeiten informieren. Über die Website von ProLicense können Oracle-Kunden Kontakt zu den unabhängigen Oracle ULA-Spezialisten aufnehmen:
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Die ProLicense GmbH berät Oracle-Kunden seit Jahren zum einen bei Compliancefragen und zeigt Unternehmen zum anderen Wege auf, wie Softwarekosten signifikant gesenkt werden können. Gerade bei den genannten Audits besitzt ProLicense eine besondere Expertise. Die beiden Gründer von ProLicense (Rechtsanwalt Sören Reimers und Diplom-Kaufmann Christian Grave) haben jeweils mehr als acht Jahre in verschiedenen Positionen bei Oracle gearbeitet und kennen sich in allen Lizenz-Fragen zu Oracle-Software tiefgehend aus. Insgesamt besitzen die Berater von ProLicense kumuliert mehr als 80 Jahre Erfahrung in der Tätigkeit beim Hersteller Oracle. ProLicense ist ein vollständig unabhängiges Beratungsunternehmen, erhält keine Vergütungen von Oracle und bezieht keine Kickbacks von anderen Softwarevertrieben. Die Vergütung der ProLicense GmbH erfolgt in der Regel erfolgsbasiert direkt vom Kunden.
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