Der Holzweg der Stadt Leipzig. Willkürliche Ignoranz

Offener Brief an Amtsleiter Stadtgrün und Gewässer

Offener Brief, aus Anlass der Absage zur Einladung zum 4. NuKLA Auenökologiesymposium durch Amtsleiter Dittmar

Im Namen der GRÜNEN LIGA Sachsen und als deren für die Region Leipzig zuständiger Landessprecher schreibe ich Nachfolgendes aus gegebenem Anlass in einem Offenen Brief.
Die GRÜNE LIGA Sachsen hat im Jahre 2018 die Stadt Leipzig wegen Forstwirtschaft im Leipziger Auwald (in FFH- und Vogelschutz-Gebieten) verklagt. Mit Urteil vom 9.6.2020 des OVG Bautzen hat die GLS das Verfahren abschließend und zu Gunsten des Naturschutzes und des geltenden Rechts beendet. https://www.nukla.de/wp-content/uploads/2020/08/OVG-Bautzen-Rechtswidrigkeit-von-forstwirtschaftliehen.pdf Zwischen der Stadt Leipzig und der Grünen Liga Sachsen e.V., respektive NuKLA e.V., besteht also aktuell keinerlei Rechtsstreit; das sog. Hauptsacheverfahren spielt inhaltlich keine Rolle. Es bestand also ein Rechtsstreit bis zum vergangenen Jahr, auf Grund eines Rechtsvergehens aus Ihrem Hause. Wir sind sehr froh, dass wir Sie mit der Klage rechtzeitig auf das Missverständnis der gültigen Rechtslage Ihrerseits aufmerksam machen konnten!

Meinungen und Weltanschauungen sind subjektiv. Evaluierte Fakten sind objektiv. Dazu zählt, dass wir als Menschen in Symbiose mit jedem Baum auf diesem Planeten leben, völlig egal, ob man das weiß, einen das interessiert oder ob man das für richtig oder falsch hält: Bäume produzieren den Sauerstoff, auf den wir zum Leben angewiesen sind – vor allem in einer großen Stadt. Es gibt bezogen auf den Umgang mit geschützte Auwaldflächen nichts zu verhandeln, und die Vorstellungen, denjenigen, die sich für deren Erhalt und den der so lebenswichtigen alten Bäume einsetzen, Bedingungen diktieren zu können bzw. Gespräche nur dann führen zu wollen, wenn man selbst über die Teilnehmenden des Gegenübers entscheiden kann, ist ein fataler Irrtum – für alle, die ihm unterliegen, und am Ende vor allem für die BürgerInnen dieser Stadt Leipzig, die die EigentümerInnen des Auwaldes sind, über dessen guten Zustand Sie zu wachen hätten.

Im Sommer/Herbst und beginnenden Winter hat NuKLA/GLS diesen Film zum Auwald angefertigt, welcher am 13. Januar 2021 online gestellt wurde: https://www.nukla.de/2021/01/der-leipziger-auwald-ein-nachruf/ . Hier werden noch einmal alle relevanten Informationen und fachlichen Argumente gut verständlich und nachvollziehbar zusammengefasst.
Beginnend ab Herbst 2020 gab es über die jeweiligen Rechtsanwaltskanzleien seitens NuKLA/GLS mehrfach Versuche, mit der Stadt Leipzig Sondierungsgespräche aufzunehmen. Das Zustandekommen eines solchen Gespräches wurde von der Stadt Leipzig ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dieses nur mit dem Vorsitzenden der GLS und unter Ausschluss von NuKLA bzw. dessen Vorsitzenden führen zu wollen.

