Fernablesung wird Pflicht: Rechtzeitige Vorbereitung sichert die Umstellung bis Ende 2026

Ende des Jahres steht der nächste Meilenstein der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) an.

BildBis zum 31. Dezember 2026 müssen Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler auf fernablesbare Technik umgestellt werden. Zusätzlich fordert der Gesetzgeber interoperable Systeme, die unabhängig von Herstellern, Modellen oder technischen Spezifikationen miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

2021, und damit 40 Jahre nach Einführung der Heizkostenverordnung (HKVO), wurden die Vorschriften novelliert. Mit der Novellierung wurde die EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Damit gehen neue Regelungen und Pflichten für Vermieter, Objektbetreiber, Hausverwaltungen sowie von ihnen beauftragte Dienstleister wie beispielsweise Objektus aus Norderstedt einher. Für die Umsetzung wurden verschiedene Fristen festgelegt. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Geräte neu installiert werden. Ab Ende 2022 gilt zudem die Anforderung, dass Systeme interoperabel und Smart-Meter-Gateway-fähig sein müssen. Das bedeutet, entsprechende Geräte müssen herstellerunabhängig Daten austauschen und miteinander kompatibel sein.

Ende dieses Jahres steht für Hausverwaltungen und Vermieter eine wichtige Frist an: Bestandsgeräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Eine Ausnahme gilt für Geräte, die 2022 installiert wurden, und bereits fernablesbar, jedoch nicht interoperabel. Diese müssen spätestens bis Ende 2031 ersetzt werden. Für Eigentümer und Verwaltungen ergibt sich daraus ein konkreter Handlungsdruck, die Umstellung rechtzeitig zu planen und umzusetzen. Dabei können spezialisierte Dienstleister wie Objektus die Umsetzung unterstützen.

Interoperabilität schafft Vorteile für weitere Anwendungen
Wenn Geräte und Systeme unterschiedlicher Hersteller über standardisierte Schnittstellen Messdaten einheitlich erfassen, übertragen und zur Weiterverarbeitung bereitstellen, spricht man von Interoperabilität. Die Anforderungen der HKVO beziehen sich derzeit auf Wärme- und Warmwasserzähler. Die Pflicht zur Installation von Kaltwasserzählern ist in Deutschland noch nicht einheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Länder. In Hessen ist der Einbau von Kaltwasserzählern in Neubauten bereits heute vorgeschrieben.

Wer auf interoperable Systemkomponenten setzt, ist im Vorteil. Sie ermöglichen es, bestehende Systeme anzupassen oder zu erweitern, ohne an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Arbeitet man als Vermieter, Objekt- oder Hausverwaltung mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, können Prozesse rund um Ablesung, Auswertung und Dokumentation effizienter gestaltet werden.

Wird im Rahmen der Umstellung bereits heute über die aktuellen Anforderungen hinaus auf interoperable Systeme geachtet, eröffnen sich zusätzliche Möglichkeiten für weitere Anwendungen. Denn künftig werden weitere Bereiche hinzukommen, etwa Strom-, Gas- oder Kaltwasserzähler.

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Als etablierter Spezialist für Sicherheit und Digitalisierung unterstützt die Objektus GmbH mit Sitz in Norderstedt bei Hamburg Wohnungsunternehmen, Immobilienverwaltungen und Eigentümer bei der effizienten Verwaltung von Immobilien. Seit über 20 Jahren am Markt umfasst das Leistungsportfolio Heizkostenabrechnungen, die Ausstattung und Wartung von Rauchwarnmeldern sowie Lösungen aus dem Bereich Smart-Building. Objektus arbeitet anbieterunabhängig und setzt konsequent auf offene Systeme und digitale Prozessautomatisierung. Das ermöglicht Kunden, manuelle Aufwände deutlich zu reduzieren sowie Abläufe transparenter und effizienter zu gestalten. Das gilt von der Auslesung bestehender Messtechnik bis zur vollständigen Neuinstallation. Neben dem Hauptsitz ist Objektus mit fünf weiteren Niederlassungen deutschlandweit vertreten und stellt so eine flächendeckende Betreuung sicher.

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HV-Hofheim setzt auf Smart Building

Fernwartung schafft maximale Sicherheit und Effizienz

Bild(Norderstedt, November 2025) Um die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Rauchwarnmelderpflicht bestmöglich zu erfüllen, setzt die HV-Hofheim GmbH auf den Einsatz innovativer Technik und Serviceleistungen der Objektus GmbH.

