Reisenotfall: Neues Sicherheitssystem für Reisende und Angehörige

Der Kölner Autor Dennis Besseler hat aus über 30 Jahren Reise- und Expeditionserfahrung ein Notfallsystem entwickelt, das Reisende und Angehörige auf den Ernstfall vorbereitet.

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Der Kölner Autor Dennis Besseler entwickelt aus über 30 Jahren Reise- und Expeditionserfahrung eine praktische Notfallstruktur für Reisende und ihre Angehörigen.

Was passiert, wenn ein Reisender im Ausland plötzlich selbst nicht mehr telefonieren, Dokumente aufrufen oder erklären kann, was geschehen ist? Der Kölner Autor Dennis Besseler hat aus über 30 Jahren Reise- und Expeditionserfahrung ein organisatorisches Notfallsystem entwickelt, das genau auf diese Situation vorbereitet.

Sein Buch „Sicherheit auf Reisen – Die Notfall-Checkliste für Reisende und Angehörige“ setzt nicht bei der Frage an, wie gefährlich Reisen sein können. Es behandelt eine andere: Wie organisiert man sich vor einer Reise so, dass im Ernstfall auch andere wissen, was zu tun ist?

„Ein Notfallsystem scheitert selten am Handeln. Es scheitert am Wahrnehmen – weil niemand rechtzeitig merkt, dass etwas nicht stimmt“, lautet einer der Grundsätze des Buches.

Vier Dokumente statt komplizierter Technik

Besseler bezeichnet das Buch ausdrücklich als Montageanleitung. Leser sollen nicht nur Informationen erhalten, sondern Schritt für Schritt ihr eigenes Sicherheitssystem aufbauen.

Das Ergebnis besteht aus vier zentralen Dokumenten: einer Notfallkarte, einem Handlungsblatt für Angehörige, einer digitalen Reiseakte und einem Vollmachtenpaket. Die Reiseakte wird für zwei Vertrauenspersonen freigegeben; das Vollmachtenpaket bleibt im Original zu Hause.

Der Ablauf für den Ernstfall folgt sieben Schritten: Reise vorbereiten, Rückmeldung vereinbaren, Abweichung erkennen, Lage einordnen, Maßnahmen starten, Behörden und Partner einbinden und Hilfe koordinieren.

Grundsicherung in 30 Minuten

Das System muss nicht vollständig an einem Tag eingerichtet werden. Die Grundsicherung ist auf rund 30 Minuten ausgelegt. Das vollständige System wird anschließend Schritt für Schritt aufgebaut.

Einer der ersten Schritte ist bewusst analog: eine Notfallkarte im Scheckkartenformat. Sie funktioniert ohne Strom, Mobilfunknetz oder Passwort und enthält unter anderem Notfallkontakte, Versicherungsinformationen und wichtige medizinische Angaben.

Damit schafft das System eine zusätzliche Sicherheitsebene für Situationen, in denen ein Smartphone verloren, beschädigt, leer oder nicht zugänglich ist.

Zwei Menschen wissen vorher, was zu tun ist

Ein weiterer Bestandteil des Systems sind zwei vorher festgelegte Vertrauenspersonen: eine Ansprechperson und eine Stellvertretung.

Ihre Aufgaben werden nicht erst im Notfall verteilt. Eine Person koordiniert, die andere kann übernehmen. Mindestens eine der beiden Personen bleibt während der Reise im Heimatland.
Damit soll verhindert werden, dass Angehörige im Ernstfall gleichzeitig improvisieren, Zuständigkeiten klären, Dokumente suchen und Ansprechpartner ermitteln müssen.

Aus über 30 Jahren Reise- und Expeditionserfahrung

Dennis Besseler greift für das Buch auf über 30 Jahre Reise- und Expeditionserfahrung zurück. Das Sicherheitssystem verbindet diese praktische Erfahrung mit einer klaren Entscheidungsstruktur:

Wahrnehmen. Einordnen. Entscheiden. Handeln.

Das Buch behandelt unter anderem Notfallkontakte und Erreichbarkeit, Reiseunterlagen, medizinische Informationen, Vollmachten und Datenschutz, Versicherungen, Behördenkontakte, Checklisten sowie Vorlagen für den persönlichen Einsatz.