Nach einem weiteren Versuch NuKLAs/GLS, ein Gespräch zu initiieren, welches zu Jahresbeginn 2021 zwischen den Beteiligten stattfinden sollte, teilte die Stadt Leipzig Mitte Januar erneut mit, dass es ein Gespräch mit Anwesenheit des NuKLA Vorsitzenden nicht geben werde.
Nach dem o.g. Urteil aus 2020 bot NuKLA/GLS gleich mehrfach der Stadt Leipzig eine aktive Mitarbeit der NuKLA-Auenexperten im Zusammenhang mit der (zu)künftigen Auwaldentwicklung an. Diese offiziellen Anfragen wurden mehrfach durch den Amtsleiter Rüdiger Dittmar abgelehnt.
Im Dezember 2020 wurde das 4. NuKLA Auenökologiesymposium 2021 zusammen mit der LaNU geplant; im Zuge dessen wurden nicht nur die Stadt Leipzig (in persona u.a. Rüdiger Dittmar), sondern auch der NABU Leipzig, Sachsenforst und Prof. Wirth (UNI Leipzig/ IDIV) sowie weitere Leipziger WissenschaftlerInnen als ReferentInnen zur Teilnahme eingeladen. Diese Einladungen erfolgten auch in Umsetzung der vom OVG Bautzen in seiner Urteilsbegründung explizit formulierten Empfehlung an die Streitparteien, zu einer der Sache dienlichen Kooperation und inhaltlichen Zusammenarbeit zu kommen. Diese Einladung hat Rüdiger Dittmar ebenfalls abgelehnt und dies wie folgt begründet: „In Anbetracht des zwischen der Stadt Leipzig und der Grünen Liga Sachsen e. V. bestehenden Rechtsstreit, in den sich NuKLA e. V. aktiv einbringt, besteht keine Möglichkeit, an Ihrem Symposium teilzunehmen“ (s. Mail in der Anlage). NuKLA antworte wie folgt (s.a. Anlage):

„Sehr geehrter Herr Dittmar, vielen Dank für Ihre Absage, deren Begründung allerdings für uns nicht nachvollziehbar ist. Der Aufforderung des Gerichts, in der Urteilsbegründung formuliert, zu einer der Sache dienlichen Kooperation und inhaltlichen Zusammenarbeit der Streitparteien würde im Gegenteil Ihre aktive Teilnahme direkt und vorbildlich nachkommen. Vielleicht wollen Sie vor diesem Hintergrund Ihre Entscheidung noch einmal prüfen. Wir würden das jedenfalls sehr begrüßen und uns über Ihre Zusage freuen!“

Keine der Absagen entspricht den durch die o.g. Urteilsbegründung gegebenen Empfehlungen! Mit seiner redundanten Verweigerung zerstört Rüdiger Dittmar jedes zarte Pflänzchen einer sich entfalten wohlwollenden konstruktiven Kommunikation.

Es drängt sich die wohl berechtigte Frage auf, inwieweit ein solcher Amtsleiter der Stadt Leipzig gut tut bzw. ob er damit in deren Interesse handelt oder eben nicht. Dem Leipziger Auwald tut eine solche Gesprächsverweigerung definitiv nicht gut. Anstatt sich als Leiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer in den Dienst des Erhaltes eben dieses Stadtgrünes, wozu prioritär der Leipziger Auwald gehören sollte, und des Wassers der durch diesen und die Stadt verlaufenden Gewässer einzusetzen, wird unter der Zuständigkeit dieses Amtsleiters Stadtgrün insbesondere im Auwald in Größenordnungen und mit hohen finanziellen Verlusten vernichtet; auch auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz für Bebauung und im Rosenthal für potentielle Zooerweiterungen werden wertvolle alte Bäume und damit Lebensräume z.T. unter Schutz stehender Arten systematisch zerstört. Das Wasser der kleinen Auenfließgewässer wird durch forcierten massenhaften Bootstourismus übernutzt und noch naturnahe Flussbereiche werden für eine Befahrbarkeit mit Motobooten befestigt und ausgebaut, anstatt umfänglich, der Verpflichtungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien nachkommend, zu renaturieren und den Gewässerzustand zu verbessern.

Auf diese Weise wird die komplette Klimaarbeit der Stadt Leipzig konterkariert: statt Schutz von Natur und Umwelt werden vom Amt für Stadtgrün und Gewässer unrechtmäßige Forstwirtschaft in Schutzgebieten und touristische Vermarktung der sensiblen Auwaldgewässer vorangetrieben.