Als Hausverwaltung zuständig für die Betreuung von mehreren hundert Wohneinheiten im hessischen Main-Taunus-Kreis, überließ die HV-Hofheim GmbH nach Einführung der Rauchwarnmelderpflicht die Verantwortung für Montage und Wartung der Geräte zunächst den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern. Ausgelöst durch zwei Brandereignisse in den betreuten Liegenschaften, stellten die Verwalter das Modell der Eigenverantwortung jedoch auf den Prüfstand und entschieden sich mit Blick auf die zwischenzeitlichen Fortschritte der Technik für einen ganzheitlichen Ansatz in Zusammenarbeit mit der Objektus GmbH.

Entlastung von Pflichtaufgaben

Die Montage von insgesamt 1.300 Rauchwarnmeldern neuester Bauart in 573 Wohneinheiten der HV-Hofheim GmbH bedeutet für die Eigentümerseite eine deutliche Entlastung von den Pflichtaufgaben, die mit der regelmäßigen Inspektion und Wartung der Geräte verbunden sind. Statt die Funktion der Rauchwarnmelder wie vorgeschrieben einmal jährlich persönlich zu überprüfen, werden die installierten Systeme künftig automatisch per Fernüberwachung von Objektus betreut. Objektus nutzt dafür Rauchwarnmelder vom Typ Ei6500-OMS, die das Düsseldorfer Brandschutzunternehmen Ei Electronics KG speziell für den Einsatz im Bereich der Wohnungswirtschaft entwickelt hat.
Vor-Ort-Inspektion nur bei Bedarf

Die Geräte verfügen als wesentliches Merkmal über eine interoperable Schnittstelle nach dem offenen Kommunikationsstandard OMS (Open Metering System) und können über ein gemeinsames Gateway in vorhandene digitale Infrastrukturen eingebunden werden. Als zentrales Element für den Aufbau von Smart-Building-Systemen dient das Gateway zugleich als Basis, um die laut Heizkostenverordnung (HKVO) vorgeschriebene Digitalisierung aller Messgeräte zukunftssicher umzusetzen.

Wichtige Informationen wie Batteriezustand, Verschmutzungsgrad und Funktionsstatus werden von den Rauchwarnmeldern regelmäßig via Funkverbindung an Objektus übermittelt und automatisch ausgewertet. Vor-Ort-Inspektionen werden nur noch bei Auffälligkeiten erforderlich und können gezielt erfolgen, statt mit hohem Aufwand an Zeit und Personal jede Wohnung einmal jährlich aufsuchen zu müssen. Darüber hinaus werden die von Objektus erfassten Daten umfassend dokumentiert und stehen der Hausverwaltung insbesondere im Schadensfall für die rechtliche Absicherung zur Verfügung.

Mehr Zeit für das Kerngeschäft

Aus der Sicht der HV-Hofheim GmbH ist die Kombination aus modernster Sensor- und Kommunikationstechnik mit den Services der Objektus GmbH die optimale Lösung für alle Beteiligten: „Wir gewährleisten damit gegenüber der Eigentümerseite einen einheitlichen und hohen Qualitätsstandard und werden im operativen Alltag von aufwändigen Pflichtaufgaben deutlich entlastet“, sagt Jörg Hubert, Geschäftsführer der HV-Hofheim GmbH. „Gleichzeitig können sich die Bewohnerinnen und Bewohner zu jeder Zeit sicher sein, dass die installierten Rauchwarnmelder einwandfrei funktionieren und damit bestmöglichen Schutz bieten.“ Ergänzend stellt Björn Borst, Geschäftsführer der Objektus GmbH, fest: „Die Kooperation mit HV-Hofheim zeigt exemplarisch, wie Hausverwaltungen mit Hilfe digitaler Technologien eine höhere Effizienz erreichen und sich mehr Zeit für wichtige Aufgaben ihres Kerngeschäfts verschaffen können.“

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Seit mittlerweile 18 Jahren ist die Objektus GmbH der deutschlandweite Spezialanbieter für Sicherheit und Digitalisierung und bietet sämtliche Services rund um Heizkosten, Smart Building und Rauchwarnmelder. Dabei setzt Objektus von Anfang an auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen.
Das Portfolio reicht von der Erfassung der Unterjährigen Verbrauchsinformationen bis hin zur monatlichen Lieferung und Heizkostenabrechnung als Full-Service-Dienstleistung. Neben dem Hauptsitz in Norderstedt bei Hamburg ist Objektus mit sechs Niederlassungen in allen Teilen Deutschlands vertreten.