Dabei versteht sich das System ausdrücklich als organisatorische Vorbereitung. Es ersetzt keine medizinische, rechtliche oder behördliche Hilfe und keine professionelle Notfallversorgung.

Der Grundgedanke des Buches:

„Orientierung schlägt Plan.“

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Dennis Besseler entwickelt praxisbasierte Konzepte für **Pressearbeit, Personal Branding und strategische Entscheidungsfindung**. Grundlage seiner Arbeit sind mehr als 30 Jahre Erfahrung mit Öffentlichkeit, Kommunikation und Medien. Seine Themen und Projekte führten ihn unter anderem zu *Galileo* und *Welt der Wunder*.

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Patientenverfügung beim Notarzt: Wenn Sekunden über den Patientenwillen entscheiden

Aktueller Fachbeitrag beleuchtet die rechtlichen Herausforderungen der Patientenverfügung im Einsatz.

BildBerlin, 04.08.2026 – Bei einem Herzstillstand, einem schweren Unfall oder einem plötzlichen Zusammenbruch müssen in der Notfall- und Rettungsmedizin Entscheidungen oft innerhalb von Sekunden fallen. Rettungskräfte sowie Notärztinnen und Notärzte stehen dabei regelmäßig vor der Frage, ob eine Maßnahme dem Willen der betroffenen Person entspricht. Ebenso wichtig ist, ob überhaupt eine Patientenverfügung vorliegt, gültig und im entscheidenden Moment verfügbar ist.

Mehrere aktuelle Fachbeiträge in der Zeitschrift „Notfall + Rettungsmedizin“ widmen sich genau diesem Spannungsfeld. Sie beschreiben einerseits die rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen im Notfall und andererseits die ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst. Beide Themen verbindet dieselbe Herausforderung. Der Wille des Patienten soll respektiert werden, doch häufig fehlen im Einsatz die dafür nötigen Informationen.

Denn eine Patientenverfügung entfaltet ihre Bindungswirkung nur, wenn sie auf die konkrete Situation passt. Allgemein gehaltene Formulierungen lassen im Ernstfall Interpretationsspielraum und kosten wertvolle Zeit. Liegt das Dokument im Rettungswagen gar nicht vor, greifen Einsatzkräfte im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Das kann Leben retten, im Einzelfall aber auch dem ausdrücklich erklärten Willen eines Menschen widersprechen.

„Für Rettungskräfte ist das eine enorme Belastung“, sagt Dr. Christian Probst, Gründer und Geschäftsführer von PatientenverfügungPlus. „Sie sind verpflichtet, Leben zu retten, und sollen zugleich den Willen des Patienten achten. Ohne eine klare, auffindbare Patientenverfügung bleibt ihnen in dieser Drucksituation kaum eine belastbare Grundlage.“

Aus Sicht von PatientenverfügungPlus zeigt die Fachdiskussion vor allem eines. Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt. Sie muss inhaltlich konkret und im Notfall sofort verfügbar sein. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, läuft der dokumentierte Wille ins Leere, so gut er auch gemeint war.

Gerade im Rettungsdienst zählt die Verfügbarkeit. Ein Dokument im heimischen Aktenordner hilft nicht, wenn der Notfall auf der Straße, am Arbeitsplatz oder im Urlaub eintritt. Ein Notfallausweis, ein Aufkleber für die Gesundheitskarte und ein digitaler Zugriff auf die Vorsorgedokumente können den entscheidenden Unterschied machen, damit Einsatzkräfte den Willen des Patienten überhaupt kennen und berücksichtigen können.

„Vorsorge endet nicht mit dem Ausfüllen eines Formulars“, so Probst. „Entscheidend ist, dass die Wünsche im Ernstfall auch bei den Menschen ankommen, die in Sekunden handeln müssen.“

PatientenverfügungPlus empfiehlt vier Punkte, damit eine Patientenverfügung im Notfall wirkt.

* Wichtige Situationen und Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Intensivbehandlung sollten so konkret wie möglich beschrieben werden, statt nur allgemein von lebensverlängernden Maßnahmen zu sprechen.
* Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebens- und Gesundheitssituationen angepasst werden.
* Ein Notfallausweis, eine gekennzeichnete Gesundheitskarte und ein schneller, idealerweise digitaler Zugriff sorgen dafür, dass die Dokumente im Ernstfall auffindbar sind.
* Vertrauenspersonen sollten wissen, dass eine Verfügung existiert, wo sie liegt und was sie beinhaltet.