Was sagt eigentlich Herr OBM Jung dazu?

Anlage: Absage Amtsleiter Dittmar: https://www.nukla.de/wp-content/uploads/2021/02/Dittmar_Absage_Begruendung.pdf

Mit freundlichen Grüßen!
Wolfgang E. A. Stoiber
Landessprecher (Leipzig) GRÜNE LIGA Sachsen e. V
Vorsitzender NuKLA e. V.
Wolfgang Staab Naturschutzpreisträger 2017

Der Holzweg
Buchempfehlung: „Der Holzweg- Wald im Widerstreit der Interessen“ von Hans D. Knapp, siegfried Klaus, Lutz Fähser mit einem Beitrag von Wilhelm Bode: https://www.thalia.de/shop/home/artikeldetails/ID150591344.html?ProvID=11000522&gclid=CjwKCAiAo5qABhBdEiwAOtGmblueno2klXv3Lp-UuMX_SU2L_KbXRb-T-Oy4kXfH9AByqgNS1dX3qRoCmlwQAvD_BwE
 

https://www.nukla.de/der-holzweg-der-stadt-leipzig/

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Otto-Adam-Straße 14
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Der Leipziger Auwald – Ein Nachruf ?

NuKLA Naturschutz Fillmprokekt.
Ein Lehr-, und Weiterbildungsfilm im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft

Der Leipziger Naturschutzverein NuKLA e.V. setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt des Leipziger Auensystems als einzigartiges und mitteleuropäisch bedeutsames Naturjuwel ein.

Denn das Ökosystem ist bedroht, zum einen durch zunehmende Austrocknung und touristischen Ausverkauf der Gewässersysteme, zum anderen durch intensive Forstwirtschaft.

Dieser Film wartet mit ganz unterschiedlichen Elementen auf: schöne Bildsequenzen der Pflanzen- und Tierwelt des Auwaldes, zum Teil hinterlegt mit eigens hierfür komponierter Musik von Stephan König (bekannter Leipziger Komponist, Pianist und Dirigent), Passagen mit eher lehrfilmartigen Ausführungen zu Waldökologie und der speziellen Situation des Leipziger Auwaldes und seiner Gewässer, detaillierte Bebilderungen verfehlter Forstwirtschaft in Waldgebieten wie dem Kanitzsch, der Burgaue und dem Ratsholz sowie Vor-Ort-Wortbeiträge renommierter Waldökologen wie Professor Pierre Ibisch und Dr. Torsten Welle.
Auch der bekannte Bestsellerautor und Waldschützer Peter Wohlleben kommt zu Wort und erklärt das bedeutende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das NuKLA e.V. im Juni 2020 erstreiten konnte.

https://www.nukla.de/2021/01/der-leipziger-auwald-ein-nachruf/#more-8506″>https://www.nukla.de/2021/01/der-leipziger-auwald-ein-nachruf/#more-8506

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OVG Bautzen: bahnbrechendes Urteil zur Forstwirtschaft

GRÜNE LIGA Sachsen und NUKLA ./. Stadt Leipzig: Beschluss des OVG Bautzen vom 9.6.2020

Der Beschluss zum Leipziger Auwald wird Deutschlandweit von Relevanz sein.

BildDas Oberverwaltungsgericht Bautzen hat in Sachen GRÜNE LIGA Sachsen/NuKLA ge­gen die Stadt Leipzig und deren Forstwirtschaftsplan 2018 das Urteil des Leipziger Ver­waltungsgerichtes aufgehoben und wie folgt entschieden:

„Der Antragsgegnerin (Stadt Leipzig, Anm. Verf.) wird im Wege der einstweiligen An­ordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchfors­tungen innerhalb des FFHGebiets „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebiets „Leipziger Auwald“ vorsieht…“ Des weiteren wurde als Bedingung für jedwede derarti­ge Eingriffe festgelegt, dass „… eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteili­gung des Antragstellers (GRÜNE LIGA Sachsen, Anm. Verf.) durchgeführt…“ werden muss.