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„Rauchwarnmelder mit Multifunktion machen selten Sinn“

Der Vertriebsleiter der Objetkus GmbH bezieht sich auf die jüngst aufgekommene Diskussion um den Einsatz von Multifunktionsgeräten, die in der Wohnungswirtschaft weiterhin für Kontroversen sorgt.

Bild(Norderstedt, Januar 2025) „Rauchwarnmelder zu installieren, die gleichzeitig auch die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur überwachen sowie Kohlenmonoxid detektieren, stellt für die Wohnungsnutzung in den allermeisten Fällen kaum einen Mehrwert dar.“ So jedenfalls sieht es Thomas Stumpf, Vertriebsleiter der Objektus GmbH.

„Mit der Kombination unterschiedlicher Sensoren in ein und demselben Gerät wird zusätzliche Sicherheit suggeriert, die in der Realität nicht unbedingt gewährleistet werden kann“, stellt Thomas Stumpf fest. Zur Begründung verweist der Objektus-Vertriebsleiter auf die einschlägigen Normen, die zumindest bei der Montage von Rauchwarnmeldern und CO-Detektoren beachtet werden müssen: „Nach DIN 14676-1 gehören Rauchwarnmelder immer unter die Decke, während DIN EN 50291 für Kohlenmonoxid-Detektoren üblicherweise eine Platzierung in Atemhöhe an den Wänden empfiehlt“, so Stumpf. CO-Sensoren unter der Decke anzubringen, würde hingegen nur bei direkter Verbrennung organischer Substanzen wie Holz, Gas oder Öl innerhalb der Wohnung Sinn machen, was laut Stumpf „in der Praxis der Wohnungswirtschaft heutzutage eher die Ausnahme darstellt“. Damit nicht genug, könnte ein ausgelöster Alarm im Ernstfall sogar kontraproduktiv wirken: Bei gesundheitsgefährdender CO-Konzentration ist das Öffnen der Fenster dringend geboten, bei Rauchalarm hingegen nicht – welche Gefahr ein Multisensor aktuell signalisiert, könne aus dem Signalton allein aber nicht abgeleitet werden und womöglich falsche Verhaltensweisen zur Folge haben.

Falsche Platzierung erhöht Fehlalarm-Risiko
Was die Überwachung der Luftfeuchtigkeit angeht, stellen sogenannte Schimmelsensoren zwar auch aus der Sicht von Objektus eine sinnvolle Investition dar, die zur Vermeidung eventueller Folgeschäden durchaus einen Mehrwert für die Wohnungsnutzung darstellt. „Nach den Gesetzen der Physik fällt die Luftfeuchtigkeit unter der Decke tendenziell aber immer höher aus als im restlichen Raum“, schränkt Thomas Stumpf ein, „und wenn Schimmelsensoren am selben Ort wie Rauchwarnmelder installiert werden, steigt die Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Alarme deutlich an.“ Bei der Montage orientiert sich das Fachpersonal von Objektus daher immer an den individuellen örtlichen Gegebenheiten, was in den meisten Fällen auf eine Wandmontage hinausläuft. Davon abgesehen, sieht der Objektus-Vertriebsleiter die Erfassung und mögliche Speicherung von Daten zum Raumklima sehr skeptisch: „Nach vorrangiger Auffassung in juristischen Fachkreisen wäre das ein erheblicher Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und bedürfte in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer“, so Stumpf, „und ob damit am Ende wirklich ein Nutzen verbunden ist, sei dahingestellt.“

Objektus bietet multifunktionale Rauchwarnmelder aktuell weder an, noch plant Vertriebsleiter Thomas Stumpf für die Zukunft deren Aufnahme ins Portfolio: „Optimale Sicherheit kann nur dann gewährleistet werden, wenn jeder Sensor dem jeweiligen Zweck entsprechend auch optimal platziert wird“, so Stumpf, „und allein deswegen macht der Einbau von Rauchwarnmeldern mit Multifunktion selten Sinn.“

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