Genau hier setzt PatientenverfügungPlus an. Das Berliner Unternehmen hilft Menschen, ihre Patientenverfügung verständlich zu formulieren und aktuell zu halten. Mit einem Notfallausweis und einem Aufkleber für die Gesundheitskarte sorgt es zugleich dafür, dass die Dokumente im Ernstfall sofort gefunden und im Volltext gelesen werden können. So wird aus einem ausgefüllten Formular eine Vorsorge, die im entscheidenden Moment tatsächlich wirkt.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

PatientenverfügungPlus | Plusrecht GmbH
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PatientenverfügungPlus steht für digitale Vorsorge, die nicht in der Schublade endet. Anwaltlich und ärztlich entwickelte Dokumente, regelmäßige Aktualisierungen und der schnelle Zugriff im Notfall mit einem persönlichen Notfallausweis und einen Hinweis auf der Gesundheitskarte greifen zu einer vollständigen Vorsorgelösung ineinander. So bleibt der eigene Wille aktuell und ist für Ärzte und Angehörige im Volltext jederzeit weltweit verfügbar, wenn es darauf ankommt. Finanztip empfiehlt PatientenverfügungPlus seit 2016.

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Patientenverfügung im Urlaub: Der große Irrtum über ihre Gültigkeit im Ausland

Viele glauben, ihre Patientenverfügung gilt im Urlaubsland wie zu Hause. Ein Irrtum. PatientenverfügungPlus erklärt die Regeln in Spanien, Italien und Österreich und gibt Tipps für die Abreise.

BildBerlin, 14. Juli 2026. Millionen Deutsche verbringen die Sommerferien in Spanien, Italien oder Österreich. Viele glauben fest, dass ihre Patientenverfügung auch dort genauso gilt. Das ist ein Irrtum. Eine EU-weite Anerkennung gibt es leider nicht. Jedes Land folgt eigenen Formvorschriften. Der Online-Vorsorgedienst PatientenverfügungPlus erklärt die Rechtslage in beliebten Reiseländern und gibt drei praktische Empfehlungen für die Abreise.

In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig. Ärztinnen und Ärzte müssen sich an eine Patientenverfügung halten (§ 1827 BGB). Die Hürden dafür sind bewusst niedrig. Wer volljährig und einwilligungsfähig ist, verfasst seine Festlegungen schriftlich und unterschreibt eigenhändig. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Es braucht weder Notar oder Zeugen. Entscheidend ist der Inhalt. Die Verfügung muss konkret beschreiben, welche Behandlungen in welchen Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Pauschale Sätze genügen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht.

Dieses Schutzniveau endet jedoch an der Grenze. Ob und wie ein deutsches Dokument im Ausland wirkt, bestimmt allein das Recht des Reiselandes. Der Blick auf drei Klassiker der deutschen Urlaubsplanung zeigt die Spannbreite.

In Spanien liegen die Hürden deutlich höher. Die Grundlage setzt das staatliche Patientenrechtegesetz (Ley 41/2002). Die Wirksamkeit einer Patientenverfügung hängt jedoch von lokalen Formvorschriften ab, die sich von Region zu Region unterscheiden. Mal ist der Notar vorgesehen, mal sind es Zeugen oder eine Behörde. Die Ausgestaltung liegt bei den 17 Autonomen Gemeinschaften. Ein zentrales Register mit dem Namen „Registro Nacional de Instrucciones Previas“ sammelt alle regional errichteten Verfügungen und macht sie landesweit auffindbar. Ein deutsches Dokument, das die örtliche Form nicht erfüllt, ist nach Hinweis des Auswärtigen Amts in Spanien rechtlich unwirksam. Ärzte müssen ihm nicht folgen.