Eine Beschwerde gegen dieses Urteil ist ausgeschlossen.

In der Urteilsbegründung heißt es u.a.:

„In dem … Natura-2000-Gebiet (gemeint ist die Burgaue als exemplarischer Gegen­stand der Klage, Anm. Verf.)… befinden sich verschiedene Naturschutz- und Land­schaftsschutzgebiete. Am 8. Juni 1998 wurde durch Verordnung des Regierungspräsidi­ums Leipzig das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ … festgesetzt, mit dem allgemein die Erhaltung und Sicherung der Auenlandschaft als Landschaftstyp von ho­her ökologischer Wertigkeit sowie als Naherholungsraum geschützt…“ werden soll. Zu­dem weist die Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hin, dass es sich beim gesamten Leipziger Auwald um „eine mitteleuropäisch bedeutsame, naturnahe Flussauenland­schaft“ handle, deren „im Gebiet vorkommenden Populationen von Tier- und Pflanzen­arten“ gesichert werden müsse und „.. ein günstiger Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden Populationen von Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem In­teresse…“ sei und deshalb „erhalten und wiederhergestellt…“ werden solle. Diese Be­wertung enthält implizit die Aufforderung an die Stadt Leipzig, die Verpflichtung für den Erhalt eines guten Zustandes des seit Jahrzehnten trockenfallenden hiesigen Au­enökosystems endlich ernst und eine hydrologische Reviatlisierung in Angriff zu neh­men. Forstwirtschaftliche Maßnahmen dienen diesem Erhaltungsziel nach Einschät­zung des Gerichtes nicht.

Weiter wird vom Oberverwaltungsgericht kritisch gewürdigt, dass zwar der „Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V. . … an der Aufstellung der Forsteinrichtungswerke und der Forstwirtschaftspläne durch Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Stadtwald … beteiligt gewesen ist“ (und damit die Holzungsmaßnahmen der Stadt Leipzig ausdrücklich gebil­ligt hatte). Die GRÜNE LIGA Sachsen habe aber „die entsprechende Vollmacht am 19. Februar 2018 … widerrufen“. Die GRÜNE LIGA Sachsen selbst sei „…vielmehr frühzeitig, und zwar bereits im Rahmen einer Verträglichkeitsprüfung, zu beteiligen“, ihr sei „Gele­genheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Sachverständigengut­achten zu geben“.

Zudem wurde betont, dass – entgegen der Auffassung der Stadt Leipzig – bereits in ei­ner Vorprüfung zu naturschutzfachlichen Verträglichkeit der geplanten Maßnahmen die Verbände einzubeziehen seien: „Die Beschränkung der Mitwirkungsrechte von Na­turschutzverbänden auf Abweichungsverfahren verfehlt in Fällen wie dem vorliegenden ihren Zweck, naturschutzfachlichen Sachverstand zu behördlichen Entscheidungen bei­zusteuern, wenn – wie hier – eine Verträglichkeitsprüfung für die vorgesehenen Maß­nahmen zu keiner Zeit durchgeführt worden ist, und zwar weder im Hinblick auf den streitgegenständlichen Forstwirtschaftsplan noch auf die Forsteinrichtung (zehnjähri­ger Betriebsplan) … oder bei einem … forstlichen Rahmenplan.“ Das Gericht unter­streicht damit die Bedeutung einer frühen Beteiligung der Verbände (Vorprüfung): „wenn eine Mitwirkung erst im Rahmen einer etwaigen Abweichungsentscheidung er­folgt“, könne dies den Zweck der Mitwirkungsrechte verfehlen, „weil im Zeitpunkt die­ses Verfahrensstadiums Projekte oder Planungen bereits weit fortgeschritten und ver­festigt sein können mit der Folge, dass sich Behörden deshalb genötigt sehen können, ein … an sich unzulässiges Vorhaben … weiter zu verfolgen“, und verweist dazu auf „die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs“. Eine Beteiligung beginne „frühzeitig“, d. h. „zu einem Zeitpunkt, zu dem alle Optionen noch offen sind und eine effektive Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden kann“.