Italien hat einen anderen Weg gewählt. Das Land hat Patientenverfügungen erst 2018 gesetzlich verankert (Gesetz 219/2017), dafür aber mit klarer Verbindlichkeit. Ärzte müssen den „Disposizioni anticipate di trattamento“ (DAT) folgen. Errichtet werden sie beim Notar oder persönlich beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde. Sie fließen in eine nationale Datenbank ein, die Kliniken im Ernstfall abfragen können. Abweichen darf das Behandlungsteam nur zusammen mit der benannten Vertrauensperson, dem sogenannten fiduciario. Das ist etwa dann möglich, wenn die Verfügung durch den medizinischen Fortschritt offensichtlich überholt ist. Ein deutsches Dokument wird dadurch nicht automatisch umgesetzt. Als klarer Nachweis des Patientenwillens behält es dennoch Gewicht.

Österreich kennt seit dem Patientenverfügungs-Gesetz von 2006 zwei Stufen. Die volle Verbindlichkeit erreicht nur, wer die strengen österreichischen Formvorgaben erfüllt. Dazu gehören ein ärztliches Aufklärungsgespräch, die Errichtung vor Rechtsanwalt, Notar oder Patientenvertretung sowie die Erneuerung alle acht Jahre. Ein deutsches Dokument besitzt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht. Die deutsche Verfügung gilt dann immerhin als „beachtliche“ Patientenverfügung. Ärztinnen und Ärzte müssen sie dann bei der Ermittlung des Patientenwillens berücksichtigen. Das gilt umso stärker, je mehr Kriterien der verbindlichen österreichischen die deutsche Verfügung erfüllt. Ihr Gewicht wächst also mit ihrer Qualität. Je konkreter und aktueller die deutschen Festlegungen sind, desto stärker wirken sie auch jenseits der Grenze in Österreich.

Trotz aller Unterschiede gibt es eine beruhigende Konstante. Wer nach deutschem Standard gültige Vorsorgeunterlagen mit sich führt, kann davon ausgehen, dass verständige Ärztinnen und Ärzte sie im Ernstfall berücksichtigen. Denn in jedem Land gilt derselbe medizinethische Grundsatz: Behandelt wird der Patient nach seinem Willen.

„Ob eine Verfügung jede Formvorschrift des Reiselandes erfüllt, ist in aller Regel nicht die entscheidende Frage“, sagt Dr. Christian Probst von PatientenverfügungPlus. „Und die Sprachbarriere ist es auch nicht mehr – ein deutsches Dokument übersetzt jedes Behandlungsteam mit künstlicher Intelligenz heute in Sekunden. Entscheidend ist vielmehr, ob der eigene Wille im Ernstfall klar, aktuell und sofort verfügbar ist. Ein einwandfreies Dokument, eine eingeweihte Vertrauensperson und der digitale Abruf über den Notfallausweis schaffen die besten Voraussetzungen, um auch im Ausland gehört zu werden.“

PatientenverfügungPlus empfiehlt für die Reisevorbereitung drei Schritte.

1. Gültigkeit prüfen. Vor der Abreise sollte die Verfügung auf Konkretheit, Unterschrift, Datum und Aktualität geprüft werden. Nur ein Dokument, das zu Hause einwandfrei ist, überzeugt auch unterwegs.

2. Vertrauensperson einweihen. Bevollmächtigte und Reisebegleitung sollten wissen, dass die Dokumente existieren, wo sie liegen und wie sie im Notfall abrufbar sind. Dazu gehören Telefonnummern mit internationaler Vorwahl.

3. Dokumente digital verfügbar machen. PatientenverfügungPlus bietet dafür den Notfallausweis für das Portemonnaie und den Notfallaufkleber für die Gesundheitskarte an. Ärzte und Angehörige können die Unterlagen damit weltweit jederzeit im Volltext digital abrufen, auch im Ausland und auch nachts.

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PatientenverfügungPlus steht für digitale Vorsorge, die nicht in der Schublade endet. Anwaltlich und ärztlich entwickelte Dokumente, regelmäßige Aktualisierungen und der schnelle Zugriff im Notfall mit einem persönlichen Notfallausweis und einen Hinweis auf der Gesundheitskarte greifen zu einer vollständigen Vorsorgelösung ineinander. So bleibt der eigene Wille aktuell und ist für Ärzte und Angehörige im Volltext jederzeit weltweit verfügbar, wenn es darauf ankommt. Finanztip empfiehlt PatientenverfügungPlus seit 2016.

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