Die Leipziger „Behörde habe den Plan oder das Projekt ohne eine Abweichungsent­scheidung zugelassen oder durchgeführt und damit Mitwirkungsrechte unterlaufen… Diese Betrachtung verlagert das Beteiligungsrecht der Naturschutzverbände in ein … Rechtsschutzverfahren und entspricht nicht dem Erfordernis einer frühzeitigen Beteili­gung der Naturschutzverbände“. Dies sei, so das Gericht, „zumindest in den Fällen wie dem vorliegenden, bei dem eine Verträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden ist, geeignet, Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände in ihrer Wirksamkeit zu verei­teln, zumindest aber zu erschweren.“

Ausdrücklich wird auf die Notwendigkeit einer „Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG“ hin. „Danach sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu über­prüfen, wenn sie einzeln oder in Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“

An dieser Stelle sei auf die laufenden Planungen im Zusammenhang mit dem Wasser­touristischen Nutzungskonzept hingewiesen, die ebenfalls in erheblichem Maße Ein­griffe in geschützte Gebiete (z.B. Vogelschutzgebiete der unteren Weiße Elster) vorse­hen. NuKLA war der erst Naturschutzverein Leipzig, der den sogenannte „Runden Tisch zur Fortschreibung des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes“ verlassen hat, da dort Belange des Naturschutzes nicht nur in keiner Weise berücksichtigt, sondern mit den geplanten Vorhaben systematisch ignoriert wurden und werden.

Das rechtlich relevante Kriterium der erheblichen Beeinträchtung wurde in der Urteils­begründung wie folgt erläutert: „Ob ein Vorhaben … zu erheblichen Beeinträchtigun­gen führen kann, ist vorrangig eine naturschutzfachliche Fragestellung, die anhand der Umstände des jeweiligen Einzelfalles beantwortet werden muss … Für die Prognose … genügt es, wenn dies anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann. Für diese Schlussfolgerung reicht es aus, wenn nach Auswertung der zur Verfügung ste­henden wissenschaftlichen Erkenntnisse und auf der Grundlage methodisch korrekter Feststellungen keine vernünftigen Zweifel an der erheblichen Beeinträchtigung oder umgekehrt an deren Ausbleiben bestehen.“ Mit dieser Ausführung bezieht das OVG Bautzen konsequent Stellung im Interesse des Naturschutzes – weit über den konkre­ten Fall des Leipziger Auwaldes hinaus und nimmt dabei Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes: „Eine lediglich vorläufige und durch das Fehlen voll­ständiger, präziser und endgültiger Feststellungen und Schlussfolgerungen gekenn­zeichnete Erhebung ist nicht geeignet, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen eines beabsichtigten Vorhabens in einem Schutzgebiet auszuräumen“. Nicht die Verbände müssen also den Nachweis für eine drohende er­hebliche Beeinträchtigung nachweisen, sondern die Planungen müssen die Möglich­keit einer erheblichen Beeinträchtigung von vornherein fundiert ausschließen können.

Mit diesem Urteil haben NuKLA/Die GRÜNE LIGA Sachsen nicht nur einen Meilenstein im Umgang mit dem Leipziger Auwald gesetzt, der sogar deutlich über das ursprüngli­che Anliegen, die forstwirtschaftlichen Maßnahmen der Stadt Leipzig in geschützten Auwaldgebieten einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, hinausgeht, das Urteil und seine Begründung sind weitaus grundsätzlicher und läuten einen rechtlichen Para­digmenwechsel im Umgang mit unter Naturschutz stehenden Flächen ein.

Unser Dank geht an die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Leipzig, insbesondere RAin Dr. Franziska Heß!

Tobias Mehnert (GRÜNE LIGA Sachsen), Wolfgang Stoiber (Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. NuKLA)

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